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Am 10. Oktober 1661 (nach altem Kalender) starb Johann Balthas(ar) Fleiner, den der Historiograph des Schüpfergrundes Jakob Ernst Leutwein (1684–1763) in seiner 1761 beendeten Schüpfer Kirchengeschichte den zwölften Kaplan und siebten Pfarrer nannte. Auf den ersten Blick mag der Tod des Geistlichen in einem der „vielherrigen Dörfer“ Frankens keine besondere Aufmerksamkeit seitens der Geschichtsforschung beanspruchen, doch angesichts der herrschaftlichen Struktur ist diese Bewertung zu überprüfen. Der Schüpfergrund mit dem Hauptort Unterschüpf war Ganerbschaft und zugleich Beispiel für die „gestufte Aristokratie“ im alten Reich: Die Dienheim zu Angeltürn und die Ega sowie Stetten zu Kocherstetten waren der fränkischen Reichsritterschaft Ort Odenwald immatrikuliert, während die Hatzfeldt zwar gräfichen Standes waren, doch nicht dem fränkischen Reichsgrafenkollegium angehörten. Die konfessionelle Zugehörigkeit – Ega und Stetten zu Kocherstetten der Confessio Augustana, Dienheim zu Angeltürn und Hatzfeldt der Alten Kirche zugehörig – schuf darüber hinaus eine Situation, die Auseinandersetzungen um Macht und Status geradezu unausweichlich machte.
Jakob Ernst Leutwein, Pfarrer in Unterschüpf (1730-1763), überliefert in seiner spätestens 1755 abgeschlossenen „Schüpfer Kirchenhistorie“ das während einer Reise geführte Gespräch. Seinem Begleiter erzählte der Chronist, dass an der Spitze der
Geistlichkeit der 1632 erloschenen Herren von Rosenberg ein Superintendent gestanden hatte. Der Gesprächspartner kommentierte, es wäre aliquid inauditi, also völlig ausgeschlossen, dass adelige Herren einen Superintendenten hätten, ja es fehle ihnen dazu auch das Recht. In beiden Haltungen drückt sich unmissverständlich das Besondere dieser reichsritterschaftlichen Superintendentur aus – hier Leutweins Bewunderung für diese außergewöhnliche Einrichtung; dort der andere, die Existenz einer solchen Einrichtung bestreitend, damit ex negativo das Außergewöhnliche, ja Singuläre der Superintendentur in einer Adelsherrschaft betonend. Was hat es mit diesem Amt auf sich? Die Reformation bildete, wie allgemein bekannt, einen (nicht nur) religiösen Fundamentalprozess. Weit weniger ist im landläufigen Bewusstsein verankert, dass sich daran u.a. eine ganze Reihe rechtlicher Probleme anschloss.
Gleichgültig, wen man als den wichtigsten Träger der Reformation bewertet, ob Fürstenreformation oder – wie G. D. Dickens es sehen wollte – die Glaubensneuerung als „urban event“, als Magistratsreformation, nie ist bezweifelt worden, dass zwischen ihr und der Intensivierung und Ausweitung der öffentlichen Gewalt ein enger Zusammenhang – genauer – eine Wechselwirkung – bestand: Auf der einen Seite die Schaffung eines lutherischen Kirchenregiments unter Nutzung des politischen Potentials, auf der anderen die Stabilisierung der politischen Macht durch das Obrigkeitsverständnis der Reformatoren; im Ergebnis: Der frühneuzeitliche Obrigkeitsstaat auf dem Fundament eines konfessionell homogenen Untertanenverbandes. Geradezu paradigmatisch wird dies in der Vorrede zur Großen Kirchenordnung des Herzogtums
Württemberg von 1559 zum Ausdruck gebracht: Wie wir uns dann vor Gott schuldig erkennen [… ] wie auch des Gott, der Allmechtig, in seinem gestrengen Urteil von uns erfordern würdet, vor allen dingen unser undergebne Landtschafft mit der reinen Leer des heiligen Evangelii, so den rechten friden des Gewissens bringt unnd die hailsame waid z(o)m ewigen Hail unnd Leben ist, versorgen.
Das Ius patronatus in Händen evangelischer Reichsritter, auf welches sie nach dem Augsburger Religionsfrieden ihre Kirchenherrschaft gründeten, ist eine altbekannte Erscheinung. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist aber die Tatsache, dass gelegentlich vom Ius episcopale oder den Iura episcopalia gesprochen wird. Damit stellt sich die Frage nach dem Inhalt dieses Begriffs. Wird er als Synonym für Patronat gebraucht? Drückt sich darin der Stolz auf die erlangte Kirchenhoheit aus? Oder ist er tatsächlich als Rechtsterminus zu verstehen? Am Beispiel eines Mikrokosmos, der Ganerbschaft Schüpf, wird eine Antwort auf diese Fragen versucht.
Im späten 16. Jahrhundert beobachteten kurpfälzische Visitatoren und Pfarrer mit höchstem Befremden die Durchsetzung der calvinistischen Landesreligion mit „Praktiken“, die sie nicht anders denn als paganen Ursprungs bewerteten und die sie längst ausgerottet geglaubt hatten. Dazu hat Bernard Vogler das Folgende bemerkt: „Diese Praktiken einer mündlichen Gesellschaft hinterlassen nur schriftliche Zeugnisse, wenn die Obrigkeit zufällige Vorkommen auch registriert [….]. Es ist wahrscheinlich aufgrund dieser Situation, daß die verurteilten Praktiken eine gewisse Wichtigkeit bewahren und daß die überlieferten Quellen nur einen kleinen Teil des Eisbergs erfassen. Deshalb steht die Arbeit des Historikers in diesem Bereich auf wackligen Füßen, denn das Problem bleibt offen, inwieweit unsere historischen Zeugnisse zentrale oder marginale Begebenheiten beschreiben“. Vogler spricht hier Erscheinungen an, die sowohl in der Erforschung des Untertanenwiderstands nach dem Bauernkrieg als auch in der Reformationsforschung nur wenig Beachtung gefunden haben. Zurecht hat er dies mit der Zufälligkeit und damit Seltenheit der Überlieferung solcher „Praktiken“ erklärt. Um es vorauszuschicken: Die vorliegende Studie thematisiert die Auflehnung von Untertanen des Dorfes Eberstadt (Stadt Buchen, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) im Jahre 1593 gegen den Ortsherrn Hans Rüdt von Bödigheim und
Collenberg. Anders jedoch als die ‚klassischen‘ Ursachen wie Konflikte um die Fronen – solche hatte die Herrschaft der Rüdt in den Siebzigerjahren erlebt – , die Erhebung der Schatzung u. ä. speiste sich hier die Widersetzlichkeit von Untertanen nicht zuletzt aus dem Verbot von Vorstellungen und Bräuchen, die sich in den Augen des Dorfherrn und seines Pfarrers als paganes und vermeintlich altkirchliches Erbe nicht mit dem Luthertum vereinbaren ließen und die eine frappierende Ähnlichkeit mit den von Vogler beschriebenen pfälzischen „Praktiken“ aufweisen.
Einheit des religiösen Bekenntnisses im Sinne des Grundsatzes ‚religio vinculum rei publicae‘ war im Reich der Frühen Neuzeit bekanntlich Merkmal seiner ständischen Glieder, nicht des Reiches selbst. Dieses Diktum gilt gleichermaßen für diejenigen
Obrigkeiten, denen die Reichsstandschaft nicht zukam, nämlich die Reichsritterschaft. Mit Artikel 26 war sie in den Augsburger Religionsfrieden miteinbezogen worden, was § 28 des Osnabrücker Friedensinstrumentes festschrieb. Einem evangelischen
Reichsritter, der zudem über den Patronat gebot, kam folglich unbezweifelbar das Recht zu, seine Konfession und die seiner Untertanen zu bestimmen. Im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges bildete sich dafür in der juristischen Literatur mit Ius reformandi der Terminus aus, den das Osnabrücker Friedensinstrument (IPO) erstmals reichsrechtlich rezipierte.
Die geschichtliche Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens „als die auf das Reich […] bezogene Lösung jenes universellen Problems, das eine gute Generation zuvor mit der Reformation aufgebrochen war“, ist unstrittig. Sein berühmter
Grundsatz ‚Cuius regio, eius religio‘ – wenn so auch erst 1612 von dem Greifswalder Juristen Joachim Stephani formuliert – prägte über ein Jahrhundert die konfessionelle Landkarte des Reiches. Der Religionsfrieden sprach den Reichsständen die
Entscheidung über das in ihrem Herrschaftsgebiet geltende Bekenntnis zu und dehnte damit den Landfrieden dauerhaft auf den religiös-kirchlichen Bereich aus. Der Blick der Forschung fokussierte sich denn auch auf geschlossene Territorien wie Sachsen, Württemberg u. a. m., was nicht zuletzt der günstigen Quellenlage geschuldet war. Hierzu hat Axel Gotthard zurecht angemerkt, dass der Religionsfrieden zwar den Religionsbann der Reichsstände komplettierte, für die „Schütterzonen“ des Reiches aber genug Fragen offenließ. Man darf hinzufügen, hätten seine Schöpfer auch nur den Versuch unternommen, all die offenen Fragen zu lösen, er wäre schwerlich auf den Weg gebracht worden. Zu diesen „Schütterzonen“ zählte nicht zuletzt Franken mit der Präsenz zahlreicher reichsritterschaftlicher Herrschaften. Für solche Räume findet sich im Zedlerschen Universallexikon den Begriff „Territorium non clausum“.
Im Dezember 1935 gründete Heinrich Himmler den Lebensborn e. V., dessen Zielsetzung auf NS-rassenideologischen und
bevölkerungspolitischen Faktoren basierte. Mit dem Status eines eingetragenen Vereines, organisatorisch in die SS eingegliedert, konnte der Lebensborn damit als juristische Person Eigentümer von Grundstücken, Häusern und anderen Besitztümern werden. Entsprechend der Satzung wurden Zweck und Organisation dahingehend festgelegt, „rassisch und erbbiologisch wertvolle, werdende Mütter“ zu betreuen und für ihre Kinder zu sorgen. Diese Unterstützung galt, obwohl die Heime auch verheirateten Frauen offenstanden, insbesondere ledigen Müttern, um so die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren und die Geburtenrate zu erhöhen. Im Rahmen der Antrags- und Aufnahmeformalitäten erfolgte eine umfangreiche Überprüfung der „rassischen und erbbiologischen“ Faktoren. Mittels ärztlicher Atteste und Formulare musste belegt werden, dass Mutter und Vater den Auslesekriterien der SS entsprachen. Da uneheliche Schwangerschaften seinerzeit noch in hohem Maße stigmatisiert wurden, richtete man für die Lebensbornheime eigene, geheime Standes- und Meldeämter ein. Gleichzeitig übernahm der Lebensborn für alle ledigen Kinder die gesetzliche Vormundschaft, womit die staatlichen Jugendämter ausgeschaltet wurden. Ebenso setzte der Verein Vaterschaftsanerkennungen juristisch durch und machte im Namen der Kindesmutter Unterhaltsansprüche geltend. Sofern nötig, war der Lebensborn nach der Entbindung auch bei einer Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche behilflich. Mütter, die ihre Kinder nicht mit nach Hause nehmen konnten, hatten die Möglichkeit, die Säuglinge zunächst entweder noch einige Monate im Entbindungsheim zurückzulassen oder später in lebensborneigenen Kinderheimen unterzubringen. Die vermeintliche Fürsorge beschränkte sich jedoch nur auf gesunde Kinder. Körperlich oder geistig behinderten Kindern, die trotz dieser vermeintlichen biologischen Auslese geboren wurden, entzog der Lebensborn unmittelbar seine Vormundschaft. Schwerbehinderte Säuglinge wurden in sogenannte Kinderfachabteilungen überwiesen, wo sie, von der NS-Rassenideologie als „unwertes Leben“ klassifiziert, getötet wurden.
Der Europabrunnen in Waldkirch ist seit über 50 Jahren ein besonderer Ort für Städtepartnerschaftsbegegnungen. Anlässlich der Gründung der Städtepartnerschaft zwischen Waldkirch und Sélestat, 1966, schuf ihn der Waldkircher Bildhauer Hubert Bernhard aus den Steinen eines ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Denkmals, das hier vorher stand. Er symbolisierte damit auch das Ende der nationalstaatlichen Denkweise hin zu einer europäischen Offenheit.
Der Klimawandel ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung. Die Folgen der Erderwärmung sind schon heute zu beobachten und die im Pariser Klimaschutzabkommen festgelegte Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf 1,5 Grad erfordert erhebliche Anstrengungen zur Reduktion der globalen CO2-Emissionen. Die Verknappung der Energieressourcen, der weltweit steigende Energieverbrauch und der Klimawandel umreißen die Handlungsschwerpunkte der Energiepolitik in Gegenwart und Zukunft. Jugendliche machen mit ihrer Bewegung „Fridays for Future“ auf das Thema aufmerksam, dass zur Sicherung akzeptabler Lebensbedingungen auch in der Zukunft die derzeitige Energie- und Klimaschutzpolitik umgestellt werden muss. Erste Reaktionen der Politik sind erfolgt: Der Bund hat Eckpunkte zum Klimaschutz beschlossen, das Land hat am 12. Oktober 2021 das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) 2013 novelliert und verschärft.
Die vielseitigen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland, die Zusammenarbeit innerhalb der EU, Urlaubsreisen und Ausflüge ins Nachbarland, Schüler- und Jugendbegegnungen, all dies ist erfreulicherweise ganz selbstverständlich geworden.Die Anfang 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie hat jedoch gezeigt, dass gar nichts selbstverständlich ist. Treffen mit französischen Freunden? Unmöglich. Ein Ausflug zum elsässischen Weihnachtsmarkt? Undenkbar. Grenzübertritt? Wenn überhaupt, dann mit negativem Testergebnis plus Quarantäne. Auch die Regierungen haben Zeit gebraucht bis zu der Erkenntnis, dass diese Herausforderung nur gemeinsam bewältigt werden kann.
Umso mehr freut man sich nun, im Sommer 2021, darauf, dank Impfungen bald alle Freundschaften wieder persönlich pflegen zu können. Am Beispiel der Deutsch-Französischen Gesellschaft soll gezeigt werden, wie bürgerschaftliches Engagement vor Ort in jahrzehntelanger ehrenamtlicher Arbeit deutsch-französische Kontakte aufgebaut hat, beginnend in einer Zeit, in der
dies noch nicht selbstverständlich war.
Der Neckar-Odenwald-Kreis ist mit der Kreisreform 1973 aus den Kreisen Buchen und Mosbach
entstanden. Bis heute tendiert der nördliche Kreisteil in die Region Franken, der südliche
in die ehemalige Kurpfalz. Damit spiegelt sich die frühere territoriale Zugehörigkeit wider,
wo vor allem das Kurfürstentum Mainz und die Kurpfalz bestimmend waren. Die dadurch
bedingte konfessionelle Unterschiedlichkeit war beim Kampf um den Südweststaat bestimmend
und wirkt sich bis heute im Wahlverhalten aus.
Das Jahr der 600. Wiederkehr des Konstanzer Konzils mit wiederholtem Aufenthalt des Königs Sigismund mit seiner Hofhaltung magyarischer Aristokraten und Hohepriester ist ein willkommener Anlass, die historischen Ereignisse der Hunnen, Awaren
und der Magyaren am Bodensee nachzuzeichnen. Weit in die Urzeiten reichen die Erinnerungen an den großen Hunnenkönig Attila des Hildebrandliedes (in der Nibelungen
Not: Etzel) in Süddeutschland zurück, dessen Reich zeitweilig auch die alemannischen
Gebiete südlich der Donau einschloss [1] (Abb. 1). In den Chroniken des 14. Jahrhunderts
ist die Existenz einer »Etzelburg« für das Römerkastell Schirenhof bei Schwäbisch Hall
nachweisbar. Auch heute noch wird ein Teil des Tunibergs an der oberrheinischen Tiefebene bei Merdingen (im Landkreis Hochschwarzwald) als Attilafelsen bezeichnet. Und
der Sage nach soll sich das Grab des Hunnenkönigs im Überlinger Wald Sigmundshau in
der Nähe des Hofguts Höllwangen befinden, in einem kegelförmigen, mit einem Erdwall
umgebenen, hohl klingenden Berg (Abb. 2), wo Attila in siebenfachem, diamantenem,
goldenem, silbernem, kupfernem, zinnernem, eisernem und eichenem Sarg bestattet worden sein soll. Hier soll früher eine Turmburg gestanden haben. [2] Doch konnte die Königsleiche bei wiederholten Grabungen bisher nicht gefunden werden. [3]
(vgl. Anlage 1).
Im Mai 1913, nur 15 Monate vor dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs, wagte der Mediziner
und Generaloberarzt des preußischen Heeressanitätsdienstes Paul Schmidt in einem Vortrag
vor der Berliner Kaiser-Wilhelm-Akademie, in dem er die historische Genese des deutschen
Heeressanitätswesens behandelte, einen optimistischen Blick in die Zukunft: Sollte demnächst
ein großer Krieg ausbrechen, was durchaus wahrscheinlich sei, denn wer sollte sich heutigen
Tages unterfangen, noch den Traum des ewigen Völkerfriedens zu teilen, dann sei das deutsche
Lazarettwesen gut gerüstet: Die Organisation unseres Heeressanitätswesens [ist] auf eine Höhe
gebracht, dass alle Bedürfnisse der Versorgung unserer Kranken und Verwundeten auf dem
Schlachtfelde wie in den Lazaretten, des Krankentransportes und der Krankenunterbringung
erfüllt werden. Für wahr! Unser Sanitätskörper darf mit berechtigtem Selbstvertrauen und in
dem Bewusstsein seiner Kriegsbereitschaft den kommenden Ereignissen ruhigen Sinnes entgegensehen.'
Über die Gründung der Universität Tübingen im Jahr 1477 und die an dieser
Universität bis zur Reformation gelehrte Theologie informiert eine ganze Reihe
wichtiger Arbeiten. Bekannt ist auch, daß Graf Eberhard d.Ä. im Zusammenhang
mit der Universitätsgründung erwog, die Dominikaner nach Tübingen zu
berufen und ihnen das Kloster der Augustiner-Eremiten zu übergeben, da, wie
schon Martin Crusius angemerkt hat, die Dominikaner damals gelehrter waren als
die Augustiner-Eremiten. Der Provinzial der Dominikaner, Fabri von Stubach,
hielt sich im Jahr 1478 zwischen dem 25. Mai und dem 2. August über einen
längeren Zeitraum bei Eberhard d.Ä. im Uracher Schloß auf, um die Reform der
württembergischen Dominikanerinnenklöster zu leiten. Dies scheint jedoch nicht
der alleinige Zweck seiner Anwesenheit in Urach gewesen zu sein, denn er
verließ das Schloß nicht einmal, als es um die Reform des Klosters Offenhausen
ging, die Eberhard d.Ä. besonders am Herzen lag. Vielmehr gab der Provinzial seinem Reformkommissar Johannes Meyer schriftlich seine Anweisungen. Offenbar
verhandelte Fabri von Stubach damals mit Eberhard d.Ä. auch erfolgreich
über eine Mitwirkung der Dominikaner an der Universität. denn noch im August
1478 mußte der Provinzial der Augustiner-Eremiten sein Tübinger Kloster an
Graf Eberhard d.Ä. abtreten.
Simon Meisner (1912-1994)
(2001)
»Voila! Ich will euch eine Geschichte erzählen«, begann Simon Meisner oft, wenn
man ihn nach Erlebnissen und Begebenheiten aus seinem Leben fragte. Geschichte, ob persönliche oder gesellschaftliche, wird erst durch Geschichten, Beispiele oder Biographien lebendig. Der letzte jüdische Lehrer in Freudental war so
ein »Geschichts-Erzähler«. Bis in sein hohes Alter war er als überzeugter, frommer jüdischer Lehrer und Pädagoge aktiv. Durch seine Geschichten erreichte er
mehr als durch Predigten, schrieb man in einem Nachruf über ihn.
Die „Sonne" galt nach Franz Disch (Chronik der Stadt Wolfach, 1920) lange Zeit als das bedeutendste und wahrscheinlich älteste Wirtshaus der Stadt Wolfach. Sie lag gegenüber dem Rathaus am Markt und war verbunden mit der Ladstatt (dem Einstellmonopol für den Lastenfernverkehr), dem Weinumschlag und mit einer Gastherberge. Die „Stube" (Trink- und Ratsstube) auf dem Rathaus war vielleicht als Einrichtung älter, sie war aber keine „offene Gastherberge".
In jeder Familie gibt es Krach. Und zu den Klassikern gehört, dass sich die älteren
Geschwister beschweren, wenn das Nesthäkchen mal wieder eine Vorzugsbehandlung
bekommt. Noch schlimmer womöglich, wenn das Kleinste noch einen anderen Vater
oder eine andere Mutter als die übrigen Kinder hat. So geht es manchmal auch in
einem Gemeinwesen zu. Denn ausgerechnet der namensgebende Ort der Stadt Ludwigsburg ist ja bei weitem der jüngste gegenüber den anderen, eingemeindeten Orten,
die sämtlich viele Jahrhunderte älter sind.
Eglosheim, Neckarweihingen, Hoheneck, Oßweil, Pflugfelden und Poppenweiler
sind gewachsene Siedlungen aus sehr alten Zeiten, ihre Gründer bleiben unbekannt.
Ludwigsburg dagegen kann sich rühmen, in Eberhard Ludwig von Württemberg
einen Stadtvater im wahrsten Sinne des Wortes zu haben, der zu Lebzeiten die
Ortschaft hegte und pflegte und testamentarisch ihren Fortbestand verfügte. Die
heutigen Ortsteile von Ludwigsburg fühlen sich deshalb mitunter zurückgesetzt. Sie
machen diesen Makel durch ihren eigenen Lokalstolz wett. »Wir sind halt mehr als
doppelt so alt wie Ludwigsburg«, das wurde mir als Neuankömmling schon nach
wenigen Wochen beim Friseur in Oßweil bedeutet. Immerhin bemühten sich frühere
Stadtoberhäupter Ludwigsburgs darum, das hohe Alter der Ortsteile zu würdigen. So
bezeichnete Oberbürgermeister Dr. Elmar Doch Eglosheim im Jahre 1951 als »dreimal so alte Tochter«. Aber dennoch: Wer die Auseinandersetzungen um die Eingemeindungen Ludwigsburgs nachverfolgt oder sich gar an diese erinnert, wird sogar
regelrecht feindliche Einstellungen gegenüber der jüngeren Konkurrenz feststellen,
die alle etablierten Orte so dreist überholt hat. Das ist bei Freudenstadt im Schwarzwald nicht anders, das ebenso wie Ludwigsburg, wenn auch noch ein Jahrhundert
früher, vom württembergischen Herzog gegründet wurde. »In Baiersbronn [dem
älteren Nachbarort, K. N.] ist die Luft in dieser Hinsicht sogar heute noch nicht
gereinigt«, schreibt 1937 der Ortschronist von Freudenstadt. Gewisse feindliche Einstellungen halten sich auch über Jahrhunderte.
Er ist kein Unbekannter im Geschichts- und
Heimatverein Villingen, dem er als Mitglied angehört:
Dietmar Kempf, der sich als Modellbauer einen
Namen gemacht hat. Der GHV hat ihn und seine
Arbeiten in mehreren Jahresheften vorgestellt. Seine
großartigen Modelle von der Bickenkapelle, dem Alten
Kaufhaus und der Lorettokapelle fanden große
Bewunderung. Aber es geht ihm nicht um Bewunderung und Anerkennung, sondern er hat es sich zur
Aufgabe gemacht, Gebäude, die in der Stadtgeschichte
eine wichtige Rolle spielen oder gespielt haben, als
Modell zu erhalten und – wenn sie nicht mehr vorhanden sind - aus der Vergangenheit zurückzuholen.
Das ist ihm bisher sehr gut gelungen. Mit dem jetzt
fertiggestellten Modell von der Villinger Altstadt -
kirche, von der heute nur noch der Turm auf dem
Friedhof, als ältestes Bauwerk der Stadt, erhalten ist,
stellt er ein weiteres kunsthandwerkliches Meisterstück
vor und macht Villinger Vergangenheit wieder sichtbar.
Ob Jesus nach seiner Geburt tatsächlich in einer
Krippe lag und wenn ja in welcher, ist nicht
bekannt. Der Brauch aber, sich die Menschwerdung von Gottes Sohn so vorzustellen und en
miniature zu inszenieren, ist seit der frühen
Christenheit lebendig. „Das Heilsgeschehen wird
handgreiflich fassbar“, sagte Alt-Dekan Kurt Müller
zur Eröffnung der Krippen-Ausstellung im Alten
Rathaus. Die Vernissage war aus Platzgründen ins
Franziskaner-Refektorium verlegt worden, das voll
besetzt war.