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Baden in Europa 1806–1918
(2005)
Stellen wir ein Wort Goethes an den
Anfang: „Willst du immer weiter schweifen?
Sieh, das Gute liegt so nah.“1 In den letzten
Jahrzehnten war es besonders augenfällig: Auf
der einen Seite blicken wir weit hinaus, über
Kontinente hinweg, es geht das Wort von der
Globalisierung um, auf der anderen Seite
fokussieren wir unserer Blick darauf, was uns
nahe, vertraut ist. Das ist gut so!
Nun ist das Schauen in die Vergangenheit
nicht nur ein Konstatieren dessen, was geschehen
ist, sondern auch ein Bewerten des eigenen
Selbstverständnisses.
Ein badischer Beitrag zum Karl-Barth-Jahr 2019 – vor 100 Jahren erschien die erste Auflage von Barths Römerbrief-Auslegung – ist wohl nur als etwas Marginales möglich, denn selbst detailbegeisterte Kirchenhistoriker/innen werden nicht allzu viele
Berührungspunkte zwischen Baden und Barth anführen können. Umso wichtiger erscheint es deshalb, die wenigen und die bislang wenig erinnerten badischen Bezüge zum theologischen Titanen aus dem beschaulichen Basel festzuhalten – und darüber hinaus von einem überraschenden Auftritt Barths in Baden zu berichten, der bislang einigermaßen unbekannt war, obwohl er – freilich marginal – in der Barth-Biographie bewahrt war.
Die neuere Missionsgeschichte begann auch in Baden im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts, geprägt von der Basler Mission (1815). In Ortsvereinen, bei Missionsfesten, im Landesverein (1840) engagierte sich, wer die liberale Behördenkirche kritisch sah, auch Frauen. Junge Männer, Fromme und Abenteurer, ließen sich im Basler Missionshaus ausbilden. Hatte die
Kirchenbehörde die Mission zunächst als Privatsache deklariert, änderte sie bald ihre Meinung – spätestens am Jahrhundertende gehörte sie zum kirchlichen Selbstverständnis. Eine liberale Variante, 1884 zur Hoch-Zeit des deutschen Imperialismus entstanden, wollte keine einseitige Missionierung, sondern Dialog mit fremden Kulturen; damit betrat man den Weg von der »Mission« zur »Ökumene«.
Als Ergänzung zu den Ausführungen zur Strafrechtspflege und zum Strafvollzugsbau im September-Heft 2002 der Badischen Heimat sei hier noch ein Nachtrag eingebracht. Im Zuge der Reformbestrebungen im badischen Justizwesen Mitte des 19. Jahrhunderts wird Hübsch während der Zeit der Erbauung des Bruchsaler Zuchthauses mit Entwürfen zu weiteren Bauten des Strafvollzuges betraut. Im Herbst 1837 ersucht das Innenministerium Hübsch, in einer Kommission zur Ausarbeitung von Modellplänen für Gefängnisse mitzuwirken, um zu gleichwertigen Gefängnisbauten im ganzen Land zu gelangen. Im Juni 1838 legt Hübsch die gewünschten Entwürfe vor, die endgültige Fertigstellung und Lithographierung der Musterpläne verzögert sich jedoch bis zum Frühjahr 18402. Diese Pläne bestehen aus je zwei Grundrissen, zwei Frontansichten und einem gemeinsamen Schnitt für ein grösseres und ein kleineres Amtsgefängnis, dazu entwirft Hübsch noch eine Art Kleingefängnis in Grundrissen und Ansicht.
Kind und Spiegel seiner Zeit
(2015)
1925 ließ Dr.-Ing. Emil Gutmann im Verlag der Konkordia A. G. Bühl ein „Deutsches Lesebuch für Gewerbeschulen" erscheinen, eine „Probe-Ausgabe", so das Titelblatt, ein Buch von 322 Seiten, mithin einen stattlichen Band. Der Herausgeber betrat Neuland und nahm damit ein Wagnis auf sich. Gutmann war sich mit seinen beiden von ihm genannten Mitarbeitern, August und Karl Zimmermann, der Schwierigkeiten wohl bewusst. Denn an badischen Gewerbeschulen gab es bisher keinen systematischen Deutschunterricht. Sorgfältig auszuwählen waren die Themen, die einen Lehrling angehen konnten, erst recht die Auswahl einschlägiger Lesestücke. Man konnte ja nicht ohne Weiteres voraussetzen, dass technisch interessierte und technikbegeisterte junge Menschen an Literatur ein sonderliches Gefallen hätten. Es dürfte auch nie vorgekommen sein, dass ein Lehrling die Gesellenprüfung wegen mangelnder literarischer Kenntnisse nicht bestand.
Vor genau 60 Jahren, als nämlich im März
1948 der Bürgermeister und Landtagsabgeordnete
Gottlieb Reinbold aus Ottoschwanden
(1. Vorsitzender) und Geistl. Rat Pfarrer Josef
Siebold aus St. Märgen (2. Vorsitzender)
den Bund „Heimat und Volksleben“ damals
unter der Bezeichnung: „Arbeitsgemeinschaft
Schwarzwälder Volksleben“ gründeten – mit
der Geschäftsführung wurde Dr. Karl Motsch
betraut – konnten sie nicht ahnen, welche Entwicklung
dieser Verband nehmen würde.
Bereits 1947 hatten sich Josef Fischer aus
Waldkirch, Professor Dr. Johannes Künzig aus
Freiburg, Hauptlehrer Albert Reinhardt aus
Mühlenbach und Dr. Karl Motsch aus Freiburg
um die Gründung dieser Arbeitsgemeinschaft
bemüht. Ein Treffen mit Professor Hermann
Erich Busse, dem Vorsitzenden der Vereins
„Badische Heimat“ brachte wenig Ermunterung.
Seiner Meinung nach war die Schwarzwälder
Volkstracht endgültig vom Aussterben
bedroht. Man ließ sich nicht entmutigen und
beschloss, zum Jahresbeginn den „Hohen
Herren“ in Freiburg, dem Staatspräsidenten Leo
Wohleb, mit einem „Neujahrsbesuch“ die Aufwartung
zu machen. Voller Begeisterung
sicherte dieser seine Unterstützung zu und bat
den Landtagspräsidenten Dr. Person bei der
Gründung einer Organisation behilflich zu sein.
Königliche Hoheit, Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die mit Abstand häufigste Frage, die Besucher des Bundesverfassungsgerichts stellen, lautet: Warum hat das Gericht seinen Sitz – ausgerechnet – in Karlsruhe? Die hierin zum Ausdruck kommende Verwunderung hat Tradition, wenngleich ihr Ton im Laufe der Zeit milder geworden ist. Schon Hermann Höpker-Aschoff , der erste Präsident des Gerichts, beschwerte sich beim damaligen Bundesjustizminister darüber, »in die dörfliche Einsamkeit einer ehemaligen Residenzstadt verbannt« worden zu sein.
… im Grabe aufgewacht …
(2024)
Am Ende des 18. und im 19. Jahrhundert war die Angst, lebendig begraben zu werden, weit verbreitet. Vielerlei Vorkehrungen wurden dagegen getroffen und Maßnahmen zur Wiederbelebung scheintoter Personen entwickelt. Der Artikel beleuchtet dieses kultur- und medizinhistorische Phänomen unter besonderer Berücksichtigung Badens.
Der Vortrag wurde am 17. Oktober 2018 unter dem Titel: »Aktualisierende Gedanken zur frühkonstitutionellen Badischen Verfassung« bei einer Feier von Regierungspräsidium und Badischer Heimat im Basler Hof in Freiburg gehalten. Durch die Verfassung vom 22. Juli 1820 ist das badische Volk geboren worden, ein Volk von Landesstaatsbürgern im Reichsverband.
Die Wiederherstellung Badens und die Bildung eines Südweststaats sind Projekte der Besatzungszeit. Sie nahmen Gestalt an, als die Westmächte im 1948 "ihren" Ministerpräsidenten die Aufgabe stellten, die für Besatzungszwecke
zusammengeschusterten Ländchen in Länder zu verwandeln, die geeignet wären, dem geplanten Weststaat, also der späteren Bundesrepublik, ein nützlicher Unterbau zu sein. Weil sie dabei Rufer in der Wüste waren, regten sie an, eine entsprechende nachholende Möglichkeit im Grundgesetz vorzusehen. Daraus wurde Art. 29 GG. Ein weiteres Fenster öffneten württembergische Vertreter im Parlamentarischen Rat: Artikel 118 GG sollte – unabhängig von Art. 29 GG und unter der Voraussetzung, dass die Hohen Kommissare es erlaubten – zu einer vorgezogenen, auf den Südwesten beschränkten Neugliederung führen können.