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So ist unbestritten keine
Urkunde erhalten, die als Freiburger Gründungshandfeste der Zeit von 1120/ 1122 zu
bezeichnen wäre und die von einer zeitgenössischen Hand geschrieben wurde. Ebenso
ist der als Alte Handfeste bezeichnete Text nicht einmal in dieser Form kopial überliefert.
Vielmehr ist das, was als Freiburger Gründungsurkunde gilt, das Ergebnis einer
Rekonstruktionsarbeit, die von einem im Tennenbacher Urbar der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts überlieferten Freiburger Stadtrechtstext ausgeht. Diese Stadtrechtsaufzeichnung
enthält insgesamt 55 Rechtssätze, von denen die weitaus größte Zahl
mit Sicherheit nicht aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts stammen kann. Aus dieser
Textmasse heben sich aber einige Sätze ab - nämlich ein Prolog, ein Epilog, der allerdings
im Urbar am Ende des ganzen Stadtrechtstextes steht, und die Artikel 1 bis 6
-und zwar dadurch, daß im Prolog Konrad von Zähringen ohne Nennung des Herzogstitels
als Gründer von Freiburg und Aussteller eines Privilegs genannt wird, während
in den anderen genannten Sätzen der Urkundenaussteller in subjektiver Form stilisiert
ist. In den übrigen Teilen des Tennenbacher Textes wird der Stadtherr nur in objektiver
Form genannt.
Der Zisterzienserorden brachte im 12. und 13. Jahrhundert eine neue Dimension in das religiöse Leben des mittelalterlichen Europa. Die Inhalte hatte man aus der Polarisierung gegenüber den Benediktinern gewonnen. Dazu gehörte auch die aus einer tiefen religiösen Überzeugung erwachsende Neuorganisation des Grundbesitzes und der Wirtschaft unter eigenwirtschaftlichen Aspekten. Sie war ein wesentlicher Bestandteil der Ordensdynamik, ohne die die schnelle Ausbreitung über das gesamte katholische Europa kaum möglich gewesen wäre. Im Folgenden wird die Grundbesitz- und Wirtschaftsorganisation der Zisterzienser im südwestdeutschen Raum in einem zeitlichen Rahmen vom 12. bis zum Ende des 13. Jahrhunderts untersucht. Die Klöster in den linksrheinischen französischen Gebieten müssen, obwohl sie ähnlich geartet waren, ausgeschlossen bleiben. Die gewählte geographische Begrenzung erscheint etwas willkürlich und ungenau. Sinnvoller wäre eine räumliche Definition anhand von markanten geographischen Merkmalen wie Flüssen oder Gebirgen gewesen. Dafür böte sich aber nur der Oberrhein an, wodurch das Gebiet aber wieder zu eng eingegrenzt würde. Deshalb bezieht sich die Arbeit auf eine Gruppe von Zisterzienserklöstern innerhalb der heutigen Grenzen Südwestdeutschlands, die durch die gleichen Phänomene und Erscheinungen miteinander verbunden sind.
Die deutschsprachige Burgenforschung hat eine lange Tradition. Unter dem Einfluss verschiedenster Fachdisziplinen entwickelten sich thematische Zeitkonzepte, welche bis heute Ansätze, Begriffe und Bewertungen prägen. Der Beitrag untersucht Periodisierungsvorstellungen in der Burgenforschung im Rückgriff auf (forschungsgeschichtlich einflussreiche) Objekte aus dem Südwesten, v.a. der Schwäbischen Alb. Ziel ist die Sensibilisierung für die Bedeutung großer disziplinärer Erzählungen sowie kleinräumiger Narrative.
Inkl. Exkurs zur Geschichtsvermittlung.
Die Forschung zur Geschichte der Stadt Villingen versucht seit jeher ein kohärentes Szenario der frühen Siedlungsentwicklung zu entwerfen, ausgehend von der
Ersterwähnung 817 und der Verleihung des Marktrechts durch Kaiser Otto III.
an den Zähringer-Vorfahren Graf Bertold im Jahr 999, vor allem aber für die Zeit
des späten 11. bis zu Beginn des 13. Jahrhunderts. In dieser Phase war der Siedlungskern vom östlichen Ufer der Brigach, dem Dorf Villingen-Altstadt, in dem
sich auch die Pfarrkirche befand, um etwa 1,5 Kilometer nach Nordwesten in den
Brigachbogen verlegt worden, wo sich die Stadtwerdung Villingens vollzog. Gemeinsam ist allen diesen Versuchen, dass sie sich mit einer nur spärlich vorhandenen Quellenüberlieferung konfrontiert sehen. Neben der historischen Überlieferung spielen auch archäologische und bauhistorische Befunde eine Rolle. Als bedeutendste Protagonisten kristallisieren sich neben den Herzögen
von Zähringen und deren Ministerialität zwei im Umfeld von Villingen begüterte
Klöster heraus, die unter der Vogtei der Zähringer standen: St. Georgen und
St. Peter.
Nach der Durchsicht des Buches „Entdeckung der Mittelalterlichen Stadtplanung" von Klaus Humpert und Martin Scheck (Theiss Verlag) versuchte
ich, die von den Forschern gewonnenen Erkenntnisse auf die Gründungsstruktur von Stollhofen zu übertragen.
Die Forscher gehen davon aus, dass alle Gründungen im 12. bzw. 13. Jahrhundert nach dem gleichen Muster vermessen und angelegt wurden.
Dabei stieß ich ebenfalls auf die erstaunlichen Erkenntnisse, dass auch unser Stollhofen nach dem gleichen Kreisbogensystem, wie auch z.B. Villingen, Rottweil, Offenburg, Freiburg usw. ausgemessen worden war. Auch
ist das Messmaß von damals mit einem Fuß mit 32,4 cm bei allen damaligen Gründungen gleich.
Der Investiturstreit fand gerade in Schwaben seinen Ausdruck in offenem
Kampf. Die süddeutschen Fürsten und mit ihnen der Großteil des übrigen
Adels standen an der Spitze oder auf der Seite der Opposition gegen Heinrich
IV. Neben dem antiköniglich gesinnten Adel fanden die gregorianischen Kräfte
ihre Hauptstütze in einer wachsenden Zahl neu entstehender Klöster.[...]In diesen Rahmen muß auch die Stiftung des Klosters Alpirsbach im Schwarzwald
gestellt werden, das zu den von Berthold von Zwiefalten genannten Klöstern
gehört.
Vor gut 650 Jahren
(2000)
„Gegen eine Welt von Feinden kann sich keiner wehren.“ Galt dies im April 1944 für Hannah Arendt als Erklärung, warum die jüdische Untergrundarbeit erst dann einsetzte, als die nicht-jüdische Zivilbevölkerung mehrheitlich ihre feindliche Haltung aufgab, so kann diese nüchterne Erkenntnis auch das Fazit für die Verfolgungen der Jahre 1348/49 bilden. Die sog. Pestpogrome überstand im gesamten westlichen Teil des Deutschen Reiches nur die jüdische Gemeinde von Regensburg. Für Berthold Rosenthal waren sie 1927 der „Höhepunkt der Leiden Israels“. Nach den Pogromen bildeten sich nur noch in einem Teil der früheren Städte die Gemeinden neu, ihre vormalige Größe wurde nirgendwo erreicht. Hatte man vor 1349 den Juden und Jüdinnen gelegentlich Bürgerrechte und bleibendes Wohnrecht zugestanden, so konnten sie danach nur noch zeitlich befristete „Schutzbriefe“ erhalten. „Judenpolitik“ wurde Sache der Städte, was die Vertreibungen aus ihnen hundert Jahre später möglich machte. Wie war es zu „der Welt ihrer Feinde“ gekommen?
Bevor man sich mit Gauen, Grafschaften und Grafen beschäftigt, muss kurz auf die Bedeutung dieser Begriffe im 10. bis 12. Jahrhundert eingegangen werden. Der Gau ist ein rein naturräumliches Gebiet, dessen Grenzen meist durch natürliche Gegebenheiten gebildet werden; dies können Bäche, Wasserscheiden, geologische Abbrüche oder Gebirgszüge sein. So
entspricht zum Beispiel die Grenze zwischen Kraich- und Anglachgau dem Anstieg zwischen Rheinebene und dem Kraichgau. Die Grenze zwischen Lobdengau und Anglachgau ist teilweise mit dem Waldangelbach gleichzusetzen, die Grenze Kraichgau/Zabergau geht quer über die Höhen des Strombergs, die Grenze Gartachgau / Zabergau ist mit dem Heuchelberg identisch. Die Grenze Wingarteiba/Elsenzgau verläuft auf den Höhen südlich des Neckars, wie auch die Grenze Elsenzgau/Wormser Waldmark. Diese auf den ersten Blick erstaunliche Tatsache findet ihre logische Erklärung in der
den Grafen u.a. zugeteilten Aufgabe, der Sicherung des Neckars hinsichtlich Warenverkehr und Fährwesen. Liefe die Grenze entlang des Neckars, so wäre diese Zuständigkeiten beiden Grafschaften zugefallen - was verwaltungstechnisch zu enormen Kompetenzschwierigkeiten geführt hätte.
Auf der Wiese des Franz Karl Storz im Gewann Unter Öschle steht die Birlis-Kapelle. Sie hat ihren Namen von einem Hof im Dorf. Das kleine Gotteshaus war in seiner heutigen Gestalt 1834 vom Birlishof-Bauer Benedikt Rottier und dessen Ehefrau Maria errichtet worden. Davon berichtet ein bündig mit der Mauer in die Wand eingelassenes Stifterkreuz. Seither hatte die Kapelle unter dem Zahn der Zeit gelitten. Um die Mitte der 1990er Jahre machten sich der jetzige Birlishof-Besitzer Marein Blum und F. K. Storz daran, sie umfassend zu sanieren und ihr Inneres zu restaurieren. Der mit der Neufassung des Altars beschäftigte Restaurator sagte ihm, es handle sich um ein sogenanntes Sühnekreuz. Solche Kreuze haben eine jahrhundertelange Tradition, und man findet sie vom 13. bis zum 16. Jahrhundert. Sie heißen deswegen so, weil sie als Folge der gewaltsamen Tötung eines Menschen in Erfüllung der Bedingungen eines Sühnevertrages errichtet wurden.
Für mein Thema ist ein Aufsatz, den der unvergessene Heinrich Büttner im
Jahre 1950 unter der Überschrift "St.Blasien und das Bistum Basel im 11./12.
Jh." vorgelegt hat, grundlegend geblieben. Seine Quintessenz aus strenger
Analyse in historischer Wertung lautete: "Tatsächlich hatte das Kloster durch
die Wahl des Zähringerherzogs zum Vogt und durch die Herauslösung aus der
Basler Herrschaftssphäre seine Zugehörigkeit zur Reichskirche verloren und
dazu die Voraussetzung zu einer wirklichen libertas, wie sie als Endziel den
reformfreudigen Benediktinern des 11./12. Jahrhunderts vorschwebte. Aus dem
geistlichen Eigenkirchenwesen des Bischofs von Basel wechselte St.Blasien
über in die sich aufbauende Territorialherrschaft des Zähringers". Halte ich
heute, 43 Jahre nach der Niederschrift der zitierten Sätze das Programm unserer
Tagung daneben, näherhin meine und die Kommentierung meiner Mitreferenten,
so will es scheinen, als ob wir uns das Defizit in der verfassungsrechtlichen
Stellung St.Blasiens als ein Jahrhunderte überspannendes Thema gesetzt hätten.