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Ist Fotografie Kunst? Diese Diskussion ist wohl abgeschlossen. Niemand, der sich ernsthaft mit dieser Gattung beschäftigt, wird diese Frage verneinen können. Den Gegenargumenten ist inzwischen einfach die Luft ausgegangen. Fotografie und Malerei?Dies ist die sehr viel spannendere Diskussion. Schon Walter Benjamin machte darauf aufmerksam, daß man nicht nur die Frage untersuchen müsse: welchen Einfluss hat die Malerei auf die Fotografie, sondern auch: wie verändert die Fotografie die
Malerei? Es gibt inzwischen soviele Bücher, Abhandlungen, Ausstellungen zu diesem Thema. Sie kennen sicher vieles davon. Ich möchte nur einen Aspekt herausheben, der mir im Zusammenhang mit den Fotografien von Bernhard Strauss wichtig erscheint.
Mit der Musik, laut Heinrich von Kleist die »Wurzel aller übrigen Künste«, ist die Stadt Bruchsal
auf vielfältige Weise verbunden. Einerseits durch nicht wenige bekannte Komponisten und
Interpreten, die hier geboren wurden oder hier tätig sind, andererseits durch eine Vielzahl von
Vereinen, die sich schon seit vielen Generationen auf mannigfaltige Weise und teilweise auch
auf internationalem Parkett mit der Tonkunst beschäftigen. Und natürlich darf auch das rege
Konzertleben nicht vergessen werden, welches ganzjährig die unterschiedlichsten Musikstile
und Musikrichtungen auf die Bühnen der Stadt bringt. Unter der Überschrift »Hier gibt’s was
für die Ohren!« stellt Stadtarchivar Thomas Moos in einem kleinen geschichtlichen Streifzug
die »Musikstadt Bruchsal« vor.
Von der Grundschule bis zur International
University in Germany: In Bruchsal gibt es
über dreißig verschiedene Bildungseinrichtungen
und daher kann man die Stadt
sicherlich als Stätte der Schulen und der
Bildung bezeichnen. Eine dieser zahlreichen
Schulen, das Schönborn-Gymnasium, feiert in
diesem Jahr ihr 250jähriges Bestehen und
kann somit immerhin auf ein Vierteljahrtausend
bewegte Geschichte zurückblicken.
Der folgende kleine Aufsatz soll dazu dienen,
den Schülerinnen und Schülern, der Lehrerschaft
und allen interessierten Bürgerinnen
und Bürgern einen kurzen Einblick in die
traditionsreiche Geschichte dieser Bildungseinrichtung
zu geben.
Im Archiv der Familie Schönborn zu Wiesentheid wird ein Brief verwahrt, den Damian Hugo von Schönborn am 9. März 1720 an seinen Bruder Rudolf Franz Erwein geschrieben hat. In diesem Brief findet sich der Satz „Ich habe nun den ort ausgelesen, wohe meine residentz hinkommen solle, ich habe mein lag kein schönere situation von allem gesehen, es ist zu Bruchsal, ein statt, viel größer als Aschaffenburg, rechdt schön wieder gebauet." Wie kam es dazu, daß Schönborn seinen Sitz in Bruchsal und nicht in der Stadt Speyer, die dem Fürstbistum den Namen gab, nehmen wollte? Um diese Frage zu beantworten, muß man in der Geschichte etwas zurückblicken. Damian Hugo von Schönborn war nicht von Geburt an für den geistlichen Stand bestimmt. Nach einer wissenschaftlichen Ausbildung bei den Jesuiten und mehreren Studienaufenthalten im benachbarten Ausland trat er in die Dienste Kaiser Karls VI. Für diesen war er mehrere Jahre als Diplomat tätig und wurde auch auf dessen Vorschlag hin in Rom zum Kardinal ernannt. Schließlich wählte man ihn im Jahre 1716 zum Nachfolger des Speyerer Fürstbischofs und somit war sein weiterer Lebensweg festgelegt.
,,... ich habe nuhn den orth ausgelesen wohe mein residentz hinkommen solle ... es ist zu Bruchsal", teilt Kardinal Damian Hugo von Schönborn, der am 3. Dezember 1719 sein Amt als Fürstbischof von Speyer angetreten hatte, seinem „tres honore frere" Franz Erwein nach Wiesentheid mit. Diese seine Entscheidung, bereits am 3. Juli des folgenden Jahres Wohnsitz und Residenz vom „protestantischen", auf seine Rechte als Reichsstadt bedachten Speyer auf das rechtsrheinische Gebiet zu verlegen,
markiert den Beginn des „glanzvollsten Jahrhunderts" in der nunmehr über 1000 Jahre währenden (geschriebenen) Geschichte Bruchsals. Der Schlossbau sollte jedenfalls zur Basis einer gedeihlichen Stadtentwicklung werden.
Aus auffallend großen, wachen Augen blickt ein nach der ungefähr um 1760 bis 1780 in Mitteleuropa bestimmenden Mode gekleideter und frisierter Herr „in seinen besten Jahren", leicht
über die linke Schulter gewendet den Betrachter mit - so scheint es - freundlicher Skepsis und
zugleich fragend an. Das in einem schlichten, perlkranzgezierten Altgoldrahmen von ungefähr
20 x 22 cm gefasste, weder signierte noch datierte Bildnis erinnert mehr an einen feinsinnigen
Gelehrten als an einen tatkräftigen und vermögenden Handelsherrn, den der Porträtierte - entsprechend einer gut 120 Jahre alten Familienüberlieferung - darstellen soll. Danach handelt es
sich um Carl Franz Montfort, der sich im Lauf seines ungewöhnlich langen Lebens als erfolgreicher Kaufmann, vor allem aber als Inhaber verschiedener Ämter und Funktionen der städtischen Verwaltung Freiburgs um die Mitte des 18. Jahrhunderts einen Namen gemacht hatte, der
sich bis heute im historischen Bewusstsein der Stadt erhielt.
Die Glöcklehof-Kapelle in Bad Krozingen hat ihre Bekanntheit der Neugierde eines Kurgastes zu verdanken. Vor über 60 Jahren kratzte er am weißen Innenputz des Chorraumes und entdeckte darunter mittelalterliche Malereien. Von nun an erst war die bescheidene Saalkirche, auf einem Hofgelände in Oberkrozingen gelegen, für die Wissenschaft von Interesse. Für die Kapelle selbst hatte das zunächst zur Folge, dass der zu diesem Zeitpunkt barockisierte Bau mit kriegsbedingter zeitlicher
Verzögerung 1956 nach damaligem Kenntnisstand in einen mittelalterlichen „zurückverwandelt" wurde. Für die Forschung bedeutete dieser Fund einen weiteren Mosaikstein in der Kenntnis der frühmittelalterlichen Malerei der Bodenseeregion.
Die Architektur der Kapelle erfuhr dagegen in der Wissenschaft bis auf eine Ausnahme kaum Beachtung. Erst 1993 wurde durch eine sorgfältige bauarchäologische Untersuchung durch das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg der Wert und die Besonderheit des Baues erkannt. Anlass dazu waren Feuchtigkeitsschäden, aufgrund derer man den gesamten Außenputz der Kapelle abschlagen ließ. Man erkannte nun an der originalen Bausubstanz unter anderem zwei ehemalige, hochgelegene Eingänge im Westen der Kapelle, die auf die Existenz einer abgegangenen Westempore mit direkten Zugängen hinweisen, sowie Indizien zum Bauprozess und zur ursprünglichen Gestaltung der Bauhaut aufgrund der Reste des originalen Fugenverputzes. Die Befunde der Putz- und Mörteluntersuchung wurden in die damals erstellte steingerechte Bauaufnahme aller Außenwandflächen eingetragen und somit zur weiteren Auswertung dokumentiert. Die originalen Bestände wurden im Herbst 1993 unter einem neuen Kalkputz gesichert.
In der spätmittelalterlichen Geschichte von Stadt und Amt Marbach gibt es eine
eigentümliche, rund vierzigjährige Periode. In dieser Zeit, genauer zwischen 1463
und 1504, empfingen die württembergischen Herrscher die genannte Amtsstadt,
die ja bereits 1302 an Württemberg gelangt war, mit mehr als einem Dutzend zugehöriger Dörfer und Weiler [1] vom Pfalzgrafen bei Rhein zu Lehen. Dies ist ein
bemerkenswerter Vorgang, hatte doch zuvor noch kein württembergischer Graf in
einem Lehensverhältnis zur Kurpfalz gestanden. Die neuere Forschung sieht in
dieser »Lehensauftragung« folglich einen Vorgang, der für die württembergisch-pfälzischen Beziehungen von »enormem politischen Symbolwert« gewesen sei. [2]
Die Geschichte der Gründung des Klosters Mariental in Steinheim an der Murr ist
schon mehrfach thematisiert worden. Zu der von Berthold von Blankenstein und
seiner Gattin Elisabeth durchgeführten frommen Stiftung sind gleich mehrere
urkundliche Zeugnisse überliefert und doch wurde in der Literatur eine »eigentliche Gründungsurkunde« vermisst. In der Tat ist in einem Teil der einschlägigen
Dokumente von der geplanten, in anderen von der bereits vollzogenen Klostergründung die Rede. Gewissermaßen an der Schnittstelle zwischen beiden Gruppen steht jene, heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart aufbewahrte Urkunde, in der
die Stifter Berthold und Elisabeth von Blankenstein eine Reihe von Verfügungen
bezüglich ihrer Stiftung treffen. Einerseits wird in dem Stück eine bereits gegründete Kirche der Nonnen (ecclesiam sanctimonialium, quam ... fundavimus) erwähnt, andererseits wird deutlich, dass Kloster und Klausur noch nicht eingerichtet sind. Bestimmungen hinsichtlich der Klostervogtei, einem im Wortsinn grundlegenden Element der Klosterverfassung, sind ebenfalls hier zu finden. Dies lässt
vermuten, dass unsere undatierte Urkunde zwischen der von Bischof Heinrich
von Speyer am 31. Dezember 1254 ausgestellten Genehmigung für die Klostergründung und Klosterausstattung5 und der am 18. November 1255 vom Propst
von Beutelsbach auf Weisung des Papstes vollzogenen Inkorporation der Steinheimer Pfarrkirche mit allem Zubehör in das Kloster Mariental einzuordnen ist. Da
die Forschung heute bei Gründungsvorgängen allgemein von einem »gestreckten
Verlauf« ausgeht, dürfen wir das von Berthold und Elisabeth von Blankenstein
ausgestellte Dokument, in dem sich der Stifterwille manifestiert, durchaus als
»Gründungsurkunde« des Klosters Mariemal in Steinheim betrachten. Bemerkenswert ist, dass eine Bestimmung der Klostergründer mindestens drei Jahrhunderte überdauert hat: In der 1577 von der württembergischen Klosterhofmeisterei
aufgenommenen Beschreibung der Baulichkeiten im Klosterbezirk findet sich eine
Vorschrift hinsichtlich der Benutzung der Klostermühle in genau der Form, wie
sie 1255 festgelegt wurde.
Schlägt man in der amtlichen Landesbeschreibung des Landes Baden-Württemberg
die Artikel über Oßweil und Erdmannhausen nach, findet man dort als erste Nennung der Orte jeweils den Hinweis auf das Jahr 817 mit dem Zusatz »Fälschung
15. Jh.«. Auch das 1982 publizierte Ortsnamenbuch des Stadtkreises Stuttgart und
des Landkreises Ludwigsburg lässt in beiden Fällen die Belegreihen mit dem Jahr 817
beginnen und zwar mit der Sigle »KF 15. Jh.«, was für eine in Überlieferung des
15. Jahrhunderts auf uns gekommene gefälschte Königs- oder Kaiserurkunde steht.
Einschränkend wird bei Erdmannhausen allerdings hinzugefügt, dass der angeführte Beleg zum Jahr 817 »nicht der Erstbeleg« sei, weil er aus einer späteren Fälschung
stamme und der Fälscher den Namen fehlerhaft von einer Vorlage abgeschrieben
habe.