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Als »früheste eindeutige und ausführliche Erwähnung der besonderen Verhältnisse in der Hart« hat bereits Rudolf Kieß eine Urkunde herangezogen, die erstmals Licht auf Struktur und Organisation einer mittelalterlichen »Waldbesitzergemeinschaft« wirft, die von sieben im Umkreis der Murrmündung gelegenen Orten gebildet wurde. Die Orte, die das nordöstlich von Steinheim gelegene Waldgebiet vom Mittelalter bis zu seiner endgültigen Aufteilung im Jahre 1840 in gemeinschaftlichem Grund- und Nutzungsbesitz hatten, sind bekannt: Marbach, Erdmannhausen, Steinheim, Murr, Pleidelsheim, Beihingen und Benningen. Auf die auffällige Tatsache, dass nur einer der genannten Orte, nämlich Steinheim, mit seiner Markung an die Hart angrenzt, alle anderen aber mehr oder weniger weit davon entfernt liegen, Benningen und Beihingen sogar jenseits des Neckars, hingegen unmittelbare Anrainer der Hart wie Rielingshausen oder Kleinaspach hier aber keinen Waldbesitz hatten, wurde bereits mehrfach hingewiesen.
Es war ohne Zweifel ein eindrucksvolles Schauspiel mit hochrangigen Teilnehmern,
das am Tag der Kreuzerhebung im Herbst, also am 14. September, vor genau 600
Jahren in dem gräflich-württembergischen Amtsstädtchen Marbach am Neckar stattfand. Erzbischof Johann II. von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs
in deutschen Landen und als solcher ein Kurfürst, stand da in großer Runde »mit
unser hande uff unser hertze geleit«. Anwesend bei der Zeremonie waren zwei weitere hochadelige Territorialherren, Markgraf Bernhard I. von Baden und Graf Eberhard III. von Württemberg, sowie zahlreiche Vertreter von Bürgermeistern, Räten
und Bürgern von Straßburg und 17 weiteren Reichsstädten, nämlich Ulm, Reutlingen, Überlingen, Memmingen, Ravensburg, Biberach, Schwäbisch Gmünd, Kempten, Dinkelsbühl, Kaufbeuren, Pfullendorf, Isny, Leutkirch, Giengen, Aalen, Bopfingen und Buchhorn. Diese Herren hatten ihre Finger zum Schwur erhoben (»mit
uffgebotten vingern«) und gemeinsam wurde »gelopt und gesworen«, eine am selben
Tag urkundlich abgefasste Vereinbarung »getriulich, war und stäte« zu halten.
Diese Vereinbarung ist unter der Bezeichnung »Marbacher Bund« bekannt
Aufzeichnungen über die Bekanntmachung amtlicher Mitteilungen beginnen im Archiv der Gemeinde Sulzfeld im Jahr 1840. Am 5. Juni 1840 wurde in einem Ratsprotokoll festgestellt, dass bei der Größe der Gemeinde und den vielen Aufgaben des Gemeindedieners der Dienst durch eine einzige Person nicht mehr versehenwerden kann. Deshalb wurde beschlossen, statt bislang nur einen für die Zukunft zwei Bürger anzustellen, die den Rats- und Polizeidienst gemeinschaftlich ausüben sollten. Die Bewerber wurden nach einem Probejahr für einen längeren Zeitraum verpflichtet. Beide unterstanden den unmittelbaren Befehlen des Bürgermeisters und des Ratschreibers, bei dem sie sich täglich zu melden hatten und ihre Aufträge abholen mussten. Die ersten beiden Bürger, die für den Dienst verpflichtet wurden,
waren Wilhelm Dorsche und Karl Moser. Wegen Dienstnachlässigkeit kam es im Laufe der Zeit aber immer wieder zu einem vorzeitigen Ende der Anstellung. Gründe waren u. a. die Vernachlässigung der Amtspflicht, häufige Trunkenheit im
Dienst, Unterschlagung usw.
Hornberg geht auf eine Gründung des freiherrlichen Adelsgeschlechtes derer von Hornberg zurück, [1] als Stadt wurde es erstmals im Jahre 1275 erwähnt.[2] Im Historischen Atlas von Baden-Württemberg wird Homberg auf
der Karte Vla bei den Stadtgründungen zwischen 1200 und 1300 aufgeführt.
Nach einer mehr als dreihundertjährigen Herrschaft verkauften die Herren von Hornberg, zuerst Brun Wernher am 25. November 1423 [3] und am
28. Dezember 1442 Conrad von Homberg [4] ihre Burgen und Anteile an der
Stadt Homberg und in den Stäben Reichenbach, Gutach und Kirnbach.
Weil sich die Herren von Hornberg nach ihrem Stammsitz nannten, war
der Bestand der Herrschaft so sehr an ihren Sitz auf dem Schlossberg gekettet, dass der Yerlu t ihre Herrschaft sitzes nach 1449 mit der endgültigen Auflösung der Herrschaft Hornberg gleichbedeutend war.
Wie die Kaufbriefe der Herren von Hornberg ausweisen, bestand ihre
Herrschaft aus einer Vielfalt von Rechten an ihrem Grundbesitz, die Rechte an den Menschen, die darauf lebten, eingeschlossen. Das belegt der äußerst umfangreiche Kaufbrief Brun Wernhers von Hornberg.
»Warhafftige und Erschröckliche Geschicht ...« Mit diesen Worten beginnt ein
kleiner, achtseitiger Druck in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart. [1]
Er handelt von einer Familientragödie, die sich am 12. Januar 1590 in
Lauffen am Neckar in der Familie des Conrad Hermann zutrug. Der Lauffener Bürger Wendel Rösch hat sie in Gedichtform gebracht und bereits am
1. Februar desselben Jahres veröffentlicht.
Zeugnisse aus schwerer Zeit
(2021)
Vielerorts wurde im Jahre 2020 an die letzte
Phase des Zweiten Weltkrieges (1939 – 1945) und
an die erste Nachkriegszeit erinnert. Gern bin ich
der Einladung von Herrn Prof. Edgar Tritschler
nachgekommen, wenig bekannte Dokumente aus
dem Dekanat Villingen den Lesern dieses Jahrbuchs vorzustellen. Am 17. Mai 1945, bald nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht (8.5.1945),
forderte Conrad Gröber (1872 – 1948, Erzbischof
von Freiburg 1932 – 1947) die Pfarrer der Erzdiözese Freiburg auf, Ereignisse in der Pfarrei vor,
während und nach der Besetzung zu schildern;
weiter sei zu berichten über Schäden an kirchlichen Gebäuden, über die allgemeine Lage und das Verhalten ehemaliger Nationalsozialisten.
Die in die Pflicht Genommenen verfügten über
große Freiheit; sogar zum Tabuthema „Vergewaltigungen“ sollten sie sich äußern!
Die Mainzer Erzdiözese war — ähnlich wie ihr Suffragan Konstanz — von enormen Ausmaßen. Sie reichte von der Nahe im Südwesten bis zur Saale im Nordosten, vom südlichen Niedersachsen bis zum Odenwald. Flächenmäßig war zwar die Diözese Konstanz größer, hinsichtlich der Zahl der Pfarreien stand aber das Erzbistum Mainz an erster Stelle. Die Verwaltung des Erzbistums Mainz zeigte im Spätmittelalter stark entwickelte regionale Strukturen, deren Ausprägung wohl auf die Größe der Diözese zurückzuführen ist. Für die geistliche Verwaltung und die Pfründenvergabe waren die Archidiakone und ihre Offiziale zuständig. Wie die Pfründenbesetzung vonstatten ging, welche Instanzen daran beteiligt waren und welche Quellengruppen Auskunft über diese Vorgänge geben können bzw. zur Verfügung stehen, soll exemplarisch für die Mainzer Archidiakonate Fritzlar und Erfurt aufgezeigt werden.
Fridlini vor 1000 Jahren
(2000)
„Es kam das Fest des heiligen Fridolin. Da strömte aus allen Himmelsrichtungen eine unübersehbare Schar von Leuten nach Säckingen zu seiner Kirche, um seine Hilfe zu erflehen.“ Jahr um Jahr könnte mit solchen Worten ein aktueller Bericht über die Feierlichkeiten zum Fest des hl. Fridolin in Säckingen beginnen - der eben zitierte fährt fort: „Auch ein Lahmer wurde von seinen Eltern in die Kirche gebracht. Während dort nun alle der heiligen Messe beiwohnten, lag dieser Mann der Länge
nach auf dem Grab des Heiligen. Durch Gottes Gnade und durch die Verdienste des heiligen Fridolin gewann er die lang ersehnte Gesundheit wieder, so daß er in derselben Stunde über den Dienst der Zunge, das Fühlen der Hände, den Schritt der Füße und die aufrechte Haltung des ganzen Leibes verfügte. Welch ein Lob sich dort aus den Stimmen der Geistlichkeit und des ganzen Volkes erhob, als dieses großartige und vielfache Wunder ... geschehen war, bedarf keiner Worte.“ So weit Balther, der um das Jahr 970 aufgezeichnet hat, was er aus schriftlich und mündlichen Nachrichten über Leben und Wirken des Säckinger Gründers und Patrons in Erfahrung gebracht hatte. Mit diesem Wunder hält er die erste Heilung fest, die sich der Überlieferung nach auf die Fürsprache des hl. Fridolin nach seinem Tode ereignet hatte. Das Datum dieser Begebenheit nennt Balther nicht. Wir wissen nur, daß das Fridolinsfest am Todestag des Heiligen gefeiert wurde, am 6. März. Und eine Jahreszahl würde schließlich nichts zur Sache tun, Balther geht es allein darum, von diesem Wunder zu berichten. Indirekt sagt er uns Heutigen viel mehr. Er bezeugt, daß dieser Tag im 10. Jahrhundert schon mit großer Feierlichkeit in Säckingen begangen wurde, und zwar in der Kirche über dem Grab des Heiligen, von den Chorfrauen des Säckinger Stifts, den Klerikern, die dort ihren Dienst taten, den Bewohnern des Ortes und vielen Pilgern von nah und fern.
Das im 18. Jahrhundert in Bruchsal befindliche Schriftgut des Bistums und Hochstifts Speyer wurde nach der 1793 erforderlich gewordenen Flüchtung der Registraturen der in Speyer verbliebenen Verwaltungsstellen mit diesem vereinigt und nachfolgend auf das Generallandesarchiv Karlsruhe, das 1817 neu gegründete Landesarchiv Speyer, das Erzbischöfliche Archiv Freiburg und das Archiv des Bistums Speyer aufgeteilt.
Jeder Historiker, der sich mit seinen Forschungen in der Zeit zwischen 1550 und 1900
bewegt, stößt über kurz oder lang auf einen Quellenbestand, der einerseits weit
verbreitet, andererseits aber besonders spröde ist und deshalb häufig nur als Nachschlageregister für klar umgrenzte Fragestellungen, meist aus dem Bereich der
Personengeschichte, benutzt wird: die Kirchenbücher, die früher in allen Kirchengemeinden vorhanden waren, heute aber zumeist in den kirchlichen Archiven bewahrt
werden. Dass diese Quellen häufig mehr enthalten als Auskünfte zum Familienstammbaum, ja, dass sie teilweise eine vielseitig befragbare Quelle darstellen, möchte
ich Ihnen heute Abend an einigen Beispielen aufzeigen.