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In wohl kaum einer anderen Region
Deutschlands wird das Erscheinungsbild der
Kulturlandschaft derart eng mit der Vorstellung
einer zugehörigen Bauernhausarchitektur
verbunden, wie das für den
Schwarzwald gilt. Der bekannte Schwarzwälder
Hausforscher, Volkskundler und Gründer
des „Freilichtmuseums Vogtsbauernhof“ in
Gutach/Schwarzwaldbahn Prof. Hermann
Schilli setzte einem Gutachten aus dem Jahre
1960 folgende Feststellung voraus: Der
Schwarzwald verdankt seine Sonderstellung
unter allen deutschen Mittelgebirgen nicht
seiner Natur – sondern seiner Kulturlandschaft.
Diese wird geprägt durch: 1. Den
Schwarzwaldhof, 2. das Flurbild.1 Was Schilli
hier mit wenigen Worten zum Ausdruck bringt
– die ästhetisch-harmonische Einheit von
Schwarzwaldhaus und Landschaft – veranschaulichen
insbesondere die Abb. 1 und 2,
sicher aber auch die übrigen, in diesem Beitrag
einbezogenen inzwischen historischen bildlichen
Einzeldarstellungen der unterschiedlichen
Schwarzwälder Haustypen.
Die ersten fotografischen Dorfansichten von Tennenbronn – ab 1. Mai 2006 Ortsteil von Schramberg – stammen aus der Zeit um 1890. Erkundigt man sich bei den nicht mehr ganz jungen Einwohnern Tennenbronns nach dem Fotografen dieser Bilder wird meist recht spontan mit »Heinrich Martin – der Vater der bekannten, im Oktober 1999 verstorbenen Heimatforscherin, Mundartdichterin, Buchautorin und Tennenbronner Ehrenbürgerin Esther Haas« geantwortet. Schaut man den so Antwortenden dann etwas verunsichert und ungläubig an, wird in aller Regel schnell nachgebessert: »Ja, da war doch noch der Bäslecarl; ich glaube, der hat schon vor Heinrich Martin in Tennenbronn fotografiert.«
Zum Schapbacher Schlössle
(2008)
Dieser Beitrag ist posthum dem Elzacher Heimatforscher Hubert Mäntele gewidmet.
Etwa 2km oberhalb des Schapbacher Ortskerns, unmittelbar an der Landstraße L 96 fallen zwei Bauwerke ins Auge, die nicht in das übrige Landschaftsbild passen. Hier stehen am Fuße des Schmidsbergs (auch Schmiedsberg) eine nur wenige Meter lange Mauer mit zwei unterschiedlich großen, mit rotem Sandstein eingefassten Rundbogentoren (Bild 1) und an einem so genannten Speicher, wie er auch heute noch an einigen historischen Bauernhäusern im Wolf- und Kinzigtal zu finden ist. Allerdings ist im näheren Umfeld dieser merkwürdigen Bauwerke weder eine Burg noch ein historisches Bauernhaus zu entdecken. Dieser Sachverhalt weckte Neugierde, die nach Befriedigung verlangte. Es drängte den Verfasser dieses Beitrags, die Bauwerke aus nächster Nähe genauer zu betrachten, um so vielleicht eine logische Erklärung für ihre Existenz an diesem Ort zu finden.
Wer das 1967/68 neu erbaute Gasthaus
„Großbauer-Linde“ (Bild 1) in St. Georgen-
Stockwald besucht oder sieht, wird sich kaum
ein Bild von dem einstigen, noch bis vor
wenigen Jahrzehnten an diesem einsamen Ort
stehenden stattlichen Bauerngasthaus (Bild 2)
machen können. Ein Blitzschlag um die Mittagszeit
des 5. Juni 1966 legte das altehrwürdige,
bis auf den Sockel völlig aus Holz
erbaute Großbauernhaus innerhalb einer
Stunde in Schutt und Asche. Damit war
wieder einmal mehr ein sehr geschichtsträchtiges
regionales Denkmal bäuerlicher
Kultur unwiederbringlich ausgelöscht.
Geblieben sind außer Erinnerungen der unmittelbar
Betroffenen einige alte fotografische
Bilder und Zeichnungen. Insbesondere die
Fotografien vermitteln einen unverfälschten
Eindruck von dem einstigen bäuerlichen Gasthaus
und der Atmosphäre in den Räumen
dieses stattlichen Hauses; sie regten zu der
folgenden Rückschau an.
Die Geschichte der Schapbacher Heimhofsiedlungen reicht weit zurück, wahrscheinlich bis ins 12. Jahrhundert. Im Jahre 1562 vergab das Haus Fürstenberg mit dem sogenannten Wildschapbachbrief 23 Maierhöfen 1200 ha Wald "zu ewigen Zeiten zu Erb und Eigen." 1565 trat noch die sogenannte Hirschbachurkunde hinzu, nach der von den 23 Maierhöfen sieben Hofbauern zusätzlich den Hirschbachwald verliehen bekamen. Insgesamt verfügten diese Maierhöfe nun über etwa 200 mehr oder weniger große Waldparzellen. Da in Schapbach von jeher die Rechtsform der geschlossenen Hofgüter (Unteilbarkeit) galt, blieb diese Parzellierung in ihren Grundzügen bis heute erhalten. Aus diesen Besitzverhältnissen resultierte eine großangelegte Waldwirtschaft – rund 80% der Gemarkung Schapbach besteht aus Wald4, – und daraus wiederum entwickelten sich die runenähnlichen Hofzeichen (Abb. 1).
Das Dorf Schollach - seit 1975 Ortsteil der nördlich von Neustadt gelegenen Gemeinde Eisenbach - befindet sich in einem nach Osten gerichteten Hochtal des Hochschwarzwaldes auf
800 bis 1130 m Höhe. Erstmalig erwähnt ist der Ortsname in einer Urkunde vom 3. Juli 1280.
Die Siedlungsweise (Streusiedlung) resultiert au den örtlichen Naturgegebenheiten: Vorherrschend ist der nahezu autonome Einzelhof, der im Ursprung dem Bautyp des sogenannten Heiden- oder Höhenhauses entspricht. Relativ oft gesellen oder gesellten ich zum eigentlichen
Hofgebäude mit Wohnung und Stall unter einem Dach noch eine Hofkapelle, ein Leibgedinghau (Alterssitz) sowie eine Getreide- und/oder Sägemühle (Klopfsäge).
Nach der Schollacher Höfe- und Familienchronik gibt es den Schneckenhof spätestens seit
1529. Erster Inhaber war der Bauer Han Tritschler, von dem Blesi Meyer 1536 da landwirtschaftliche Anwesen übernahm. Ihm folgten bis 1650 drei weitere Generationen der Familie Meyer.
Bevor Matthäus (Thebus) Willmann um 1690 auf die Hofstätte kam, bewirtschaftete Johann Fehrenbach den Hof vermutlich zwischen 1650 und 1690. Im Fahlbuch des Klosters Friedenweiler von 1761 wird der Schneckenhof als der fünfte Hof im oberen Schollach
beschrieben und mit de Willmanns bezeichnet. Diese Angabe geht offenbar auf den Familiennamen Willmann zurück; immerhin sechs Generationen dieser Familie bewirtschafteten den
Hof bis 1820.
Einhergehend mit der ständig zunehmenden Technisierung und Industrialisierung während der letzten etwa hundertfünfzig Jahre haben viele Städte. Gemeinden und Gebäude ihr Gesicht oftmals sehr wesentlich verändert. Im Schwarzwald wurden - primär bedingt durch die sich kontinuierlich verschlechternde finanzielle Situation in der Landwirtschaft, deren Ende noch nicht
abzusehen ist - viele altehrwürdige Bauernhöfe aufgegeben, zweckentfremdet oder dem endgültigen Verfall überlassen. Nicht selten fielen noch erhaltenswerte historische Schwarzwaldhäuser einer entstellenden „Modernisierung" zum Opfer. Da diese alten landschaftstypischen Häuser wertvolle Kulturdenkmale sind oder waren, ist eine solche Entwicklung aus vielerlei Gründen sehr bedauerlich.
Die Liste bedeutender, überregional bekannter Baumeister, Architekten und Ingenieure, die in
Emmendingen heute noch Spuren hinterlassen haben, ist kurz. Mitte der 1980er-Jahre kam
vielleicht ein weiterer hinzu: Hans Niesenberger von Graz, der Werkmeister, der von 1471 bis
1491 mit Freiburg vertraglich verbunden war und in dieser Zeit die Arbeiten am Hochchor des
Münsters geleitet hat. Er soll auch der Baumeister des Chores, wenn nicht gar der ganzen heutigen
evangelischen Stadtkirche Emmendingens sein (Abb. 1). So behauptete jedenfalls Wilhelm
Schneebeli es in der Festschrift zum Abschluss ihrer Renovierung von 1988: ,,Es erstaunt
nicht wenig, dass ein so berühmter Architekt wie Hans Niesenberger [ .. . ] 1492 mit der Planung
und Oberleitung des Kirchbaus in Emmendingen betraut wurde und dass er diese Aufgabe
im hohen Alter von über 80 Jahren angenommen und ausgeführt hat."
Nicht zuletzt aufgrund dieser Aussage beging die Gemeinde 1993 eine Woche lang das 500-
jährige Chorjubiläum. Aber ebenfalls Anfang der l 990er-J ahre erklärte die Kunsthistorikerin
Karin Groll in einem nicht veröffentlichten Text, die Annahme der „Entstehung [des Chores
1492/93 sei] eine unhaltbare These".
Am 31. Oktober 2000 verstarb Walter Linsenmaier im Alter von 83 Jahren in seinem Heimatort Ebikon. Der
Tod kam überraschend, da es seit Jahren kaum ernsthafte gesundheitliche Probleme gegeben hatte, und riss ihn aus seinem wissenschaftlichen und künstlerischen Schaffen heraus. Noch in seinem letzten Lebensjahr hat er mit seiner Frau Franziska in Spanien bisher unbekannte Goldwespenarten entdeckt, hat die Ehrung erfahren, dass ihm in seinem Heimatort eine
Straße gewidmet wurde, und hat das Erscheinen seiner umfangreichen Bearbeitung der Goldwespen Nordafrikas erleben dürfen; doch sein geplantes Werk über die Goldwespen der Türkei fertigzustellen, war ihm nicht mehr vergönnt. Das Schicksal wollte es, dass seine geliebte Frau Franziska wenige Wochen nach seinem Tod ebenfalls verstarb. Mit seinen beiden Töchtern und ihren Familien trauern seine Freunde, Fachkollegen und Bewunderer in aller Welt.
Als Pfalzgraf Hugo von Tübingen nach den jahrelangen, erbittert geführten
Kämpfen 1168/70 seinen Anspruch auf das Bregenzer Erbe des Grafen
Rudolf von Pfullendorf durchsetzen konnte, machten die noch nachwirkenden
Kriegsschäden sowie die politische Situation eine Aufwertung von
Bregenz, das schon 802 als castrum genannt ist, notwendig, wollte sich
Bregenz als Zentrum der Grafschaft Bregenz gegenüber der zur gleichen Zeit
staufisch gewordenen Umgebung behaupten. Gerade der regelmäßige, rechteckige
Grundriß der Stadt deutet klar auf eine Neugründung im Bereich der
heutigen Oberstadt - also in Fortsetzung der Tradition der keltischen Ansiedlung,
des antiken Kastells und der frühmittelalterlichen Burgsiedlung - hin.
Wirtschaftliche Grundlage der jungen Stadt war vorerst die Landwirtschaft,
besonders der Weinbau.
In Vorarlberg - und nicht nur dort - gibt es Menschen, die sich auf eine gemeinsame Herkunft als
Folge einer viele Jahrhunderte zurückliegenden Wanderung berufen: die Walser.
Gemeinhin wird angenommen, dass seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert alemannische
Bewohner des oberen Wallis, wohin sie etwa 250 Jahre zuvor gekommen waren, ihre Heimat
verlassen und sich zunächst in benachbarten Hochtälern angesiedelt hätten. Später seien sie nach
Süden in das Monte Rosa- und das Ossolagebiet, nach Westen in das französische Chablais, nach
Osten ins Bündner Oberland, in das Rheinwaldtal sowie nach Davos vorgestoßen und schließlich
nach Liechtenstein und ins nachmalige Vorarlberg gelangt. Nach ihrer Herkunft habe man sie
"Walliser" bzw. späterhin verkürzt "Walser" genannt.
Als Gründe für die Wanderungen wurden Überbevölkerung, Naturkatastrophen, Klimaveränderungen, Seuchen oder auch die Feudalisierung des Wallis vermutet. Viele seien von Herrschaftsträgern, meist adeligen Grundherren, gruppenweise angeworben und in ihrem Machtbereich an-
gesiedelt worden, wobei nicht nur kolonisatorische, sondern auch militärische Überlegungen eine
Rolle gespielt hätten.
Mit wenigen Zeilen nur streifte Laurenz Bosshart, Geistlicher im Augustinerchorherrenstift
Heiligberg bei Winterthur, in seiner kurz nach 1530 abgeschlossenen Winterthurer Chronik
die als Appenzellerkriege bekannt gewordenen Ereignisse. Im Zentrum stand die Schlacht
am Stoss vom 17. Juni 1405, die für die habsburgischen Truppen und damit für den Winterthurer Auszug mit einer vernichtenden Niederlage endete. Über die Wahrnehmung oder die
Auswirkungen dieses Ereignisses im städtischen Alltag schwieg sich der Chronist hingegen
aus. Bei seiner Schilderung hielt sich Bosshart an andere, wohl in zürcherischem Umfeld entstandene Vorlagen, in erster Linie an die »Klingenbergerchronik«, die der Schlacht am Stoss
einen längeren Abschnitt widmete und dabei festhielt: Es uerlurent uon Wintertur erber redlich Iüt,
die iren harnasch truogent, 95 manen. Die selb statt uerlur allersiuarlichost [schwerstens, P. N.].2 Unter
den Opfern, so berichtete die »Klingenbergerchronik« weiter, befanden sich der Winterthurer
Schultheiss Laurenz von Sal und verschiedene, mit der Stadt enger verbundene Adlige wie
Hans von Seen oder Walter von Gachnang. Winterthur stand mit diesen für eine Kleinstadt
enormen Verlusten nicht alleine, hatte doch auch Feldkirch rund 80 Tote zu beklagen.
Dr. Walther, für dessen Verdienste im Nordrachtal 2013 eine Straße benannt wurde, wurde geboren am 01.08.1855 als Sohn
eines Apothekers in Limbach im Erzgebirge. Während seines Medizinstudiums in Leipzig lernte er Hope Adams kennen und
reiste ihr nach England nach. Hope war in einem geistig anregenden Elternhaus aufgewachsen. Schon 1830 gab es in England die „early radical femin ists". Deren Ideen beeinflussten auch die Erziehung von Hope.
Drei neue NSG wurden im Regierungsbezirk Karlsruhe im Jahr 1999 verordnet. Das ist ein statistischer Tiefstand seit 1980. Diese Zahl zu bewerten oder ihr eine Bedeutung beizumessen, ist jedoch heikel. Sie kann die Wertschätzung des Naturschutzes in unserer Gesellschaft der Jahrtausendwende widerspiegeln: Kapazitätsgrenzen sind in der Verwaltung immer Anzeiger für Prioritätensetzung. Für Themen, denen in der Verwaltung und im politischen Umfeld besondere Bedeutung beigemessen wird, stehen immer ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Die Zahl 3 kann auch ein statistischer „Ausreisser“ sein, der nur eine Phase einleitet, in der um so mehr im Naturschutz aufgeholt wird, gewissermaßen eine „Atempause“ und eine „Ruhe vor dem Sturm“ Sie kann bedeuten, dass Naturschutzgebiete derzeit von manchen nicht als adäquates Instrument angesehen werden, um Natur- und Kulturlandschaft zu erhalten, weil beispielsweise auch die Ausgaben für Straßenbau auf einem historischen Tief liegen, die Gewerbeentwicklung stagniert, hingegen der ökologische Landbau und die extensivere Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen voranschreitet und die Forstwirtschaft sich zunehmend naturnaher Waldbaumethoden bedienen möchte.
Seit vielen Jahren hat es das nicht mehr gegeben: im Jahr 2001 wurde vom Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe kein neues Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. In der Vergangenheit war eine durchschnittliche Zahl von über 10 neuen Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk pro Jahr die Regel. Das bedeutet nicht, dass bei etwas über 200 bestehenden Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Karlsruhe nun keine schutzwürdigen Flächen mehr vorhanden wären. Von
BNL und RP gemeinsam sind ungefähr 20 Naturschutzgebiete in Planung und Bearbeitung, viele weitere befinden sich im Entwurfsstadium bei den Fachleuten der BNL.
Die erste staatliche Naturschutzbehörde in Baden entstand 1927, die „Landes-Naturschutzstelle“ in Karlsruhe. Sie war von Anbeginn auf das Engste mit den Badischen Landessammlungen für Naturkunde in Karlsruhe verbunden: Bis 1938 war sie der Zoologischen Abteilung der Badischen Landessammlungen angegliedert. Deren Vorstand leitete gleichzeitig die
Naturschutzstelle. In der Folge, bis 1958, leitete jeweils der hauptberufliche Leiter des Naturkundemuseums kommissarisch die inzwischen als „Badische Landesstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (Nordbaden)“ bezeichnete Institution. Von 1949 bis 1972 war die Dienststelle zudem im Hauptgebäude der Landessammlungen für Naturkunde untergebracht, in der Erbprinzenstraße 13 in Karlsruhe. Ab 1958 gab es einen eigenen Leiter der nun „Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Nordbaden“ genannten Behörde. Nach der Gemeinde- und Kreisreform erhielt sie die bis heute gültige Bezeichnung „Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege (BNL) Karlsruhe“. Ab 1973 bezog die Dienststelle eigene Räume (ausführlich bei Wolf 1997). Eingriffe in Natur und Landschaft zu verhindern oder zumindest zu mildern war in all den Jahren und ist bis heute eine wesentliche Aufgabe dieser Behörde. Trotzdem war es von Anbeginn den Mitarbeitern ein zentrales Anliegen, Schutzgebiete abzugrenzen, zu würdigen und verordnen zu lassen und die Öffentlichkeit über den Wert von Natur und Landschaft aufzuklären. Die Aufgaben der Naturkundemuseen und die Aufgaben der Fachbehörden der Naturschutzverwaltung gingen und gehen bis heute in weiten Teilen Hand in Hand (soweit rezente Organismen der heimischen Lebenswelt betroffen sind): Sammeln, Forschen und Bildung sind die drei Säulen der Museumsarbeit. Bewahren, Fördern und Informieren umspannen die Naturschutzarbeit.
Eigentlich sollte der Kaltenbronn das Kerngebiet des ersten Nationalparks in Baden-Württemberg werden - so waren jedenfalls vor ungefähr zehn Jahren die Vorstellungen vieler Naturschützer, amtlicher und ehrenamtlicher. Einer der letzten unzerschnittenen Landschaftsteile, Arten- und Lebensraumvorkommen von nationaler und internationaler naturschutzfachlicher Bedeutung, großflächig zusammenhängende Laub-Nadel-Mischwälder die gleichzeitig im Eigentum des Landes sind: Das wären geeignete Kriterien, um im Nordschwarzwald dieses Vorhaben zu verwirklichen. Der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Baden-Württemberg, hatte Anfang der 90er Jahre eine Projektstudie zu diesem Vorhaben entwickelt. Die Chancen, bisher defizitäre Naturschutzziele umzusetzen, hochwertigen Tourismus zu entwickeln und eine
naturnahe Waldwirtschaft zu etablieren, wurden darin aufgezeigt.
Schon immer verließen Menschen wegen der Arbeit, dem Krieg oder der Unterdrückung ihre Heimat, dennoch waren es noch nie so viele wie heute. Die Zahl der illegalen Migranten, die in ein fremdes Land eingewandert und untergetaucht sind, ist noch nie so hoch wie in jüngster Zeit gewesen. Menschen entscheiden sich freiwillig zur Migration oder sie werden gezwungen, wegen den Lebensumständen zu fliehen. Neben der illegalen und legalen Migration über die Staatsgrenze hinaus, gibt es auch Binnenmigration, welche innerhalb eines Landes stattfindet.
Hornberg geht auf eine Gründung des freiherrlichen Adelsgeschlechtes derer von Hornberg zurück, [1] als Stadt wurde es erstmals im Jahre 1275 erwähnt.[2] Im Historischen Atlas von Baden-Württemberg wird Homberg auf
der Karte Vla bei den Stadtgründungen zwischen 1200 und 1300 aufgeführt.
Nach einer mehr als dreihundertjährigen Herrschaft verkauften die Herren von Hornberg, zuerst Brun Wernher am 25. November 1423 [3] und am
28. Dezember 1442 Conrad von Homberg [4] ihre Burgen und Anteile an der
Stadt Homberg und in den Stäben Reichenbach, Gutach und Kirnbach.
Weil sich die Herren von Hornberg nach ihrem Stammsitz nannten, war
der Bestand der Herrschaft so sehr an ihren Sitz auf dem Schlossberg gekettet, dass der Yerlu t ihre Herrschaft sitzes nach 1449 mit der endgültigen Auflösung der Herrschaft Hornberg gleichbedeutend war.
Wie die Kaufbriefe der Herren von Hornberg ausweisen, bestand ihre
Herrschaft aus einer Vielfalt von Rechten an ihrem Grundbesitz, die Rechte an den Menschen, die darauf lebten, eingeschlossen. Das belegt der äußerst umfangreiche Kaufbrief Brun Wernhers von Hornberg.
Als Adelbert von Ellerbach, der Stammvater der Herren von Hornberg, gegen Ende des 11. Jahrhunderts ins Land kam, baute er auf seinem geliehenen Grund (beim Herrschaftswechsel im Jahre 1444 noch als Lehen des Reiches bezeichnet') noch eine Burg (heute Althornburg) als Mittelpunkt seiner Herrschaft und ihr zu Füßen einen sogenannten Bauhof. Für den Ausbau seiner Herrschaft war er auf die Neugewinnung siedlungsfähigen Bodens angewiesen, was nur durch eine systematische Rodung möglich war. Es ist wahrscheinlich, daß die Herren von Hornberg - wie andernorts auch - den Landesausbau (Herrschaft) dadurch vorantrieben, indem sie bäuerliche Kolonisten zur Rodung und Siedlung ansetzten. Als wirksames Lockmittel diente den Landesherren das Zugeständnis ihrer Freiheit. Adelbert von Hornberg lenkte und leitete die Rodung, denn er wurde
bereits im Jahre 1111 urkundlich als Freiherr bezeichnet, das heißt, er war ,,Herr über gerodetes Land".
Zum württembergischen Amt Homberg gehörten die Städte Hornberg und Schiltach, die Dörfer Reichenbach, Gutach, Hinter-Lehengericht, Langenschiltach, Martinsweiler, Weiler und Burgberg und teilweise Kirnbach, Tennenbronn, Hardt und Peterzell.
Der frühe Bergbau wurde nur in Handarbeit mit „Schlägel und Eisen" durchgeführt. Deshalb wurde nur der unbedingt notwendige Bewegungsraum ausgehauen, weshalb viele Strecken nur in gebückter Haltung, kniend oder nur kriechend befahren werden konnten. Besondere Schwierigkeiten bereitete es, dem in die Bergwerke eindringenden Wasser Herr zu werden. Das geschah mittels hölzerner Pumpen, ,,Kunstgezeug" oder ,,Wasserkunst" genannt. Erst im 17. Jahrhundert wurde das Sprengen mit Schwarzpulver im Bergbau üblich. Aber auch dann war die Arbeit noch sehr mühevoll, schwierig und nicht ungefährlich.
Seit mehr 30 Jahren beschäftigt sich der Verfasser mit der fränkischen Reichsritterschaft, insbesondere mit ihren im Bauland ansässigen Mitgliedern des Orts – seit der Mitte des 17. Jahrhunderts Kantons – Odenwald. Gelegentlich musste er sich den Hinweis gefallen lassen, es gebe gewichtigere Forschungsgegenstände als gerade die Reichsritter in einer von allen heutigen Zentren fernab gelegenen Landschaft wie dem Bauland. Volker Press, dessen Arbeiten zur Reichsritterschaft
bahnbrechend waren, hat denn auch einmal gesagt, wer sich mit der
Reichsritterschaft befasse, gerate leicht in den Verdacht, sich mit einem gewissermaßen liebenswerten Kuriositätenkabinett zu beschäftigen.
Mit der Entstehung des Großherzogtums Baden entstand auch die Evangelische Landeskirche, die mit der Markgrafschaft Baden-Durlach als Kern weitere lutherische Territorien und mit der Kurpfalz ein reformiertes Kirchenwesen einbezog. Sie alle konnten auf unterschiedliche Traditionen zurückblicken, so dass neben vielen anderen Aufgaben die Schaffung einer gesamten evangelischen Kirchengeschichte unumgänglich war, um der neugeschaffenen Landeskirche eine ihr zukommende Beschreibung und auch Legitimierung zu bieten. Bildete Burkhard Gotthelf Struves Kirchengeschichte der Kurpfalz eine zuverlässige Stütze, sah dies für die meisten anderen Territorien und vor allem für die Reichsritterschaft ungleich schlechter aus. Es währte denn auch mehr als vier Jahrzehnte, bis Karl Friedrich Vierordt (1790–1864), Direktor des Karlsruher Lyzeums,
diese Herausforderung annahm und mit seinem auch heute noch beeindruckenden zweibändigen Werk zum Abschluss brachte.
Seit einiger Zeit hat die fränkische Reichsritterschaft wieder die Aufmerksamkeit der Forschung auf sich gezogen, nachdem sie geraume Zeit doch stiefmütterlich behandelt worden war. Dabei standen noch immer die lange höchst kontrovers
diskutierten Fragen nach der Genese des ‚Corpus equester‘ und der Zeitpunkt oder Zeitraum von dessen ‚Geburt‘ sowie der Ausbildung der sechs Orte (Kantone) im Vordergrund. Mit der grundlegenden Darstellung durch Cord Ulrichs können diese Probleme als gelöst gelten. Eine andere Frage harrt dagegen noch immer der Beantwortung. Neben dem Ritterkreis auf Korrespondenztagen und dessen Untergliederungen in Orte (Kantone) auf Orttagen trat das Corpus sowohl nach außen als auch nach innen als handelnde Körperschaft auf. Das einzelne Mitglied dagegen, wenn es nicht gerade den Rang des Ritterhauptmanns bekleidete oder eine sonst wichtige Funktion einnahm, lässt sich nur als gleichsam anonymes ‚zoon politikon‘ fassen. Nicht minder blass blieb bisher das Wissen um die Binnenstruktur eines Kantons, versteht man darunter Faktoren wie Wirtschaftsweise, Bildungsinteresse, Lebensstil, Konnubium, Verhältnis zu den Untertanen und anderes mehr Freilich stößt die Klärung solcher Fragen im Rahmen eines Kantons an ihre Grenzen, da selbst in diesen die landschaftlichen Verhältnisse zu unterschiedlich sind.
Am 10. Oktober 1661 (nach altem Kalender) starb Johann Balthas(ar) Fleiner, den der Historiograph des Schüpfergrundes Jakob Ernst Leutwein (1684–1763) in seiner 1761 beendeten Schüpfer Kirchengeschichte den zwölften Kaplan und siebten Pfarrer nannte. Auf den ersten Blick mag der Tod des Geistlichen in einem der „vielherrigen Dörfer“ Frankens keine besondere Aufmerksamkeit seitens der Geschichtsforschung beanspruchen, doch angesichts der herrschaftlichen Struktur ist diese Bewertung zu überprüfen. Der Schüpfergrund mit dem Hauptort Unterschüpf war Ganerbschaft und zugleich Beispiel für die „gestufte Aristokratie“ im alten Reich: Die Dienheim zu Angeltürn und die Ega sowie Stetten zu Kocherstetten waren der fränkischen Reichsritterschaft Ort Odenwald immatrikuliert, während die Hatzfeldt zwar gräfichen Standes waren, doch nicht dem fränkischen Reichsgrafenkollegium angehörten. Die konfessionelle Zugehörigkeit – Ega und Stetten zu Kocherstetten der Confessio Augustana, Dienheim zu Angeltürn und Hatzfeldt der Alten Kirche zugehörig – schuf darüber hinaus eine Situation, die Auseinandersetzungen um Macht und Status geradezu unausweichlich machte.
Jakob Ernst Leutwein, Pfarrer in Unterschüpf (1730-1763), überliefert in seiner spätestens 1755 abgeschlossenen „Schüpfer Kirchenhistorie“ das während einer Reise geführte Gespräch. Seinem Begleiter erzählte der Chronist, dass an der Spitze der
Geistlichkeit der 1632 erloschenen Herren von Rosenberg ein Superintendent gestanden hatte. Der Gesprächspartner kommentierte, es wäre aliquid inauditi, also völlig ausgeschlossen, dass adelige Herren einen Superintendenten hätten, ja es fehle ihnen dazu auch das Recht. In beiden Haltungen drückt sich unmissverständlich das Besondere dieser reichsritterschaftlichen Superintendentur aus – hier Leutweins Bewunderung für diese außergewöhnliche Einrichtung; dort der andere, die Existenz einer solchen Einrichtung bestreitend, damit ex negativo das Außergewöhnliche, ja Singuläre der Superintendentur in einer Adelsherrschaft betonend. Was hat es mit diesem Amt auf sich? Die Reformation bildete, wie allgemein bekannt, einen (nicht nur) religiösen Fundamentalprozess. Weit weniger ist im landläufigen Bewusstsein verankert, dass sich daran u.a. eine ganze Reihe rechtlicher Probleme anschloss.
Gleichgültig, wen man als den wichtigsten Träger der Reformation bewertet, ob Fürstenreformation oder – wie G. D. Dickens es sehen wollte – die Glaubensneuerung als „urban event“, als Magistratsreformation, nie ist bezweifelt worden, dass zwischen ihr und der Intensivierung und Ausweitung der öffentlichen Gewalt ein enger Zusammenhang – genauer – eine Wechselwirkung – bestand: Auf der einen Seite die Schaffung eines lutherischen Kirchenregiments unter Nutzung des politischen Potentials, auf der anderen die Stabilisierung der politischen Macht durch das Obrigkeitsverständnis der Reformatoren; im Ergebnis: Der frühneuzeitliche Obrigkeitsstaat auf dem Fundament eines konfessionell homogenen Untertanenverbandes. Geradezu paradigmatisch wird dies in der Vorrede zur Großen Kirchenordnung des Herzogtums
Württemberg von 1559 zum Ausdruck gebracht: Wie wir uns dann vor Gott schuldig erkennen [… ] wie auch des Gott, der Allmechtig, in seinem gestrengen Urteil von uns erfordern würdet, vor allen dingen unser undergebne Landtschafft mit der reinen Leer des heiligen Evangelii, so den rechten friden des Gewissens bringt unnd die hailsame waid z(o)m ewigen Hail unnd Leben ist, versorgen.
Das Ius patronatus in Händen evangelischer Reichsritter, auf welches sie nach dem Augsburger Religionsfrieden ihre Kirchenherrschaft gründeten, ist eine altbekannte Erscheinung. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist aber die Tatsache, dass gelegentlich vom Ius episcopale oder den Iura episcopalia gesprochen wird. Damit stellt sich die Frage nach dem Inhalt dieses Begriffs. Wird er als Synonym für Patronat gebraucht? Drückt sich darin der Stolz auf die erlangte Kirchenhoheit aus? Oder ist er tatsächlich als Rechtsterminus zu verstehen? Am Beispiel eines Mikrokosmos, der Ganerbschaft Schüpf, wird eine Antwort auf diese Fragen versucht.
Im späten 16. Jahrhundert beobachteten kurpfälzische Visitatoren und Pfarrer mit höchstem Befremden die Durchsetzung der calvinistischen Landesreligion mit „Praktiken“, die sie nicht anders denn als paganen Ursprungs bewerteten und die sie längst ausgerottet geglaubt hatten. Dazu hat Bernard Vogler das Folgende bemerkt: „Diese Praktiken einer mündlichen Gesellschaft hinterlassen nur schriftliche Zeugnisse, wenn die Obrigkeit zufällige Vorkommen auch registriert [….]. Es ist wahrscheinlich aufgrund dieser Situation, daß die verurteilten Praktiken eine gewisse Wichtigkeit bewahren und daß die überlieferten Quellen nur einen kleinen Teil des Eisbergs erfassen. Deshalb steht die Arbeit des Historikers in diesem Bereich auf wackligen Füßen, denn das Problem bleibt offen, inwieweit unsere historischen Zeugnisse zentrale oder marginale Begebenheiten beschreiben“. Vogler spricht hier Erscheinungen an, die sowohl in der Erforschung des Untertanenwiderstands nach dem Bauernkrieg als auch in der Reformationsforschung nur wenig Beachtung gefunden haben. Zurecht hat er dies mit der Zufälligkeit und damit Seltenheit der Überlieferung solcher „Praktiken“ erklärt. Um es vorauszuschicken: Die vorliegende Studie thematisiert die Auflehnung von Untertanen des Dorfes Eberstadt (Stadt Buchen, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg) im Jahre 1593 gegen den Ortsherrn Hans Rüdt von Bödigheim und
Collenberg. Anders jedoch als die ‚klassischen‘ Ursachen wie Konflikte um die Fronen – solche hatte die Herrschaft der Rüdt in den Siebzigerjahren erlebt – , die Erhebung der Schatzung u. ä. speiste sich hier die Widersetzlichkeit von Untertanen nicht zuletzt aus dem Verbot von Vorstellungen und Bräuchen, die sich in den Augen des Dorfherrn und seines Pfarrers als paganes und vermeintlich altkirchliches Erbe nicht mit dem Luthertum vereinbaren ließen und die eine frappierende Ähnlichkeit mit den von Vogler beschriebenen pfälzischen „Praktiken“ aufweisen.
Einheit des religiösen Bekenntnisses im Sinne des Grundsatzes ‚religio vinculum rei publicae‘ war im Reich der Frühen Neuzeit bekanntlich Merkmal seiner ständischen Glieder, nicht des Reiches selbst. Dieses Diktum gilt gleichermaßen für diejenigen
Obrigkeiten, denen die Reichsstandschaft nicht zukam, nämlich die Reichsritterschaft. Mit Artikel 26 war sie in den Augsburger Religionsfrieden miteinbezogen worden, was § 28 des Osnabrücker Friedensinstrumentes festschrieb. Einem evangelischen
Reichsritter, der zudem über den Patronat gebot, kam folglich unbezweifelbar das Recht zu, seine Konfession und die seiner Untertanen zu bestimmen. Im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges bildete sich dafür in der juristischen Literatur mit Ius reformandi der Terminus aus, den das Osnabrücker Friedensinstrument (IPO) erstmals reichsrechtlich rezipierte.
Die geschichtliche Bedeutung des Augsburger Religionsfriedens „als die auf das Reich […] bezogene Lösung jenes universellen Problems, das eine gute Generation zuvor mit der Reformation aufgebrochen war“, ist unstrittig. Sein berühmter
Grundsatz ‚Cuius regio, eius religio‘ – wenn so auch erst 1612 von dem Greifswalder Juristen Joachim Stephani formuliert – prägte über ein Jahrhundert die konfessionelle Landkarte des Reiches. Der Religionsfrieden sprach den Reichsständen die
Entscheidung über das in ihrem Herrschaftsgebiet geltende Bekenntnis zu und dehnte damit den Landfrieden dauerhaft auf den religiös-kirchlichen Bereich aus. Der Blick der Forschung fokussierte sich denn auch auf geschlossene Territorien wie Sachsen, Württemberg u. a. m., was nicht zuletzt der günstigen Quellenlage geschuldet war. Hierzu hat Axel Gotthard zurecht angemerkt, dass der Religionsfrieden zwar den Religionsbann der Reichsstände komplettierte, für die „Schütterzonen“ des Reiches aber genug Fragen offenließ. Man darf hinzufügen, hätten seine Schöpfer auch nur den Versuch unternommen, all die offenen Fragen zu lösen, er wäre schwerlich auf den Weg gebracht worden. Zu diesen „Schütterzonen“ zählte nicht zuletzt Franken mit der Präsenz zahlreicher reichsritterschaftlicher Herrschaften. Für solche Räume findet sich im Zedlerschen Universallexikon den Begriff „Territorium non clausum“.
Im Dezember 1935 gründete Heinrich Himmler den Lebensborn e. V., dessen Zielsetzung auf NS-rassenideologischen und
bevölkerungspolitischen Faktoren basierte. Mit dem Status eines eingetragenen Vereines, organisatorisch in die SS eingegliedert, konnte der Lebensborn damit als juristische Person Eigentümer von Grundstücken, Häusern und anderen Besitztümern werden. Entsprechend der Satzung wurden Zweck und Organisation dahingehend festgelegt, „rassisch und erbbiologisch wertvolle, werdende Mütter“ zu betreuen und für ihre Kinder zu sorgen. Diese Unterstützung galt, obwohl die Heime auch verheirateten Frauen offenstanden, insbesondere ledigen Müttern, um so die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren und die Geburtenrate zu erhöhen. Im Rahmen der Antrags- und Aufnahmeformalitäten erfolgte eine umfangreiche Überprüfung der „rassischen und erbbiologischen“ Faktoren. Mittels ärztlicher Atteste und Formulare musste belegt werden, dass Mutter und Vater den Auslesekriterien der SS entsprachen. Da uneheliche Schwangerschaften seinerzeit noch in hohem Maße stigmatisiert wurden, richtete man für die Lebensbornheime eigene, geheime Standes- und Meldeämter ein. Gleichzeitig übernahm der Lebensborn für alle ledigen Kinder die gesetzliche Vormundschaft, womit die staatlichen Jugendämter ausgeschaltet wurden. Ebenso setzte der Verein Vaterschaftsanerkennungen juristisch durch und machte im Namen der Kindesmutter Unterhaltsansprüche geltend. Sofern nötig, war der Lebensborn nach der Entbindung auch bei einer Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche behilflich. Mütter, die ihre Kinder nicht mit nach Hause nehmen konnten, hatten die Möglichkeit, die Säuglinge zunächst entweder noch einige Monate im Entbindungsheim zurückzulassen oder später in lebensborneigenen Kinderheimen unterzubringen. Die vermeintliche Fürsorge beschränkte sich jedoch nur auf gesunde Kinder. Körperlich oder geistig behinderten Kindern, die trotz dieser vermeintlichen biologischen Auslese geboren wurden, entzog der Lebensborn unmittelbar seine Vormundschaft. Schwerbehinderte Säuglinge wurden in sogenannte Kinderfachabteilungen überwiesen, wo sie, von der NS-Rassenideologie als „unwertes Leben“ klassifiziert, getötet wurden.
Der Europabrunnen in Waldkirch ist seit über 50 Jahren ein besonderer Ort für Städtepartnerschaftsbegegnungen. Anlässlich der Gründung der Städtepartnerschaft zwischen Waldkirch und Sélestat, 1966, schuf ihn der Waldkircher Bildhauer Hubert Bernhard aus den Steinen eines ehemaligen Kaiser-Wilhelm-Denkmals, das hier vorher stand. Er symbolisierte damit auch das Ende der nationalstaatlichen Denkweise hin zu einer europäischen Offenheit.
Der Klimawandel ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung. Die Folgen der Erderwärmung sind schon heute zu beobachten und die im Pariser Klimaschutzabkommen festgelegte Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf 1,5 Grad erfordert erhebliche Anstrengungen zur Reduktion der globalen CO2-Emissionen. Die Verknappung der Energieressourcen, der weltweit steigende Energieverbrauch und der Klimawandel umreißen die Handlungsschwerpunkte der Energiepolitik in Gegenwart und Zukunft. Jugendliche machen mit ihrer Bewegung „Fridays for Future“ auf das Thema aufmerksam, dass zur Sicherung akzeptabler Lebensbedingungen auch in der Zukunft die derzeitige Energie- und Klimaschutzpolitik umgestellt werden muss. Erste Reaktionen der Politik sind erfolgt: Der Bund hat Eckpunkte zum Klimaschutz beschlossen, das Land hat am 12. Oktober 2021 das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) 2013 novelliert und verschärft.
Die vielseitigen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland, die Zusammenarbeit innerhalb der EU, Urlaubsreisen und Ausflüge ins Nachbarland, Schüler- und Jugendbegegnungen, all dies ist erfreulicherweise ganz selbstverständlich geworden.Die Anfang 2020 ausgebrochene Corona-Pandemie hat jedoch gezeigt, dass gar nichts selbstverständlich ist. Treffen mit französischen Freunden? Unmöglich. Ein Ausflug zum elsässischen Weihnachtsmarkt? Undenkbar. Grenzübertritt? Wenn überhaupt, dann mit negativem Testergebnis plus Quarantäne. Auch die Regierungen haben Zeit gebraucht bis zu der Erkenntnis, dass diese Herausforderung nur gemeinsam bewältigt werden kann.
Umso mehr freut man sich nun, im Sommer 2021, darauf, dank Impfungen bald alle Freundschaften wieder persönlich pflegen zu können. Am Beispiel der Deutsch-Französischen Gesellschaft soll gezeigt werden, wie bürgerschaftliches Engagement vor Ort in jahrzehntelanger ehrenamtlicher Arbeit deutsch-französische Kontakte aufgebaut hat, beginnend in einer Zeit, in der
dies noch nicht selbstverständlich war.
Im Namen Rohrbach ist die Anspielung auf Wasser schon enthalten und in seinem Wappen bereits visualisiert. Fünf blaue Wellenlinien symbolisieren den Bach im geteilten Wappenschild. Darüber stehen auf gelbem Grund die Buchstaben „r o r“. Der Bach oder „Die Bach“ wie die Mundartbezeichnung ist, hat seinen Namen nicht, wie heute oft irrtümlich angenommen, von seinem im Ortsbereich weitgehenden Verlauf in Rohren, sondern vom Schilfrohr, das am Bachufer wuchs. Das Bachwasser floss vom kleinen Odenwald in einen der nacheiszeitlich stark mäandrierenden Schwemmarme von Rhein oder Neckar, die früher bis ins Gebiet des heutigen Rohrbach und Kirchheim reichten. Der „Kerchemer See“ genannte Altarm, der Rohrbach und Kirchheim trennte, war noch bis etwa 1920 mit Wasser gefüllt. Nach seinem vollständigen Verlanden erinnert allein der Verlauf der „Oberen-“ und „Unteren Seegasse“ in Kirchheim an dieses Gewässer.
„Das ist kein Null-acht-fünfzehn-Baugebiet, das ist ein Stück Heidelberger Geschichte“, erinnerte im März 2003 Oberbürgermeisterin Beate Weber bei der Grundsteinlegung zum neuen Wohnquartier an die 1853 gegründete Fuchs Waggonfabrik, die seit 1902 ihren Standort in Rohrbach hatte. „Wir haben darauf bestanden, dass das Quartier ein Stück von seinem Charakter bewahrt. Wenn Mauern und Giebel zu sehen sind, bekommt man eine Ahnung davon, was sich da abgespielt hat.“ Auch bei der Namensgebung der Straßen wurde ein deutlicher Bezug zur Waggonfabrik gewünscht. So hatte
der Gemeinderat bereits im Dezember 2002 beschlossen, die industrielle Technikgeschichte des Baugebiets in den Vordergrund zu stellen. Namensgeber für die neuen Erschließungsstraßen wurden deshalb bedeutende Techniker, Erfinder und Ingenieure wie Felix Wankel, Franz Kruckenberg, Konrad Zuse, Georg Mechtersheimer, Rudolf Hell und Freiherr Karl von Drais. Zur Verdeutlichung ihrer jeweiligen Bedeutung tragen die Straßenschilder neben dem Namen auch die dazu gehörenden Kurzbiografien. Hier werden die jeweils wichtigsten Heidelberger Leistungen auf dem Gebiet der Eisenbahnentwicklung vorgestellt.
Rohrbach ist ein seit über 1250 Jahren verbriefter, historisch gewachsener Ort und heute Stadtteil im Süden Heidelbergs. Seit dem 30-jährigen Krieg mehrfach bis an die Grenzen seiner Existenz verwüstet hat der ursprünglich durch Landwirtschaft und Weinbau dörflich geprägte Ortsteil, Anfang des 20. Jahrhunderts, unterbrochen durch zwei Weltkriege, eine dynamische Entwicklung durchlaufen. Diese hat nicht zuletzt zusammen mit Heidelberg zu einem starken Einwohner- und Arbeitsplatzzuwachs geführt, der heute noch anhält. Heidelberg hat einen dementsprechend großen Bedarf an Wohnraum. Dem Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung und dem sparsamen Umgang mit der Ressource Boden folgend, versucht die Stadt durch die
Konversion frei werdender Flächen zu entsprechen. Noch bevor die großen Chancen durch den Abzug der Amerikaner abzusehen waren, bot sich eine erste große Möglichkeit mit der Wiedernutzung des ehemaligen Industriegeländes der Waggonfabrik Heinrich Fuchs.
Der Neckar-Odenwald-Kreis ist mit der Kreisreform 1973 aus den Kreisen Buchen und Mosbach
entstanden. Bis heute tendiert der nördliche Kreisteil in die Region Franken, der südliche
in die ehemalige Kurpfalz. Damit spiegelt sich die frühere territoriale Zugehörigkeit wider,
wo vor allem das Kurfürstentum Mainz und die Kurpfalz bestimmend waren. Die dadurch
bedingte konfessionelle Unterschiedlichkeit war beim Kampf um den Südweststaat bestimmend
und wirkt sich bis heute im Wahlverhalten aus.
Das Jahr der 600. Wiederkehr des Konstanzer Konzils mit wiederholtem Aufenthalt des Königs Sigismund mit seiner Hofhaltung magyarischer Aristokraten und Hohepriester ist ein willkommener Anlass, die historischen Ereignisse der Hunnen, Awaren
und der Magyaren am Bodensee nachzuzeichnen. Weit in die Urzeiten reichen die Erinnerungen an den großen Hunnenkönig Attila des Hildebrandliedes (in der Nibelungen
Not: Etzel) in Süddeutschland zurück, dessen Reich zeitweilig auch die alemannischen
Gebiete südlich der Donau einschloss [1] (Abb. 1). In den Chroniken des 14. Jahrhunderts
ist die Existenz einer »Etzelburg« für das Römerkastell Schirenhof bei Schwäbisch Hall
nachweisbar. Auch heute noch wird ein Teil des Tunibergs an der oberrheinischen Tiefebene bei Merdingen (im Landkreis Hochschwarzwald) als Attilafelsen bezeichnet. Und
der Sage nach soll sich das Grab des Hunnenkönigs im Überlinger Wald Sigmundshau in
der Nähe des Hofguts Höllwangen befinden, in einem kegelförmigen, mit einem Erdwall
umgebenen, hohl klingenden Berg (Abb. 2), wo Attila in siebenfachem, diamantenem,
goldenem, silbernem, kupfernem, zinnernem, eisernem und eichenem Sarg bestattet worden sein soll. Hier soll früher eine Turmburg gestanden haben. [2] Doch konnte die Königsleiche bei wiederholten Grabungen bisher nicht gefunden werden. [3]
(vgl. Anlage 1).
Ende 1918: Kriegsende, Revolution. Friedrich Ebert übernimmt die Regierungsgeschäfte und bildet den Rat der Volksbeauftragten, bestehend aus je drei Vertretern der SPD und der USPD. Der Rat konstituiert sich am 12. November 1918 und verkündet das aktive und passive Wahlrecht für Frauen. Mit der Einführung des Frauenstimmrechts „ist aber nicht der Vorhang über dem ‚Stück mit dem guten Schluß‘ gefallen, es hat vielmehr ein neuer Akt des Dramas begonnen. […] Klafft nicht zwischen Gesetz und Ausführung ein bedenklicher Abgrund?“, so kritisch urteilte Camilla Jellinek bereits 1919. Ihrer Einschätzung würden auch heute noch viele Frauen uneingeschränkt zustimmen.
Im Mai 1913, nur 15 Monate vor dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs, wagte der Mediziner
und Generaloberarzt des preußischen Heeressanitätsdienstes Paul Schmidt in einem Vortrag
vor der Berliner Kaiser-Wilhelm-Akademie, in dem er die historische Genese des deutschen
Heeressanitätswesens behandelte, einen optimistischen Blick in die Zukunft: Sollte demnächst
ein großer Krieg ausbrechen, was durchaus wahrscheinlich sei, denn wer sollte sich heutigen
Tages unterfangen, noch den Traum des ewigen Völkerfriedens zu teilen, dann sei das deutsche
Lazarettwesen gut gerüstet: Die Organisation unseres Heeressanitätswesens [ist] auf eine Höhe
gebracht, dass alle Bedürfnisse der Versorgung unserer Kranken und Verwundeten auf dem
Schlachtfelde wie in den Lazaretten, des Krankentransportes und der Krankenunterbringung
erfüllt werden. Für wahr! Unser Sanitätskörper darf mit berechtigtem Selbstvertrauen und in
dem Bewusstsein seiner Kriegsbereitschaft den kommenden Ereignissen ruhigen Sinnes entgegensehen.'
Über die Gründung der Universität Tübingen im Jahr 1477 und die an dieser
Universität bis zur Reformation gelehrte Theologie informiert eine ganze Reihe
wichtiger Arbeiten. Bekannt ist auch, daß Graf Eberhard d.Ä. im Zusammenhang
mit der Universitätsgründung erwog, die Dominikaner nach Tübingen zu
berufen und ihnen das Kloster der Augustiner-Eremiten zu übergeben, da, wie
schon Martin Crusius angemerkt hat, die Dominikaner damals gelehrter waren als
die Augustiner-Eremiten. Der Provinzial der Dominikaner, Fabri von Stubach,
hielt sich im Jahr 1478 zwischen dem 25. Mai und dem 2. August über einen
längeren Zeitraum bei Eberhard d.Ä. im Uracher Schloß auf, um die Reform der
württembergischen Dominikanerinnenklöster zu leiten. Dies scheint jedoch nicht
der alleinige Zweck seiner Anwesenheit in Urach gewesen zu sein, denn er
verließ das Schloß nicht einmal, als es um die Reform des Klosters Offenhausen
ging, die Eberhard d.Ä. besonders am Herzen lag. Vielmehr gab der Provinzial seinem Reformkommissar Johannes Meyer schriftlich seine Anweisungen. Offenbar
verhandelte Fabri von Stubach damals mit Eberhard d.Ä. auch erfolgreich
über eine Mitwirkung der Dominikaner an der Universität. denn noch im August
1478 mußte der Provinzial der Augustiner-Eremiten sein Tübinger Kloster an
Graf Eberhard d.Ä. abtreten.
Simon Meisner (1912-1994)
(2001)
»Voila! Ich will euch eine Geschichte erzählen«, begann Simon Meisner oft, wenn
man ihn nach Erlebnissen und Begebenheiten aus seinem Leben fragte. Geschichte, ob persönliche oder gesellschaftliche, wird erst durch Geschichten, Beispiele oder Biographien lebendig. Der letzte jüdische Lehrer in Freudental war so
ein »Geschichts-Erzähler«. Bis in sein hohes Alter war er als überzeugter, frommer jüdischer Lehrer und Pädagoge aktiv. Durch seine Geschichten erreichte er
mehr als durch Predigten, schrieb man in einem Nachruf über ihn.
Die „Sonne" galt nach Franz Disch (Chronik der Stadt Wolfach, 1920) lange Zeit als das bedeutendste und wahrscheinlich älteste Wirtshaus der Stadt Wolfach. Sie lag gegenüber dem Rathaus am Markt und war verbunden mit der Ladstatt (dem Einstellmonopol für den Lastenfernverkehr), dem Weinumschlag und mit einer Gastherberge. Die „Stube" (Trink- und Ratsstube) auf dem Rathaus war vielleicht als Einrichtung älter, sie war aber keine „offene Gastherberge".
In jeder Familie gibt es Krach. Und zu den Klassikern gehört, dass sich die älteren
Geschwister beschweren, wenn das Nesthäkchen mal wieder eine Vorzugsbehandlung
bekommt. Noch schlimmer womöglich, wenn das Kleinste noch einen anderen Vater
oder eine andere Mutter als die übrigen Kinder hat. So geht es manchmal auch in
einem Gemeinwesen zu. Denn ausgerechnet der namensgebende Ort der Stadt Ludwigsburg ist ja bei weitem der jüngste gegenüber den anderen, eingemeindeten Orten,
die sämtlich viele Jahrhunderte älter sind.
Eglosheim, Neckarweihingen, Hoheneck, Oßweil, Pflugfelden und Poppenweiler
sind gewachsene Siedlungen aus sehr alten Zeiten, ihre Gründer bleiben unbekannt.
Ludwigsburg dagegen kann sich rühmen, in Eberhard Ludwig von Württemberg
einen Stadtvater im wahrsten Sinne des Wortes zu haben, der zu Lebzeiten die
Ortschaft hegte und pflegte und testamentarisch ihren Fortbestand verfügte. Die
heutigen Ortsteile von Ludwigsburg fühlen sich deshalb mitunter zurückgesetzt. Sie
machen diesen Makel durch ihren eigenen Lokalstolz wett. »Wir sind halt mehr als
doppelt so alt wie Ludwigsburg«, das wurde mir als Neuankömmling schon nach
wenigen Wochen beim Friseur in Oßweil bedeutet. Immerhin bemühten sich frühere
Stadtoberhäupter Ludwigsburgs darum, das hohe Alter der Ortsteile zu würdigen. So
bezeichnete Oberbürgermeister Dr. Elmar Doch Eglosheim im Jahre 1951 als »dreimal so alte Tochter«. Aber dennoch: Wer die Auseinandersetzungen um die Eingemeindungen Ludwigsburgs nachverfolgt oder sich gar an diese erinnert, wird sogar
regelrecht feindliche Einstellungen gegenüber der jüngeren Konkurrenz feststellen,
die alle etablierten Orte so dreist überholt hat. Das ist bei Freudenstadt im Schwarzwald nicht anders, das ebenso wie Ludwigsburg, wenn auch noch ein Jahrhundert
früher, vom württembergischen Herzog gegründet wurde. »In Baiersbronn [dem
älteren Nachbarort, K. N.] ist die Luft in dieser Hinsicht sogar heute noch nicht
gereinigt«, schreibt 1937 der Ortschronist von Freudenstadt. Gewisse feindliche Einstellungen halten sich auch über Jahrhunderte.
Er ist kein Unbekannter im Geschichts- und
Heimatverein Villingen, dem er als Mitglied angehört:
Dietmar Kempf, der sich als Modellbauer einen
Namen gemacht hat. Der GHV hat ihn und seine
Arbeiten in mehreren Jahresheften vorgestellt. Seine
großartigen Modelle von der Bickenkapelle, dem Alten
Kaufhaus und der Lorettokapelle fanden große
Bewunderung. Aber es geht ihm nicht um Bewunderung und Anerkennung, sondern er hat es sich zur
Aufgabe gemacht, Gebäude, die in der Stadtgeschichte
eine wichtige Rolle spielen oder gespielt haben, als
Modell zu erhalten und – wenn sie nicht mehr vorhanden sind - aus der Vergangenheit zurückzuholen.
Das ist ihm bisher sehr gut gelungen. Mit dem jetzt
fertiggestellten Modell von der Villinger Altstadt -
kirche, von der heute nur noch der Turm auf dem
Friedhof, als ältestes Bauwerk der Stadt, erhalten ist,
stellt er ein weiteres kunsthandwerkliches Meisterstück
vor und macht Villinger Vergangenheit wieder sichtbar.
Ob Jesus nach seiner Geburt tatsächlich in einer
Krippe lag und wenn ja in welcher, ist nicht
bekannt. Der Brauch aber, sich die Menschwerdung von Gottes Sohn so vorzustellen und en
miniature zu inszenieren, ist seit der frühen
Christenheit lebendig. „Das Heilsgeschehen wird
handgreiflich fassbar“, sagte Alt-Dekan Kurt Müller
zur Eröffnung der Krippen-Ausstellung im Alten
Rathaus. Die Vernissage war aus Platzgründen ins
Franziskaner-Refektorium verlegt worden, das voll
besetzt war.
Am 1. Dezember 1503 verstarb Herzog Georg von Bayern-Landshut in Ingolstadt ohne männliche Nachkommen hinterlassen zu haben. Der Tod des Fürsten war ein Ereignis, das heftige Betriebsamkeit auf der diplomatischen Bühne auslöste. Unter Vermittlung Kaiser Maximilians I. wurden Bemühungen zur Schlichtung zwischen den Herzögen von Bayern-München und den Pfalzgrafen bei Rhein unternommen, da beide Anspruch auf das Landshuter Erbe erhoben. Argumentativ war Albrecht IV., das Oberhaupt der Münchener Linie, zweifellos im Vorteil. Er konnte sich auf eine Vielzahl von Urkunden, hier besonders prominent auf die Teilungsurkunde von 1392, sowie auf die agnatische Verbindung zu Herzog Georg berufen. Die Pfälzer hingegen bauten ihre Argumentation
darauf auf, dass die Tochter des Verstorbenen, Elisabeth, den Sohn Kurfürst Philipps, Ruprecht, geheiratet hatte. Bereits 1496 hatte Herzog Georg in seinem Testament die Hochzeit mit einem Sohn des Kurfürsten bestimmt und – gegen die Regelungen in der Teilungsurkunde – festgelegt, dass das Landshuter Erbe durch die weibliche Erbfolge an die pfälzischen Wittelsbacher fallen sollte. In den letzten Jahren vor seinem Tod war der Herzog vor allem darum bemüht gewesen, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass das Fürstentum nach seinem Ableben über Elisabeth an die kurpfälzische Linie des Hauses kam.
Normen für Kessel und Köche
(2018)
Das Heidelberger Schloss dürfte zu den mit am besten erforschten Residenzen
des Alten Reichs gehören. Historiker haben sich ihm ebenso gewidmet wie Vertreter
der Kunstgeschichte und Bauforschung. Arbeiten zum Hauptsitz der pfälzischen
Kurfürsten im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit sind in großer
Zahl vorhanden. Entsprechend gut ist die bauliche Hülle erschlossen. Wesentlich
schwieriger ist es allerdings, dem Alltag der Menschen näherzukommen, die im
Mittelalter am Heidelberger Hof lebten.