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Glaube und Aberglaube sind dem Menschen wesenhaft und was den Aberglauben betrifft, eine verborgene Erscheinung die man nicht zu Markte trägt. Aufklärerische Vernunft und moderne elektronische Kommunikation wie Fernsehen und Internet vermochten wenig zu ändern. So ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage, dass eine Mehrheit von Frauen und Männern in Deutschland an übersinnliche Kräfte und Erscheinungen glaubt, zu denen auch Geisterkontakte gehören. Wir entfernen uns also nicht aus der Zeit, wenn wir die schicksalsträchtigen Legenden, Mythen und düstere Phantasien als realen Teil des Volksglaubens
zur Kenntnis nehmen. Auch heute noch gibt es Bevölkerungskreise die sich als Eingeweihte in vermeintliche Geheimlehren verstehen.
Wie lassen sich die Bürgerbücher[1] in das Verständnis unserer Zeit übertragen? Was und wer ist ein
Bürger? Wem gehört z.B. ein Haus? Kaum zu glauben, dass beispielhaft in den zwei nachstehenden
lapidaren Eintragungsformulierungen der Schlüssel
zu einer Fülle spannender Informationen steckt:
„ltem, Johans Loseli ist burger an sinem halben
hus, waz Dietmars, wider Regelins hus" (Ebenso,
Johann Loseli ist Bürger an seinem Haus geworden,
das dem Dietmar gehört hatte, gegenüber dem
Haus des Regelin)
„ltem, Anna, relicta Hainrich Murers, ist burgerin
an irem halben huse, an dem tail wider der Glungginen
huse in brunnen-gassen"2 (Ebenso, Anna,
Witwe des Hainrich Murer, ist Bürgerin an ihrem
Haus geworden, das mit seiner Seite dem Haus der Glunggin in der Brunnengasse gegenüberliegt).
Die Kutmühle
(2002)
Von mehr als dreißig „Mühlen“ im unmittelbaren
Einflussbereich der mittelalterlichen Stadt Villingen ist die Kut(h)mühle der einzige Gewerbebetrieb der mit Standort und Funktion in der Gegenwart angekommen ist.
Darin liegt auch ein Teil ihrer wirtschaftsgeschichtlichen Bedeutung. „Mühlen“ ist ein Oberbegriff. Getreidemühlen, Ölmühlen, Schleifmühlen, Sägewerke, Tuchwalken und Hammerwerke mit ihren mechanischen Triebwerken fallen
darunter. Alle diese handwerklichen Produktionsstätten waren einst ent lang der Fließwässer, besonders der Brigach, aufgereiht worden für die sie ein
Wassernutzungsrecht besaßen. Diese hatte man
dann meist kanalisiert oder gelegentlich, des unterschiedlichen Wasseranfalls wegen, als Weiher
gestaut.
Geologie in und um Villingen
(2001)
Kaum vorstellbar, „dass die Brigach einmal westlich von der Lorettokapelle in 770 m Höhe
(Anm.: vielleicht auch in 850 m heutiger
Meereshöhe) floss und von da ihren Weg über das
Laible nahm“. Der Zusammenfluss von Brigach
und Breg erfolgte damals, im Mittelpliozän, dem
jüngsten Tertiär vor rund drei Millionen Jahren,
auf dem Schellenberg westlich von Donaueschingen. Zu sehr haben sich selbst in der Erdneuzeit
vor nur ein paar Millionen Jahren die Erdoberfläche, das Land und die Gewässer vor allem der
Lauf der Flüsse verändert.
Die Stadtmauer
(2011)
Die hochaufragende steinerne Mauer gehört
zum Bild einer jeden mittelalterlichen Stadt wie
deren Wehr- und Tortürme, den Kirchtürmen, den
Klöstern und Bürgerhäusern.
Sie stellt als Bauwerk äußerlich die Vollendung
der Entwicklung vom Marktort zur Stadt dar. Mit
ihrer statischen Festigkeit ist sie ein Wehrbau mit
militärischer Funktion zum Schutz der Einwohner,
d.h. der Bürger, Hintersassen und der vielen anderen. Sie ermöglicht es so, über die Wehrgänge der
Innenseite, gewissermaßen „von oben herab“, sich
aus eigener Kraft gegen Übergriffe von außen zu
schützen. Gleichzeitig wird sie auch für Leute des
Umlandes, die in die wirtschaftspolitischen
Beziehungen der Stadt eingeschlossen sind, zum
Sicherheitsraum bei feindlicher Bedrohung.
Liest man die alten Ratsprotokolle, so stellt man
fest, dass noch in der ersten und zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts die Entsumpfung der mittelalterlichen Stadt wohl als das wichtigste kommunalpolitische Problem angesehen werden musste. Das
gesamte Regen-, Schnee- und Brauchwasser sowie
Abwasser blieb ja zunächst in der Stadt und nach
einem Regen verwandelten sich die zum größten
Teil noch ungepflasterten Straßen in Dreck und
Schlamm. ... Hinzu kam die Unzulänglichkeit der
aus dem 18. Jahrhundert stammenden Pflasterungen der vier Hauptstraßen. ... Alle Nebenstraßen (Gassen) waren noch ungepflastert bzw.
nicht versiegelt. ... Unrat aller Art floss noch immer
auf die Straßen; so schreibt es Ulrich Rodenwaldt.1
In den Jahren und Jahrzehnten ab 1834 entfaltete
die Stadt aufgrund ihrer Ratsbeschlüsse nachhaltig
die finanziell aufwendigen Aktivitäten. 1842 kam
es im Großen Bürgerausschuss zu einem wichtigen
Beschluss, der unter anderem „die Tieferlegung
bestehender und Anlegung neuer Kanäle in der hiesigen Stadt und Überwölbung derselben nach dem
hierüber vorliegenden Riss und Überschlag der
Großherzoglichen Straßenbauinspektion“ beinhaltete.
St. Agatha von Villingen
(2007)
Es ist das heutige Haus der Familie des Elektromeisters Hubert Dörflinger und seiner Frau Luzia
in der Brunnenstraße 21. An der Giebelseite zur
Zinsergasse befindet sich eine in die Wand eingelassene vergitterte Nische. In ihr steht eine sorgfältig
geschnitzte und farblich gefasste Frauenskulptur
mit ihrer bis zu den Füßen wallenden Kleidung: die
heilige Agathe.
Wäre man nicht den geäußerten Anregungen des GHV-Vorsitzenden Günter Rath gefolgt, hätte unserem Anliegen nach mehr als dreißig Jahre das Vergessen gedroht. Wie der Titel besagt, können erstmals konkrete, d.h. absolute Daten zur ausschnittsweisen Baugeschichte des Villinger Münsters vorgelegt werden. Baugeschichtliche Daten ergeben sich ansonsten bis heute aus zeitlich relativen Einschätzungen und sind somit Näherungswerte. Diese ergeben sich aus der städtischen Siedlungsgeschichte, den baustilverändernden Perioden oder den wechselnden Herrschaftsverhältnissen als kombiniertes Anliegen von Stadtherrschaft und kommunaler Verfassung der Bürger.
Das Narrenschiff
(2009)
Ein Pfennig nur?
(2007)
„... tun Wir allen Menschen dieser Welt und auch
den künftigen Generationen kund und zu wissen,
dass Wir auf Ersuchen des erlauchten Herzogs
Hermann Unserem Grafen Berthold das Recht, die
allerhöchste Erlaubnis und die Gewalt gegeben,
verliehen und bewilligt haben, an einem bestimmten Ort, seinem Flecken Villingen nämlich, einen
öffentlichen Markt mit Münze, Zoll und der
gesamten öffentlichen Gerichtsbarkeit abzuhalten
und auf Dauer einzurichten. ...“