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Bis zum Reichseinkommensteuergesetz des Jahres 1920 unterlag die Einkommensteuer der Regelungskompetenz der einzelnen deutschen Bundesstaaten. Wer die badische Einkommensteuer des Jahres 1848 nachvollziehen will, muss sich zwangsläufig mit den revolutionären Bestrebungen jener Zeit speziell im Großherzogtum Baden auseinandersetzen, da die Einkommensteuer auf der Agenda der demokratischen Kräfte im Vormärz stand.
Der Biber (Castor fiber), das größte Nagetier Europas, war ursprünglich von Frankreich bis in die nördliche Mongolei und vom Norden Skandinaviens bis zum Mittelmeergebiet heimisch. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts stand er jedoch kurz vor der Ausrottung durch den Menschen. Sein dichter Pelz, sein schmackhaftes Fleisch und ein als Allheilmittel begehrtes Sekret seiner Markierungsdrüse, das so genannte Bibergeil, wurden ihm zum Verhängnis. Restvorkommen des Bibers gab es in Europa um 1900 nur noch in Südnorwegen, an der Elbe und an der Rhone sowie in Russland. In diesen Gebieten hatten etwa 1000 bis 2000 Biber die Verfolgung durch den Menschen überlebt. In Baden-Württemberg wurden die letzten Biber um 1834 an der Donau und an der Iller bei Ulm erlegt.
Lassen Sie mich an den Anfang meines Referats eine Begründung dafür stellen, warum ich ausgerechnet dieses Thema gewählt habe. Nun, dafür gibt es einen ganz einfachen Grund: Ich musste, als ich mich vor mehreren Monaten festgelegt habe, eine Fragestellung finden, die einerseits mit dem Generalthema des Archivtags harmonierte, anderseits zum Thema meines Kollegen von der Evangelischen Landeskirche in Baden passte und schließlich allgemein genug war, mir eine hinreichende Flexibilität und Gestaltungsfreiheit zu erhalten. Keiner Begründung bedarf es wohl, dass ich die Ausländerseelsorge — wir könnten auch, etwas fürnehmer, Migrantenpastoral dazu sagen — überhaupt zum Thema meines Vortrags mache. Immerhin gehört die Sorge für die Fremden — und somit auch deren Seelsorge — zu den zentralen Aufgaben, die uns als Christen gestellt sind: Ich verweise auf das Evangelium nach Matthäus, Kapitel 25, Vers 35. Und wenn wir Archivare uns mit dem Problem der „Überlieferungsbildung und -sicherung für Migranten“ befassen, dann tun wir damit zunächst einmal nicht mehr, als eine unserer zahlreichen Pflichten zu erfüllen.
Raban I. von Helmstatt, ,,genannt von Bischofsheim"!, war im Besitz eines Drittels des großen Zehnten und des Pfarrsatzes (= Patronatsrecht) des „Dorfes zu Bischofsheim". Diese Rechte hatten bereits seine „altfordern" gehabt. Im Jahr 1329 tauschte Raban diese Rechte gegen fünf Höfe zu Grumbach ( = Bad
Rappenau-Grombach) und „das Weyler zu Büchelbach" (= Oberbiegelhof). In einem „Bischöflich Wormsischen Lehenherrlichen Consens-Brief" vom 14. Juni 1330 wurde dieser Tausch bestätigt. Damit ging das „ius patronatus", das
Patronatsrecht „der parkirchen zu Bischofsheim", das Raban bisher als Lehen des Bistums Worms innegehabt hatte, an den Bischof zu Worms. In diesem „Consens-Brief" von 1330 wurde erstmals eine Pfarrkirche in Bischofsheim erwähnt.
Das politische Wirken von Friedrich Daniel Bassermann, einem der führenden liberalen Politiker im Vormärz und während der Revolution 1848/49, Abgeordneten der Zweiten Badischen Kammer, Mitglied des Vorparlaments und der Paulskirche und schließlich Reichsminister, ist in der biographischen Literatur ausführlich gewürdigt worden. Aus der darin weniger dokumentierten frühen Lebensphase haben sich in Privatbesitz einige Schriftstücke erhalten, die die Abgeltung der
Militärpflicht des 21jährigen Friedrich Daniel Bassermann betreffen und die jüngst dem Mannheimer Altertumsverein für seine archivalischen Sammlungen überlassen wurden. Die vier Dokumente aus dem Jahr 1832 sind geeignet, seine Biographie um einen bisher nicht bekannten Aspekt zu ergänzen.
Überreste von Carnivoren finden sich in fossilen Säugetierfaunen meist selten. Dies liegt an der relativen Häufigkeit von Beutegreifern und Beute wie wir sie heute kennen. Das bisher bekannte Wirbeltierinventar der Fossilienlagerstätte Höwenegg steht beispielhaft für diese Aussage. Während die Ungulaten häufig, oft mit kompletten Skeletten gefunden werden, liegen die Carnivoren ausschließlich als isolierte Skelettelemente oder Bezahnungsreste vor, wobei einige Formen nur durch einzelne Belege nachgewiesen sind.
Diese Studie bildet in gewisser Weise eine Ergänzung zu einem Aufsatz, der 2004 in den »Ludwigsburger Geschichtsblättern« erschienen ist. Ging es damals um die höfische Repräsentation in der Sommerresidenz des Königs Friedrich von Württemberg in Ludwigsburg, so soll nun die Kehrseite dieser schönen Medaille beleuchtet werden, nämlich die Organisation des Hofes in Stuttgart und Ludwigsburg im frühen 19. Jahrhundert. Im Archiv des Hauses Württemberg gibt es sehr viele Personalakten von Beamten und Angestellten am württembergischen Hof aus der Zeit des Königreichs. Diese Akten wurden anders geführt als heute, nämlich nicht für einzelne Personen, sondern nach den verschiedenen Berufsgruppen. Wenn also ein junger Mann als Hofknecht anfing und bis zum Kammerdiener aufstieg, wurde für ihn in jeder Rangstufe eine neue Personalakte angelegt. Dadurch sind die Informationen zu einer einzelnen Person sehr zerstreut in den Akten zu finden. In den letzten Jahren wurden die Personalakten vollständig aufgearbeitet und Informationen zu über 3000 Personen, die am württembergischen Hof während der Zeit des Königreichs beschäftigt waren, erhoben. Aus dieser Datenfülle lässt sich die Lebenswelt der Hofangestellten zum Teil rekonstruieren. Ein vollständiges Bild kann man aber daraus nicht gewinnen, weil gerade über die Alltagsverhältnisse keine schriftlichen Zeugnisse vorhanden sind. So gibt es keine Tagebücher, in denen ein Beamter oder Angestellter das Leben bei Hof oder seine Tätigkeit detailliert beschrieben hätte. Mit diesem Problem sieht man sich jedoch als Historiker häufig konfrontiert.
Der Willstätter Wald
(2007)
Im 14. Jahrhundert erschien in einem Erbverzeichnis der Herren von Lichtenberg ein Vermerk „bey wylstett ist ein eichen waldt gehört unsern Herren." Verhandlungen über den Waidgang und die damit verbundene Rechte für die Willstätter und die angrenzenden Gemeinden gaben Aufschluss über den Namen und die Lage des „Willstätter Waldes". Der Willstätter Wald war der größte unter den angrenzenden Wäldern und hatte den besten Boden für den Baumwuchs. Der Wald reichte bis wenige hundert Meter an den Flecken Willstätt heran. Dieser Wald, der heute der Domäne gehört, hat eine besondere Geschichte. Im Willstätter Saalbuch von 1482, in dem die Wälder und die darin bestehenden Gerechtigkeiten (Genehmigungen) beschrieben werden, wurde festgelegt, wie viele Schweine von hiesigen Bürgern zur Eichelmast in den Wald getrieben werden durften. Dieses Waidrecht kann nur ein bedingtes Recht gewesen sein. Aus einem Verhör wegen Waidgangsstreitigkeiten zwischen Willstätt und Eckartsweier im Jahre 1512 geht hervor, dass Willstätt das sogenannte Eckerrecht jährlich kaufen musste. Das Eckerrecht und der Kaufpreis wurden mit Eckartsweier geteilt. Im Protokoll dieses Verhörs wurde mehrfach der Willstätter Wald erwähnt.
Der Weißtannenturm in Kehl
(2007)
Die Idee zum Bau eines Weißtannenturmes kam von Landrat Brodbeck und wurde von Gleichgesinnten begeistert aufgenommen. Der Weißtannenturm sollte über den Rhein hinweg und darüber hinaus ein Symbol der Völkerverständigung werden und die Landesgartenschau 2004 in Kehl bereichern. Bald wurde ein Weißtannen-Förderverein ins Leben gerufen, der sich für die Umsetzung stark machte. An der Spitze Frau Wohlbold-Melet und Karl-Heinz Axt. Das Projekt wurde maßgeblich von Bürgermeister Armbruster und Architekt Carl Langenbach begleitet. Flankiert von Forstdirektor Elsäßer suchte ein Team besonders schöngewachsene Weißtannen im Staatswald Gengenbach aus. Die Tannen wurden vom Amt für Waldwirtschaft in Offenburg gestiftet.
Weit über 700 Seiten der bisher erschienenen Bände der „Ortenau" sind dem Thema Wald gewidmet. Ausgangspunkt eines Beitrags ist häufig die Geschichte eines Waldes, die sich widerspiegelt in dem Umgang mit seiner Nutzung, dann mit den aufkommenden holzgewerblichen Tätigkeiten unterschiedlicher Art. Sichtbar werden auch sozialgeschichtliche Entwicklungen, häufig erkennbar an den Beziehungen der Herrschenden gegenüber ihren Untertanen. Ein großer Teil der Beiträge nimmt die Darstellung der ehemaligen Genossenschaftswälder ein. Die gesamte Ortenau wird als das Gebiet mit der größten Verbreitung dieser speziellen Eigentumsform angesehen. Die Entstehung des jeweiligen frühen Eigentums an einer Waldung kann nicht generell geklärt werden. Die Vielfalt hoheitlicher Rechte im Mittelalter führte zu Jahrzehnte andauernden Zwistigkeiten - ,,Spänne und Irrungen" -, die in Fehden auf lokaler Ebene oder in Prozessen bis vor höchsten Gerichten ausgetragen wurden. Leidtragende der Streitigkeiten waren letztlich die Untertanen, etwa die Waldbauern, wenn ihnen zustehende Rechte oder gar Lebensnotwendiges verwehrt wurden. Für Waldgenossenschaft wird auch synonym der Begriff Markgenossenschaft verwendet, was in der Regel einem Kirchspiel entspricht. Die immer wiederkehrenden Streitigkeiten der Markgenossen gaben schließlich Ende des 18. Jahrhunderts Anlass zur Aufteilung der meisten Genossenschaftswälder und Neufestlegung des Eigentums am Wald. Bis dahin war die Nutzung des Waldes, also vorwiegend für das Gewinnen von Bau- und Brennholz und als Viehweide, in Waldordnungen, auch Waldbriefen, festgelegt.
Sie mussten über die Jahrhunderte hinweg immer wieder „erneuert" werden.