Filtern
Erscheinungsjahr
- 2013 (275) (entfernen)
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (275)
Gehört zur Bibliographie
- nein (275) (entfernen)
Schlagworte
- Freiburg im Breisgau (24)
- Geschichte (17)
- Baden (16)
- Villingen im Schwarzwald (11)
- Biografie (10)
- Zeitschrift (10)
- Karlsruhe (9)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (9)
- Badische Landesbibliothek (6)
- Baudenkmal (6)
Die neuere Forschung zu den süddeutschen Mundarten zeigt also, dass der jeweilige Ortsdialekt
nicht das einzige sprachliche Register ist, das deren Sprechern zur Verfügung steht. Zwischen
Grundmundart und dem „richtigen“ Schriftdeutsch nutzen die Franken, Alemannen und Schwaben
in Nord-Baden-Württemberg eine Vielzahl von sprachlichen Stufen, unter denen sie je nach
Gesprächspartner, -ort und -situation variieren können. Die Kommunikationsreichweite hat sich
in den letzten Jahrzehnten stark vergrößert – man spricht nicht mehr nur mit den Leuten aus
dem Heimatort, sondern findet sich immer öfter unter Ausnutzung der eigenen sprachlichen Variantenvielfalt
auch mit „Auswärtigen“ Dialektsprechern im Dialog oder mit solchen, die lediglich
einen leicht von der Standardsprache abweichenden Akzent besitzen.
Die bisher vorhandenen kleinräumigen Unterschiede innerhalb der Mundartgebiete und zwischen
den einzelnen Dialektregionen in Nord-Baden-Württemberg mögen dadurch verschwimmen.
Ein immer wieder befürchtetes Aussterben des Dialekts ist dennoch nicht zu erwarten.
„Kleinräumige sprachliche Gebrauchsmuster“ werden zwar immer mehr in den Hintergrund gedrängt
und zugunsten solcher Formen aufgegeben, „die eine regionale oder überregionale Verbreitung
aufweisen“.26 Innerhalb dieser größeren geografischen Räume bleiben sicherlich auch
in näherer Zukunft dialektale Merkmale im Bereich der Lautung, der Grammatik und des Wortschatzes
erhalten.
Bevor man detaillierter über den aristokratischen Wohnsitz von Batilly-en-Gâtinais, „Les Pierrières“ spricht, sollte man auf die Definition von Wohnsitzen der gallischen Aristokratie eingehen. Herkömmlicherweise werden diese Anwesen als Landsitze der Oberschicht in der gallischen Gesellschaft bezeichnet, die Caesar im „Gallischen Krieg“ equites nannte.
Diese unterscheiden sich von der Mehrheit der ländlichen Wohnsitze aus der Eisenzeit – wir
kennen heute mehrere Hundert – durch die reichhaltigen Befunde und die Größe der architektonischen Strukturen. So wurden auf der Ausgrabung „La Croix du Buis“ in Arnac-la-Poste
(Haute-Vienne)3 mehr als 800 Amphoren gefunden. Das Hauptgebäude war in mediterraner
Technik gebaut, in Lehmfachwerk und mit ziegelgedecktem Dach. In Natteries bei Puy-Saint-Bonne, nicht weit von Cholet (Maine-et-Loire), oder in Grands Champs in Coulon (Deux-Sèvres) ist die Größe der Umfassungsgräben mit einer Breite von 7 und 8 m, bei einer Tiefe
von mehr als 3 m, beachtlich. Erwähnenswert ist auch das Beispiel von Camp de Saint Symphorien in Paule (Côtes d’Armor). Der bescheidene Bauernhof aus dem 5. Jahrhundert v. Chr.
entwickelte sich zu einer regelrechten Festung im 3. Jahrhundert und zuletzt, zu Beginn des
1. Jahrhunderts v. Chr., zu einer befestigten Siedlung mit nahezu 30 ha Grundfläche.
Es wird über ein Vorkommen der Moosart Philonotis
marchica auf den Isteiner Schwellen berichtet. Der
Standort bei Istein ist natürlich und das Vorkommen
des Mooses an dieser Stelle vermutlich urwüchsig.
Die Untersuchungen zur Ökologie und Vergesellschaftung des Mooses zeigen, dass es sich bei diesem
Vorkommen um einen Dauer-Pionierstandort handelt,
der durch die regelmäßig wiederkehrenden Hochwasserereignisse geprägt wird. Philonotis marchica ist mit
Arten vergesellschaftet, die zu den Wassermoosgesellschaften des Verbandes Cinclidotion fontinaloidis
Philippi 1956 gehören. Andere Arten weisen aber auch
auf die Pfasterritzengesellschaft des Bryo-Saginetum
procumbentis Diem., Siss. & Westh. 1940 n. inv. Oberd.
hin, die wohl ursprünglich von oben genannten Stellen
stammt. Am Schluss wird auf die Gefährdung dieses
primären Standortes aufmerksam gemacht.
Trotz des steigenden Bedürfnisses nach unberührter
und geschützter Natur in unserer Gesellschaft wird
die Unterschutzstellung eines Gebiets meist von vielen Konflikten mit der betroffenen Bevölkerung begleitet und dadurch erschwert. Daher ist ein erfolgreiches Akzeptanzmanagement unumgänglich, damit
die Betroffenen die Schutzmaßnahmen als sinnvoll
und positiv erachten. Der folgende Artikel stellt eine
mögliche Vorgehensweise bei der Ausweisung neuer
Naturschutzgebiete vor, welche im Wesentlichen auf
Kommunikation und Beteiligungsmöglichkeiten basiert
und besonderen Wert auf einen echten Dialog zwischen allen Beteiligten legt. Ein Kontakt auf Augenhöhe ermöglicht es, die Interessen der Betroffenen zu
berücksichtigen; durch Einzelgespräche und die Arbeit
in Kleingruppen kann eine gestärkte Vertrauensbasis
erzeugt werden. Öffentliche Gebietsbegehungen mit
einem Fachmann stellen einen geeigneten Rahmen
dar, um auf zwischenmenschlicher Basis Konflikte
auszuräumen, auf Emotionen einzugehen und somit
die Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen zu steigern. Der Erfolg dieser Verfahrensweise kann durch
mehrere Beispiele aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe belegt werden.
Eher randständig war der Gebrauch des Heidelberger Katechismus im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts in den meisten reformierten volkskirchlichen Gemeinden in Deutschland. Zur Konfirmation Palmarum 1981 mussten wir Konfirmanden einer kleinen ostfriesischen Gemeinde die Frage 1 gemeinsam vorlesen (!) – von den Inhalten vorangegangener katechetischer Erklärungen des Post-68er-Pfarrers ist mir nichts mehr erinnerlich geblieben. „Form und Maß“ hatte dieser kirchliche Unterricht jedenfalls nicht durch den „Heidelberger“ bekommen, wie es laut kurpfälzischer Kirchenordnung von 1563/64 ursprünglich Zweck gewesen war. Als ich im Wintersemester 1986 Theologie zu studieren begann, war die erste Dogmatik-Vorlesung eine zweisemestrige Auslegung des Heidelbergers durch Jürgen Fangmeier in Wuppertal – gewiss ein Privileg für einen angehenden reformierten Theologen. Kaum etwas anderes hat seit dem meinen reformierten Glaubensstil und meine Theologie geprägt wie der Heidelberger. Ob mein Wechsel ins Pfarramt der Heidelberger Universitätskirche drei Jahre vor dem Jubiläum des Heidelbergers hominum confusione oder providentiae Dei geschah, ist dagegen nicht so klar zu identifizieren. In mehrfacher Hinsicht schreibt hier also ein „Heidelberger“.
Das Ius patronatus in Händen evangelischer Reichsritter, auf welches sie nach dem Augsburger Religionsfrieden ihre Kirchenherrschaft gründeten, ist eine altbekannte Erscheinung. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist aber die Tatsache, dass gelegentlich vom Ius episcopale oder den Iura episcopalia gesprochen wird. Damit stellt sich die Frage nach dem Inhalt dieses Begriffs. Wird er als Synonym für Patronat gebraucht? Drückt sich darin der Stolz auf die erlangte Kirchenhoheit aus? Oder ist er tatsächlich als Rechtsterminus zu verstehen? Am Beispiel eines Mikrokosmos, der Ganerbschaft Schüpf, wird eine Antwort auf diese Fragen versucht.
Zwischen der Durchsetzung der Reformation unter Ottheinrich 1556 und der Veröffentlichung des Heidelberger Katechismus 1563 liegt für die Kurpfalz ein etwa siebenjähriges Ringen um die konfessionelle Identität des neuen evangelischen Kirchwesens. Das Land wandelt sich in dieser Zeit von einer Schaubühne der großen innerreformatorischen Lehrstreitigkeiten zu einem eigenständigen Akteur im konfessionspolitischen Kräftespiel der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Besonders
fassbar wird diese Wandlung anhand einer Momentaufnahme aus dem Sommer 1560. Zeitzeugenberichte verschaffen zuerst einen Eindruck von den Protagonisten und Frontstellungen dieser Zeit. Das entstandene Bild soll dann zweitens in den Kontext
der politischen und der kirchlichen Entwicklungen in der Kurpfalz seit 1556 eingebunden werden. Drittens wird nach der Bedeutung der Momentaufnahme für den Weg zum Heidelberger Katechismus zu Fragen sein.
Der Nachlass des Prälaten Hans Bornhäuser fand, nachdem bereits 2008 kleinere Teile eines „Nachlasses Bornhäuser“ durch den verstorbenen Prälat i.R. Gerd Schmoll übergeben worden waren, im Februar 2013 mit der Übernahme des Hauptnachlasses von der Witwe Ilse Bornhäuser in Freiburg seinen Weg in das Landeskirchliche Archiv Karlsruhe.
Der Bestand beinhaltet 283 Verzeichnungseinheiten mit einem Umfang von insgesamt 1,9lfden. Metern und
einer Laufzeit von 1900 bis 1987. Er umfasst Dokumente aus dem beruflichen wie aus dem persönlichen Leben.
Hans Bornhäuser entstammte einer religiös geprägten Familie: Am 21. Februar 1908 wurde er als erstes Kind des Pfarrers
Wilhelm Bornhäuser und dessen Frau Helene geb. Gonser in Uiffingen bei Boxberg geboren. 1910 wurde der Vater an die Stiftsanstalten in Freiburg versetzt, wo Hans Bornhäuser seine Kindheit und Jugend verbrachte. 1926 nahm er das
Studium der Theologie, Philosophie und Geschichte an der Universität Marburg auf, wo sein Onkel Karl Bornhäuser als Theologieprofessor wirkte. Während seiner Studienzeit verbrachte Hans Bornhäuser einige Semester an der Theologischen Schule in Bethel und an der Universität Erlangen.
Nachdem die deutsche Zeitgeschichtsschreibung sich lange vor allem an den beiden deutschen Diktaturen abgearbeitet hatte, stößt seit einigen Jahren auch die ‚alte Bundesrepublik‘ auf ein wachsendes historiographisches Interesse. Die bis in die jüngste
Vergangenheit angebotenen Deutungen der westdeutschen Geschichte als Erfolgs-, Ankunfts- oder Wundererzählungen beschränken sich jedoch meist auf die Phänomene des Wandels, indem sie beispielsweise die wirtschaftliche Entwicklung oder die Institutionengeschichte in den Blick nehmen. Der Aufbau einer Staats- und Gesellschaftsordnung ist aber nicht nur eine Frage verfassungsrechtlicher Grundlegung und institutioneller Erneuerung, sondern umfasst auch den Bereich des politischen Bewusstseins. Die kulturell-ideelle Prägung bleibt in der bisher eingenommenen Perspektive jedoch oft unhinterfragt. Hierbei geht es auch um die Frage, wer dem sich konstituierenden Gemeinwesen ‚Bundesrepublik‘ eine intellektuell begründete Richtung gab.
Kirchlicherseits war die „Neue Ära“ (1860-1871) von zwei Dynamiken gekennzeichnet: 1) dem Willen des Staates, das Staatskirchentum abzubauen – dem entsprach das Kirchengesetz vom 9. Oktober 1860; 2) dem Willen der Kirche, den neu gewonnenen Spielraum mittels der badischen Kirchenverfassung (KV) vom 5. September 1861 zu nutzen und zu gestalten. Die Rechte der Gemeinde wurden gestärkt, eine engere Verbindung zum gesamtdeutschen Protestantismus gesucht; das landesherrliche Kirchenregiment blieb gleichwohl erhalten. Gemischte Angelegenheiten (res mixtae) blieben die Vermögensverhältnisse der Kirchen und die Schule. Gerade die Schulfrage hatte sich in den 50er-Jahren in Auseinandersetzungen mit der Erzdiözese Freiburg als außerordentlich konfliktträchtig erwiesen. Schon um diesen Konfliktherd (aus liberaler Sicht und Staatsraison) einzudämmen zielte die staatliche Kirchenpolitik der „Neuen Ära“ auf eine relative Entflechtung von Staat und Kirche, die in der Schulpolitik auf die Emanzipation der staatlichen Schule (als Simultanschule) von der Konfessionsschule hinauslief. Die Frage aber der politischen und pädagogischen Verantwortung des Schulwesens durch den Staat musste auch den Katechismusunterricht betreffen, der sich ja primär im RU und nicht im KU vollzog. Der Katechismus wurde zum Politikum.
Der evangelische Theologe Richard Rothe ist am 28. Januar 1799 in Posen geboren worden und am 20. August 1867 hier in Heidelberg verstorben. Rothe hat in Heidelberg und Berlin studiert und wirkte seit 1823 als Gesandtschaftsprediger an der
preußischen Botschaft in Rom, was ihn in bleibende Verbindung zum preußischen Botschafter Karl Josias Bunsen (1791-1860) brachte. Nach kurzer Lehrtätigkeit in Heidelberg 1827 folgte er einem Ruf an das von dem erweckten Theologen Heinrich Heubner (1780-1853) geleitete Wittenberger Predigerseminar, wo Rothe seine prägende – zu seinem späteren Liberalismus durchaus spannungsvolle – mystisch-wundergläubige Frömmigkeit entwickelte. Am 27. April 1837 wurde er nach Heidelberg berufen, zum ordentlichen Professor und zum Direktor des hiesigen Predigerseminars. 1849-1854 wirkte er in Bonn, um nach seiner Rückberufung (1853) nach Heidelberg von 1854 bis zu seinem Tode 1867 als Universitätsprofessor und Universitätsprediger zu fungieren. 1861 ist er zum außerordentlichen Mitglied des Oberkirchenrats ernannt worden, das auch in der Generalsynode der Landeskirche eine erhebliche Rolle spielte; seit 1863 war er Mitglied der Ersten Kammer, also des Oberhauses des badischen Parlaments. Somit stand Rothe seit 1861 auf dem Gipfel seines Einflusses, zugleich aber im Schatten der Trauer um seine Frau Luisa, geb. von Brück, einer chronisch kränkelnden und depressiven Frau, die er 1823 geheiratet hatte. Friedrich Nippold (1838-1918), ein beinahe schon postumer Verehrer und dann Biograph Rothes, berichtet, Rothe habe seine Frau „mit einer geradezu unvergleichlichen Hingabe gepflegt“. Die Ehe blieb kinderlos. Rothe wohnte in der heutigen Friedrich Ebert-Anlage, woran noch heute eine Tafel am Haus erinnert.
Im vorletzten James-Bond-Film „Ein Quantum Trost“, dem zweiten mit Daniel Craig als 007, sucht James Bond, Rache für den Tod seiner Freundin Vesper zu nehmen. Dabei muss er eine Geheimorganisation namens „Quantum“ ausschalten; aus der Rache erhofft sich Bond ein Quäntchen Trost – „A Quantum of Solice“. Am Ende, als Quantum vernichtet ist und Bond verletzlicher denn je aus seinem Auftrag hervorgeht, wirft er das Andenken an Vesper, ein Silberkettchen, das er stets bei sich trug, in den Schnee. Mit dieser Geste verabschiedet er auch die Rache: Er ist frei geworden. Der wahre Trost in dieser Geschichte liegt nicht im Ausschalten von Quantum (bloß ein weiterer Sieg des englischen Geheimdienstes über einen weiteren Feind), sondern im Wegwerfen der Ketten des persönlichen Rachefeldzuges. Dieser Sieg ist weitaus größer. Um es mit Johnny Cash zu sagen: „I´m free from the Chain Gang now“. Über eine solche innere Freiheit von Rache, Hass und dem Elend des Menschen spricht auch der Heidelberger Katechismus. Auch er ist ein Bekenntnis zur Freiheit. Üblicherweise unterscheidet man zwischen dem Bekenntnis eines Einzelnen (ein Krimineller „bekennt“ sich zu seiner Tat, berühmte Menschen nennen ihre Autobiografien zuweilen „Bekenntnisse“) und dem Bekenntnis einer Kirche, in dem der
Glaube ausformuliert ist, wie z.B. dem Apostolischen oder Nizänischen Glaubensbekenntnis. Der Heidelberger Katechismus fällt auf den ersten Blick in die zweite Kategorie. Der 450. Geburtstag ist Anlass, einen zweiten Blick zu riskieren: Könnten wir in diesem historischen kirchlichen Dokument nicht auch ein Quantum Trost durch das persönliche Bekenntnis zur Freiheit finden? Schafft der Heidelberger Katechismus vielleicht genau die Verbindung zwischen dem gemeinschaftlichen Bekennen einer kirchlichen Tradition und dem Bekenntnis eines Einzelnen? Dann wäre das Jubiläum dieses Dokumentes auch ein Anlass für unseren eigenen Jubel aus Dankbarkeit gegenüber Gott, der uns befreit.
Religionsverantwortung
(2013)
Mit dem Stichwort Religionsverantwortung übersetze ich denjenigen Begriff und Sachverhalt, den Philipp Melanchthon zum Ausgangpunkt einer reformatorischen Verhältnisbestimmung von Religion und Obrigkeit gewählt hat. Dabei stellt sich
zunächst ein grammatisches Problem: Geht es bei der Religionsverantwortung um die Verantwortung, die der Religion selber zukommt, die sie zu übernehmen und wahrzunehmen hätte? Und wenn ja, dann aber wofür? Für das Heil? Für Sitte und Moral? Für Werte und Normen? Für die Welt? Für die gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftliche, kulturellen Verhältnisse, in welchen wir leben? Oder ist unter Religionsverantwortung eher diejenige Verantwortung zu verstehen, welche – aber von wem? – für Bestand, Entfaltung und Ausübung von Religion überhaupt erst zu übernehmen ist? Und wenn aber wiederum dies letztere sollte gemeint sein: Wer hat dann diese Verantwortung zu übernehmen? Ist es die Gemeinschaft der
Religiösen, also das, was im Staatskirchenrecht die Religionsgesellschaft heißt? Sie ganz allein und sie ganz für sich, ohne jeden Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterstützung und Wirksamkeit – das französische, das laizistische Modell, Religion und Kirche als Vereins- oder Privatangelegenheit? Oder liegt diese Verantwortung bei den Gläubigen selber, bei jedem Einzelnen unter ihnen, so dass der Fromme selber, sie oder er, jeweils für die Religion, für ihren Bestand und ihre Ausübung in Pflicht zu nehmen ist – Herzensreligion, Herzenskirche, das privatistisch-pietistische Modell?
Vor 500 Jahren wurden in Konstanz zwei Bettler hingerichtet, die als »Fahrende«
zwischen den Städten im Raum Bodensee – Oberdeutschland unterwegs gewesen sind.
Darüber berichtet ein einzelner, insgesamt 16 Seiten umfassender Akt im Stadtarchiv
Feldkirch in Vorarlberg, der die Aufschrift vrgicht von costentz. mordern trägt. [1] Er gibt – wie
das Wort »Urgicht« verrät – ein umfassendes Geständnis der beiden im Titel Genannten wieder, welches nach der Folter vor Gericht niedergeschrieben worden ist. Der Fall
ist in erster Linie vom kriminalhistorischen Aspekt her interessant, in zweiter Hinsicht
fasziniert der große Aktionsradius und die erstaunliche Mobilität der namentlich im Akt
angeführten Bettler und drittens frappiert deren relativ genaue Beschreibung.
Die Bettler als soziale Gruppe des Mittelalters interessierten bis in die zweite
Hälfte des 20. Jahrhunderts nur als Objekte sozialer Fürsorge, wobei die Einrichtungen
der christlichen Mildtätigkeit im Vordergrund der historischen Betrachtung standen. [2]
Ihren Anspruch auf Unterstützung betonte in der Zwischenkriegszeit erstmals der Sozialwissenschafter Hans Scherpner, dessen posthum erschienenes Werk in Historikerkreisen jedoch nicht rezipiert wurde. [3]
Die St. Wendelinskapelle auf dem Ramsberg im Linzgau ist ein beliebter Wallfahrtsort. [1] Es ist dem starken Erdbeben von 1911 zu verdanken, dass die bis dahin von
Putz und Tünche überdeckten Wandbilder bei den anschließenden Ausbesserungsarbeiten zum Vorschein kamen und erstmals durch den Konservator der kirchlichen Denkmäler in Baden, Joseph Sauer, bekannt gemacht worden sind. [2]
Wie die Inschrift an der
Chorbogenrückwand dokumentiert, [3]
erfolgte die Freilegung und Restauration der Fresken durch die Kunstwerkstätte Gebr. Mezger in Überlingen. Dabei wurde der noch erhaltene Bildbestand nicht nur konserviert, sondern »weitgehend lasierend überfasst und
teilweise sogar deckend ergänzt« [4]
, so dass der Zustand der Wandbilder nicht vollständig
der ursprünglichen Ausmalung entspricht und damit der heutige Bildeindruck teilweise
auf einer Rekonstruktion der Fresken durch die Gebrüder Mezger beruht. [5]
Wie viele
andere mittelalterliche Wandmalereien fanden sie in der kunsthistorischen Forschung
nur geringe Beachtung.[6] Erst Bruno Kadauke [7]
und Jürgen Michler [8]
haben sie in ihre Anfang der 90er Jahre erschienene Dokumentationen gotischer Wandmalerei im südlichen
Baden-Württemberg aufgenommen. Anlässlich der Restaurierung der St. Wendelinskapelle in den Jahren 1999/2000 wurde der Erhaltungszustand der Wandmalereien durch
den Reichenauer Restaurator Robert Lung gründlich untersucht und dokumentiert.[9] Es
handelt sich um teilweise nur schwach erkennbare Bildszenen, Heiligenbilder und ikonographische Motive, mit denen der tonnenüberwölbte quadratische Chor ursprünglich
vollständig ausgestaltet war.
Unter der Nummer 2945 bewahrt das Hessische Staatsarchiv den »Aufriß eines
gotischen Kirchturms 16./17. Jahrhundert«, der seit seiner Veröffentlichung durch Friedhelm Wilhelm Fischer 1966 [1]
als »Wiesbadener Riss« bekannt geworden ist. Dieser Riss
ist eine Federzeichnung auf Papier, 195 cm hoch und 56 cm breit, nach oben schmaler
werdend; die Spitze ist abgerissen. Die Papierbahn ist aus sechs Blättern gleicher Herkunft zusammen geklebt. Fischer identifizierte das Papier aufgrund des Wasserzeichens
als »während des letzten Drittels des 15. Jahrhunderts häufig verwandtes Papier wohl
lombardischer Herkunft« [2].
.
Konzentrierte Sachlichkeit
(2013)
Der Künstler Otto Tillkes (1884–1949) ist heute weithin vergessen. Viele seiner
Arbeiten sind – vor allem bedingt durch die beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts –
verloren gegangen oder verbrannt. Das verbliebene Oeuvre ist im Privatbesitz und im
Kunsthandel verstreut. Soweit bekannt, hat bisher nur ein Museum [2] eine Sammlung seiner Werke begonnen. Einzelausstellungen seiner Arbeiten gab es bisher ebenso wenig
wie Monografien über ihn. Auch über seine Biographie sind bisher nur – teilweise in
falscher Reihenfolge wiedergegebene – Bruchstücke bekannt. [3]
Doch das Werk dieses Künstlers zeigt Qualitäten, wegen derer sich eine nähere
Beschäftigung lohnt. Der stets gegenständlich malende Otto Tillkes vermochte es, eine
konzentrierte Lebendigkeit in der Wirkung zu erzielen, die sich bei wiederholter Betrachtung noch zu steigern scheint.
Insbesondere in Lindau, wo Tillkes von 1923 bis 1930 lebte und wo er auch noch
bis Mitte der dreißiger Jahre gelegentlich ausstellte, war er ein viel beschäftigter Maler
und Zeichner. Hier schuf er viele seiner Werke, insbesondere Porträts, aber auch Landschaften,
Stillleben, Akte und weitere Arbeiten. Otto Tillkes, der ein Mitglied der 1925 am
Bodensee etablierten Künstlervereinigung »Der Kreis« war, hat später die Lebensspanne
in Lindau als seine produktivste bezeichnet.4 Auch deswegen lohnt es sich, auf Spurensuche
zu gehen und diesen Künstler gerade in seinem Wirkungskreis in Lindau wieder
zu entdecken.
Geköpft, gehängt, verbrannt und ertränkt wurde in früheren Zeiten auch in der
Reichsstadt und Republik St. Gallen. Dabei war die Justiz in Stift und Stadt St. Gallen
vergleichsweise human. So kann beispielsweise in der Stadt nicht von Hexenwahn gesprochen werden. Während der schlimmsten »Hexen- und Teufelszeit« im 17. Jahrhundert fanden hier rund 30 eigentliche Zauberei- und Hexenprozesse statt; in »nur« 13 Fällen wurde die Todesstrafe verhängt. Zwischen 1465 und 1595 wurden in St. Gallen etwa
zehn Männer und vor allem Frauen durch Ertränken hingerichtet – eine Todesstrafe, die
in der Regel bei Kindesmord vollzogen wurde.
Bei vielen Völkern war der Kindesmord »ein vielgebrauchtes und wahrscheinlich
notwendiges Mittel, um einem unerwünschten Wachsen der Volkszahl oder einer relativen Überbevölkerung zu Zeiten plötzlich einbrechender Hungersnot« vorzubeugen. [1]
Die
Lex Frisionum, das Gesetz der Friesen, gestand der Mutter noch das Recht zu, »ihre Kinder gleich nach der Geburt zu töten«. Später konnte dann nur noch der Vater »die Tötung
eines neugeborenen Kindes« verfügen. [2]
Die ungarländische Peregrinationsforschung hat in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen, weil sie einen wichtigen Ermöglichungsgrund des
Wissenstransfers im Ungarn der Frühen Neuzeit darstellt. [1] Besonders wertvoll ist die
von László Szögi seit 1994 herausgegebene, in Budapest erscheinende Reihe Magyarországi diákok egyetemjárasa az újkorban, die sich zum Ziel gesetzt hat, die ungarländische
Studentenperegrination in die verschiedenen Länder Europas auf der Grundlage der
Schul- und Universitätsmatrikeln sowie anderer einschlägiger Dokumente herauszugeben. Wie die Peregrinationsforschung aber auch feststellen konnte, genügen die Matrikeln allein nicht, um festzustellen, wer wo studiert hat, denn oft wurde – aus verschiedenen Gründen – eine Immatrikulation unterlassen. So durften sich beispielsweise an
der Hohen Schule in Bern nur Bürger von Bern immatrikulieren, obwohl auch Nicht-Bürger studieren konnten. [2]
Man ist also auf weitere externe Quellen angewiesen, die
Informationen über Studienaufenthalte geben: Disputationen, Dissertationen, Briefe,
Vorlesungsnotizen, Tagebücher, Stammbücher u.s.w.
Zecken sind die wichtigsten Überträger human- und
veterinärmedizinisch relevanter Krankheitserreger in
Europa. Es gibt seit einiger Zeit Indizien dafür, dass
die Verbreitung und die Populationsdichte einiger medizinisch
und ökonomisch wichtiger Zeckenspezies in
Mitteleuropa zunehmen. Die Gründe dieses Wandels
werden kontrovers diskutiert. Sie beruhen offenbar auf
Faktoren wie dem Klimawandel und der geänderten
Landschaftsnutzung sowie auf menschlichen Verhaltensänderungen.
Von Studien aus Nordamerika ist
jedoch bekannt, dass die Populationen der Wirbeltier-
Wirte** eine große Rolle in der Dynamik der Zecken
und der zeckenübertragenen Krankheiten spielen, d.h.,
dass das Pathogen-Zecke-Wirt-System als Einheit
betrachtet werden muss. Auch in Europa scheint es
dementsprechend nicht möglich zu sein, ohne Informationen,
insbesondere über Nagetiere, Veränderungen
in der Häufigkeit und der Ausbreitung von Zecken und
zeckenübertragenen Krankheiten des Menschen darzustellen.
Gleiches gilt für die Entwicklung und die Einführung
effektiver Präventions- und Kontrollstrategien.
Obwohl in den letzen Jahrzehnten sehr viel über Zecken
in Europa publiziert wurde, gibt es bislang keine
gut konzipierte Langzeitstudie, in der die Beziehung
zwischen der Populationsdynamik der Wirbeltier-Wirte
von Zecken, den Zecken selbst und den von ihnen
übertragenen Pathogenen zufriedenstellend dokumentiert
wird. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, welche
grundlegenden Informationen zum Verständnis der
Ökologie der in Mitteleuropa vorkommenden Zecken,
ihrer Wirte und der von ihnen übertragenen Pathogene
fehlen.