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Geht man über den Heidelberger Universitätsplatz, kann man eine Bodenplatte sehen, die an die »Heidelberger Disputation« erinnert.
Das Streitgespräch, das dort im April 1518 im Augustinum unter Leitung Martin Luthers stattfand, hatte Auswirkungen auf die Verbreitung der Reformation im gesamten süddeutschen Raum. Fast alle jungen Männer, die bei der Disputation anwesend waren, trugen
die Flamme der Reformation ein Leben lang mit sich und verbreiteten sie. Das Zeitalter der Reformation leitete die Neuzeit ein, bewirkte
religiöse, politische und soziale Umwälzungen. Das Mittelalter war beendet. Europa bekam ein neues Gesicht.
Singet dem Herrn – aber was?
(2011)
Auf dem Papier, oder vielmehr auf dem Pergament, existiert das Erzbistum Freiburg seit nunmehr rund 190 Jahren, in der Praxis sind es gut sechs Jahre weniger. Es ist also nach kirchengeschichtlichen Maßstäben noch recht jung, ganz gleich, welches Datum man als seinen „Geburtstag“ ansieht: Die Bulle „Provida solersque“ von Papst Pius VII., mit der es kirchenrechtlich konstituiert wurde, ist auf den 16. August 1821 datiert, die Weihe und Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll fand am 21. Oktober 1827 statt. In der Zeit zwischen der, wenn man so will, „Zeugung“ und
der realen „Geburt“ des badisch-hohenzollerischen katholischen Landesbistums fanden langwierige und teils sehr kontroverse Verhandlungen statt, in denen grundsätzliche Festlegungen juristischer, finanzieller und personeller Natur getroffen wurden, die hier freilich allesamt nicht näher thematisiert werden können. Trotzdem – und vielleicht auch deswegen – kam auf die neue Bistumsleitung eine Fülle von Aufgaben zu. Das Erzbistum Freiburg war zunächst ein sehr heterogenes Konglomerat einzelner Teile, die sich in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur, in ihrer Geschichte und
in den Erscheinungsformen kirchlichen Lebens und religiöser Praxis deutlich voneinander unterschieden. Den größten Anteil bilden die ehemals konstanzischen Gebiete im Süden und Osten, die entschieden geprägt waren durch die reformerischen Aktivitäten des letzten Generalvikars und Bistumsverwesers Ignaz Heinrich von Wessenberg, eines „aufgeklärten“ Theologen par excellence.
St. Jodokus Immenstaad
(2011)
»Immenstaad ist keine gewöhnliche Landpfarrei.« Das weiß jeder Einheimische selbst,
und es bedarf für diese Feststellung keineswegs des Freiburger Bistumsarchivars. Dass
Immenstaad keine gewöhnliche Pfarrei ist wird beim Blick zurück von Anfang an offensichtlich: Welche Pfarrei kann schon von sich sagen, sie verdanke ihre Existenz einem
Papst, der in der »offiziellen« Kirchengeschichte gar nicht vorkommt?
Dass die Pfarrei Immenstaad im Jahr 2010 auf 600 Jahre ihres Bestehens zurückblicken kann, ist natürlich zunächst das Verdienst ihrer damaligen Bürger. Diese wollten
einen eigenen Seelsorger im Ort haben und nicht mehr auf den bis dahin zuständigen
Pfarrer im zweieinhalb Stunden entfernten Bermatingen angewiesen sein. Sie wandten sich also im Jahr 1410 an Papst Johannes XXIII. und baten ihn um Hilfe - die ihnen
prompt gewährt wurde. Dieser Papst wurde übrigens wenige Jahre danach vom Konstanzer Konzil abgesetzt und später aus der Reihe der »gültigen« Päpste getilgt. Daher konnte
es fünfeinhalb Jahrhunderte später, als der Name Johannes für Päpste wieder salonfähig
geworden war, noch einmal einen dreiundzwanzigsten Johannes geben. Die Pfarrei Immenstaad aber existiert bis heute, und zwar genau ein Mal - dass Immenstaad von Uneingeweihten immer wieder mit Immenstadt verwechselt wird, ist ein anderes Thema.
218 Arten der Campopleginae werden aus Baden
nachgewiesen. Das entspricht etwa 46,2 % des
deutschen Faunenbestandes. Sechs Arten sind für
Deutschland neu oder fehlen im Verzeichnis der Ichneumoniden Deutschlands (Horstmann 2001): Bathyplectes clypearis (Horstmann, 1974), Campoletis
incisa (Bridgman, 1883), Campoplex nigrifemur (Szépligeti, 1916), Casinaria trochanterator Aubert, 1960,
Diadegma crassiseta (Thomson, 1887), Dolophron nemorati Horstmann, 1978. Sieben weitere Arten wurden
erst nach 2000 beschrieben und/oder in Deutschland
aufgefunden. Sie fehlen daher ebenfalls bei Horstmann
(2001): Campoplex restrictor Aubert, 1960, Dusona signator (Brauns, 1895), Enytus appositor Aubert 1970,
Enytus rufoapicalis Horstmann, 2004, Phobocampe
brumatae Horstmann, 2009, Phobocampe quercus
Horstmann, 2008, Tranosema variabile Horstmann,
2008. Für 29 Arten konnten durch Zucht neue Wirte
festgestellt oder aus der Literatur bekannte Wirtsangaben bestätigt werden.
Der Hohe Tag
(2011)
Vor vielen Jahren fand ich in der Freiburger Universitätsbibliothek, sowie im dortigen Stadtarchiv verschiedene Schriftstücke zur Geschichte der Riegeler Pfeiferbruderschaft und weil ich selbst einmal ein Spielmann war, so hat mich dieses Thema doch immer brennend interessiert, lange wollte ich etwas dazu schreiben doch nie ist etwas daraus geworden, bis mich Peter Ziegler, Vorsitzender des Geschichtsvereins darauf ansprach bei der Vorstellung des letzten Riegeler Almanach mit der Frage: Stimmt es, dass unsere Pfeiferbruderschaft älter ist als jene zu Breisach? Nun, dem will ich heute nachgehen und habe die Quellen einmal befragt.
Der gesamte Nachlass von D. Karl Ludwig Bender umfasst eine Laufzeit von 1818 bis 1966 und hat einen Umfang von 0,75 lfde. Meter mit 106 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE). Er besteht aus insgesamt vier Teilnachlässen von Prof. D. Carl Ullmann (1796-1865), Pfarrer Hugo Ullmann (1827-1916), Oberkirchenrat D. Karl Ludwig Bender (1881-1961) und einem unbekannten Autor. Der Teilnachlass von Prof. D. Carl Ullmann betrifft die VE 1-38, 40-43, 47-55, 57-80, 82 und 84-99 und nimmt mit 91 VE den größten Teil des Gesamtnachlasses ein; er umfasst einen Zeitraum von ca. 1818 – 1858, also aus seiner Zeit des Studiums der Philosophie in Heidelberg bis wenige Jahre vor seinem Tod. Die Hinterlassenschaft von Pfarrer Hugo Ullmann umfasst lediglich eine einzige Einheit (VE 81) und stammt aus dem Jahre 1848, als er nach bestandenem theologischem Examen im Jahr 1849 unter die Pfarrkandidaten aufgenommen wurde. Der Nachlass von Oberkirchenrat D. Karl Ludwig Bender beinhaltet Dokumente aus den Jahren 1929 bis 1935 und umfasst neun Einheiten: die VE 56, 83 und 100-106, wobei VE 103 nicht belegt ist. Hinter den VE 39 und 44-46 verbirgt sich ein unbekannter Autor aus den Jahren
1854-1874.
Der vorliegende „Bestand Bauer“ ist kein Privat-Nachlass, sondern eine Sammlung kirchenamtlicher Dokumente, welche der Geheime Kirchenrat Prof. Dr. Johannes Bauer aus offiziellen Aktenbeständen gesammelt hatte. Mit einen Umfang von etwa
0,5 lfde. Metern mit 34 Verzeichnungseinheiten (künftig: VE) erstreckt er sich über einen Zeitraum von 1683 bis 1882.
Bemerkenswert ist dabei, dass die Dokumente dieser Sammlung im Blick auf ihre Herkunft unterschiedlichen Verwaltungsbereichen bzw. Institutionen zuzuordnen sind: 1. Dekanat Boxberg 2. Dekanat Sinsheim mit Korrespondenz in Sachen Leininger Kirchenrat (vgl. VE 19) 3. Dekanat Mosbach 4. Dekanat Neckargemünd 5. Kurpfälzisch-reformierter Kirchenrat Heidelberg 6. Evangelischer Oberkirchenrat Karlsruhe 7. Ministerium des Innern, Evangelische Kirchensektion
In den verschiedenen Korrespondenzen findet sich Schriftverkehr mit dem Fürstlich Leiningschen reformierten Kirchenrat (vgl. VE 19), den südlich gelegenen Dekanaten Emmendingen, Mahlberg, Lahr, Kork, Bischofsheim und Hornberg (VE 27/5ae), den Inspektionen des ehemals linksrheinischen Gebietes der Kurpfalz, Neustadt an der Weinstraße (vgl. VE 17 und 23) und der nördlich gelegenen Inspektionen in Wertheim (VE 29) und Mildenberg (VE 15), den Dekanaten Adelsheim, Bischofsheim, Bretten, Gochsheim, Heidelberg, Mannheim, Oberheidelberg und Unterheidelberg (VE 26) sowie den Großherzögen von Baden (VE 6/9/26 u. 27) und den Kurfürsten von der Pfalz (VE 23).
Dies ist einer der Kernsätze des Leitbildes der Stadt Offenburg,
welches im Rahmen eines beteiligungsorientierten, moderierten Stadtentwicklungsprozesses von rund 200 Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2001 erarbeitet und vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Sie knüpften an ein vom damaligen Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Bruder 1989 initiiertes, zentrales, ämterübergreifende Programm »Kinder- und familienfreundliches Offenburg« an. Nun ist die bedarfsgerechte Versorgung einer Stadt mit sozialer und kultureller Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und deren Familien ein seit 2011 anerkannter und wichtiger weicher Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Kommune.
Es fügt sich ins Gesellschaftsbild des Spätmittelalters und der Frühneuzeit, dass Feiern und
Festlichkeiten häufig in Tumulten und Tätlichkeiten und diese nicht selten mit Todesfolgen ausarteten. Meist war das jeweilige Ereignis aber bald wieder vergessen und selbst dort, wo man
wie bei Totschlägen Mahnmale in Form von Sühnekreuzen errichtete, verblasste die Erinnerung
nach geraumer Zeit. Gelegentlich haben solche Vorkommnisse jedoch wenigstens archivalische
Spuren hinterlassen, sodass das „Sittenbild", wie man sich in der älteren Literatur ausdrückte,
auch für die Nachwelt Anschaulichkeit behielt. Um einen solchen Fall handelt es sich bei den
misslichen Vorgängen anlässlich der Ebringer Kirchweih von 1495, wo nahezu der gesamte
Konfliktverlauf dokumentarisch überliefert ist.
Beschäftigt man sich mit der Geschichte der Gastwirtschaften im Schwarzwald, so begegnet
einem immer wieder der Begriff der „Großen Zehrung". Für alle Beteiligten war es selbstverständlich, um welche Art von Zehrungen es sich dabei handelte. Traten bestimmte Ereignisse
im Leben der Gemeindebewohner ein, so wurden diese im Regelfall mit ausgiebigem Essen
und Trinken in einem Gasthaus begleitet. Eine umfassende Definition dieser Großen Zehrungen ist in einem Pachtvertrag, den Antoni Pfefferle mit dem Gotteshaus St. Trudpert wegen der
gemeinen Stubenwirtschaft im unteren Münstertal am 29. März 1740 abschloss, enthalten.
Darin hieß es u.a.: ... soll er, stuben würth die recht- und gerechtigkeit dieser gemeinen stuben
in fleißiger obacht nehmen, und sorgen, damit nemblich alle hochzeiten, Kindts Täuffenen,
Tausch, sowohl holz als andere sachen betreffende Käuff und Verkäuff auch ... alle gemeinen
rechnungen, Monatsgelt ... freffelgerricht in Summa alle gemeinen anschläg, und Theilungen
auf der gemeinen stuben, und sonst in keinem anderen wirthshaus gehalten und tractiert werden. Zu den Anlässen für Große Zehrungen gehörten demnach: Hochzeiten, Kindstaufen,
Tauschvereinbarungen und bedeutende Käufe bzw. Verkäufe. Andere Akten ergänzen diese
Liste um weitere Anlässe: Eheabreden, Hofteilungen, Beerdigungen. Sie alle waren mit der
Abhaltung von Mahlzeiten verbunden, welche unter den Begriff der „Großen Zehrung" fallen.
Gemäß dem oben zitierten Pachtvertrag mussten in Untermünstertal alle diese Zehrungen in der
Stubenwirtschaft abgehalten werden. Andere Gasthäuser waren davon ausgeschlossen. Außerdem enthielt dieser Pachtvertrag die Bindung, dass alle mit der Gemeindeverwaltung zusammenhängenden Anlässe und Zehrungen in diesem Gasthaus abgehalten werden mussten.