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Die Geschichte der evangelischen Gottesdienste und der evangelischen Gemeinde in Neuenheim reicht deutlich weiter zurück als die der 1902 errichteten Johanneskirche. 1556 wurde wie in der übrigen Kurpfalz auch in Neuheim eine neue reformatorische Kirchenordnung verbindlich eingeführt. Die Gemeinde wurde von Heidelberg aus gottesdienstlich und seelsorgerlich bedient. 1573 ist erstmals ein eigener Pfarrer für Neuenheim erwähnt. Nach dem 30jährigen Krieg wurde die Gemeinde von Handschuhsheim aus versorgt, zwischen 1737 und 1808 von den Senioren des Sapienz-Kollegs,
gewissermaßen eines theologischen Studienhauses, betreut, von 1808 bis 1834 von Ziegelhausen. 1821 schloss sich auch in Neuenheim die reformierte Gemeinde mit der kleinen lutherischen zur unierten Kirchengemeinde Neuenheim zusammen, die Filiale von Ziegelhausen blieb. Von 1834 bis 1867 war Neuenheim wieder Filialgemeinde von Handschuhsheim. 1867 wurde in Neuenheim eine selbstständige Pfarrei begründet, behielt jedoch bis 1918 mit Handschuhsheim eine gemeinsame Vikarsstelle. Als Vikar war 1865 der Bauernsohn (Karl) Robert Schneider (*1839 in Oberweiler) nach Neuenheim gekommen, er wurde dann auch der erste Pfarrer der Gemeinde, in der er dann bis zu seinem Tod 1913 bleiben sollte. Das Pfarrhaus befand sich in der Bergstraße 7. 1929/30 konnte das Gemeindehaus in der Lutherstraße errichtet werden, in dem sich außer den Gemeindesälen und einem Zimmer für eine Krankenschwester auch eine Pfarrwohnung befand.
Die Landwirtschaft hat sich in den vergangenen 200 Jahren gewaltig verändert. Dies gilt allgemein, trifft in besonderer Weise aber auch auf Ludwigsburg und Umgebung zu. Bestimmte die Landwirtschaft zu Beginn des 19. Jahrhunderts das wirtschaftliche Geschehen weitgehend, so findet sie heutzutage eher am Rande, teilweise sogar im Verborgenen statt. Für viele, vor allem jüngere Menschen hat sich die Landwirtschaft aus dem Tagesgeschehen so sehr zurückgezogen, dass es in Umfragen heißt, die vorherrschende Farbe von Kühen sei lila und die Milch komme vom Discounter und nicht von den Bauernhöfen. Solche vor allem in städtischen Regionen anzutreffenden Einschätzungen verdecken, dass die Landwirtschaft im Laufe der vergangenen 200 Jahre um ein Vielfaches leistungsfähiger und effektiver geworden ist. Mussten um 1815 drei Bauern das ganze Jahr über hart arbeiten, um einen einzigen Städter zusätzlich mit Nahrungsmitteln zu versorgen, so ist – statistisch gesehen – heutzutage ein einziger Vollerwerbslandwirt in der Lage, 143 Städter zusätzlich satt zu machen. War vor 200 Jahren der Hunger für die Menschen auch an Neckar und Rhein eine allgegenwärtige Bedrohung, so braucht heutzutage in Mitteleuropa kein Mensch mehr Hunger zu leiden.
Die Geschichte des Musizierens und Tanzens während des ersten Jahrtausends weist
insbesondere in den Zeiten vor der Christianisierung beträchtliche Lücken auf. Für
viele Regionen fehlt noch jede Orientierung, die mehr erschließt als die Registrierung vereinzelter Funde von Instrumenten. Ein wegweisendes Unternehmen wie die
1993 in Besançon gezeigte und in einem Katalog umsichtig kommentierte Ausstellung „Le Carnyx et la Lyre. Archéologie musicale en Gaulle celtique et romain“
fehlt für die Gebiete rechts des Rheins. Es sei daher der Versuch vorgelegt, die ältesten Dokumente zur Geschichte des Musizierens bei den Alamannen in dieser Region
zusammenzutragen und ansatzweise auszuwerten. Anlass hierzu bietet ein im Winter 2001/2002 auf einem merowingerzeitlichen Friedhof von Trossingen (Kreis Tuttlingen) geborgenes Grab (Grab 58), in dem man eine Holzkammer mit einem Toten
fand, dem zur Rechten ein Schwert und zur Linken eine Leier beigegeben ist. Diese
um 580 zu datierende reiche Fundstelle dokumentiert die Kombination einer Waffe
mit einem Zupfinstrument als auszeichnende Attribute eines damaligen Kriegers. Da
zudem auf der Vorderseite der Leier bewaffnete Krieger in Ritzverzierung vollflächig dargestellt sind, manifestiert dieser Fund markant den Bezug beider Geräte als
klassenbezogen auszeichnende Merkmale eines höheren Sozialstatus.
Zoll auf Brettens Straßen
(2001)
Angesichts der günstigen Lage Brettens an zwei bedeutenden Handelsstraßen (Reichsstraßen) und seiner prädestinierten Stellung als Grenzstadt der unteren Pfalz zu Württemberg überrascht es nicht, daß bereits urkundlich für Bretten im Jahre 1379 ein Brettener Zolltarif erwähnt wird. Unter Zoll ist hierbei eine mit Geleits- und Marktrechten verbundene fiskalische Abgabe zu verstehen, die ausschließlich dem kurpfälzischen Landesherrn zustand. Bereits im November 1402 verlieh Pfalzgraf Ruprecht III (1398-1410) in seiner Eigenschaft als deutscher König der Stadt Bretten Wegzoll- und Weggeldberechtigung für den durch seine Gemarkung und durch die Stadt durchziehenden Warenverkehr und den Handel auf dem Markt zu Bretten. Diese Berechtigung erfolgte widerruflich und unter der Auflage, daß die Stadt, wie schon in früheren Zeiten, das gesamte Aufkommen aus Wege- und Brückenzoll in den Ausbau und in die Instandsetzung der Straßen und Brücken auf ihrer Gemarkung reinvestierte, um den Fuhrleuten und Kaufleuten geordnete Straßenverhältnisse zur Verfügung zu stellen.