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Am 25. August 2018 luden die Erinnerungsstätte Ständehaus und die Stadtbibliothek Karlsruhe
zu einem »Fest für Alle« in das Neue Ständehaus ein. Dieses war 25 Jahre und drei Tage
zuvor am 22. August 1993 auf dem Restareal des 1944 bei einem Luft angriff schwer getroffenen
ersten Deutschen Parlamentsgebäudes eingeweiht worden. Zur Geschichte des Neuen Ständehauses
hatte das Stadtarchiv die kleine Ausstellung »25 Jahre Neues Ständehaus. Fotos und
Fakten« zusammengestellt. Die Besucherinnen und Besucher erwartete den ganzen Tag über
ein buntes Programm. Im Ständehaussaal sprachen der Karlsruher Oberbürgermeister Dr.
Frank Mentrup, die Leiterin der Stadtbibliothek Andrea Krieg und Dr. Ernst Otto Bräunche,
Leiter von Stadtarchiv & Historische Museen Karlsruhe unter dem Motto »Vergangenheit trifft
Gegenwart für die Zukunft« über 25 Jahre Neues Ständehaus. Die folgenden Ausführungen
orientieren sich an dem Trialog im gut besuchten Ständehaussaal.
Liebe Gäste, wir feiern heute ein wichtiges historisches Ereignis – mit etwas Verspätung. Das Jubiläum 200 Jahre badische Landesverfassung fiel aber auch mitten in die parlamentarische Sommerpause. Großherzog Carl kann man dafür keinen Vorwurf machen. Als er am 22. August 1818 die Verfassung unterzeichnete, hatte es im heutigen Baden-Württemberg
schließlich noch keine Parlamente gegeben. Die badische Verfassung war die erste, die eine solche Vertretung schuf. Der
22. August dieses Jahres ist daher auch der Startpunkt für ein Projekt des Staatsministeriums mit dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg. Unter dem Stichwort »des Volkes Stimme« finden Sie Kalendereinträge aus 200 Jahren
Partizipation. Das Projekt präsentiert die badische Verfassung als Ausgangspunkt. Als Wurzel, aus der alles Weitere gewachsen ist, was es seitdem in diesem Land an Reformen, Umbrüchen, Bürgerbewegungen gegeben hat
Klaus-Jürgen Matz (1999) und Rainer Brüning (2010) haben Arbeiten zur Biografie des badischen
Reformers und Innenministers C. F. Nebenius publiziert. Matz in einer komprimierten
Fassung in der »Neuen Deutschen Biografie« und Brüning in einer ausführlichen Form in
»Lebensbildern«. Anlässlich der 200-Jahrfeier der Badischen Verfassung, deren »maßgeblicher
Entwurf« von Nebenius stammt, ist es angemessen, auf beide Arbeiten hinzuweisen und, von
ihnen ausgehend, einige Charakterisierungen der »Staatsarbeit« von Nebenius in den Mittelpunkt
zu stellen.
Verehrte und geschätzte Festversammlung, lassen Sie uns auf eine Zeitreise zum 100. Geburtstag der Ersten Badischen Verfassung gehen: Wir befinden uns im August des Jahres 1918. Das Großherzogtum Baden feiert in Karlsruhe das Jubiläum. »Feiern« ist für das Jahr 1918 freilich eine unpassende Beschreibung! Das Ende des Ersten Weltkrieges rückt näher. Die Zahl der Toten und Verwundeten geht längst in die Millionen. Das Kaiserreich liegt am Boden. Die
militärische Katastrophe steht bevor. Die wenigsten Teilnehmer der damaligen Jubiläumsfeier konnten sich vorstellen, dass mein Urgroßvater, Prinz Max, zwei Monate später Reichskanzler werden würde. Für nur vier Wochen! Dass drei Monate später das Kaiserreich zusammenbrechen sollte. Dass meine Familie nach gut 800 Jahren Regentschaft ihren Thron verlieren sollte. Und die Erste Badische Verfassung mit der Abschaffung der Monarchie ihre Gültigkeit verlieren sollte. Der hundertste Geburtstag der Verfassung war zugleich ihr Ende!
Karlsruhe ist eine Planstadt der Neuzeit. Sie erblickte als landesfürstliche »Kopfgeburt« das Licht der Welt. Zahlreiche künstlerische, wissenschaftliche und kulturhistorische Einrichtungen legen von der Aufgeschlossenheit des Hofes gegenüber den »Musen« Zeugnis ab. Als »Musenhof« bezeichnete folgerichtig schon Voltaire die Stadt bei seinem Besuch von Markgräfin Caroline Luise im Jahre 1758.
Es ist für den Oberbürgermeister der ehemaligen Residenzstadt natürlich eine außergewöhnliche Ehre, diese besondere Feierstunde zum 200jährigen Verfassungsjubiläum des Landes Baden heute hier mitgestalten zu dürfen, und ich danke gleich zu Beginn allen denen, die diese Feierstunde ermöglicht haben. Das sind Prof. Robert Mürb, stellvertretend für die Vereinigung Baden in Europa, und Herr Hauss, stellvertretend für den Verein Badische Heimat. Ohne Sie gäbe es diese Feierstunde
nicht, ohne Sie wären wir heute nicht hier. Herzlichen Dank für diese Einladung, Sie haben es Event genannt, ich sage, es
ist eine tolle festliche Feierstunde.
Das Landesarchiv Baden-Württemberg hat anlässlich des 200. Jubiläums der Badischen Verfassung eine Ausstellung im Generallandesarchiv Karlsruhe unter dem Titel »Demokratie wagen? Baden 1818–1919« ausgerichtet und einen entsprechenden Begleitband herausgebracht. Ausstellung und Begleitband entwickeln einen »Gang durch die badische Demokratiegeschichte« unter den Aspekten der politischen Partizipation der badischen Bevölkerung und der Durchsetzung und Geltung allgemeiner Bürger- und Menschenrechte. Ausstellung und Begleitband verstehen sich als historisch-politischer Beitrag zur Bildungsarbeit des Landearchivs. Unmittelbarer Anlass sind die aktuellen Gefährdungen der Demokratie
und der individuellen Freiheitsrechte.
Die am 22. August 1818 erlassene badische Verfassung wird mit einigem Recht als die freiheitlichste des deutschen Frühkonstitutionalismus bezeichnet. Sie war Voraussetzung für eine Entwicklung, die Baden zu dem Land werden ließ, in dem im 19. Jahrhundert liberales und demokratisches Gedankengut schnell und nachhaltig Fuß fassen konnte. Heute gültige demokratische Normen formulierten seinerzeit die Abgeordneten im Badischen Ständehaus erstmals hier in Karlsruhe, von wo sie in die anderen deutschen Länder wirkten.
Seit nahezu 40 Jahren ist Reiner Dick im behördlichen Umwelt- und Naturschutz tätig. Nach dem Abitur schlug er die Verwaltungslaufbahn im gehobenen Dienst bei der Bundeswehr in Bruchsal ein. Dort wirkte er mit bei der ökologischen Umgestaltung und Aufwertung des Standortübungsplatzes mit heute noch sichtbaren und wirkungsvollen Maßnahmen. Seit
über 25 Jahren arbeitet er als Umweltbeauftragter bei der großen Kreisstadt Stutensee.