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Der Kraichgau läßt sich bereits im ausgehenden Hochmittelalter als eine ländliche Kulturlandschaft mit sehr guten Siedlungslagen, fruchtbaren Lößböden und einer ausreichenden Wasserversorgung charakterisieren. Daneben hat diese Landschaft schon früh eine nachhaltige Ausprägung als Verkehrsdurchgangslandschaft erfahren, die eine nachhaltige
Besiedelung, Siedlungsdurchdringung und wirtschaftliche Erschließung des Kraichgauer Hügellandes erlaubten. Ein ab dem 11. Jahrhundert eintretendes anhaltendes Bevölkerungswachstum, mutmaßlich als Folge verbesserter klimatischer Bedingungen, höherer Bodenerträge und größerer Bewirtschaftungsflächen durch Ausdehnung der Rodungstätigkeit
löste weitere für die siedlungsgeschichtliche Entwicklung dieses Kulturraumes ganz entscheidenden Wachstumsimpulse
und -prozesse aus, die die eigenständige Entwicklung des Marktfleckens Bretten zum wirtschaftlichen Mittelpunkt im Kraichgau nachhaltig ingangsetzte. Dies führte dann auch bereits im 11. Jahrhundert im Zuge einer Bevölkerungskonzentration in diesem Marktflecken zur Wahrnehmung und Übernahme gewisser zentralörtlicher Aufgaben lange vor dem eigentlichen
Stadtwerdungsprozeß Brettens.
Die autonome Bürgergemeinde mit ihrem spezifischen Stadtrecht machte zusammen mit der Konzentration von Handel und Gewerbe die mittelalterliche Stadt aus. Jede Stadt hatte ihre eigene Form der Selbstverwaltung mit eigenen Privilegien. Die Entstehung der Kommune, der Stadtgemeinde, unterschied sich durch Rechtsqualität und Topographie deutlich vom Umland. Die Konzentration von Handel und Gewerbe, das Marktrecht, die Verdichtung von Wohn- und Gewerbebau auf
relativ kleinem Raum gegenüber dem weiträumigen Dorf, die Stadtmauer als Schutzinstrument, die besondere Rechtsstellung der Bürger in einem besonderen Status und die städtische Verfassung waren weitere Merkmale der Stadt.
Im Pfarrhaus von Büßlingen steht eine mächtige gotische Truhe, die in den Jahren
2002 und 2003 im Auftrag von Pfarrer Fritz Ott durch Angelika Greis in Konstanz umfassend
restauriert wurde; dabei fanden sich in den Spannungsrissen des Holzes dreißig Münzen. Bei
der Truhe handelt es sich um eine Stollentruhe aus Nussbaumholz; sie ist dicht mit Eisenbändern beschlagen, welche in lilienförmige Enden auslaufen. Im ursprünglichen Zustand war
die Truhe nicht mit Farbe gefasst; später erhielten die Eisenbänder einen roten und das Holz
einen grünlichen Anstrich. Zwei (von ursprünglich drei) Überfallen sowie ein nachträglich
eingebautes eisernes Schloss schließen die Truhe.
Wir wollen im Folgenden die frühe schriftliche
Überlieferung zum Ort Villingen vorstellen und so
diese dem vornehmlich aus der Archäologie gewonnenen Bild des früh- und hochmittelalterlichen
Ortes zur Seite stellen. Über vierhundert Jahre verstreut ist das zugegebenermaßen lückenhafte Quellen material, das die frühesten schriftlichen Hin -
weise zur Existenz des Ortes Villingen liefert. Die
erstmalige Nennung des Ortsnamens „Villingen“
geschieht in der Urkunde Kaiser Ludwigs des
Frommen (814–840) vom 4. Juni 817. Es folgt
über 180 Jahre später das berühmte Diplom Kaiser
Ottos III. (984–1002) vom 29. März 999, in der
der Herrscher dem Grafen Berthold (991/96–
1024) das Markt-, Münz- und Zollrecht in
Villingen verlieh. Ins 11. und 12. Jahrhundert zu
datierende Belege zu Villingen hängen mit den
Überlieferungen der Klöster St. Georgen und
St. Peter im Schwarzwald zusammen.
Im Codex 453 der Stiftsbibliothek St. Gallen findet sich auf p. 14, auf der in zwei
Spalten Listen von St. Galler Äbten sowie von Stiften und Klöstern aufgeführt sind, die
mit St. Gallen verbrüdert waren, am oberen Rand folgender zusätzlicher Eintrag:
Anno domini MCCXXV, V Nonis Mail, dominus R. episcopus Curiensis et abbas noster dedica uit ecclesiam S. Leonardi. Item eodem anno ecclesiam de herisou;e, capellam leprosorum, duas criptas
monasterii dedicavit.
Beim besagten Codex 453 handelt es sich um das so genannte jüngere Kapiteloffiziumsbuch, die Nachfolgehandschrift von Cod.Sang. 915. Das im 12. Jahrhundert
angelegte, 241 Seiten starke Werk war das wichtigste Buch für den Ablauf des mönchischen Alltags, weshalb dort alle Informationen, die für das Kloster von Bedeutung
waren, eingetragen worden sind: Verzeichnisse von Bischöfen, Äbten anderer Klöster
und verbrüderten Gemeinschaften (S. 2-18), Lesungen (S. 19-73), die Benediktsregel
(S. 73-125), ein Martyrologium (S. 125-204), ein Hilfsmittel zur Zeitrechnung (S. 205-211), St. Galler Annalen, d.h. eine nach Jahren geordnete Ereignisliste (S. 211-234) sowie
ein Einkünfteverzeichnis mit der Kopie zweier Urkunden (S. 236-241). Bis ins 15. Jahrhundertwurde der Codex mit verschiedenen Vermerken laufend ergänzt.
In der Forschung sind die Ursprünge der Zenten und ihre originären Funktionen
bis heute umstritten. Ihre verfassungsrechtliche Ableitung von Gauen, Hundertschaften
oder Grafschaften ist nicht sicher belegbar und wird daher heute verworfen.
Die ursprünglichen Funktionen der Zenten und ihre Entstehung sind wegen
der dürftigen Quellenlage nur schemenhaft zu erkennen. Es ist das bleibende Verdienst
von Meinrad Schaab, der - ohne sich auf die älteren Forschungsrichtungen
zu stützen - die Rechtsinstitution „Zent" als alte, vorterritoriale Größe neu definiert
und auf ihre Veränderungen im Prozeß der Territorialisierung verwiesen hat1•
Seine Analyse ist schon deswegen gerechtfertigt, da die Zenten die Grundlage eines
militärischen Aufgebots bildeten. Kaiser Heinrich IV. zog die Zenten aus verschiedenen
Landschaften, darunter vom unteren Neckar, bereits im Jahr 1078 gegen
seine Gegner heran2. An hoheitlichen Gerichtsbefugnissen besaßen die Zenten
anscheinend zunächst nur die niedere Gerichtsbarkeit, erst vom 13. Jahrhundert an
wuchs ihnen vermutlich auch die Hochgerichtsbarkeit zu3.
Melanchthonstadt Bretten
(2007)
„Die kümmerliche Entfaltung des Freiburger Buchwesens hat zum provinziellen Milieu der
Stadt Freiburg im Spätmittelalter beigetragen''. So wird in der neuesten Freiburger Stadtgeschichte behauptet. Damit wird die Meinung Friedrich Kapp bestätigt, das „am Ende des 15.
Jahrhundert da Auftreten der Buchdruckerkunst in einigen kleinen deutschen Städten [darunter auch Freiburg] des Bemerkenswerten so gut wie nichts bietet". Auch Vera Sack berichtet über Freiburg: ,,So fasste auch der Buchdruck hier relativ spät in den 90er Jahren des 15.
Jahrhunderts Fuß und florierte nicht sonderlich '. Dies alles deutet auf einen eher marginalen
ja desolaten Zustand des Freiburger Buchwesens in der Frühzeit de Buchdrucks, der Inkunabelzeit hin. Sind diese Annahmen über die Bedeutung des Buchwesens in Freiburg berechtigt?
Durch welche Kriterien werden sie bestätigt? Durch die Anzahl der Drucker, die Zahl ihrer Publikationen und ihre Auflagen? Durch ihren Inhalt und durch die Qualität ihrer Werke? Durch
die Darstellung der geistigen Strömungen ihrer Zeit oder durch ihre Rezeptionsgeschichte, d.h.
ihre Nachwirkung?
Der Begriff „Incunabel" für den frühen Buchdruck, al er „noch in den Windeln lag", wurde von dem Münsteraner Domdechanten Bernhard von Mallinckrodt vor über 350 Jahren geprägt. Er hat sich für die „Wiegendrucke", die frühen Drucke bis zum Jahr 1500 durchgesetzt.
Die moderne Kommunikationswissenschaft sieht in dieser Zeit den Übergang von einem
scriptographischen Kommunikationsmittel, das nur dem Individuum oder einer kleine Gruppe
dient, zu einem typographischen Medium da durch eine Möglichkeit der Vervielfältigung
alle Bereiche der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit erfassen kann.
Ebenso wie Villingen an die Grafen von Fürstenberg gekommen ist. Herzog Berthold, der vierte des
Namens, Herzog von Zähringen, hat Villingen
erbaut. Er hatte eine Tochter mit Namen Agnes, die
hat er Graf Egino von Fürstenberg vermählt, der
auch ein Graf von Urach gewesen ist. Dieser Agnes
ist von ihrem Vater Herzog Berthold Villingen
zugeteilt worden, und also ist nach ihres Vaters Tod
und nach ihrem Tod die Stadt Villingen erblich an
die Grafen von Fürstenberg gekommen und gefallen. Das geschah im Jahr 1197.“ So schreibt der
frühneuzeitliche Geschichtsschreiber Heinrich Hug
(† ca. 1533) in seiner von 1513 bis 1533 verfassten
Villinger Chronik.
Der Zisterzienserorden brachte im 12. und 13. Jahrhundert eine neue Dimension in das religiöse Leben des mittelalterlichen Europa. Die Inhalte hatte man aus der Polarisierung gegenüber den Benediktinern gewonnen. Dazu gehörte auch die aus einer tiefen religiösen Überzeugung erwachsende Neuorganisation des Grundbesitzes und der Wirtschaft unter eigenwirtschaftlichen Aspekten. Sie war ein wesentlicher Bestandteil der Ordensdynamik, ohne die die schnelle Ausbreitung über das gesamte katholische Europa kaum möglich gewesen wäre. Im Folgenden wird die Grundbesitz- und Wirtschaftsorganisation der Zisterzienser im südwestdeutschen Raum in einem zeitlichen Rahmen vom 12. bis zum Ende des 13. Jahrhunderts untersucht. Die Klöster in den linksrheinischen französischen Gebieten müssen, obwohl sie ähnlich geartet waren, ausgeschlossen bleiben. Die gewählte geographische Begrenzung erscheint etwas willkürlich und ungenau. Sinnvoller wäre eine räumliche Definition anhand von markanten geographischen Merkmalen wie Flüssen oder Gebirgen gewesen. Dafür böte sich aber nur der Oberrhein an, wodurch das Gebiet aber wieder zu eng eingegrenzt würde. Deshalb bezieht sich die Arbeit auf eine Gruppe von Zisterzienserklöstern innerhalb der heutigen Grenzen Südwestdeutschlands, die durch die gleichen Phänomene und Erscheinungen miteinander verbunden sind.
Bevor man sich mit Gauen, Grafschaften und Grafen beschäftigt, muss kurz auf die Bedeutung dieser Begriffe im 10. bis 12. Jahrhundert eingegangen werden. Der Gau ist ein rein naturräumliches Gebiet, dessen Grenzen meist durch natürliche Gegebenheiten gebildet werden; dies können Bäche, Wasserscheiden, geologische Abbrüche oder Gebirgszüge sein. So
entspricht zum Beispiel die Grenze zwischen Kraich- und Anglachgau dem Anstieg zwischen Rheinebene und dem Kraichgau. Die Grenze zwischen Lobdengau und Anglachgau ist teilweise mit dem Waldangelbach gleichzusetzen, die Grenze Kraichgau/Zabergau geht quer über die Höhen des Strombergs, die Grenze Gartachgau / Zabergau ist mit dem Heuchelberg identisch. Die Grenze Wingarteiba/Elsenzgau verläuft auf den Höhen südlich des Neckars, wie auch die Grenze Elsenzgau/Wormser Waldmark. Diese auf den ersten Blick erstaunliche Tatsache findet ihre logische Erklärung in der
den Grafen u.a. zugeteilten Aufgabe, der Sicherung des Neckars hinsichtlich Warenverkehr und Fährwesen. Liefe die Grenze entlang des Neckars, so wäre diese Zuständigkeiten beiden Grafschaften zugefallen - was verwaltungstechnisch zu enormen Kompetenzschwierigkeiten geführt hätte.
Im Frühjahr 1421 musste die Pfarrgemeinde im oberschwäbischen Neuburg, Dekanat Munderkingen, für geraume Zeit ohne Seelsorger auskommen, da ihr bisheriger Pfarrer nicht mehr zur Verfügung stand. Ob dieser an einen anderen Ort gezogen oder gestorben war, ist heute unbekannt. Nachdem die Pfarrei also vakant zu werden drohte, stand fest, dass umgehend ein neuer Geistlicher nach Neuburg kommten musste. Bis Mitte Mai waren offenbar bereits Verhandlungen geführt worden, denn am 16. des Monats erschien der Kleriker Wilhelm Gabler vor dem Konstanzer Bischof mit einem Schreiben, in welchem ihn Herzog Friedrich von Österreich auf die Neuburger Pfarrkirche präsentierte. Das bischöfliche Generalvikariat nahm die Präsentationsurkunde entgegen und ordnete an, dass der Kandidat der Neuburger Gemeinde ordnungsgemäß bekannt gegeben werden solle, damit eventuelle Einsprüche gegen seine Kandidatur vorgebracht werden könnten. Am 18. Juni, dem Ende der Einredefrist, erschienen sowohl Wilhelm Gabler als auch der Vertreter des Priesters Eberhard von Hörnlingen vor dem Konstanzer Generalvikar. Eberhard konnte nämlich ebenfalls eine Präsentation auf die Neuburger Pfarrkirche vorweisen, die von Anna von Braunschweig, der Gemahlin Herzog Friedrichs von Österreich, ausgestellt worden war. Nachdem nun zwei Kleriker Anwartschaften auf dieselbe Pfründe besaßen, musste an der Konstanzer Kurie geprüft werden, wer von beiden der rechtmäßige Kandidat war und welcher von ihnen die Pfründe erhalten sollte.
Es fügt sich ins Gesellschaftsbild des Spätmittelalters und der Frühneuzeit, dass Feiern und
Festlichkeiten häufig in Tumulten und Tätlichkeiten und diese nicht selten mit Todesfolgen ausarteten. Meist war das jeweilige Ereignis aber bald wieder vergessen und selbst dort, wo man
wie bei Totschlägen Mahnmale in Form von Sühnekreuzen errichtete, verblasste die Erinnerung
nach geraumer Zeit. Gelegentlich haben solche Vorkommnisse jedoch wenigstens archivalische
Spuren hinterlassen, sodass das „Sittenbild", wie man sich in der älteren Literatur ausdrückte,
auch für die Nachwelt Anschaulichkeit behielt. Um einen solchen Fall handelt es sich bei den
misslichen Vorgängen anlässlich der Ebringer Kirchweih von 1495, wo nahezu der gesamte
Konfliktverlauf dokumentarisch überliefert ist.
Datiert vom Tag der Apostel Philipp und Jakob, dem 1. Mai des Jahres 1393 stiftete der zu jener Zeit schon betagte Mainzer Erzbischof und Kurfürst Konrad von Weinsberg zur Rettung seines und seiner Vorfahren Seelenheils bei Burg Guttenberg über dem Neckar eine Kapelle zur Ehren Gottes und des heiligen Bekenners und Bischofs Eucharius. Da Guttenberg und das dabei gelegene Dorf (Neckar-) Mühlbach Filial der Pfarrei Heinsheim waren, hatte der Stifter es nicht versäumt, vorab das Einverständnis der zuständigen Kirchenoberen einzuholen, des Dekans und Stiftskapitels von Wimpfen im Tal, der patronorum seu collatorum necnon pastoris prefate parrochialis ecclesie, der Patrone, Leiheherren und Pfarrherren zu Heinsheim. Patronus, collator und pastor ecclesie parrochialis – drei Zentralbegriffe der älteren Kirchenverfassung. In die neue Kapelle stiftete Konrad von Weinsberg ein beneficium perpetuum, das heißt eine Pfründe für einen täglich dort zelebrierenden Kaplan, und dotierte diese mit einem in der unmittelbaren Nachbarschaft der Kapelle noch zu errichtenden Haus sowie mit näher bezeichneten Pfründgütern und -einkünften in umliegenden Dörfern. Außerdem verordnete er dem jeweiligen Kaplan einen Platz am Tisch des Guttenberger Burggesindes und traf detaillierte Verfügungen bezüglich der Pflichten und Rechte der künftigen Pfründinhaber. Die Verleihung der Kaplaneipfründe sollte – wie üblich – für alle Zeiten dem jeweils Erstgeborenen und ältesten Agnaten des Hauses Weinsberg zustehen, dem verus heres proximior et senior masculus. Indes ging das Haus Weinsberg bereits in der nächsten Generation in Konkurs und starb wiederum eine Generation später im Mannesstamm aus. Burg Guttenberg gelangte 1449 samt der dazugehörigen Herrschaft und dem Recht zur Verleihung der Kaplaneipfründe in den Besitz der Kraichgauer Ritteradelsfamilie von Gemmingen.
Um die Jahreswende 1124/1125 fand in Straßburg ein Hoftag unter Kaiser Heinrich V. statt. Auf ihm wurde auch ein Streit zwischen dem Kloster St. Blasien, das der Konstanzer Diözese angehörte, und dem Hochstift Basel verhandelt. Beide Parteien legten dem Reichshofgericht gefälschte Urkunden vor. Es ist dies der einzige aus der Frühzeit deutscher Geschichte bekannte Fall über den Umgang eines Gerichts — und sogar des höchsten — mit gefälschten Urkunden. Die moderne Forschung neigte dazu, hier das früheste Beispiel für die so genannte „diplomatische Kritik" zu sehen, wie es Harry Bresslau in seinem Standardwerk „Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien" formulierte, also das, was wir heute Urkunden- oder Textkritik nennen. Das Reichshofgericht habe, so Harry Bresslau, die Urkunde St. Blasiens nicht als Fälschung erkannt, dagegen die des Baseler Bischofs „für unecht erklärt". War dem so?
Kennzeichnend für die Markgrafen von Baden erscheint während des gesamten
Mittelalters eine prekäre Zwischenposition am unteren Rand des Fürstenranges.
Diese Problematik bestimmte maßgeblich die Herrschaft sbildung und die Handlungsspielräume
der im Grenzbereich zwischen fürstlichem und nichtfürstlichem
Hochadel angesiedelten Familie. Überblickt man ihre Geschichte von der Formierung
des Geschlechts im 12. Jahrhundert über die Phase der Erbteilungen des
14. Jahrhunderts bis ins 15. Jahrhundert einschließlich der Herrschaft Markgraf
Christophs I., so erreichten die Badener gegen Ende des Beobachtungszeitraums
– im engen Anschluss an das Königtum – zwar schließlich einen Höhepunkt ihrer
Macht, doch blieb ihre fürstliche Rangstellung letztlich stets prekär. Es ergibt
sich somit ein ausgesprochen dynamisches Bild des Auf und Ab einer Familie im
beständigen Kampf um die Wahrung ihrer fürstlichen Rangstellung.
900 Jahre Ebnet
(2013)
Die Ersterwähnung von Ebnet im Rotulus Sanpetrinus zu ca. 1113 gibt Gelegenheit, Einblick in die Herrschaftsgeschichte des Raumes in der frühen Zähringerzeit zu gewinnen. Der Ort kann indes auf eine weitaus ältere Vergangenheit zurückblicken, die sich in dem Patrozinium der Ebneter Kirche St. Hilarius und St. Remigius spiegelt, spielten diese beiden Heiligen doch im Fränkischen Reich der Merowingerzeit (6./7. Jh.) eine Rolle. Ebnet war damals wie auch später verkehrsgeographisch wichtig durch seine Lage am Übergang von der Rheinebene zum Schwarzwald. Nach der Ortsherrschaft der Herzöge von Zähringen und der Grafen von Freiburg hatten hier im späteren Mittelalter die Snewlin von Landeck das Sagen und verfügten offenbar über ein festes Haus, das 1493 einem Anhänger des elsässischen Bundschuh zeitweise Asyl gewährte.
Im Verlauf der Jahrhunderte wurde im Kloster St. Blasien, fern der Aktualität, die gefälschte „Gründungsurkunde“ (Nr.*6), in St. Blasien selbst „Stift(s)- oder Stiftung(s)brief“ genannt, als ehrwürdigstes Zeugnis der eigenen Vergangenheit wertgehalten, immer wieder in Kopialbücher abgeschrieben, gelegentlich in Rechtsfragen und natürlich in der klösterlichen Geschichtsschreibung herangezogen, übrigens oft auch zusammen mit der ebenfalls gefälschten Baseler Konradsurkunde (Nr. *9), zu der man keinen Gegensatz sah, weil man die Verlautbarungen des Reichhofsgerichts - im Gegensatz zur Urkundenkritik neuerer Zeit - nicht dahingehend verstand, dass es sie zur Fälschung erklärt habe. Nachdem der Prozess des Klosters St. Blasien gegen das Bistum Basel 1141 seinen Abschluss gefunden hatte (Nr. 179), wurde die „Gründungsurkunde“ schon zwei Jahre später im letzten Eintrag der Annalen von St. Blasien von 1143 zu ihrem „180 jährigen Jubiläum“, also zum Ausstellungsjahr 963, zitiert. Auch im so genannten „Liber constructionis“, der wichtigsten - wenn auch nur in einer Redaktion nach Mitte des 15. Jahrhunderts erhaltenen - Quelle für die Frühzeit des Klosters und insbesondere seinen legendären Gründer Reginbert, ist die Urkunde indirekt genannt und dies an einer Stelle, auf die eine sehr auffällige, bisher nicht lesbar zu machende Tilgung mehrerer Zeilen folgt. Vielleicht hatte sie, wie Marquard Herrgott vermutete, ihren Grund darin, die Umdatierung von 983 auf 963, also von Kaiser Otto II. auf Otto I. zu verdecken. Ob die „Gründungsurkunde“ im „Rotulus Sanblasianus“ des 14./15. Jahrhunderts ebenfalls erwähnt war und zu welchem Jahr, ist bislang nicht feststellbar, da diese Pergamentrolle gerade am Anfang abgeschabt und kaum lesbar ist - ob man sie mit modernen Methoden lesbar machen könnte, wäre die Frage - jedenfalls sind die bisherigen Editionen unzulänglich. Die Verfälschung von 983 auf 963 war sehr früh erfolgt, bereits im Verlauf des Prozesses mit Basel, denn sie findet sich in St. Blasiens „Handakten“ dazu. Es ist sogar wahrscheinlich, dass die Urkunde in dieser Form schon dem Hofgericht vorgelegt wurde. Unbestritten galt der „Stiftsbrief“ das ganze Mittelalter hindurch bis in die Neuzeit hinein als Urkunde Kaiser Ottos I.
Seit Karl Siegfried Bader vor nunmehr 78 Jahren seinen Aufsatz „Kürnburg, Zindelstein und
Warenburg. Stützpunkte der Zähringerherrschaft über Baar und Schwarzwald" im Schau-insLand veröffentlichte, sind einige Burgen in der Baar bzw. im östlichen Schwarzwald eine feste
Größe. Als Stützpunkte zähringischer Macht und zur Sicherung und Kontrolle der Verkehrswege zwischen dem Breisgau und der Baar wurden besonders Zindelstein im Bregtal, die Warenburg bei Villingen und die Kirnburg (Kürnberg) am Kirnbergsee bei Unterbränd (Stadt Bräunlingen, Schwarzwald-Baar-Kreis) herausgestellt. Bader hatte dabei die Beherrschung
des Schwarzwaldes mit der dadurch ermöglichten Verbindung der Territorien auf der Baar und
am Neckar mit dem Breisgau unterstrichen. Im Lichte neuerer Forschungen ist jedoch kritisch
anzumerken, dass womöglich die Unwegsamkeit des Schwarzwalds dabei zu sehr betont wurde.
Inzwischen wurde eine Vielzahl alter Wege erkannt, von denen die Verbindung über Wagensteigtal und Thurner, nördlich am späteren Neustadt vorbei, über Eisenbach-Höchst in Richtung
Hüfingen wohl als Römerstraße oder römischer Verkehrsweg anzusprechen ist.
Es war Ende Oktober 1414, als es auf dem Arlberg in der Nähe der heutigen Ortschaft Klösterle zu einem Aufsehen erregenden Unfall kam. Johannes XXIII. oder Baldassare Cossa (1410–1415), wie der damalige Papst mit bürgerlichem Namen hieß, war bei widrigen Witterungsverhältnissen aus seinem Reisewagen in den offenbar frisch gefallenen Schnee gestürzt. In einer einige Jahre nach dem Konstanzer Konzil verfassten Chronikversion, die noch heute im Rosgartenmuseum in Konstanz liegt, heißt es: „Und do er kam uf den Arlenberg, by dem mittel nach [nah] by dem clösterlin, do viel sin wagen umb und lag in dem schne, und lag er under dem wagen in dem schne, wann der schne dozemal gevallen was.“ Papst Johannes XXIII. war am 1. Oktober in Bologna aufgebrochen und hatte den Weg über Ferrara, Verona, Trient, Bozen, Brixen, Meran, den Reschenpass und über Landeck zum Arlberg genommen. Sein Ziel war die Reichs- und Bischofsstadt Konstanz am Bodensee, wo am 1. November 1414 ein Generalkonzil stattfinden sollte, zu dem er am 9. Dezember 1413 feierlich mit einer Bulle alle Glieder der Christenheit eingeladen hatte. Der Sturz war nicht ganz ungefährlich, aber derartige Reiseunfälle dürften für einen im Spätmittelalter Reisenden keineswegs unüblich gewesen sein, zumal in gebirgigem und unwegsamem Gelände.
Inhalt: 1. Ein generelles Problem: Abwesenheit und Mehrfachbepfründung?, S. 98. 2. Die Quellenlage, S. 101. 3. Die Gesamtzahl der Kapläne im 15. Jahrhundert, S. 105. 4. Das Ausmaß der eigentlich verbotenen Mehrfachbepfründung, S. 109. 5. Die Art der Mehrfachbepfründung und die Herkunft der Pfründner, S. 112. 6. Die möglichen Gründe und Folgen der Mehrfachbepfründung, S. 119. 7. Die aktenkundigen Streitfälle und Reaktionen, S. 129. 8. Die genehmigten Absenzen vor allem der studierenden Kapläne, S. 138. 9. Die Verfehlungen als Einzelfallprobleme, S. 148. Verzeichnis 1: Die Altaristen und Anwärter auf eine Pfründe an der Liebfrauenkirche in Neuenburg am Rhein während des 15. Jahrhunderts, S. 151. Verzeichnis 2: Die Pfründen der Liebfrauenkirche in Neuenburg am Rhein und ihre Inhaber im 15. Jahrhundert, S. 199. Verzeichnis 3: Die Neuenburger Pfarrherren und -anwärter (alphabetisch) im 14./15. Jahrhundert, S. 206. Verzeichnis 4: Die Neuenburger Pfarrherren und -anwärter (chronologisch) im 14./15. Jahrhundert, S. 215. Verzeichnis 5: Die Neuenburger Pfründen im 16. Jahrhundert und ihre Inhaber, S. 216. Verzeichnis 6: Die Neuenburger Pfarrherren des 16. Jahrhunderts, S. 223.
Der Frankfurter Mediävist Johannes Fried hat einmal angesichts eines anderen Jubiläums – es handelte sich um das 50-jährige Bestehen des renommierten Konstanzer Arbeitskreises – betont, wer über das Mittelalter nicht hinausdenke, verstehe vom Mittelalter nichts. Das gilt cum grano salis auch für unser Thema. Es lässt sich von vornherein nicht auf die Epoche des Mittelalters eingrenzen. Vieles – und das gilt wohl für große Teile der Kirchen-, Religions-, Frömmigkeits- und Theologiegeschichte – beginnt zwar im Mittelalter, setzt sich aber bis in die Gegenwart fort. Das gilt für die Geschichte der Diözese und ihrer Kirchen, für die Bischöfe, für die Klöster, für die Gemeinden, für das religiöse Brauchtum, für die Frömmigkeit, die Pfarreien, die historischen Landschaften, die Kunstdenkmäler usw.
Kirche und Kleinstadt
(2015)
Das gotische Liebfrauenmünster in der westlichen Altstadt von Neuenburg am Rhein stürzte 1497 ein, als der Fluss, der schon seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts an dem Steilufer nagte, dieses endgültig untergrub und so Kirche, Rat- und Salzhaus sowie die Schule verschwinden ließ. Nur der Münsterturm blieb lange als stummer Zeuge stehen, bevor auch er den Stadtzerstörungen durch Menschenhand zum Opfer fiel. Dreißigjähriger Krieg und Spanischer Erbfolgekrieg sowie die Europäischen Bruderkriege des 20. Jahrhunderts haben, was immer die Bewohner der Stadt Neuenburg wiederaufgebaut hatten, grundlegend zerstört. Doch jedes Mal waren die Fluchtkisten gepackt und so haben die 417 Urkunden des Pfarrarchivs Neuenburg am Rhein bis heute überdauert, werden sie doch inzwischen als Depositum in dem Erzbischöflichen Archiv Freiburg im Breisgau verwahrt.
Vor fast genau 16 Jahren, im März 1999, fand
an derselben Stelle im Theater am Ring eine
Tagung statt, die neben dem Stadtarchiv Villingen-
Schwenningen dieselben Mitveranstalter
hatte: die Abteilung Landesgeschichte des Historischen
Seminars der Universität Freiburg sowie das
Alemannische Institut Freiburg. Mein Beitrag zu
dieser Tagung galt damals der Wirkungsgeschichte
einer anderen Urkunde, der Villinger Marktrechtsurkunde
aus dem Jahre 999, die damals nach
1899 zum zweiten Mal im Verlauf der Villinger
Geschichte den historischen Anlass für ein Jahrhundertjubiläum
bot. Das Referat endete mit dem
Ausblick, dass die beiden großen Stadtbezirke,
Villingen und Schwenningen, im Jahr 817 zum
ersten Mal schriftlich belegt sind: „Die nächste
Jahrhundertfeier wird es 2017 geben, oder vielleicht
ist dann das Interesse an Jahrhundertfeiern
gänzlich verschwunden."
Der frühneuzeitliche Kanton Kraichgau der freien Reichsritterschaft war Teil des schwäbischen Ritterkreises, und die wohl nicht zuletzt daher rührende Vorstellung, der Kraichgau sei eine schwäbische Landschaft, ist weit verbreitet. Tatsächlich aber ist der Kraichgau eine fränkische Landschaft. Das alte fränkische Stammesgebiet umfasst sogar nicht allein den Kraichgau, sondern reicht im Süden über das Zabergäu und den Enzgau hinaus bis in den Glemsgau und in den Würmgau. Die Grenze zwischen dem früh- und hochmittelalterlichen Franken und Schwaben verläuft zwischen
Weil der Stadt und Böblingen beziehungsweise zwischen Calw und Herrenberg; die Landschaften südlich dieser Linie sind altes schwäbisches Stammesgebiet, die Landschaften nördlich davon – und mithin auch der Kraichgau – gehören zum Gebiet des alten Franken. Davon zeugt nicht zuletzt die hierzulande noch heute verbreitete südrheinfränkische Mundart. Unser Wissen um die alten Stammesgrenzen beruht indes keineswegs primär auf dialektgeographischen Beobachtungen, die naturgemäß einem ständigen Wandel unterliegen, sondern in allererster Linie beruht es auf uralten kirchlichen Grenzen, nämlich auf den bis in die napoleonische Zeit bestehenden alten Diözesangrenzen. Würmgau, Enzgau, Glemsgau, Zabergau und Murrgau mit Weil der Stadt und Hirsau gehörten demnach zur alten – fränkischen – Diözese Speyer, ebenso wie die südwestliche Hälfte des Kraichgaus. Die nordöstliche Hälfte des Kraichgaus war in älterer Zeit Teil der selbstverständlich ebenfalls fränkischen Diözese Worms.
Das Frankenreich der merowingischen und karolingischen Könige führt zurück in die Zeit des frühen Mittelalters, des 5./6. bis 9./10. Jahrhunderts. Es entstand im 5./6. Jahrhundert al Germanenreich der „Völkerwanderungszeit” auf dem
Boden des spätantik-römischen Gallien. Mit der fränkischen Großreichsbildung König Chlodwigs I. (482 – 511) begann die Zeit der merowingischen Herrscherdynastie und damit eine Epoche des Übergangs von der Spätantike zum Frühmittelalter, die geprägt war durch ein erbliches, Teilungen unterworfenes Königtum an der Spitze eines römisch-germanischen Vielvölkerstaates christlich-barbarischer Prägung. Gesellschaftliche Wandlungen gerade im 7. Jahrhundert schufen die Voraussetzungen für das europäische Frühmittelalter.
Die Stadt Neuenburg am Rhein besaß im 15. Jahrhundert, wiewohl sie nur eine Kleinstadt im südlichen Breisgau war, an ihrer Pfarrkirche, dem Liebfrauenmünster, eine eigene Klerikergemeinschaft. Die einzelnen Inhaber der 1493 schließlich 17 Altarpfründen vorzustellen und hinsichtlich ihrer Pflichterfüllung zu untersuchen, war möglich, weil die moderne Kommune Neuenburg am Rhein seit 1991 das Vorhaben tatkräftig unterstützt und materiell fördert, alle Urkunden, in denen die Stadt oder einzelne ihrer Einwohner zwischen 1185 und 1500 handeln oder erwähnt sind, in Regestenform der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Die „Urkunden der Stadt Neuenburg am Rhein“, deren erster von 1185 bis 1350 reichender Band 2014 erschien, sind, weil sie sowohl Geistliche wie Weltliche, sowohl Kleriker wie Laien in Neuenburg oder mit Beziehung zu Neuenburg erfassen, auch für die Kirchengeschichte des Breisgaues aufschlussreich, worauf bereits hingewiesen werden konnte. Hinsichtlich der Neuenburger Kaplansgemeinschaft wird das Regestenwerk aber erst mit seinem dritten Band für die Jahre von 1414 bis 1462 und mit seinem vierten für die Jahre 1463 und 1500 aufschlussreich werden, denn diese werden die Masse der Zeugnisse enthalten, die der genannten Prosopografie der Kapläne zugrunde liegen.
Als am 24. Juli 1353 Graf Hug von Fürstenberg von seiner Burg Zindelstein im Bregtal kundtat, dass er und alle seine Erben Vogt und Herr über Haus, Hofstatt und Grundbesitz seien, wo „die bruoder des ordens sant Paulus“ sitzen, und als in derselben Urkunde der Provinzial Ulrich und Johannes, Prior des Ordens, ergänzend bestätigten, dass „der edel herr gravf Hugo von Fúrstenberg“ wie seine Erben als Vogt und Herr den Schirm „vber vnser hus“ und seinen Besitz ausüben, trat die erste Niederlassung des im 13. Jahrhundert in Ungarn gegründeten Paulinerordens im deutschen Südwesten ins Licht der Geschichte. Dieser Raum war für den Orden mit 18 Gründungen in der Diözese Konstanz ein Schwerpunkt seiner Aktivitäten in Deutschland.
Die Johanneskapelle in Zarten wird liebevoll und nicht ganz zu Unrecht das „Zartener Münster“ genannt (Abb. 1). Sie ist nicht nur die ehemalige Mittelpunktskirche des Dreisamtals – in dieser Funktion wurde sie „erst“ im frühen 12. Jahrhundert durch die Galluskirche in Kirchzarten abgelöst – sondern birgt auch unter ihrem bescheidenen Äußeren durchaus bemerkenswerte
Kunstschätze: barocke Altäre, die teilweise Matthias Faller zugeschrieben werden, Skulpturen, eine bemalte Holzdecke des 17./frühen 18. Jahrhunderts und nicht zuletzt mittelalterliche Wandmalereien (Abb. 2).
Wanderer und Mountainbiker erklimmen vor allem an Wochenenden die Anhöhe Kybfelsen (um 810-820 m ü.NN), weit oberhalb der Stadt Freiburg. Dort erreichen sie eine Felsplattform mit einem weiten Ausblick auf Günterstal, den Schönberg und weit hinaus in die Oberrheinebene. Nur den wenigsten dürfte bewusst sein, an der Stelle einer hochmittelalterlichen Burg zu stehen. Im Rahmen der neuen Beschäftigung mit den Zähringern anlässlich diverser Jubiläen (ihrem Aussterben 1218 und der Marktgründung von Freiburg 1120) bietet sich die Gelegenheit, die Ergebnisse der Geländeforschungen der letzten Jahrzehnte darzustellen und ihre mögliche historische Bedeutung zu diskutieren.
Throughout the Middle Ages and well into the early
modern period domestic pigs were driven into the
forest in autumn to fatten them with acorns and
beechnuts. During the rest of the year, they mostly
had to look after themselves for food from waste
and in the pastures. The animals were more like
wild boars than modern pigs. Only a small part
of the mast rights was sold freely. Far more often
there were a multitude of precise regulations for
autumn fattening "according to old custom" as to
who was allowed to bring how many animals into
which forests at what price. The unfree farmers
had the right to drive their pigs into the forests
of their noble or clerical masters, some of them
even tax-free. These pigs were a central part of
the subsistence economy, as they constituted a
reliable source of food in winter with relatively little
effort and regardless of the success of the grain
harvest.
lt was based on the concept of the "Notdurft", the
idea that every household had the right to receive
the supplies necessary for a lifestyle befitting one's
rank - but nothing more. These rules reflected the
social structures: interdependencies within the
framework of the manorial system and an accepted
social inequality that was softened and
Das Großbottwarer Rathaus
(2020)
Wann aus dem Dorf »Bodebura«, nördlich der Martinskirche und westlich der Kleinen Bottwar gelegen, die Stadt »Bothebur«, später »Botwar« genannt, wurde, wissen wir nicht genau. Es gibt keine Gründungsurkunde, aber ein paar Anhaltspunkte. Wir können davon ausgehen, dass es sich um eine geplante Neugründung einer Stadt handelt, östlich neben dem alten Dorf gelegen. Und dass diese Stadt, vermutlich von Albrecht von Lichtenberg gegründet, in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstanden ist. Dies lässt sich aus dem Vergleich von zwei Urkunden erschließen: 1247 bestätigt Papst Innozenz IV. dem Kloster in Oberstenfeld die Schenkung eines Grundstückes in »Villa de Botebor«, also im Dorf Bottwar, und 32 Jahre später erhält das Stift Oberstenfeld in einer Jahrzeitstiftung Grundstücke »juxta muros civitatis Bothebur«, also neben den Mauern der Stadt Bottwar.
Beim Mühlbrunnen habe im Mittelalter eine Mühle gestanden, behauptet Werner Sattler in seiner Zusammenstellung der
Flurnamen von Oberriexingen. Er verrät nicht, woher er sein Wissen bezog. Diese Notiz wäre bedeutungslos, gäbe es nicht den sogenannten »Codex Edelini«, das Güterbuch des Klosters Weißenburg aus dem 9. Jahrhundert, das diese Mühle im Zusammenhang mit Herrenhof und Kirche erwähnt: »Ad Ruadgisingen est curtis dominica, […] basilica 1 cum decima, molendinum 1, mansi serviles 26.« Am Mühlbrunnen kann jedoch mindestens seit 1455 keine Mühle mehr gestanden
haben, da die Bürger von Oberriexingen seit dieser Zeit das Wasser zur Wiesenwässerung unbeschränkt nutzen konnten. In
Renningen hingegen durfte das Wasser des Mühlgrabens nur von Samstagabend bis Sonntagmorgen für die Wiesenwässerung
benutzt werden.
Der Jude Jakob vor Gericht
(2020)
Die jüdische Gemeinde in Konstanz erlebte im Spätmittelalter eine durchwachsene Geschichte. Neben dem friedlichen Miteinander in der Stadt wurde sie im Zuge der Pestpogrome vertrieben und siedelte sich erst Ende des 14. Jahrhunderts wieder an. Kurze Zeit später kam es im Rahmen der Ravensburger Ritualmordvorwürfe erneut zur Verfolgung und mehrfachen Einsperrung der Juden in Konstanz, bis diese 1448 die Stadt, vermutlich endgültig, verlassen mussten.
Die deutschsprachige Burgenforschung hat eine lange Tradition. Unter dem Einfluss verschiedenster Fachdisziplinen entwickelten sich thematische Zeitkonzepte, welche bis heute Ansätze, Begriffe und Bewertungen prägen. Der Beitrag untersucht Periodisierungsvorstellungen in der Burgenforschung im Rückgriff auf (forschungsgeschichtlich einflussreiche) Objekte aus dem Südwesten, v.a. der Schwäbischen Alb. Ziel ist die Sensibilisierung für die Bedeutung großer disziplinärer Erzählungen sowie kleinräumiger Narrative.
Inkl. Exkurs zur Geschichtsvermittlung.
Die Forschung zur Geschichte der Stadt Villingen versucht seit jeher ein kohärentes Szenario der frühen Siedlungsentwicklung zu entwerfen, ausgehend von der
Ersterwähnung 817 und der Verleihung des Marktrechts durch Kaiser Otto III.
an den Zähringer-Vorfahren Graf Bertold im Jahr 999, vor allem aber für die Zeit
des späten 11. bis zu Beginn des 13. Jahrhunderts. In dieser Phase war der Siedlungskern vom östlichen Ufer der Brigach, dem Dorf Villingen-Altstadt, in dem
sich auch die Pfarrkirche befand, um etwa 1,5 Kilometer nach Nordwesten in den
Brigachbogen verlegt worden, wo sich die Stadtwerdung Villingens vollzog. Gemeinsam ist allen diesen Versuchen, dass sie sich mit einer nur spärlich vorhandenen Quellenüberlieferung konfrontiert sehen. Neben der historischen Überlieferung spielen auch archäologische und bauhistorische Befunde eine Rolle. Als bedeutendste Protagonisten kristallisieren sich neben den Herzögen
von Zähringen und deren Ministerialität zwei im Umfeld von Villingen begüterte
Klöster heraus, die unter der Vogtei der Zähringer standen: St. Georgen und
St. Peter.
"Freut euch mit Jerusalem!"
(2023)
“[I]n dem jar Christe 1489 war ein gar großes jubileum ußgangen von dem päpstlichen stuel zue Rom, dergleichen in vil jaren nie geschehen. Und disse große gnadt war auch der statt Villingen verkindt.” Das schreibt Juliane Ernstin (1589 – 1665), die Verfasserin der Chronik des Konvents von St. Klara im Villinger Bickenkloster und dessen Äbtissin zwischen 1655 und 1665. Demnach hatte der Papst 1489 der Stadt Villingen die Feier eines stellvertretenden römischen Jubeljahrs gewährt. Soweit ich sehe, wird dieses Ereignis in keiner anderen Quelle erwähnt. Trotz dieses Umstands und obgleich das Jahr (keineswegs ein „rundes“) und der Ort für ein derartiges Ereignis ungewöhnlich und überraschend erscheinen mögen, waren solche Anlässe dennoch alltäglich und beliebt: In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, und schon zuvor, suchten eine Reihe von Städten um die Erlaubnis nach, das römische Jubeljahr bei sich zu feiern. Beispiele sind Augsburg und Ulm 1451, Erfurt 1488, Nürnberg 1489 sowie Hamburg und Lübeck 1503.
Es war im Februar 2018, als ich folgende Mail erhielt: „Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Lotem Pinchover und ich bin Ph. D. Kandidatin der mittelalterlichen Kunstgeschichte an der Hebräischen Universität von Jerusalem, Israel (…). Ich schreibe meine Dissertation über mittelalterliche künstlerische Darstellungen von Jerusalem in deutschen Nonnenklöstern. Ich habe die interessante Geschichte des Bickenklosters und der Ablasstafeln kennen gelernt, und es machte mich sehr neugierig. Im April dieses Jahres beabsichtige ich, Deutschland zu besuchen, und ich würde gerne die Gebäude des ehemaligen Klosters besichtigen. Ist es möglich, das mittelalterliche Klostergebäude zu besuchen? (…)“
Der mittelalterliche Baubestand Villingens ist seit mehr als drei Jahrzehnten Gegenstand baugeschichtlicher Untersuchungen und durch den Verfasser in verschiedenen Beiträgen thematisiert worden. Im Vordergrund standen dabei Analysen zu Bau- und Nutzungsstrukturen der ältesten Bürgerhäuser und deren bauliche Einbindung in das städtische Siedlungsgefüge. Dabei war es von Anfang an das Bestreben, die erzielten Ergebnisse durch dendrochronologische Untersuchungen zeitlich zu schichten, um über das so gewonnene Datierungsraster von absolut datierten Bauphasen vergleichbare, aber nicht datierte Befunde bzw. Bauzustände relativ sicher einordnen zu können.