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Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.
Freiburger Diözesan-Archiv
(2015)
Im Bericht über das Vereinsjahr 1933 hatte der Chronist, der hoch angesehene Professor Joseph Sauer, auf die radikale Umgestaltung der politischen Führung Deutschlands hingewiesen. Der Protektor des KGV, Erzbischof Gröber, vertraue der neuen Regierung. Man könne zuversichtlich sein, weil sie die Gesundheit und Reinhaltung unseres Volkes garantiere und die Kulturwerte der Heimat und der deutschen Vergangenheit pflege. „Auf dem Boden dieses Programmes werden wir unmittelbar und aktiv Mitarbeiter sein können.“ Dies war eine klare kirchenpolitische Linie seit dem überraschenden Schwenk Gröbers Ende März 1933 hin zu der neuen nationalen Regierung. Dies musste auch für den KGV Konsequenzen haben: der Stadtarchivar von Konstanz und zugleich Schriftleiter des FDA, Pfarrer Dr. Josef Clauß, ein Elsässer, verlor aus politischen Gründen seinen Archivarposten und legte konsequenterweise 1934 sein Amt als Schriftleiter des FDA nieder – ein typisches Bauernopfer, wird man sagen können – zugunsten von Pfarrer Dr. Hermann Ginter, der dann in den schwierigen Folgejahren sich behaupten musste, durch die Kriegs- und Nachkriegszeit.
In Freiburg hatten sich etliche Hochmögende schwer daran getan, dem Andenken an den Reichskanzler gerecht zu werden. Das verdankte sich der Nachkriegszeit mit den Problemen des Kalten Krieges und der totalen Differenzen in der West-Ost-Politik. 1979 sollte der 100. Geburtstag möglichst still vorübergehen. »Die unterlassene Ehrung des Reichskanzlers Josef Wirth. Blüten eines provinziellen Antikommunismus. Ein dokumentarisches Lesebuch. Hrsg. von Gernot Erler und Karl-Otto Sattler 1980« – dieses Buch rüttelte auf. Längst ist diese Haltung überwunden, und Dr. Joseph Wirth hat den ihm gebührenden Rang erhalten. Die Joseph- Wirth-Stiftung e. V. ist beim Kulturbürgermeister der Stadt Freiburg in guten Händen und
arbeitet erfolgreich in der Friedens- und Verständigungspolitik.
Riedböhringen! In meiner Erinnerung ist eine Fahrradtour aufbewahrt, die ich 1954 als Student von Freiburg über den Schwarzwald zum Bodensee unternahm mit dem Ziel der Insel Reichenau. Es war wohl in den Pfingstferien. Dies war nicht ganz ohne Mühen, denn wir hatten damals noch keine Mountainbikes, sondern mussten uns schon plagen mit den schweren Fahrrädern ohne differenzierte Gangschaltung — das Höllental hinauf, bis die Baar-Höhe geschafft war, die dann in mehr oder weniger sanfte Wellenbewegungen überging. Ich wollte der ‚alten‘ Donau, der ,Feldberg‘-Donau, entlangfahren, also Richtung Blumberg Kurs nehmen. So gelangte ich durch Riedböhringen, das erste und bisher einzige Mal. Nein, ich wusste 1954 nichts von Pater Augustin Bea, mir war auch nicht bekannt, dass Riedböhringen im Mittelalter zum Kloster Reichenau gehörte und dass der heilige Genesius, ein sonst wenig bekannter Märtyrer, als Kirchenpatron über die Reichenau nach Riedböhringen gekommen ist. Und zur Reichenau wollte ich ja fahren. Selbstverständlich ist dann die große Gestalt des Riedböhringer Augustin Kardinal Bea in der Medienöffentlichkeit und in der wissenschaftlichen Welt bekannt geworden — auch außerhalb der theologischen Disziplin, und nicht zuletzt in der landesgeschichtlichen Forschung, und ich habe 2003 in unserer Zeitschrift „Freiburger Diözesanarchiv“ (Band 123,126-147) einen grundlegenden Beitrag von Dr. Bernd Mathias Kremer veröffentlicht, dem ja dieser Ort Riedböhringen viel zu verdanken hat.
Am 28. Juli 2014 verstarb unser langjähriger
geschäftsführender Vorsitzender Prof. Dr.
Hans Ulrich Nuber nach kurzer, schwerer
Krankheit – spes contra spem. Im April hatte
er sich bei der Mitgliederversammlung – in
verantwortungsvoller Vorausschau auf die
schwierige Zeit der Behandlung in der Klinik – von den vielfältigen Pflichten der geschäftsführenden Vorstandschaft entbinden
lassen, sich aber voll Vertrauen in die Zukunft
zum stellvertretenden Vorsitzenden wählen
lassen. Dem Institut auf diese Weise eng verbunden zu sein und es mit seinem Rat zu unterstützen, ohne jedoch regelmäßige Pflichten zu haben, das war ihm leider nicht mehr
vergönnt. In der knappen ihm geschenkten
Zeit hat er maßgeblich seine Nachfolge vorbereitet und dabei für eine mehr naturwissenschaftliche Ausrichtung Sorge getragen.
In der Todesanzeige der Schüler und Freunde des Verstorbenen ist als Motto ein Zitat von Augustinus (Conf. IX, 10) gewählt worden, das aus dem Abschiedsgespräch mit der Mutter Monnica genommen ist: die Nähe zum Ewigen, als der Tag nahte, da sie aus diesem Leben scheiden sollte. Mutter und Sohn standen in Ostia am Tiber allein, gelehnt ans Fenster, von wo man in den inneren Garten des Hauses sah. „Et dum loquimur et inhiamus illi, attingimus eam toto ictu cordis — Und da wir also davon sprachen und danach verlangten, berührten wir das Ewige leise und wie mit einem vollen Schlag des Herzens“. Eine bewegende, ja erschütternde Metapher. Auf diese Weise ist das Wesen von Karl Suso Frank im Zentrum erfaßt und seine Gründung in den großartigen Texten der Kirchenväter und den Quellen der alten Kirchengeschichte, die er über Jahrzehnte gelehrt und erschlossen hat. Denn sein besonderes wissenschaftliches Interesse galt der Erforschung der Ursprünge der christlichen Askese und der Geschichte des Mönchtums. Dieses Wissen hat er in zwei wichtigen Werken versammelt:„Grundzüge des christlichen Mönchtums“ und „Lehrbuch der Geschichte der Alten Kirche“ — in viele Sprachen übersetzt. Geborgen in einer großen Familie war er mit sieben Geschwistern aufgewachsen in der Bescheidenheit und Einfachheit der Eltern, die als Korbmacher das Brot verdienten.
Hermann Eris Busse
(2007)
Am 15. August 1947 starb Hermann Eris Busse, der langjährige Geschäftsführer und Schriftleiter der Badischen Heimat. Seiner
Bedeutung für die Geschichte des Landesvereins und seiner Persönlichkeit sind sich in Baden nur noch wenige bewusst. Sein 60. Todesjahr soll daher Anlass sein, an das Leben und Werk Hermann Eris Busses zu erinnern und es kritisch zu beleuchten.
Die Gemeinde Nordrach mit ihren etwa 2000 Einwohnern erstreckt sich in einem langen, verzweigten Tal. Die Bauernhöfe
liegen teilweise weit entfernt vom Dorfkern an den Berghängen. Drei bis vier Kilometer von der Dorfmitte in östlicher
Richtung liegt der Stollengrundhof. Der Weg zu ihm führt steil hoch durch den Wald. Zur Zeit des Nationalsozialismus lebte
auf dem Stollengrundhof die Bauerfamilie Birk. Georg Birk, der Bauer, starb 1938 an Multipler Sklerose. Seine Frau Franziska
Birk, geb. Pfundstein, und er hatten fünf Kinder, einen Sohn und vier Töchter.
Das Besondere an Arnolds Kunst zu der damaligen Zeit: Er thematisiert den Kriegsalltag und seine Bilder haben außergewöhnliche Entstehungsgeschichten, oft unter dramatischen Umständen. Der Maler hat sie nicht im geschützten Atelier
ohne störenden Betrieb und Lärm gemalt, auch nicht auf der Staffelei inmitten einer Landschaft mit reizvollen, idyllischen
Motiven wie die damaligen Plain-air-Maler. Die Bilder sind vielmehr mitten im Kriegsgeschehen des Ersten Weltkriegs
entstanden, im Schützengraben, im Stollen, auf dem Beobachtungsstand. Die Arbeiten haben einen doppelten Wert: Sie zeigen den Schrecken des Kriegs und seiner Folgen und sie sind zugleich authentische historische Erinnerungsstücke des Ersten Weltkriegs.
Ein Ereignis, das sich wie kaum ein anderes in
die Geschichte der Klosterschulen St. Ursula einprägte, geschah vor 60 Jahren. Damals versuchten die braunen Machthaber die in der Bevölkerung hoch geschätzte kirchliche Lehranstalt
durch Verbot auszulöschen. Diesen Vorgang
rückte die Schulleitung im November 2000 in
den Blickpunkt. Die Situation im Jahre 1940 beschreibt Schulleiter Dr. Josef Oswald in einem
Bericht, der im Schulbrief 1/2000 erschienen ist.
Die Sorgen und Probleme der Privatschulen, besonders die in kirchlicher Trägerschaft, im Dritten Reich, hat Dr. Oswald in einer größeren Abhandlung unter dem Titel „Ende und Neubeginn“ bereits im Katalog zur Ausstellung „Ein
Haus mit Villinger Geschichte“ beschrieben.
Am Bodensee sind derzeit etwa 2677 Boote, d.h. rd. 12 % des Bestandes in 44 Bojenfeldern und an 33 Einzelbojengruppen untergebracht (IGKB, 2003). Im Gegensatz zu
Häfen und Steganlagen sind Bojenfelder kostengünstig und einfach zu installieren, da
sie pro Liegeplatz nur aus einem Ankerstein, einer schweren Ankerkette und der Boje bestehen, an der das Boot befestigt ist. Bei schwankendem Wasserstand und wechselndem Windangriff ist die Ankerkette normalerweise nicht straff gespannt sondern schleift je
nach Stärke und Richtung der angreifenden Kräfte über den Boden. Dabei bildet sich eine
kreisförmige Störungszone (Schwoikreis), innerhalb derer die Unterwasserpflanzenvegetation weitgehend vernichtet und die Sedimentoberfläche freigelegt wird.
Der Beitrag stellt die Vegetationsentwicklung im Wollmatinger Ried seit den Extremereignissen von 1999 und 2003 unter störungsökologischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten dar. Der Bodensee ist der einzige große Voralpensee, dessen Ausflussschwelle noch nicht verändert und der noch nicht staureguliert ist. Das charakteristische Störungsregime (episodische Extremhochwasser- und Extremniedrigwasserphasen) ist ein wesentlicher Faktor für den Erhalt der biologischen Vielfalt (genetische Vielfalt, Artenvielfalt, Habitatvielfalt) im unteren Eulitoral (ca. 0,5 m unterhalb bis 0,2 m oberhalb der Mittelwasserlinie). Dabei spielen (i) die Dominanzschwächung des Schilfs (Phragmites australis) durch Hochwasser und (ii) die nachhaltige Besiedlung vorübergehend landfest gewordener Uferstreifen während einer Niedrigwasserphase eine wichtige Rolle. Zukünftig, im Zeichen des regionalen Klimawandels, dürfte die Vegetationsdynamik in der Grenzzone weitgehend durch (i) den langfristigen Seespiegeltrend (Absinken der Sommerwasserstände mit ca. 5 mm/Jahr) und (ii) ein stationäres Störungsregime (Frequenz, Stärke, Dauer) aus hydrologischen Extremereignissen bestimmt werden.
Das Weltklima unterliegt zeitgenössisch einem durchgreifenden Wandel, wie er
in dieser Geschwindigkeit und in diesem Ausmaß seit mindestens tausend Jahren nicht
festgestellt werden konnte. Im vergangenen Jahrhundert stieg die mittlere Temperatur der Erde um etwa 0,7 °C an und sie dürfte
in den nächsten Jahrzehnten mit einer Rate von o,2°C/10 Jahre weiter steigen. Eine wesentliche Ursache wird in der globalen Zunahme von Treibhausgasen, vornehmlich des Kohlendioxids (C0 2) gesehen, dessen Konzentrationen von rd. 280
ppm (vorindustrieller Referenzwert um 1750) auf nunmehr 380 ppm gestiegen ist. Verantwortlich hierfür sind vor allem menschliche Aktivitäten, z. B. die Verbrennung fossiler
Energieträger, die Abholzung der Wälder und der Landnutzungswandel (IPCC 2001).
An dem nachfolgenden Artikel haben Harald Brünner, Michael Dienst, Reiner
Eckmann, Manuel Fiebrich, Wolfgang Fiedler, Friederike Gabel, Markus Grabher, Klaus
Heck, Mike Herrmann, Harald Jacoby, Josef Kiechle, Gerhard Knötzsch, Ingo Kramer,
Achim Lehmann, Wilfried Löderbusch, Oliver Miler, Mathis Müller, Joggi Rieder, Bettina
Sättele, Karsten Schäfer, Bertrand Schmidt, Gregor Schmitz, Bernd Schürenberg, Stefan
Stoll, Jürgen Trautner, Pia Wilhelm und Uwe Winkler mitgearbeitet.
Die Ufer vieler mitteleuropäischer Seen sind heute einem erheblichen menschlichen
Nutzungsdruck durch Siedlung, Verkehr, Tourismus, Seespiegelmanipulationen, Uferverbau und Schadstoffemissionen aus der Landwirtschaft, den Kommunen und der Industrie ausgesetzt.
Der Bodensee macht hier keine Ausnahme.
In diesem Beitrag wird der aktuelle Zustand der Bodensee-Uferregion aller drei Anliegerstaaten
beschrieben, wobei auch die Entwicklung der letzten Jahrzehnte nachgezeichnet
wird, die zum derzeitigen Ergebnis geführt hat. Ein besonderes Gewicht erhalten dabei die
umweltpolitischen Diskussionen und Entscheidungen sowie die normativen Vorgaben im
baden-württembergische Ufergebiet. Insgesamt werden 18 uferrelevante Themenbereiche
untersucht.
Kennzeichnend für den Bodensee mit einer Fläche von 529,1 km2 und einer Uferlänge
von 289,2 km ist die große Vielgestaltigkeit seiner natürlichen Uferstrecken, wie sie sich seit
Ende der würmzeitlichen Vorlandvereisung herausgebildet haben. Seeufer und ihre Ökosysteme
sind dynamische Gebilde, deren formende Kräfte und Prozesse verstanden sein müssen,
um Eingriffe des Menschen angemessen einschätzen, und durch Renaturierungsmaßnahmen
abmildern oder rückgängig machen zu können.
Der menschliche Nutzungsdruck wird anhand der sehr hohen Bevölkerungsdichte in
den Uferrandgemeinden deutlich, die mit durchschnittlich 585 Pers. km² um ein Mehrfaches
höher liegt als in den Hinterlandgemeinden bzw. in den zugehörigen Bundesländern und
Kantonen. In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Bevölkerungszunahme gegenüber dem
150-jährigen Durchschnittswert noch einmal beschleunigt. Eine ähnliche Entwicklung hat
auch die Flächennutzung genommen. Das Gebiet der Uferrandgemeinden besteht zu 18,2%
aus Gebäude- und Verkehrsflächen, Ihr Anteil ist damit um rund die Hälfte höher als in den
Hinterlandgemeinden. Die Umwidmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Gebäude- und
Verkehrflächen ist in den vergangenen Jahren gerade in den Ufergemeinden unvermindert weitergegangen. Die Wasserlinie des deutschen Obersee-Ufer ist zu rd. 47% >mäßig< bis >sehr stark< verbaut, wobei der Verbauungsgrad im Beobachtungszeitraum nicht oder nur unwesentlich
abgenommen hat. Der Übernachtungs- und der Tagestourismus, der am deutschen
Ufer auf mehr als 22 Mio Pers. x Tage geschätzt wird, konzentriert sich ebenfalls im
Uferbereich, wo er - ebenso wie die einheimische Bevölkerung - auf eine dichte Erholungsinfrastruktur
von rd. 97 Häfen- und Steganlagen, 42 Campingplätzen, 73 Strandbäder und
eine Flotte von 73 Fahrgastschiffen stößt. Während die Zahl der erfaßten Liegeplätze seit einigen
Jahren stagniert, nahm die Zahl der registrierten Wasserfahrzeuge zu und liegt derzeit
bei etwa 58.130 Einheiten, davon knapp 99 % Vergnügungsfahrzeuge.
Konkrete Vorstellungen zur Begrenzung der Siedlungsverdichtung und Wassersportnutzung
im Uferbereich und zum Schutz und zur Entwicklung naturnah erhalten gebliebener
Bodenseeufer gehen bis weit in die 1960er Jahre zurück. Sie manifestieren sich beispielsweise
in den »Grundsätzen zum Schutz der Flachwasserzone«, in verschiedenen Bodensee-Leitbildern
und in den Bodensee-Uferplänen der beiden deutschen Regionalverbände. Während zunächst
die Bedeutung der Flachwasserzone vorwiegend in ihrer »Selbstreinigungsfunktion«
gesehen wurde, stehen in der heutigen Diskussion ökosystemare und Artenschutz-Aspekte
stärker im Vordergrund. Anhand von 15 Themenbereichen wird untersucht, wie sich die Konzepte
bei der Unterbindung baulicher Großprojekte im Uferbereich, der Ausweisung von
Naturschutzgebieten, der Begrenzung der Boots- und Liegeplatzzahlen, im Bodendenkmalschutz,
für die Entwicklung der Unterwasserpflanzen-, Strandrasen und Röhrichtvegetation
sowie der Wasservogelbestände ausgewirkt haben. Darüberhinaus werden die Einflüsse auf
grenzüberschreitende Planungsansätze, für die derzeitigen Vorstellungen zur Renaturierung
verbauter Ufer, auf die einschlägige Rechtsprechung in Baden-Württemberg und Bayern sowie
auf die Arbeit der privaten Naturschutzverbände und die Öffentlichkeitsarbeit untersucht.
Dass auch der globale Klimawandel Auswirkungen auf Ökologie und Nutzung der Uferzone
hat, zeigt die Analyse der Bodensee-Wasserstände zwischen 1817 und 2003, wobei das Extremhochwasser
von 1999 mit einer statistischen Jährlichkeit von 4000 Jahren und das Extremniedrigwasser
von 2003 mit einer Jährlichkeit von ungefähr 600 Jahren tiefgreifende Störungen
der Uferbiozönose mit sich gebracht haben.
Der Beitrag endet mit einer kritischen Betrachtung der Entwicklung des Bodensee-
Ufers in den letzten beiden Jahrzehnten und mit einem Ausblick auf das was zukünftig
wünschenswert erscheint. Hier bieten die europäischen Gesetzgebungen der FFH-Richtlinie
und der Wasserrahmenrichtlinie sowie die lokalen Agenda-Prozesse neue Leitideen der Nachhaltigkeit,
des integrativen Umweltschutzes, der Kooperation und der Öffentlichkeitsbeteiligung
an, die auch für das Bodensee-Ufer konkretisiert und umgesetzt werden können.
Von Brüssel nach Bregenz
(2005)
Das Ereignis war den regionalen Tageszeitungen keine Meldung wert: Am 22.
Dezember 2000 trat die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene und zuvor
vom Vermittlungsausschuss überarbeitete »Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik« (WRRJL 2000) in Kraft - ein Meilenstein in der
Geschichte des Gewässerschutzes in Europa. Im Unterschied zu den meisten anderen
europäischen Regelungen im Wassersektor richtet sie sich nicht nur an einen kleinen
Kreis von Betroffenen und Experten, sondern verlangt die Einbeziehung der interessierten Öffentlichkeit in die nationale und regionale Umsetzung. So wird die Richtlinie auch
unser Verhältnis zum Wasser als lebensnotwendiger Ressource, als Produktionsfaktor,
Energieträger, Erholungskulisse und als Lebensraum für Pflanzen und Tiere neu definieren
Nutzung des Bodenseeufers
(2009)
Viele naturnahe Ökosysteme der mitteleuropäischen Natur- und Kulturlandschaft
sind durch Übernutzung mehr oder weniger stark degradiert. Dazu zählen auch Seen
und ihre Ufer, die gerade im zirkumalpinen Raum und in urbanen Ballungsgebieten einem erheblichen Nutzungsdruck u. a. durch Erholungsverkehr, insbesondere durch eine
Vielzahl von Wassersport-Tätigkeiten unterliegen. Vor diesem Hintergrund besteht die
Notwendigkeit, degradierte Lebensräume zu renaturieren,
mit der begründeten Annahme, dass naturnahe Lebensräume in der Lage sind, die Bedürfnisse künftiger Generationen besser zu erfüllen als degradierte
Einhundert Jahre nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs ist die Auseinandersetzung über seine Verursacher mit Vehemenz neu entbrannt. Vor fünfzig Jahren wurde kontrovers über die These des Hamburger Historikers Fritz Fischer diskutiert, der von einer Hauptkriegsschuld der deutschen Staats- und Militärführung ausging. Seine Sicht setzte sich in den folgenden Jahren der deutschsen Zweistaatlichkeit durch, bis zu diesem aktuellen 100jährigen Jubiläum Darstellungen bekannter Historiker populär wurden, welche die Rolle der deutschen Außenpolitik relativieren. Die europäischen
Staaten seien nach der Ermordung des österreichischen Thronfolgers in Sarajewo wie Schlafwandler aus der Dynamik der Julikrise in das Inferno getaumelt. Historiker, die auf die aggressiven Kriegsvorbereitungen in Deutschland verweisen, werden zunehmend schroff kritisiert; sie würden die Quellen der ‚Kriegsgegner‘ nicht kennen. Dem Deutschen Reich habe, eingezwängt zwischen den Bündnissen der Entente, nur der Weg in die Konfrontation offen gestanden. Es ist der Stand der Geschichtsschreibung der 1950er Jahre, der die öffentliche Meinung über den Kriegsausbruch 1914 allmählich zurückerobert. Vor allem sozialhistorische Aspekte treten in der aktuellen Debatte in den Hintergrund. Dieser Beitrag stützt sich auf ausgewählte Archivalien aus dem Heidelberger Stadtarchiv und aus dem Universitätsarchiv sowie auf zeitgenössische Zeitungsberichte. Aus gedruckten Quellen ergibt sich ein nur lückenhaftes Bild vom Heidelberger Alltag in der Zeit des Krieges.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die ersten Schritte in der Medizingeschichte unternahm Maike Rotzoll in der Bibliothek des Lübecker Instituts für Medizin- und Wissenschaftsgeschichte, als studentische Hilfskraft vor knapp 30 Jahren. Dietrich von Engelhard bestärkte sie darin, nach Florenz zu gehen, um über die Philosophie der Italienischen Renaissance zu arbeiten. Das mündete in eine Promotion über Petrus Leonius, genannt Pierleone, einem der Astrologie zugeneigten Mediziner, dem nach der Vergiftung Lorenzo de Medicis, dem er als Leibarzt diente, ein unschönes Ende widerfuhr. Den Giftmord konnte Maike Rotzoll in ihrer auf Italienisch abgefassten Dissertation nicht aufklären, dafür lieferte sie einen profunden Einblick in die Funktion der Astrologie in der Medizin der Zeit, und Pierleone wird in ihrem Buch zu einem Exempel für die Aufbrüche und Traditionen der Philosophie des 15. Jahrhunderts. An dieser Stelle muss auf die besondere Rolle Joachim Telles hingewiesen werden, der für lange Zeit ihr wichtigster akademischer Lehrer war.
Anlässlich des Jubiläums zum 1.300-jährigen Bestehen des Benediktinerklosters auf der Reichenau digitalisiert die Badische Landesbibliothek die ca. 240 Titel umfassende Inkunabelsammlung aus der ehemaligen Klosterbibliothek und erschließt diese in maschinenlesbarer Form. Ermöglicht wird dieses Projekt, das nicht nur von hoher landesgeschichtlicher Bedeutung ist, sondern mit einem Umfang von ca. 70.000 Seiten auch quantitativ neue Maßstäbe hinsichtlich der computergestützten Volltexterkennung von Wiegendrucken setzt, durch die Förderung der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg. Es ist angesiedelt in den Abteilungen Regionalia und Sammlungen.