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Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.
Das Gebiet des heutigen Landkreises Lindau im Nordosten des Bodensees
gehörte seit dem Jahre 15 v . Chr. zur römischen Provinz Raetia, nach deren
Teilung dann zur sogenannten Raetia secunda. Seit etwa 259/60 wurde die
römische Grenze (Limes) zurückgenommen auf eine Linie Hochrhein-Bodensee-
Argen-Iller-Donau. Das Gebiet des heutigen Landkreises Lindau kam
somit an die äußere Grenze des römischen Imperiums zu liegen.
Während im westlichen Oberschwaben und im württembergischen Bodenseehinterland
zahlreiche Siedlungsreste von der 250jährigen Herrschaft der
Römer zeugen, sind solche Zeugen einer 400jährigen römischen Anwesenheit
weiter östlich sehr spärlich.
Wenn wir unser Verhältnis zu Juden und
Jüdischer Geschichte betrachten, wird sofort an das
3. Reich und die Ermordung der Juden gedacht.
Dieser Blick bleibt notwendig. Aber daneben ist
auch ein anderer Blickwinkel nötig. Geschichte
nimmt immer nur einen Verlauf, aber es bestehen
verschiedene Möglichkeiten und wir sollten versuchen,
diese verschiedenen Möglichkeiten wahrzunehmen.
Das 3. Reich war nicht die einzige
Möglichkeit der Geschichte.
Die Sichtweise der jüdischen und nichtjüdischen
Bevölkerung Villingens zum Ende des 19. Jahrhunderts war eine andere. Die Bevölkerung lebte
nicht mit Blick auf die Katastrophe, sondern mit
Blick auf die vielfältigen Möglichkeiten des Lebens
und des Zusammenlebens.
Die Entwicklung des jüdischen Schulwesens in Baden im 19. Jahrhundert ist vor dem Hintergrund der Judenemanzipation zu sehen, die insbesondere mit den Konstitutionsedikten 1807/08 in eine neue Phase eintrat. Kernanliegen der Emanzipation war die Integration des jüdischen Bevölkerungsteils in die christliche Gesellschaft, wobei naturgemäß die Unterrichtung der Kinder eine entscheidende Rolle spielte. So wurde im 9. Konstitutionsedikt (dem eigentlichen „Judenedikt" vom 13. Januar
1809) die Schulpflicht auch für israelitische Kinder festgeschrieben. Das galt auch für Heidelsheim, bedeutete aber nicht, dass sofort eine jüdische Schule errichtet wurde. Insofern kann die genauere Betrachtung der Entwicklung eines Ortes die Schwierigkeiten und Entwicklungen des jüdischen Schulwesens in Baden aufzeigen, wobei Heidelsheim typisch für eine
Landgemeinde mit einem relativ großen jüdischen Bevölkerungsteil ist. Wesentliche Aspekte der Entwicklung im 19. Jahrhundert sollen im Folgenden angesprochen werden.
Das Kapuzinerhospiz in Bretten hat „nicht allein lokalhistorische Bedeutung". Es ist auch „beispielhaft für die kirchlich-kulturellen Zustände des gemischt-konfessionellen Kurstaates am Rhein im 18. Jahrhundert". Aus landes- wie stadtgeschichtlichen Gründen hält es Hermann Schmid für gerechtfertigt, sich mit der Entstehung der kapuzinischen Ordensniederlassung und dem Wirken der darin wohnenden Mönche zu beschäftigen.
Ideen der Aufklärung und unterschiedliche Betrachtungsweisen der Französischen Revolution führen um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert in Europa zu politischen Strömungen vor allem des Konservativismus und des Liberalismus. Auf diesen Grundlagen entstehen in den deutschen Staaten erste, unorganisierte Gesinnungsgemeinschaften. Aus den politischen Ideen erwachsen politische Bewegungen, die gewisse gemeinsame Grundüberzeugungen über die Gestaltung von Staat und Gesellschaft entwickeln. Diese Bewegungen sind - jedenfalls im Großherzogtum Baden - auf die II. Kammer des Landtags als
der politischen Institution bezogen, in der die jeweiligen führenden Persönlichkeiten ihre Anschauungen öffentlich machen können.
Am 24. Februar 1978 fällte der Kreistag auf Antrag des damaligen Landrates Dr. Nothhelfer bis auf eine Stimmenthaltung einstimmig das Todesurteil über das „Waldschloß“ auf dessen Areal das neue Landratsamt entstehen sollte und auch erbaut wurde. Bei der Entscheidung waren die Argumente der Freiburger Professoren Linde und Gabelmacher, des Stuttgarter
Architekten Weber und des Hauptkonservators Dr. Stopfel vom Amt für Denkmalschutz ausschlaggebend. Das Landesdenkmalamt vertrat den Standpunkt, daß „das Waldschloß zwar als Kulturdenkmal aus dem 19. Jahrhundert gelte,
allerdings keine besondere Bedeutung habe." Im Übrigen „sei das Waldschloß nicht für Waldshut charakteristisch.“ Keiner dieser Fachleute hatte sich die Mühe gemacht, den Architekten des Waldschloß ausfindig zu machen, im Gegenteil wurden irrige Angaben verbreitet. Der Abrißbeschluß fiel, ohne daß die Entscheidungsträger sich um den Architekten kümmerten.
Erbauer des Waldschlosses war aber niemand Geringerer als er bedeutende Schweizer Architekt Jacques Gros, der als genialer Künstler und Meister ein immenses architektonische Erbe von Japan, Sumatra, China bis Frankreich, von Südafrika, Rußland bis England hinterlassen hat.
Das bundesweite Motto des am 10. September 2017 stattgefundenen „Tag des offenen Denkmals" lautete "Macht und Pracht". Es wurden Denkmäler und Gebäude gesucht, in denen Personen oder Interessengruppen Einfluss auf das Verhalten und Denken großer Teile der Stadtbevölkerung ausgeübt haben und ausüben. Das zweifellos mächtigste Bauwerk Villingens ist seine Stadtbefestigung. Sie wurde ab 1200 errichtet und hatte eine Länge von 1.899 m, von denen noch 1.370 m vorhanden sind. Ihre Höhe beträgt 10 m und sie ist 1,7 m mächtig. Mit dieser Mauer beabsichtigte die Stadt ihre Feinde fernzuhalten. Meine Wahl fiel unter den mit Machtansprüchen ausgestatteten Bauwerken Villingens 2017 trotzdem nicht auf die Stadtmauer.
Der Vertrag zwischen Fürstenberg und Villingen von 1501/1516 - eingebunden in Pergamentfragmente
(2008)
Zwischen den Pergamentfragmenten des Stadtarchivs Villingen-Schwenningen, die Edith Boewe-Koob beschreibt, befinden sich Abschriften eines Vertrages, den das Haus Fürstenberg und die Stadt Villingen im Jahre 1501 geschlossen haben. Der
Vertrag wurde über einen längeren Zeitabschnitt zwischen den beiden Parteien ausgehandelt und wohl erstmals im Jahre 1501 als Konzept niedergeschrieben. Der endgültige Vollzug durch Besiegelung fand jedoch erst im Jahre 1516 durch Friedrich Graf zu Fürstenberg statt. Hintergrund des Vertrags waren jahrzehntelange Auseinandersetzungen zwischen dem Hause Fürstenberg, das bis zum Jahre 1326 der Stadtherr von Villingen war und der Stadt Villingen über Macht und Einfluss in und um Villingen. Die aufstrebende Stadt versuchte ihren Einflussbereich auszudehnen und denjenigen ihres ehemaligen Stadtherrn zurückzudrängen. Dies gelang ihr offensichtlich auch. Im Einzelnen ging es um die Ausdehnung des Hoheitsbereichs der Stadt, um Geleit- und Zollrechte, die Verfolgung flüchtiger Eigenleute, die Zuständigkeit von Gerichten, um die gegenseitige Anerkennung von Münzen und von Gerichtsurteilen. Jagdgerechtigkeiten, Zugang zu den Märkten, Ausleihe von Henkern und die zukünftige Schlichtung von Streitigkeiten waren weitere Vertragspunkte .
Am 13. April 2002 fand im Amtssitz des südbadischen Regierungspräsidenten, im Basler-Hof in Freiburg, eine Veranstaltung statt, über die zwar im Rundfunk, aber nicht in der örtlichen Zeitung berichtet worden ist. Gut 80 persönlich geladene Personen nahmen teil, darunter Landtagsabgeordnete, Kommunalpolitiker, Landesbeamte und unter diesen allen die Autoren eines Buches, das zu diesem Anlaß präsentiert werden sollte. Das Ereignis, das da im Zusammenhang mit dem 50jährigen Landesjubiläum stattfand, war darum nicht alltäglich, weil die beiden badischen Regierungspräsidenten, Dr. von Ungern-Sternberg und Frau Hämmerte, als Gastgeber gemeinsam in Erscheinung traten. Sie hatten gemeinsam ein Geleitwort zu einem Buch geschrieben, das an diesem Tag der Öffentlichkeit übergeben wurde: ,,Die badischen Regionen am Rhein. 50 Jahre Baden in Baden-Württemberg. Eine Bilanz". Herausgegeben hat es der an der Universität Würzburg Politische Wissenschaft lehrende Professor Paul-Ludwig Weinacht; erschienen ist es im Nomos-Verlag Baden-Baden (Preis 34 Euro).