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Vor gut 150 Jahren ist das Oeuvre eines Malers zusammengestellt worden, das in
der Folgezeit nicht mehr grundlegend erweitert wurde. Somit musste die anfangs
gefasste Beurteilung des künstlerischen Wesens, seine Einordnung in die Malerei der
Zeit, auch durch die wenigen später hinzugekommenen Werke nicht mehr
grundsätzlich in Frage geteilt und gar geändert werden – sieht man einmal von
untauglichen Versuchen des Kunsthandels ab. Der Anfang dieses Oeuvre ist in das
letzte Lebensjahrzehnt von Albrecht Dürer zu legen, der 1528 verstorben ist. Seine
Kulmination findet in der darauffolgenden Dekade statt.
Wandel am Rande
(2009)
Patron der heutigen Pfarrkirche zu Pfohren ist der heilige Johannes der Täufer. Doch
war er kaum der ursprüngliche Schutzheilige dieser Kirche, da er als alleiniger
Hauptpatron im frühen Mittelalter auf der Baar außer in Donaueschingen sonst
überhaupt nicht anzutreffen ist. In der Forschungsliteratur bestand schon immer
die einhellige Ansicht, dass der heilige Erzengel Michael der ursprüngliche Kirchenpatron des Pfohrener Gotteshauses gewesen sein muss.
Melioration, Torfabbau und eine nicht angepasste Nutzung stellen die Hauptgefährdungsursachen für Moore und Feuchtgebiete in Süddeutschland dar. Mir der Zerstörung
der Standorte ist eine Gefährdung der hochspezialisierten Tier- und Pflanzenarten
verbunden. So ist ein großer Teil der typischen Moorflora in der Roten Liste Baden-Württembergs als gefährdet eingestuft (BREUIG & DEMUTH 1999). Diese Problematik wird heute noch durch die Klimaveränderungen verschärft, wobei Moore in
diesem Zusammenhang als sehr sensitive Lebensräume eingestuft werden. Ein Beispiel für eine durch vielfältige Einflüsse stark gefährdete Art ist der Kammfarn (Dryopteris cristata).
Ein hübsches 12-zeiliges Gedichtautograph
Ferdinand Freiligraths auf einem
Albumblatt gelangte unlängst über den
österreichischen Autographenhandel in die
Lippische Landesbibliothek in Detmold, die
in ihrem Literaturarchiv eine der umfangreichsten
Sammlungen zu diesem im Jahre
1810 in der lippischen Residenz geborenen
Dichter bewahrt. Das Blatt trägt am Schluss
in der markanten ausgeschriebenen Hand
des Lyrikers eine dreizeilige Widmung, seine
Unterschrift sowie Ort und Datum. Da das
Gedicht keinen Titel aufweist, liegt die
Zuordnung nicht unmittelbar auf der Hand.
Bei näherem Hinsehen handelt es sich
jedoch um die Übersetzung zweier Strophen
des 18-strophigen Gedichts „Epistle to
William Simson“, das der schottische Dichter
Robert Burns (1759–1796) im Mai 1785
verfasst hat. Schon als junger Mann von
diesem fasziniert, hatte Freiligrath die
Epistel übersetzt und ihr den unverfänglichen
Titel „An einen Freund“ gegeben.
Bevor einiges zum Entstehungsumfeld
dieser poetischen Reminiszenz zu sagen ist,
folgen zunächst die Verse:
Von Hexen und Heiligen
(2009)
Von Hexen und Heiligen soll die Rede sein - von Frauen, die in Schillers Leben und Werk von großer Bedeutung sind. Sein ideales Frauenbild entspricht dem des 18. Jahrhunderts, so, wie er es in der "Glocke" anschaulich schildert. Man könnte sich vorstellen, dass heute noch so mancher Herr der Schöpfung diesen Frauentyp wieder zurückwünscht. Ganz entscheidend für die Erziehung und Entwicklung des von Geburt an sensiblen und kränklichen Knaben ist seine Mutter, eine rechtschaffene, fromme Frau, von früh bis spät auf den Beinen, nimmermüde. Ihr sind der Haushalt und die Erziehung der Kinder anvertraut, da der Vater aus beruflichen Gründen meistens abwesend ist. Sie hat im Hause das Sagen, ihre Arbeit ist die einer Dienerin.
1. ABSCHIED FÜR IMMER?
„Die Fenster und Läden wurden geschlossen,
die Leitungen abgestellt. Der Polizist,
der manchmal oben bei mir zum Rechten
sah, bemerkte, dass ich noch Butter, Brot,
Käsekuchen, Äpfel einpacken sollte. So als Proviant
für ein paar Tage – als ob es mir ums
Schlucken gewesen wäre.
Die Türen wurden geschlossen, mit Papierstreifen
versiegelt. Ohne zu fragen, lud ich
unser Gepäck auf das Wägele, das das Mädchen
ziehen half. Ihre eigenen Sachen stellte sie im
Nachbarhaus ab. Wir standen schon vor der
hinteren Haustüre (für Lieferanten und Menschen
2. Klasse), die Polizei hinter uns, als
Pfarrer W. bestürzt durch den Garten kam,
nach wenigen Worten verstand, uns die Hand
drückte, ein Wort mit auf den dunklen Weg
gab, der alten Vierundachtzigjährigen und uns
Jüngeren. Dann gingen wir zum Auto. Ich
noch einmal an unserem Haus vorbei. Frau
Amtsrichter Kehrle begegnete uns. Hinter
einem Vorhang bewegte sich eine Gestalt. Wir
gingen stumm und tränenlos. Marie und ich
mit dem Wägele voraus.“
Zu 300 Jahren Ludwigsburger Stadtgeschichte gehören auch die Geschichten ihrer Kirchen. Konfessionen und Religionen gestalten das Leben in einer Stadt wesentlich mit, da Kultus und Kultur zusammenwirken. Dass sie als Kirchen hier gleich zu
Beginn im Plural genannt werden, ist zwar aus heutiger Sicht selbstverständlich, keineswegs jedoch aus den Anfängen der Ludwigsburger Geschichte. Als Schloss und Stadt Ludwigsburg heranwuchsen, war das Herzogtum Württemberg ein evangelisches Gemeinwesen lutherischer Prägung. Dies hatte die Reformation seit 1534 so entwickelt und wurde in der Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 und dem Landtagsabschied von 1565 festgeschrieben, gültig als das Grundgesetz des evangelischen Württemberg bis zum Königreich 1806 und prägend weit darüber hinaus. So hatten seit der Reformation alle Landesbeamten in sämtlichen Dienstbereichen die so genannte Konkordienformel, die in Tübingen entstandene Bekenntniseinigung der Lutheraner, bei Dienstantritt zu unterzeichnen. Eine Trennung von Staat und Kirche gab es nicht, Bürgergemeinde und Kirchengemeinde waren eines, die Kirchenleitung eine herzogliche Behörde und der Herzog das Oberhaupt seiner Landeskirche, die damit die Form einer Staatskirche besaß. Dazu kam, dass Württemberg seit dem Tübinger Vertrag von 1514 eine ständische Verfassung hatte, was den Vertretern der Landstände, zu denen die Ehrbarkeit, die Städte und die Vorsteher der großen Klöster gehörten, eine große Machtstellung in der Landespolitik einräumte. Auch nach der Reformation waren unter den insgesamt 83 Mitgliedern des württembergischen Landtags 14 evangelische Prälaten als Leiter der Klosterschulen. Somit hatte die Landeskirche auf diesem Weg starken Einfluss auf die Landespolitik, notfalls auch gegen den Herzog, obwohl dieser Kirchenoberhaupt war! Ob diese Machtposition dem Auftrag der Kirche Jesu Christi, die das Evangelium frei und unabhängig auszurichten hat, dienlich war, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.
Schon in prähistorischer Zeit sind, wie man weiß, die Menschen ins Wasser gegangen und geschwommen . Die Ägypter, die Griechen haben es getan, und auch die Germanen waren Schwimmer. Doch im Mittelalter änderte sich die Einstellung. Baden galt, da man sich dabei entblößte, als unanständig. Es gab Verbote, die auch damit begründet wurden, dass in Gewässern Dämonen lauerten, aber auch Pestilenzen und andere Seuchen. Erst im Zuge der Aufklärung verlor das Schwimmen und Baden den Geruch der Verworfenheit. Doch noch nach 1800 galt es als ziemlich unanständig, in offenen Gewässern zu baden. Die Badehose war noch nicht erfunden, man vergnügte sich eben splitternackt in den Gewässern und erregte öffentliches Ärgernis. Da man deshalb auch nicht schwimmen lernen konnte, gab es häufig tödliche Badeunfälle.
Tritt ein Besucher – vom Marktplatz her kommend – durch das Westportal der Mosbacher Stiftskirche, so fällt sein Blick nicht auf einen lichtdurchfluteten gotischen Chor, sondern auf den spätmittelalterlichen Lettner. Er trägt die klangvolle Orgel,
deren vierteiliger Prospekt die dahinter befindliche Wand großenteils verdeckt. Im Jahr 1708 wurde diese Mauer inmitten der Kirche errichtet.
Aus der Mitte des 19. Jahrhunderts (1863) liegt ein „beurkundetes" Zeugnis über eine Schwimmprüfung vor, das einem Grenadier aus Zell-Weierbach von der großherzoglichen Militär-Schwimmschule in Karlsruhe ausgestellt wurde. Für das Bestehen der „große[n] Probe im Schwimmen" musste den Soldaten nach einer vorgeschriebenen Methode ein Schwimmunterricht gemäß einer Instruktion erteilt werden. Diese Richtlinie mit Dienstordnung und einem Abschnitt über die Schwimm-Aufsicht umfasst bei insgesamt 37 Paragraphen acht Punkte, die den Unterricht betreffen.