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Die neuere Forschung zu den süddeutschen Mundarten zeigt also, dass der jeweilige Ortsdialekt
nicht das einzige sprachliche Register ist, das deren Sprechern zur Verfügung steht. Zwischen
Grundmundart und dem „richtigen“ Schriftdeutsch nutzen die Franken, Alemannen und Schwaben
in Nord-Baden-Württemberg eine Vielzahl von sprachlichen Stufen, unter denen sie je nach
Gesprächspartner, -ort und -situation variieren können. Die Kommunikationsreichweite hat sich
in den letzten Jahrzehnten stark vergrößert – man spricht nicht mehr nur mit den Leuten aus
dem Heimatort, sondern findet sich immer öfter unter Ausnutzung der eigenen sprachlichen Variantenvielfalt
auch mit „Auswärtigen“ Dialektsprechern im Dialog oder mit solchen, die lediglich
einen leicht von der Standardsprache abweichenden Akzent besitzen.
Die bisher vorhandenen kleinräumigen Unterschiede innerhalb der Mundartgebiete und zwischen
den einzelnen Dialektregionen in Nord-Baden-Württemberg mögen dadurch verschwimmen.
Ein immer wieder befürchtetes Aussterben des Dialekts ist dennoch nicht zu erwarten.
„Kleinräumige sprachliche Gebrauchsmuster“ werden zwar immer mehr in den Hintergrund gedrängt
und zugunsten solcher Formen aufgegeben, „die eine regionale oder überregionale Verbreitung
aufweisen“.26 Innerhalb dieser größeren geografischen Räume bleiben sicherlich auch
in näherer Zukunft dialektale Merkmale im Bereich der Lautung, der Grammatik und des Wortschatzes
erhalten.
Bevor man detaillierter über den aristokratischen Wohnsitz von Batilly-en-Gâtinais, „Les Pierrières“ spricht, sollte man auf die Definition von Wohnsitzen der gallischen Aristokratie eingehen. Herkömmlicherweise werden diese Anwesen als Landsitze der Oberschicht in der gallischen Gesellschaft bezeichnet, die Caesar im „Gallischen Krieg“ equites nannte.
Diese unterscheiden sich von der Mehrheit der ländlichen Wohnsitze aus der Eisenzeit – wir
kennen heute mehrere Hundert – durch die reichhaltigen Befunde und die Größe der architektonischen Strukturen. So wurden auf der Ausgrabung „La Croix du Buis“ in Arnac-la-Poste
(Haute-Vienne)3 mehr als 800 Amphoren gefunden. Das Hauptgebäude war in mediterraner
Technik gebaut, in Lehmfachwerk und mit ziegelgedecktem Dach. In Natteries bei Puy-Saint-Bonne, nicht weit von Cholet (Maine-et-Loire), oder in Grands Champs in Coulon (Deux-Sèvres) ist die Größe der Umfassungsgräben mit einer Breite von 7 und 8 m, bei einer Tiefe
von mehr als 3 m, beachtlich. Erwähnenswert ist auch das Beispiel von Camp de Saint Symphorien in Paule (Côtes d’Armor). Der bescheidene Bauernhof aus dem 5. Jahrhundert v. Chr.
entwickelte sich zu einer regelrechten Festung im 3. Jahrhundert und zuletzt, zu Beginn des
1. Jahrhunderts v. Chr., zu einer befestigten Siedlung mit nahezu 30 ha Grundfläche.
Es wird über ein Vorkommen der Moosart Philonotis
marchica auf den Isteiner Schwellen berichtet. Der
Standort bei Istein ist natürlich und das Vorkommen
des Mooses an dieser Stelle vermutlich urwüchsig.
Die Untersuchungen zur Ökologie und Vergesellschaftung des Mooses zeigen, dass es sich bei diesem
Vorkommen um einen Dauer-Pionierstandort handelt,
der durch die regelmäßig wiederkehrenden Hochwasserereignisse geprägt wird. Philonotis marchica ist mit
Arten vergesellschaftet, die zu den Wassermoosgesellschaften des Verbandes Cinclidotion fontinaloidis
Philippi 1956 gehören. Andere Arten weisen aber auch
auf die Pfasterritzengesellschaft des Bryo-Saginetum
procumbentis Diem., Siss. & Westh. 1940 n. inv. Oberd.
hin, die wohl ursprünglich von oben genannten Stellen
stammt. Am Schluss wird auf die Gefährdung dieses
primären Standortes aufmerksam gemacht.
Trotz des steigenden Bedürfnisses nach unberührter
und geschützter Natur in unserer Gesellschaft wird
die Unterschutzstellung eines Gebiets meist von vielen Konflikten mit der betroffenen Bevölkerung begleitet und dadurch erschwert. Daher ist ein erfolgreiches Akzeptanzmanagement unumgänglich, damit
die Betroffenen die Schutzmaßnahmen als sinnvoll
und positiv erachten. Der folgende Artikel stellt eine
mögliche Vorgehensweise bei der Ausweisung neuer
Naturschutzgebiete vor, welche im Wesentlichen auf
Kommunikation und Beteiligungsmöglichkeiten basiert
und besonderen Wert auf einen echten Dialog zwischen allen Beteiligten legt. Ein Kontakt auf Augenhöhe ermöglicht es, die Interessen der Betroffenen zu
berücksichtigen; durch Einzelgespräche und die Arbeit
in Kleingruppen kann eine gestärkte Vertrauensbasis
erzeugt werden. Öffentliche Gebietsbegehungen mit
einem Fachmann stellen einen geeigneten Rahmen
dar, um auf zwischenmenschlicher Basis Konflikte
auszuräumen, auf Emotionen einzugehen und somit
die Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen zu steigern. Der Erfolg dieser Verfahrensweise kann durch
mehrere Beispiele aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe belegt werden.
Eher randständig war der Gebrauch des Heidelberger Katechismus im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts in den meisten reformierten volkskirchlichen Gemeinden in Deutschland. Zur Konfirmation Palmarum 1981 mussten wir Konfirmanden einer kleinen ostfriesischen Gemeinde die Frage 1 gemeinsam vorlesen (!) – von den Inhalten vorangegangener katechetischer Erklärungen des Post-68er-Pfarrers ist mir nichts mehr erinnerlich geblieben. „Form und Maß“ hatte dieser kirchliche Unterricht jedenfalls nicht durch den „Heidelberger“ bekommen, wie es laut kurpfälzischer Kirchenordnung von 1563/64 ursprünglich Zweck gewesen war. Als ich im Wintersemester 1986 Theologie zu studieren begann, war die erste Dogmatik-Vorlesung eine zweisemestrige Auslegung des Heidelbergers durch Jürgen Fangmeier in Wuppertal – gewiss ein Privileg für einen angehenden reformierten Theologen. Kaum etwas anderes hat seit dem meinen reformierten Glaubensstil und meine Theologie geprägt wie der Heidelberger. Ob mein Wechsel ins Pfarramt der Heidelberger Universitätskirche drei Jahre vor dem Jubiläum des Heidelbergers hominum confusione oder providentiae Dei geschah, ist dagegen nicht so klar zu identifizieren. In mehrfacher Hinsicht schreibt hier also ein „Heidelberger“.
Das Ius patronatus in Händen evangelischer Reichsritter, auf welches sie nach dem Augsburger Religionsfrieden ihre Kirchenherrschaft gründeten, ist eine altbekannte Erscheinung. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist aber die Tatsache, dass gelegentlich vom Ius episcopale oder den Iura episcopalia gesprochen wird. Damit stellt sich die Frage nach dem Inhalt dieses Begriffs. Wird er als Synonym für Patronat gebraucht? Drückt sich darin der Stolz auf die erlangte Kirchenhoheit aus? Oder ist er tatsächlich als Rechtsterminus zu verstehen? Am Beispiel eines Mikrokosmos, der Ganerbschaft Schüpf, wird eine Antwort auf diese Fragen versucht.
Zwischen der Durchsetzung der Reformation unter Ottheinrich 1556 und der Veröffentlichung des Heidelberger Katechismus 1563 liegt für die Kurpfalz ein etwa siebenjähriges Ringen um die konfessionelle Identität des neuen evangelischen Kirchwesens. Das Land wandelt sich in dieser Zeit von einer Schaubühne der großen innerreformatorischen Lehrstreitigkeiten zu einem eigenständigen Akteur im konfessionspolitischen Kräftespiel der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Besonders
fassbar wird diese Wandlung anhand einer Momentaufnahme aus dem Sommer 1560. Zeitzeugenberichte verschaffen zuerst einen Eindruck von den Protagonisten und Frontstellungen dieser Zeit. Das entstandene Bild soll dann zweitens in den Kontext
der politischen und der kirchlichen Entwicklungen in der Kurpfalz seit 1556 eingebunden werden. Drittens wird nach der Bedeutung der Momentaufnahme für den Weg zum Heidelberger Katechismus zu Fragen sein.
Der Nachlass des Prälaten Hans Bornhäuser fand, nachdem bereits 2008 kleinere Teile eines „Nachlasses Bornhäuser“ durch den verstorbenen Prälat i.R. Gerd Schmoll übergeben worden waren, im Februar 2013 mit der Übernahme des Hauptnachlasses von der Witwe Ilse Bornhäuser in Freiburg seinen Weg in das Landeskirchliche Archiv Karlsruhe.
Der Bestand beinhaltet 283 Verzeichnungseinheiten mit einem Umfang von insgesamt 1,9lfden. Metern und
einer Laufzeit von 1900 bis 1987. Er umfasst Dokumente aus dem beruflichen wie aus dem persönlichen Leben.
Hans Bornhäuser entstammte einer religiös geprägten Familie: Am 21. Februar 1908 wurde er als erstes Kind des Pfarrers
Wilhelm Bornhäuser und dessen Frau Helene geb. Gonser in Uiffingen bei Boxberg geboren. 1910 wurde der Vater an die Stiftsanstalten in Freiburg versetzt, wo Hans Bornhäuser seine Kindheit und Jugend verbrachte. 1926 nahm er das
Studium der Theologie, Philosophie und Geschichte an der Universität Marburg auf, wo sein Onkel Karl Bornhäuser als Theologieprofessor wirkte. Während seiner Studienzeit verbrachte Hans Bornhäuser einige Semester an der Theologischen Schule in Bethel und an der Universität Erlangen.
Nachdem die deutsche Zeitgeschichtsschreibung sich lange vor allem an den beiden deutschen Diktaturen abgearbeitet hatte, stößt seit einigen Jahren auch die ‚alte Bundesrepublik‘ auf ein wachsendes historiographisches Interesse. Die bis in die jüngste
Vergangenheit angebotenen Deutungen der westdeutschen Geschichte als Erfolgs-, Ankunfts- oder Wundererzählungen beschränken sich jedoch meist auf die Phänomene des Wandels, indem sie beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung oder die Institutionengeschichte in den Blick nehmen. Der Aufbau einer Staats- und Gesellschaftsordnung ist aber nicht nur eine Frage verfassungsrechtlicher Grundlegung und institutioneller Erneuerung, sondern umfasst auch den Bereich des politischen Bewusstseins. Die kulturell-ideelle Prägung bleibt in der bisher eingenommenen Perspektive jedoch oft unhinterfragt. Hierbei geht es auch um die Frage, wer dem sich konstituierenden Gemeinwesen ‚Bundesrepublik‘ eine intellektuell begründete Richtung gab.
Kirchlicherseits war die „Neue Ära“ (1860-1871) von zwei Dynamiken gekennzeichnet: 1) dem Willen des Staates, das Staatskirchentum abzubauen – dem entsprach das Kirchengesetz vom 9. Oktober 1860; 2) dem Willen der Kirche, den neu gewonnenen Spielraum mittels der badischen Kirchenverfassung (KV) vom 5. September 1861 zu nutzen und zu gestalten. Die Rechte der Gemeinde wurden gestärkt, eine engere Verbindung zum gesamtdeutschen Protestantismus gesucht; das landesherrliche Kirchenregiment blieb gleichwohl erhalten. Gemischte Angelegenheiten (res mixtae) blieben die Vermögensverhältnisse der Kirchen und die Schule. Gerade die Schulfrage hatte sich in den 50er-Jahren in Auseinandersetzungen mit der Erzdiözese Freiburg als außerordentlich konfliktträchtig erwiesen. Schon um diesen Konfliktherd (aus liberaler Sicht und Staatsraison) einzudämmen zielte die staatliche Kirchenpolitik der „Neuen Ära“ auf eine relative Entflechtung von Staat und Kirche, die in der Schulpolitik auf die Emanzipation der staatlichen Schule (als Simultanschule) von der Konfessionsschule hinauslief. Die Frage aber der politischen und pädagogischen Verantwortung des Schulwesens durch den Staat musste auch den Katechismusunterricht betreffen, der sich ja primär im RU und nicht im KU vollzog. Der Katechismus wurde zum Politikum.