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Lassen Sie mich mein Grußwort mit zwei kurzen Zitaten aus einer römischen Verlautbarung beginnen: „Durch die angemessene Nutzung aller von den kirchlichen Gemeinschaften hervorgebrachten Kulturgüter ist es möglich, den Dialog der Christen mit der heutigen Welt weiterzuführen und auszubauen.“ So heißt es in einem Schreiben, das die „Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche“ am 2. Februar 1997 an alle Diözesanbischöfe gerichtet hat. An anderer Stelle im gleichen Text lesen wir: „Die in den Archiven enthaltene Dokumentation ist ein Erbe, das erhalten wird, um weitergegeben und genutzt zu werden.“ Eigentlich bezieht sich die Päpstliche Kulturgutkommission in diesem Schreiben auf die Archive als Institutionen, also auf Bistums-, Dekanats- oder Pfarrarchive. Doch der Auftrag, das Erbe zu erhalten, es zu nutzen und weiterzugeben, scheint mir ebenso gut auch für gedruckte „Archive“ zu passen und zu gelten – so wie eben unser „Freiburger Diözesan-Archiv“, und natürlich gilt es auch für diejenigen, die es produzieren und publizieren, also für den „Kirchengeschichtlichen Verein“ und seine Mitglieder.
Wer sich mit dem „Bundschuh" befasste, galt lange Zeit als gut beraten, sich den Arbeiten von
Albert Rosenkranz und Günther Franz anzuvertrauen.[1] Albert Rosenkranz hatte 1927 die vorhandenen Quellen zu den Bundschuh-Verschwörungen von 1493, 1502, 1513 sowie 1517
veröffentlicht und zugleich eine eingehende Schilderung jener vier „Erhebungen des südwestdeutschen Bauernstandes" gegeben. Sechs Jahre später ordnete Günther Franz den Bundschuh
- sich inhaltlich auf das „grundlegende" Werk von Rosenkranz stützend - in den Gang der
bäuerlichen Erhebungen vor dem Bauernkrieg von 1525 ein.
Die wissenschaftliche Tagung in Bruchsal 2002 (Anlass war die 500-jährige Wiederkehr des
Bundschuhs zu Untergrombach) machte erstmals Abstriche am gültigen Bild des Bundschuhs.
Rolf Köhn urteilte über die Arbeit von Rosenkranz: ,,Während seine Quellenausgabe bis heute
maßgeblich blieb, genügt seine Darstellung nicht mehr den Anforderungen der Geschichtswissenschaft."[2] Claudia Ulbrich leitete ihren Beitrag über den Untergrombacher Bundschuh sogar
mit dem Satz ein: "[ ... ] die Quellen lassen eine Rekonstruktion dessen, was sich 1502 in Untergrombach abgespielt hat, nicht zu."[3] Ich selbst habe eine Darstellung des Lehener Bundschuhs
von 1513 gegeben und dabei einige ältere Aussagen infrage gestellt.[4] Im Folgenden
greife ich die Ansätze von 2002 erneut auf und unterziehe den Lehener Bundschuh einer
nochmaligen kritischen Betrachtung. Ich glaube, dass ich die ältere Interpretation in zentralen
Punkten und mit größerer Bestimmtheit als 2002 revidieren kann.
Als Klara, Pfalzgräfin von Tübingen, geborene Gräfin von Freiburg, am 9. Juni 1358 die Herrschaft Freiburg an ihren Stiefonkel Egen II. von Freiburg verkaufte, fand nach nur 18 Monaten die erste und einzige weibliche Regentschaft über Freiburg ihr Ende. Dem Verkauf gingen eineinhalb Jahre gerichtlicher Auseinandersetzungen über den Rechtsanspruch der beiden Parteien auf die Adelsherrschaft voraus, deren Druck Klara letztendlich weichen musste. Es stellt sich die Frage, worauf Klara und Egen ihre jeweiligen Ansprüche gründeten, doch darüber hinaus gilt es zu bewerten, ob die Position Klaras als Stadtherrin vor dem Hintergrund der Chancen von Frauen auf Partizipation an Herrschaft allgemein eine außergewöhnliche Ausnahme darstellt.
Der Anlaßwar der schlimmste Überfall des Krieges. Am „schwärzesten Tag", dem 14. April 1917, erlebte die Stadt Freiburg einen Angriff durch britische und französische Flieger, bei dem elf Zivilisten und ein Soldat ums Leben kamen. Einige Tage
später bot die Bestattung der Opfer am Freiburger Hauptfriedhof die Gelegenheit, eine feierliche Kundgebung gegen die „ruchlose" Praxis des Feindes zu veranstalten, der den Krieg auf offene deutsche Städte übertragen hatte mit dem Ziel, Zivilisten zu terrorisieren und schuldlose Menschen aus der „friedlichen Arbeit in der Heimat" fortzureißen. Dementsprechend befanden sich unter den Teilnehmern auf dem Friedhof fast sämtliche Stadtprominente - leitenden Persönlichkeiten der Staats- und Stadtverwaltungen, des Militärs und der Universität, jeweils sieben geistliche Repräsentanten des Freiburger Katholizismus und Protestantismus sowie Vertreter der Holzgroßhandlung der Gebrüder Himmelsbach, deren Belegschaft allein neun Opfer
erbracht hatte.
Von den blinden, bodenbewohnenden Doppelschwänzen (Diplura) sind in Deutschland gegenwärtig 19 Arten nachgewiesen (CHRISTIAN 2003). Drei davon gehören zur Familie der Zangenschwänze (Japygidae), deren Cerci an die Hinterleibsanhänge der Ohrwürmer erinnern (Abbildung 1). Es handelt sich aber um basale Hexapoda, die früher mit den Collembolen und
anderen Gruppen flügelloser „Ur-Insekten“ als Apterygota zusammengefasst wurden. Japygiden gelten in Mitteleuropa als faunistische Raritäten und sind daher in der Literatur besser dokumentiert als die Dipluren der durch fadenförmige Cerci ausgezeichneten Familie Campodeidae.
Seit 1987 ist die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe (FWTM) für die Wirtschaftsförderung und Standortentwicklung in Freiburg verantwortlich. In dieser Zeit haben sich Stadt und Region ausgesprochen positiv entwickelt. Der Grundstein für den breiten, integrativen Wirtschaftsförderungsansatz vereint die Aufgabengebiete Wirtschaft s- und Tourismusförderung, Technologieförderung und Clusterentwicklung, Messe- und Kongresswesen, den Betrieb von Veranstaltungshäusern und die Durchführung von Großveranstaltungen. So entstehen Synergien und themen- und bereichsübergreifende Innovationen, die Voraussetzung sind für eine ganzheitliche und nachhaltige Standortentwicklung sowie für ein Standortmarketing aus einem Guss für die Stadt Freiburg.
So ist unbestritten keine
Urkunde erhalten, die als Freiburger Gründungshandfeste der Zeit von 1120/ 1122 zu
bezeichnen wäre und die von einer zeitgenössischen Hand geschrieben wurde. Ebenso
ist der als Alte Handfeste bezeichnete Text nicht einmal in dieser Form kopial überliefert.
Vielmehr ist das, was als Freiburger Gründungsurkunde gilt, das Ergebnis einer
Rekonstruktionsarbeit, die von einem im Tennenbacher Urbar der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts überlieferten Freiburger Stadtrechtstext ausgeht. Diese Stadtrechtsaufzeichnung
enthält insgesamt 55 Rechtssätze, von denen die weitaus größte Zahl
mit Sicherheit nicht aus dem Anfang des 12. Jahrhunderts stammen kann. Aus dieser
Textmasse heben sich aber einige Sätze ab - nämlich ein Prolog, ein Epilog, der allerdings
im Urbar am Ende des ganzen Stadtrechtstextes steht, und die Artikel 1 bis 6
-und zwar dadurch, daß im Prolog Konrad von Zähringen ohne Nennung des Herzogstitels
als Gründer von Freiburg und Aussteller eines Privilegs genannt wird, während
in den anderen genannten Sätzen der Urkundenaussteller in subjektiver Form stilisiert
ist. In den übrigen Teilen des Tennenbacher Textes wird der Stadtherr nur in objektiver
Form genannt.
Es war richtig heiß in Freiburg am 3. Mai 1990, als wir, Familie Dinges, in Freiburg angekommen sind. Angekommen aus Russland als Aussiedler. Das Wort Aussiedler habe ich eigentlich noch nie gemocht, das hat etwas Negatives in meinem Verständnis. Wir waren jung, euphorisch und optimistisch. Also positiv gestimmt und voller Elan und Zuversicht haben wir in
Freiburg, unserer neuen Heimat, Fuß gefasst. Wir, das waren meine Schwiegereltern Johannes und Maria Dinges, mein Ehemann Alexander und ich Alla Dinges sowie unsere Töchter Olga (damals 5) und Anna (damals 2,5 Jahre jung).
Als Ende der 1990er-Jahre die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" auf den Weg
gebracht wurde, die Entschädigungsleistungen an ehemalige Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeiter in Deutschland aus Mitteln des Bundes und der Wirtschaft bereitstellen und
verteilen sollte, da war die Zwangsarbeitergeschichte und die Auseinandersetzung mit ihr in aller Munde. Sie wurde im Vorfeld der Gesetzgebung lebhaft und strittig diskutiert, und zwar
nicht nur hierzulande. Schon während der Auszahlung der 5, 1 Milliarden Euro aus dem
Stiftungsfond an die Betroffenen, die nach einem aufwendigen und mühseligen Antrag - und
Prüfungsverfahren zustande kam und die gewiss in vielen Fällen segensreich, in anderen aber
auch mit Härten und Enttäuschungen verbunden war, begann aber da öffentliche Interesse an
der Zwangsarbeiterthematik nachzulassen. Heute ist sie aus dem Bewusstsein des Normalbürgers bereits wieder weitgehend verdrängt.
Die Stadt Freiburg, die damals, auf dem Höhepunkt der Debatte im Mai 2001 , sozusagen als
Soforthilfe in Anbetracht de ich immer wieder verzögernden Au zahlungsbeginn eine eigene
städtische Entschädigungsleistung an ehemalige Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen im
Stadtgebiet beschlossen hatte, ist allerdings immer noch mit dem Thema befasst. Erst 2007 hat
sich nämlich die russische Zwangsarbeiterstiftung bereitgefunden, sich mit der Stadt vertraglich über die Zahlung an ihre betroffenen Landsleute zu einigen, so dass nun endlich auch die
letzten Gelder fließen können.
Alice Leimenstoll schrieb am 22. Oktober 1940 einen Brief an einen Verwandten. Darin heißt es: "Bei uns in Freiburg geht es seit Sonntag toll her. Jede Nacht haben wir Fliegeralarm ... Auch ist heute ein besonderer Tag. Denke Dir, sämtliche Juden
werden abgeholt und in Omnibussen fortbefördert. Mit der Polizei und Kriminal wurden sie im Hause geholt und dann auf Lagerplätzen gesammelt. Wie ich gehört habe, kommen sie nach Südfrankreich und von dort mit dem Schiff weiter. Sie konnten alle nur mit ein paar Habseligkeiten gehen, denn sie hatten nur ½ Stunde Zeit zum packen. Ich stelle mir das vor, wenn wir so fort hätten müssen und alles liegenlassen, was einem lieb und wert war: Wie ich gehört habe, sollen Leute, die ihr Hab und Gut durch Bomben verloren haben, in die Wohnungen kommen z.B. Berliner, Düsseldorfer ..."