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Schlägt man in der amtlichen Landesbeschreibung des Landes Baden-Württemberg
die Artikel über Oßweil und Erdmannhausen nach, findet man dort als erste Nennung der Orte jeweils den Hinweis auf das Jahr 817 mit dem Zusatz »Fälschung
15. Jh.«. Auch das 1982 publizierte Ortsnamenbuch des Stadtkreises Stuttgart und
des Landkreises Ludwigsburg lässt in beiden Fällen die Belegreihen mit dem Jahr 817
beginnen und zwar mit der Sigle »KF 15. Jh.«, was für eine in Überlieferung des
15. Jahrhunderts auf uns gekommene gefälschte Königs- oder Kaiserurkunde steht.
Einschränkend wird bei Erdmannhausen allerdings hinzugefügt, dass der angeführte Beleg zum Jahr 817 »nicht der Erstbeleg« sei, weil er aus einer späteren Fälschung
stamme und der Fälscher den Namen fehlerhaft von einer Vorlage abgeschrieben
habe.
Im ausgehenden 12. Jahrhundert, näherhin zwischen 1170 und 1175, ging man in dem bereits im Jahr 764 gegründeten Benediktinerkloster Lorsch daran, die seit der Frühzeit der Abtei angesammelten Urkunden zu sichten, zu ordnen und zusammen mit chronikalischen Notizen und weiteren älteren Quellen in einem Codex zusammenzustellen. Herausgekommen ist dabei ein 229 Pergamentblätter, also 458 Seiten starker Band von imposantem Format (34,5 x 48,5 cm bei 33,5 x 46,0 cm Blattgröße). Eine ganze Reihe von Schreibern hat an diesem Werk mitgearbeitet, das im Wesentlichen noch vor der Wende zum 13. Jahrhundert abgeschlossen war. Die vorliegende Verbindung von »Klosterchronik« einerseits und zu »Güterverzeichnissen« zusammengefassten urkundlichen Aufzeichnungen andererseits weisen das Buch einem besonderen Typ von Quellen zu. Diese werden als Traditions- oder Schenkungsbücher bezeichnet und sind im süddeutschen Raum insbesondere aus solchen Klöstern bekannt, die wie auch Lorsch wenigstens zeitweilig in Verbindung zum Hirsauer Reformkreis standen. Die heute im Staatsarchiv Würzburg verwahrte Handschrift wird üblicherweise nach dem bereits 1768-1770 erfolgten Druck der Mannheimer Akademie als »Codex Laureshamensis (diplomaticus)« bezeichnet. Eine verbesserte Ausgabe von Württemberg betreffenden Auszügen legte Gustav Bossert im Jahr 1895 vor. Die bis heute
maßgebliche Edition von Karl Glöckner erschien zwischen 1929 und 19363, eine vollständige Übertragung ins Deutsche folgte 1966-1972.
Als »früheste eindeutige und ausführliche Erwähnung der besonderen Verhältnisse in der Hart« hat bereits Rudolf Kieß eine Urkunde herangezogen, die erstmals Licht auf Struktur und Organisation einer mittelalterlichen »Waldbesitzergemeinschaft« wirft, die von sieben im Umkreis der Murrmündung gelegenen Orten gebildet wurde. Die Orte, die das nordöstlich von Steinheim gelegene Waldgebiet vom Mittelalter bis zu seiner endgültigen Aufteilung im Jahre 1840 in gemeinschaftlichem Grund- und Nutzungsbesitz hatten, sind bekannt: Marbach, Erdmannhausen, Steinheim, Murr, Pleidelsheim, Beihingen und Benningen. Auf die auffällige Tatsache, dass nur einer der genannten Orte, nämlich Steinheim, mit seiner Markung an die Hart angrenzt, alle anderen aber mehr oder weniger weit davon entfernt liegen, Benningen und Beihingen sogar jenseits des Neckars, hingegen unmittelbare Anrainer der Hart wie Rielingshausen oder Kleinaspach hier aber keinen Waldbesitz hatten, wurde bereits mehrfach hingewiesen.
Es war ohne Zweifel ein eindrucksvolles Schauspiel mit hochrangigen Teilnehmern,
das am Tag der Kreuzerhebung im Herbst, also am 14. September, vor genau 600
Jahren in dem gräflich-württembergischen Amtsstädtchen Marbach am Neckar stattfand. Erzbischof Johann II. von Mainz, Erzkanzler des Heiligen Römischen Reichs
in deutschen Landen und als solcher ein Kurfürst, stand da in großer Runde »mit
unser hande uff unser hertze geleit«. Anwesend bei der Zeremonie waren zwei weitere hochadelige Territorialherren, Markgraf Bernhard I. von Baden und Graf Eberhard III. von Württemberg, sowie zahlreiche Vertreter von Bürgermeistern, Räten
und Bürgern von Straßburg und 17 weiteren Reichsstädten, nämlich Ulm, Reutlingen, Überlingen, Memmingen, Ravensburg, Biberach, Schwäbisch Gmünd, Kempten, Dinkelsbühl, Kaufbeuren, Pfullendorf, Isny, Leutkirch, Giengen, Aalen, Bopfingen und Buchhorn. Diese Herren hatten ihre Finger zum Schwur erhoben (»mit
uffgebotten vingern«) und gemeinsam wurde »gelopt und gesworen«, eine am selben
Tag urkundlich abgefasste Vereinbarung »getriulich, war und stäte« zu halten.
Diese Vereinbarung ist unter der Bezeichnung »Marbacher Bund« bekannt
Der Hausheilige
(2010)
Marbach am Neckar wäre der Welt unbekannt geblieben – und das völlig zu
Recht –, wäre dort nicht seinerzeit Friedrich Schiller geboren worden. So aber ist der
Name der Stadt, ähnlich wie bei Stratford-upon-Avon und William Shakespeare,
untrennbar mit dem des Dichters verbunden, und die Stadt hat es verstanden,
daraus Kapital zu schlagen. Man gründete den Marbacher, später den Schwäbischen
Schillerverein (heute: Deutsche Schillergesellschaft), man errichtete ein Schiller-Denkmal, erbaute das Schiller-Nationalmuseum, schließlich das Deutsche Literaturarchiv. Dadurch hat die Welt neben Schiller einen zweiten Begriff, den sie mit
Marbach assoziieren kann: das Deutsche Literaturarchiv, das sich als Quelleninstitut
und Forschungseinrichtung mittlerweile internationaler Berühmtheit erfreut.
Obwohl das Literaturarchiv sich längst von Schiller emanzipiert hat, für die Epochen
der Jahrhundertwende oder des Expressionismus, für Exilliteratur oder DDR-Literatur,
für Verlagsarchive oder Philosophennachlässe und für vieles andere einsteht, obwohl
also dieses Institut vornehmlich den Phänomenen der Moderne zugewandt ist, bleibt
Schiller nach wie vor sein Hauspatron. Und trotz des Literaturmuseums der Moderne,
trotz zahlloser Sonderausstellungen zu wichtigen Autoren, Themen und Problemstellungen der deutschen Literatur ist die Schiller-Dauerausstellung im Schiller-Nationalmuseum das Marbacher Markenzeichen geblieben, ist die vierjährige Zeit
zwischen 2005 und 2009, als keine Schiller-Ausstellung dort zu sehen war, vom
Publikum als so etwas wie ein Interregnum, als schreckliche kaiserlose Zeit empfunden worden. Galt früher doch sogar die Regel, dass in Schwaben eine Heirat erst dann
richtig gültig war, wenn das Paar gemeinsam das Marbacher Schiller-Museum besucht
hatte. Nun und andererseits, die baubedingte Museums-Schließung der letzten Jahre
hat die Zahl der Eheschließungen in der Ludwigsburger Region nicht merklich
beeinflusst, so dass man annehmen kann, dass auch die öffentliche Wahrnehmung
des Marbacher Instituts als Schiller-Stätte allmählich schwächer wird. Jedoch bieten
Jubiläumsjahre wie das eben verflossene beste Gelegenheiten, die Verhältnisse wieder durcheinander zu wirbeln und Kafka und Döblin, Heidegger und Jünger, Celan
und Sebald, und wie sie alle heißen mögen, durch den bewährten Publikumsliebling
Schiller auf die Plätze zu verweisen. Man darf also gespannt sein auf die weitere
Entwicklung des Öffentlichkeitsinteresses.
Es ist Anfang Juni 1949. Auf einer Straße in Sasbachwalden beugt sich in einem offenen Zweisitzer ein Mann, seinem Tonfall nach Amerikaner, über eine Karte, sucht den Weg zum Schloss Ortenau. Er hat Glück. Der Passant, den er fragt, das ist
Ewald Sparre, und der kennt das Schloss - er ist der Ich-Erzähler in „Schloß Ortenau", dem 1955 erschienenen Roman von
Otto Flake.
Endlich. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts begruben die jüdischen Einwohner im nördlichen Teil der Markgrafschaft Baden-Baden, zwischen Bühl und Ettlingen, bald auch die in den
rechtsrheinischen Orten des Hanauerlandes, einem Teil der früheren Grafschaft Hanau-Lichtenberg, ihre Toten auf dem Friedhof bei Kuppenheim in der Nähe von Baden-Baden und Rastatt.
Manche jüdischen Gemeinden richteten sich im 19.Jahrhundert
ihre eigenen lokalen Begräbnisstätten ein; dennoch blieb das
„Haus des Lebens" in Kuppenheim für die dortigen jüdischen
Einwohner und die in weiteren Orten der Umgebung ihre Begräbnisstätte.
Am 22. und 23. Oktober 1940 wurden fast alle badischen Menschen jüdischer Herkunft (und die aus der Pfalz und dem Saarland), über 6500 Menschen, unter der Regie der Gauleiter Wagner und Bürckel aus ihrem bisherigen Leben gerissen und nach Gurs im Südwesten Frankreichs gebracht. Unter den Deportierten befanden sich nur wenige, die bis dahin literarisch-künstlerisch tätig gewesen waren.
Berty Friesländer-Bloch, 1902 in Gailingen geboren, hatte eine Ausbildung in der Krankenpflege. Neben ihrer Arbeit in diesem Bereich verfasste sie erinnernd-beschreibende Texte und vor allem Stücke für die Bühne im regionalen Umfeld. Zusammen mit ihrem Mann und dem zweijährigen Sohn geriet sie an ihrem Geburtsort in die Maschinerie der Deportation.
Der wohl bekannteste, ins literarische Leben integrierte Schriftsteller unter den Deportierten war der 68-jährige, in Karlsruhe geborene Alfred Mombert, ein
Lyriker und Dramatiker. Er wurde zusammen mit seiner Schwester in Heidelberg in einen der Züge nach Gurs gezwungen. Unter den Deportierten befand sich auch der 6-jährige Herbert Odenheimer aus Bühl, der später den Namen Ehud Loeb annahm.
Im südbadischen Grenzgebiet zur Schweiz werden seit einiger Zeit Autoaufkleber
angeboten, auf denen folgendes zu lesen steht: ,,Wir wollen keine EG
mehr! Die Landbevölkerung wünscht Schweizer Staatsbürger zu werden."
Bei einer agrarpolitischen Debatte in Stühlingen, Landkreis Waldshut, äußerte
der Ortsvorsitzende einer Partei, daß den Bauern bald nichts anderes mehr
übrigbleibe, als an die benachbarte Schweiz mit der Bitte um Eingemeindung
heranzutreten.
Solche mehr oder minder ernstgemeinten Wünsche spiegeln die weitverbreitete
Resignation wider, welche die Landwirte im deutschen Hochrheingebiet
erfaßt hat. Existenzangst und Unsicherheit verbinden sich hier mit der Kenntnis
über die „paradiesischen" Verhältnisse bei den Berufskollegen jenseits der
Grenze; mit diesen steht man seit langem in Kontakt, denn zahlreiche Eidgenossen
bewirtschaften traditionell Felder auf deutschem Boden.
Durch Wohnungsbau, Gewerbeansiedlung und Verdichtung des Verkehrsnetzes hat der Flächenverbrauch auf der Baar in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen;
hierauf wird in mehreren Beiträgen des vorliegenden Bandes ausführlich und kritisch eingegangen. Es gibt aber auch Ansätze für einen schonenden
Umgang mit der Ressource „Fläche", wenn beispielsweise Alternativen geprüft werden, ob für eine Gewerbeansiedlung ein neues Areal erschlossen werden soll oder ob stattdessen Altstandorte von aufgegebenen Industriebetrieben
saniert, umgestaltet und dann weiterverwendet werden können. In eine ähnliche Richtung zielen Überlegungen, ob benachbarte Gemeinden nicht gemeinsam ein Gewerbegebiet belegen sollten, statt jeweils eigene kostenträchtige Miniareale auszuweisen. Solche Strategien zur Revitalisierung von Gewerbebrachen, wobei kein Freiraum zusätzlich verbraucht oder zumindest sparsam
mit Freiraum.flächen umgegangen wird, dürfen als nachhaltige Vorgehensweise bezeichnet werden.