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Widerstand
(2018)
Der Ehrenvorsitzende des Geschichts- und Heimatvereins hat mich gebeten, meine Ansprache aus Anlass der 50. Wiederkehr des 20. Juli 1944 am 19. Juli 1994 im Neuen Schloss in Stuttgart im Rahmen eines Festaktes für die Ausgabe 2018 des Jahresheftes zur Verfügung zu stellen. Ich komme dieser Bitte gerne nach.
Wer im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit an einer Universität studieren wollte, hatte die Wahl zwischen drei Fakultäten: Medizin, Jura und Theologie. Zuvor musste jeder Student die philosophische oder Artistenfakultät durchlaufen. Die Bezeichnung rührt her von den sieben „freien Künsten” (lat. artes liberales). Sie bestanden in Antike und Mittelalter aus der Dreiergruppe (trivium) der elementaren Fächer Grammatik (d.h. Latein), Rhetorik und Dialektik und der Vierergruppe (quadrivium) der höheren „philosophischen” Fächer Arithmetik, Geometrie, Musik und Astronomie. Im Humanismus verschoben sich die Inhalte, zu den höheren Fächern gehörten jetzt Logik, Dialektik, Mathematik, Physik, Metaphysik und Ethik. Bemerkenswert ist, dass Philosophie nicht nur das Spezialfach war, das wir heute darunter verstehen, sondern Denkmethoden, Sprach- und Debattierfähigkeit sowie Mathematik und Naturwissenschaften einschloss.
Der Anstoß kam Jahrzehnte später, und aus der Ferne: Im Februar 1840 schlug der königlich württembergische Regierungsregistrator Zacharias Huber in Reutlingen seinem früheren Villinger Mitschüler, dem Oberamtspfleger Frueth
in Oberndorf, „eine Zusammenkunft der noch lebenden ehemaligen Benediktiner-Studenten” vor. Dieser gewann den Villinger Münsterchordirigenten Fidelis Dürr dafür, die Vorbereitungen in die Hand zu nehmen. Aufschlussreich für die
Kommunikationswege des 19. Jahrhunderts ist, wie Dürr den Plan bekannt machte: Er setzte Einladungen in die „Karlsruher Zeitung” und den „Schwäbischen Merkur” sowie das „Villinger Wochenblatt”, das zusätzlich von den Villinger Handelsleuten Lukas und Benedikt Ummenhofer und dem Offenburger Amtsrevisor Killy in ihrem Bekanntenkreis verbreitet wurde. Ausdrücklich eingeladen wurde Franz Sales Wocheler, der Dekan von Überlingen, der einzige noch lebende frühere Mönch von St. Georgen und Professor am Klostergymnasium.
Die Lösslandschaft des Kaiserstuhls ist geprägt von
Terrassen und Böschungen. Die vorliegende Untersuchung versucht, anhand der Kulturgeschichte die Anfänge der Terrassierung zu klären. Diese reichen wahrscheinlich in die fränkische Zeit zurück, markiert durch
die erstmalige urkundliche Erwähnung des Weinbaus
im Jahr 769 n. Chr. Mit Hilfe des digitalen Geländemodells konnte berechnet werden, dass rund 322 ha historische Terrassen heute mit Wald und rund 29 ha mit
Magerrasen bewachsen sind. Die Terrassenlandschaft
war früher wesentlich ausgedehnter als heute, wenngleich rund 73 % aller heute bewaldeten Terrassen
überwiegend auf klimatisch begünstigten, südlichen
und westlichen Hanglagen angelegt wurden. Anhand
der kulturgeschichtlichen Daten und dem Alter der
Bäume konnte gezeigt werden, dass die Nutzungsaufgabe und Wiederbewaldung mit verschiedenen Kriegsereignissen und dem daraus abgeleiteten Mangel an
Arbeitskräften zusammenhängen dürfte.
Auf den Terrassen hat sich ein Wald entwickelt, in
dem 16 Baumarten erfasst werden konnten. Die Rotbuche dominiert die Bestände. Neben der Robinie sind
Esche und Bergahorn besonders häufig, welche auch
die meisten Exemplare mit großem Brusthöhendurchmesser stellen. Nach einem zu erwartenden starken
Rückgang der Esche durch das Eschentriebsterben ist
künftig mit einer weiteren Zunahme der Rotbuche zu
rechnen. Der Kaiserstuhl ist ein herausragendes Beispiel für eine terrassierte Kulturlandschaft in Baden-Württemberg.
Der Villinger Werkhof
(2018)
In anderen Städten heißen sie „Bauhof” und haben sich – dem Anwachsen von Aufgaben und Zuständigkeiten entsprechend – von kommunalen Versorgungseinrichtungen zu „Stadtwerken” oder „Technische Dienste” weiter entwickelt. Die Organigramme von Städten zeigen heute vielfältige Organisationsmodelle, seien es Abteilungen der Stadtverwaltung, kommunale Regiebetriebe, rechtlich selbstständige Spezialunternehmen oder eine Kombination verschiedener Modelle. Allen gemein ist eine höchst lebensnahe Aufgabenstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge, ohne die ein menschliches Zusammenleben in Städten und Gemeinden nicht vorstellbar wäre. Die Bedeutung der erbrachten Leistungen wird oft erst deutlich, wenn von meist störungsfrei erbrachten Leistungen einmal etwas „nicht rund läuft”.
Es wäre uns heute kaum mehr vorstellbar, das tägliche Leben ohne die Leistungen des modernen Zahlungsverkehrs zu bewältigen. Deren technisch-organisatorische bzw. rechtliche Basis ist das eigene Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse, auf das in traditioneller Weise oder online jederzeit zugegriffen werden kann. Diese für den größten Teil der Bevölkerung selbstverständliche Einrichtung war einigen Bevölkerungsgruppen nicht zugänglich, was zu der Forderung von Politikern und Sozialverbänden geführt hat, auch diesen Menschen, die „gesellschaftliche Teilhabe“ (Caritas) zu ermöglichen. Denn die Leistung von periodischen Zahlungen (z.B. Miete, Strom, das Beziehen von Lohn oder Transferleistungen) ist heute nicht mehr möglich, da der diesbezügliche Barverkehr (z.B. von Gemeindekassen) eingestellt ist.
Ein Blick auf die Gemarkungsgrenzen zeigt, dass der Ort Rohrbach sehr wahrscheinlich wie auch Mühlbach und Sulzfeld als eine frühmittelalterliche Ausbausiedlung von Eppingen entstanden ist. Seinen Name hat der Ort durch seine Lage an einem mit Rohr, also mit Schilf, bewachsenen Bach erhalten. Zur Unterscheidung von anderen Orten gleichen Namens kamen sowohl die Zusatzbezeichnung „bei Eppingen“ als auch „am Gießhübel“ auf. In einer Grenzbeschreibung, die das Stift Odenheim 1727 anfertigen ließ, ist vor und nach der Gießhübelmühle nicht die Elsenz eingezeichnet, sondern ein „Gihsübelgraben“ bzw. „Gihsübelgrabenbach“, und die Äcker gegenüber der Straße nach Rohrbach in Richtung Eppingen werden als „Gihsübeläcker“ bezeichnet. Es scheint so, als wäre in diesem Bereich „Gieshübelgraben“ eine andere Bezeichnung für die Elsenz. Die Bezeichnung könnte sich entweder auf eine kanalisierte Elsenz als Mühlkanal oder auf einen frühmittelalterlichen Bestrafungsort durch Untertauchen beziehen.
Über die Einführung der Reformation in der Stadt Eppingen und damit auch in dem von der Stadt abhängigen Dorf Mühlbach sind nur wenige Nachrichten auf uns gekommen. Den Forschungsstand haben 1985 Michael Ertz und 2003 Hermann Ehmer zusammengefasst. Mittlerweile kann der Prozess jedoch detaillierter wiedergegeben werden. Vom Autor werden erstmals ausgewertet das Lagerbuch der Kurpfälzer Kollektur Bretten von 1543/44 und das 2013 bei der Verzeichnung des Katholischen Pfarrarchives Eppingen entdeckte Gerichtsprotokollbuch der Stadt Eppingen von 1548–1557.
Ein badischer Beitrag zum Karl-Barth-Jahr 2019 – vor 100 Jahren erschien die erste Auflage von Barths Römerbrief-Auslegung – ist wohl nur als etwas Marginales möglich, denn selbst detailbegeisterte Kirchenhistoriker/innen werden nicht allzu viele
Berührungspunkte zwischen Baden und Barth anführen können. Umso wichtiger erscheint es deshalb, die wenigen und die bislang wenig erinnerten badischen Bezüge zum theologischen Titanen aus dem beschaulichen Basel festzuhalten – und darüber hinaus von einem überraschenden Auftritt Barths in Baden zu berichten, der bislang einigermaßen unbekannt war, obwohl er – freilich marginal – in der Barth-Biographie bewahrt war.
Herr, im Lichte Deiner Wahrheit erkenne ich, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Ich habe gesündigt in Gedanken, Worten und Taten. In einem evangelischen Gottesdienst könnte die Gemeinde und in ihr der und die Einzelne so bekennen. Dieses Bekenntnis beinhaltet nicht nur rein religiöse Vergehen gegen Gott, sondern auch Verfehlungen gegen Mitmenschen. Deshalb ist coram deo zu bedenken, wo wir unsere Nächsten vergessen und übergangen haben, wo wir auf Kosten und zum Schaden anderer gelebt haben. Zu den theologisch-anthropologischen Grundannahmen des Christentums gehört, dass der Mensch schuldig werden kann und deshalb auch schuldig wird – eine necessitas peccandi (vgl. Genesis 8,21) auf Grund des non posse non peccare (Augustin). Auch die Kirche, hier als ein real(historisch)es Kollektiv von
Menschen verstanden und nicht durch dogmatische Präskriptionen definiert, kann als historische und gesellschaftliche Akteurin gegenüber Gott und gegenüber Menschen schuldig werden und wird es: insonderheit durch ihre Repräsentanten, aber auch durch ihre Mitglieder, die teilhaben an Mentalitäten und Handlungsmustern. Kirche ist „Täterin“. Wo aber bleiben die Opfer? Vor einer halben Generation gab es eine neue Wahrnehmung von Märtyrern im Protestantismus. In seinen Anfängen hatte dieser aus theologischen Gründen vor dem altgläubigen Heiligenkult gewarnt, konnte aber doch konzedieren, daß man der Heiligen [sc. zumeist Märtyrer] gedenken soll zur Stärkung des Glaubens (CA 21). Eine gewisse Analogie scheint zwischen den kirchlichen Märtyrern und den von der Kirche zu verantwortenden Opfern wahrgenommen zu werden.