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Am 14. November 1932 war der evangelische Kirchenvertrag mit dem Freistaat Baden, der Badische Kirchenvertrag, in Karlsruhe unterzeichnet worden. 75 Jahre danach, am 17. Oktober 2007, ist der Evangelische Kirchenvertrag Baden-Württemberg in Stuttgart geschlossen worden. Er ist ein Vertrag beider evangelischer Landeskirchen in Baden-Württemberg mit dem Land. Der neue Vertrag ist am 10. April 2008 in Kraft getreten, wiederum fast genau ein Dreivierteljahrhundert nach der Ratifikation des Badischen Kirchenvertrags, die am 11. März 1933 erfolgt war. Was führte zur Entstehung des Evangelischen Kirchenvertrags Baden-Württemberg und wie verhält er sich formal und inhaltlich zum Badischen Kirchenvertrag von 1932? Auf diese Fragen will der nachfolgende Beitrag in den Abschnitten II und III Antwort geben. Auszüge aus dem Vertragstext sind im Anhang (Abschnitt IV) wiedergegeben, nämlich die Präambel und die Artikel 1 bis 5. Doch zuerst soll das neue Vertragswerk wenigstens in seinen Umrissen vorgestellt werden (Abschnitt I).
Beschäftigt man sich mit Gerhard Ritter und dem deutschen Widerstand gegen den Nationalsozialismus, so werden zwei Sachverhalte schnell deutlich: Zum einen war Ritter einer der wenigen deutschen Historiker, die sich am Widerstand gegen das
nationalsozialistische Gewaltregime beteiligten, und zum anderen war er einer der ersten deutschen Historiker, die nach Kriegsende über den Widerstand publizierten. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit beiden Facetten des Themas und arbeitet dabei vor allem das konservative sowie das christliche Moment in Ritters Denken und Handeln heraus.
Das Staffortsche Buch ist eine im Jahre 1599 gedruckte Bekenntnisschrift des Markgrafen Ernst Friedrich von Baden–Durlach, mit der dieser seinen Übertritt zum Calvinismus rechtfertigte. Es entstand als Antwort auf das Erscheinen der Konkordienformel 1577, die durch ihre Lehrentwicklung und Festlegung auf die Confessio Augustana (CA) invariata den Reformierten den Schutz des Augsburger Religionsfriedens entzog. Ernst Friedrich konnte die Konkordienformel nicht als verbindliche Interpretation der CA anerkennen, denn damit hätte er den sicheren Boden des Augsburger Religionsfriedens verlassen. Stattdessen bestreitet er, dass die Konkordienformel sich in Übereinstimmung und Kontinuität mit der CA befinde. Das Staffortsche Buch bemüht sich dann auch, die eigene Interpretation der CA mithilfe der Bibel und der Kirchenväter zu belegen und die Abweichungen der Konkordienformel von der CA aufzuzeigen und zurückzuweisen.
Mannheim liegt im Zentrum der Kurpfalz, einst eines der ersten Territorien des Heiligen Römischen Reiches, das als einziges weltliches Fürstentum bereits 1802/03 von der politischen Landkarte verschwand. Der Name des Landes lebt wenigstens geographisch und politisch in der rheinischen Pfalz fort, auch wenn der politische Schwerpunkt einst rechtsrheinisch lag. Die Kurpfalz war seit den 1560er Jahren ein reformiert geprägtes Land, das im 18. Jahrhundert eine verspätete, dafür aber eine als
umso bedrückender empfundene Gegenreformation erfuhr, die auch im Reich heftige Reaktionen hervorrief.
Martin Schwarz (1905–1990) war badischer Pfarrerssohn und Pfarrkandidat, wurde dann jedoch wegen der politischen Zeitumstände Schweizer Pfarrer. Bis etwa 1935 war sein Rufname Wilhelm, von da an Martin. Alle Vorfahren von Martin Schwarz väterlicherseits waren seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts Pfarrer, damals aus der Schweiz nach Hessen ausgewandert. Zweieinhalb Jahrhunderte später wurde der lutherische Pfarrer Friedrich Heinrich Christian Schwarz (1766–1837) 1804 aus Hessen als Theologieprofessor an die neu aufgebaute Universität Heidelberg berufen. Von ihm stammten dann in drei Generationen insgesamt sieben badische Pfarrer ab, der letzte war Hugo Schwarz (1872–1927), Vater von Martin Schwarz. Sie amtierten unter anderem, teilweise jahrzehntelang, in Mannheim (Wilhelm Schwarz, von 1823 bis 1873, also 50 Jahre lang Pfarrer in Mannheim), in Heidelberg (Friedrich Schwarz, von 1865 bis 1910, also 35 Jahre lang Pfarrer in Heidelberg) und in Freiburg (Hugo Schwarz, von 1909 bis 1920).
Als die wenigen evangelischen Bürger des Odenwalddorfes Rittersbach in der ersten Maiwoche des Jahres 1854 mit dem Ausheben der Fundamente für ihre neue Kirche begannen, war die Enttäuschung groß. Rasch zeigte sich, wie klein und unbedeutend das zu erbauende Kirchlein werden würde. Wie man erst jetzt erkannte, sollte das Bauwerk nur bescheidene 24 Fuß breit und 30 Fuß lang sein. Unentgeltlich wollten die Bürger Hand- und Spanndienste leisten. Angesichts der unscheinbaren Größenverhältnisse hörte man jedoch Stimmen, die sagten: Das gibt eine Kapelle, aber keine Kirche!, und bei vielen entschwanden Muth und Freudigkeit so sehr, dass sie die Hand sinken ließen. Wie sollte es auf der Baustelle weitergehen? Wollte man die vom badischen Innenministerium gegebene Erlaubnis zum Bau einer neuen Kirche leichtfertig aufs Spiel setzen? Sollte man auf eigene Faust und auf eigenes finanzielles Risiko vom genehmigten Bauplan abweichen und den Grundriss in der Breite und Länge um 6-10 Schuh vergrößern? Brauchte man für die wenigen evangelischen Familien überhaupt eine neue Kirche? Würde es nicht ausreichen, das bestehende Bethaus instand zu setzen? Die Zeit drängte, die von auswärts kommenden Maurer waren bereits eingetroffen und wollten mit der Fundamentierung beginnen.
Zum 1. Januar 2008 ist eine Neufassung der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden in Kraft getreten. Sie tritt an die Stelle der Grundordnung vom 23. Mai 1958, die fast 50. Jahre gegolten hat, wenn auch mit zahlreichen Veränderungen durch insgesamt 16 Novellierungen größeren und kleineren Ausmaßes. Das Jubiläum und das Inkrafttreten der Neufassung gibt Anlass, einen Blick zurückzuwerfen auf die Entstehungsgeschichte der Grundordnung und die wesentlichen Entwicklungen des kirchlichen Verfassungsrechts in Baden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges.
Die Aktenbestände aus alten Zeiten bestehen zumeist aus Anordnungen der Obrigkeit und dem Nachweis ihrer Durchführung oder anderen Reaktionen der nachgeordneten Behörden und Personen. Selten wird „die Stimme des Volkes“ unmittelbar aktenkundig. Dies aber ist der Fall in einer Akte über die Einführung des neuen Gesangbuchs für die Deutsch-reformierten Gemeinden der Kurpfalz im Jahr 1785. Darin befindet sich als Abschrift ein sechs Seiten umfassendes, an die in Mannheim residierende Landesregierung der Kurpfalz gerichtetes Schreiben, das energisch gegen die bevorstehende Einführung des neuen Gesangbuchs protestiert. Es fällt vor allem auf durch die große Zahl von 138 Unterschriften, höchstwahrscheinlich von Gemeindemitgliedern, sowie durch die temperamentvolle und selbstbewusste Art, in der die von unterschiedlichen Perspektiven bestimmten Argumente vorgetragen werden. Als Dokument einer freien Meinungsäußerung seitens des Kirchenvolks und als Beitrag zur Geschichte des Gesangbuchs in der Kurpfalz soll es an dieser Stelle im Wortlaut zusammen mit einem knappen Kommentar veröffentlicht werden.
Liberale Frömmigkeit
(2008)
Am 11. und 12. Januar 2008 fand im „Haus der Kirche“ in Bad Herrenalb die Tagung „Liberale Frömmigkeit. Zur Geschichte der süddeutschen Protestantenvereine im 19. Jahrhundert“ statt. Die Tagung wurde vom Verein für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden und dem Verein für pfälzische Kirchengeschichte unter den Vorsitzenden Johannes Ehmann (Karlsruhe) und Klaus Bümlein (Speyer) gemeinsam organisiert und vorbereitet. Da es in der Geschichte des sogenannten „liberalen Südwesten“ im 19. Jahrhundert zahlreiche Parallelen und Querverbindungen gab, lag eine gemeinsame Untersuchung Badens und der Pfalz thematisch nahe, der in drei Hauptvorträgen und sechs Kurzreferaten nachgegangen wurde. Die Tagung beschäftigte sich mit grundlegenden Fragen zum kirchlichen Liberalismus im 19. Jahrhundert, von denen ausgehend die Protestantenvereine und deren liberale Epiphänomene untersucht wurden. Schließlich sollten neben der primär historischen Fragestellung der Tagung auch die Auswirkungen des kirchlichen Liberalismus bis in die heutige Zeit thematisiert werden.
Die Augusta-Maria-Bibel
(2008)
Es sind die „Sternstunden“ eines Archivars und Bibliothekars, wenn durch einen unerwarteten Fund ein verschollen geglaubter Schatz gewissermaßen wieder entdeckt wird. Bei der Durchsicht von älteren Buchbeständen vor Ort im Magazin der Landeskirchlichen Bibliothek – die Arbeit am Regal und die Autopsie sind trotz aller Kataloge noch immer eine unerlässliche Tätigkeit für einen Bibliothekar, der sich mit alten Drucken befasst – konnte so eine der extrem seltenen „Augusta-Maria-Bibeln“ aus dem Jahr 1698 aufgefunden werden.