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Rauenbergs Nachbarort Dielheim wurde 767 und die Orte Malsch und Mühlhausen
wurden 783 im Lorscher Codex zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Der
Umstand, dass der Ort Rauenberg im Lorscher Codex nicht erwähnt wird, erklärt
sich damit, dass Rauenberg damals noch kein eigenständiger Ort war. Es war eine
im 8./9. Jahrhundert entstandene kleine Siedlung, ein Weiler, auf der Urgemarkung
von Mühlhausen, welche die späteren Gemarkungen von Mühlhausen, Rotenberg
und Rauenberg umfasste. Im 10. Jahrhundert waren Mühlhausen, Malsch und 21
weitere Orte im Besitz der zwischen 730 und 740 auf Reichsboden gegründeten
Benediktinerabtei Mosbach. Am 15. November 976 gab Kaiser Otto II. die Benediktinerabtei
Mosbach mit ihrem gesamten Besitz dem Bischof Anno von Worms
auf ewige Zeiten zu eigen. Mit der Muttergemeinde Mühlhausen kam auch der auf
ihrer Gemarkung liegende Weiler in den Besitz des Bischofs von Worms.
Im vorletzten James-Bond-Film „Ein Quantum Trost“, dem zweiten mit Daniel Craig als 007, sucht James Bond, Rache für den Tod seiner Freundin Vesper zu nehmen. Dabei muss er eine Geheimorganisation namens „Quantum“ ausschalten; aus der Rache erhofft sich Bond ein Quäntchen Trost – „A Quantum of Solice“. Am Ende, als Quantum vernichtet ist und Bond verletzlicher denn je aus seinem Auftrag hervorgeht, wirft er das Andenken an Vesper, ein Silberkettchen, das er stets bei sich trug, in den Schnee. Mit dieser Geste verabschiedet er auch die Rache: Er ist frei geworden. Der wahre Trost in dieser Geschichte liegt nicht im Ausschalten von Quantum (bloß ein weiterer Sieg des englischen Geheimdienstes über einen weiteren Feind), sondern im Wegwerfen der Ketten des persönlichen Rachefeldzuges. Dieser Sieg ist weitaus größer. Um es mit Johnny Cash zu sagen: „I´m free from the Chain Gang now“. Über eine solche innere Freiheit von Rache, Hass und dem Elend des Menschen spricht auch der Heidelberger Katechismus. Auch er ist ein Bekenntnis zur Freiheit. Üblicherweise unterscheidet man zwischen dem Bekenntnis eines Einzelnen (ein Krimineller „bekennt“ sich zu seiner Tat, berühmte Menschen nennen ihre Autobiografien zuweilen „Bekenntnisse“) und dem Bekenntnis einer Kirche, in dem der
Glaube ausformuliert ist, wie z.B. dem Apostolischen oder Nizänischen Glaubensbekenntnis. Der Heidelberger Katechismus fällt auf den ersten Blick in die zweite Kategorie. Der 450. Geburtstag ist Anlass, einen zweiten Blick zu riskieren: Könnten wir in diesem historischen kirchlichen Dokument nicht auch ein Quantum Trost durch das persönliche Bekenntnis zur Freiheit finden? Schafft der Heidelberger Katechismus vielleicht genau die Verbindung zwischen dem gemeinschaftlichen Bekennen einer kirchlichen Tradition und dem Bekenntnis eines Einzelnen? Dann wäre das Jubiläum dieses Dokumentes auch ein Anlass für unseren eigenen Jubel aus Dankbarkeit gegenüber Gott, der uns befreit.
Vor 26Jahren verneinte Hermann Fautz in diesem Jahrbuch die Frage, ob „das Kloster Wittichen eine Grablege der von Hohengeroldseck" gewesen sei. Lediglich drei von ihnen, darunter zwei Klosterfrauen, wären dort bestattet. Nach ihm fanden die „meisten Herren und Frauen von Hohengeroldseck [ ... ] ihre letzte Ruhestätte beim Kloster Schuttern". Dort hätte die Familie das erbliche Vogtei- und Schirmrecht besessen. Wittichen war damit ausgeschieden. An Hermann Fautz konnte nicht gezweifelt werden, war er doch die Autorität für die Geschichte des hinteren Kinzigtales. Im Übrigen wurde in den vielen Darstellungen über die Geroldsecker allenfalls beiläufig und meist nur für einzelne Angehörige der Familie erörtert, wo sie bestattet worden waren. Zuletzt hielt Bühler die Frage, wo ihre Grablege sei, für ein „weiterhin ungelöstes Rätsel der Geschichte" . Vor dem 13. Jahrhundert wurde ihr Name nur drei Mal erwähnt, weshalb ihr Aufstieg nicht nachvollzogen werden kann. Sie waren schon mächtig, als sie in die Geschichte eintraten, und sie gehörten dem Hochadel an. Sie waren nicht verwandt mit der Familie gleichen Namens aus dem Elsass, die meistens als „von Geroldseck am Wasichen" bezeichnet wird, und deren Burgen als Ruinen bei Zabern stehen.
Nicht dass zwei Geißen die Geschicke der „Stadt und Herrschaft Tryberg" beeinflusst, gar verändert hätten, so wie der
Sage nach einst Gänse durch ihr Geschnatter die Geschicke der Stadt Rom. Die Rolle der Geißen war viel bescheidener: einige
Tage Aufregung in einem Bürgerhaus, Anrufung des Gerichts, ein Gutachten des Scharfrichters und Kleemeisters (Abdeckers),
die Entscheidung des Gerichts - und die Sache war ausgestanden. Hat das Ganze außer ein bisschen Unterhaltungswert für
die Nachwelt noch Bedeutung? Trifft die Feststellung eines namhaften Historikers, Paul Kirn, wonach „alle Texte, Gegenstände oder Tatsachen, aus denen Kenntnis der Vergangenheit gewonnen werden kann", Geschichtsquellen sind, auch in diesem Fall zu?
Johann Peter Hebel
(2013)
„Er ist so sehr als Verfasser der Alemannischen Gedichte und des Rheinländischen Hausfreundes, als Schulmann und Volksschriftsteller bekannt, dass man fast Mühe hat, sich zu erinnern, dass er auch Theologe, Geistlicher gewesen ist“, schreibt der schweizerische reformierte Theologe und Religionspädagoge Johann Müller, ein Schüler von Karl Rudolf Hagenbach in Basel. Johann Peter Hebel (1760 bis 1826) sah sich selbst kaum oder nur gelegentlich als Schriftsteller, sondern in erster Linie als Mann der Kirche. „Das literarische Werk Hebels ist von seinem geistlichen Amt nicht ganz zu trennen. Die alemannischen
Gedichte kann man sich zwar auch ohne dieses vorstellen, schwerlich aber die Kalendergeschichten des Rheinländischen Hausfreundes. Nicht nur, dass die Redaktion des Kalenders auf einen kirchenamtlichen Auftrag zurückgeht, Hebel bekennt sich bei seinen Lesern auch offen dazu, dass er den „lutherischen Kalender“ schreibt“, konstatiert Georg Hirtsiefer.
F.J. Fuchs wurde 1921 als Sohn eines Bauern in Kötzingue im Sundgau geboren. Nach seiner Schulausbildung am Collège von Zillisheim (bei Mulhouse) von 1933 bis 1940 und am Lycée von Mülhausen 1940/41 trat er im März 1942 als Hilfskraft in das Straßburger Stadtarchiv ein, in dem er seine gesamte berufliche Laufbahn ausüben sollte.
Die nachstehenden Ausführungen befassen sich in erster Linie mit den Verhältnissen, wie sie auf den im Titel genannten Gewässern herrschten. Manchmal wird aber auch
ein Seitenblick auf die schweizerischen Zuflüsse geworfen.
Im Gebiet dieser Gewässer waren die Flösse wohl die ersten Wasserfahrzeuge.
Denkt man dabei nicht an solche aus Schilf oder Reisigbündeln sondern an solche aus
zusammengebundenen Baumstämmen, so brauchte es zu ihrer Herstellung Bäume und
Äxte. Vielleicht darf man ihren Ursprung deshalb in die Steinzeit legen, als sich die Wälder nach dem Rückzug der Gletscher regenerierten. Allerdings fand man bis jetzt keine
Spuren von steinzeitlichen Flössen. Zum Vorschein kamen bloss Relikte von Einbäumen – als ältestes Beispiel ein mit Steinäxten aus Lindenholz gehauenes Boot im Neuenburger See von etwa 3800 v.Chr. [1].
Bei der Planung der beiden neuen Freiburger Stadtteile "Rieselfeld" und "Vauban" wurden Prinzipien einer ökologischen und sozialen Stadtplanung angewandt, die modellhaft auch für Stadterweiterungen in Staaten angewandt werden können, deren Bevölkerung sehr rasch wächst und wo großer Bedarf an neuen Wohngebieten vorhanden ist. Interdisziplinär besetzte Projektgruppen planten beim Rieselfeld auf 70 Hektar Wohnraum für 12 000 und im Vauban-Viertel auf 40 Hektar für 5000 Menschen. Ökologie, Nachhaltigkeit, Familienfreundlichkeit, ortsnahe Infrastruktur, Anbindung an die Stadtbahn, Niedrigenergiebauweise und Bürgerbeteiligung waren von Anfang wichtige Kriterien bei der städtischen Planung. Beide Stadtteile können heute als Erfolgsmodell bezeichnet werden.
Eher randständig war der Gebrauch des Heidelberger Katechismus im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts in den meisten reformierten volkskirchlichen Gemeinden in Deutschland. Zur Konfirmation Palmarum 1981 mussten wir Konfirmanden einer kleinen ostfriesischen Gemeinde die Frage 1 gemeinsam vorlesen (!) – von den Inhalten vorangegangener katechetischer Erklärungen des Post-68er-Pfarrers ist mir nichts mehr erinnerlich geblieben. „Form und Maß“ hatte dieser kirchliche Unterricht jedenfalls nicht durch den „Heidelberger“ bekommen, wie es laut kurpfälzischer Kirchenordnung von 1563/64 ursprünglich Zweck gewesen war. Als ich im Wintersemester 1986 Theologie zu studieren begann, war die erste Dogmatik-Vorlesung eine zweisemestrige Auslegung des Heidelbergers durch Jürgen Fangmeier in Wuppertal – gewiss ein Privileg für einen angehenden reformierten Theologen. Kaum etwas anderes hat seit dem meinen reformierten Glaubensstil und meine Theologie geprägt wie der Heidelberger. Ob mein Wechsel ins Pfarramt der Heidelberger Universitätskirche drei Jahre vor dem Jubiläum des Heidelbergers hominum confusione oder providentiae Dei geschah, ist dagegen nicht so klar zu identifizieren. In mehrfacher Hinsicht schreibt hier also ein „Heidelberger“.