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Die in Steißlingen im Hegau geborenen Brüder Karl Maximilian (1872-1933) und Ernst (1868-1934) Würtenberger waren mit ihrer Heimat eng verbunden. Die Landschaft und die Menschen des westlichen Bodenseeraumes zwischen Steißlingen, Stockach und Konstanz bzw. Kreuzlingen wurden von ihnen immer wieder künstlerisch umgesetzt. So schufen sie in ihrer jeweiligen Technik vor allem Portraits und volksnahe Genreszenen, mal in Gips, Ton oder Bronze, mal auf Papier, Karton oder Leinwand.
Die Geschichte der Stadt Stockach ist eng
mit der einst auf städtischer Gemarkung
befindlichen, 1782/1783 abgetragenen Nellenburg
verknüpft. Die kleine Siedlung, am Fuß
des Burgberges an der Aach gelegen, wurde
erstmals 1150 urkundlich mit Namen erwähnt.
Vermutlich verlegte Graf Mangold II. von
Nellenburg-Veringen das Dorf nach 1250 auf
eine Anhöhe und gründete eine Stadt mit planmäßig
angelegten Straßen. Der Nachweis für
die Existenz einer Stadt im Rechtssinn ist
durch eine Urkunde vom 10. August 1283
gewährleistet. Seither sind 725 Jahre vergangen,
ein guter Anlass für die Gemeinde,
2008 ein Stadtjubiläum zu feiern.
Nach einem kurzen historischen Überblick
wird im vorliegenden Beitrag Stockachs großherzoglich-
badische Zeit vom 19. bis ins frühe
20. Jahrhundert ins Visier genommen. Als
Verwaltungssitz befanden sich in Stockach
wichtige Behörden der dem Amtsbezirk zugeordneten
Gemeinden. Die traditionelle Wirtschaftsstruktur
der Stadt mit ihren kleinen
Handwerksbetrieben und einer eher bäuerlichen
Prägung verlor ihre Bedeutung, und
Stockach entfaltete sich allmählich zu einem
lebendigen Industriestandort. Abschließend
werden mehrere, mit Stockach eng verbundene
Künstlerpersönlichkeiten des 19. und 20.
Jahrhunderts vorgestellt.
Von den ehemals heimischen 244 Arten Landschnecken in Deutschland ist auf der Baar gar nichts und im Schwarzwald fast nichts bekannt. Von diesen meist hoch spezialisierten Tieren wurden viele Unterarten und auch sicher ganze Arten ungesehen für immer ausgelöscht, und es werden auch viele noch dem Klimawandel zum Opfer fallen. Ein Grund, sich mit Schnecken auch bei uns näher zu befassen.
Im Sommer 2018 veranstaltete der Baarverein eine Exkursion in das Naturschutzgebiet Kraftstein bei Tuttlingen. Was keiner der Teilnehmer wusste: Gleich
um die Ecke am Rande eines Wäldchens befindet sich ein Alpenveilchen (Cyclamen purpurascens). Unseren Vereinsmitgliedern mag auch in Erinnerung sein,
dass wir 2017 in den Schriften der Baar von einem Vorkommen von Alpenveilchen im Brigachtal berichtet hatten.
Das Alpenveilchen ist eine Art aus der Gattung Cyclamen der Familie
Myrsinaceae, ehemals Primulaceae, und ist in Mitteleuropa von Ostfrankreich
über die Alpen bis zur Slowakei und im Süden bis nach Kroatien beheimatet.
Nördlich der Alpen gibt es einige Vorkommen vom Alpenveilchen wie in Südwestdeutschland (Mühlheim, Kisslegg, Salem, Brigachtal) und der Schweiz
(KELLER 1998). WELTEN und SUTTER (1982) nahmen als nächste Umgebung den Jura nach Oensingen (Mümliswil), den Vierwaldstätter See und den Oberen
Zürichsee auf. Seit Jahrzehnten wird diskutiert, ob das Vorkommen von C.
purpurascens nördlich der Alpen heimisch ist oder ob es eingeführt wurde.
Mit der genetischen Untersuchung des Vorkommens des Alpenveilchens im
Brigachtal konnte nachgewiesen werden, dass es sich dabei um das Europäische
Alpenveilchen (Cyclamen purpurascens) und nicht um eine Zuchtform handelt.
Gegen ein natürliches Vorkommen spricht die Auswertung älterer Beschreibungen der Flora der Baar. Um eine mögliche Herkunftsregion bestimmen zu können, muss weiteres Pflanzenmaterial untersucht werden.
Bei einem Spaziergang auf dem Fürstenberg haben wir im Winter Kinder beobachtet, die leere Schneckenhäuser der „kleinen Fürstenberg Spitzschnecke” gesucht hatten. Und tatsächlich, es gibt dort sehr viele der wunderschönen marmorfarbenen Häuschen. Die Märzenschnecke (Zebrina detrita) wird auch als Weiße Turmschnecke, Zebraschnecke oder Kaiserstuhlschnecke bezeichnet und gehört zur Familie der Vielfraßschnecken. Sie bevorzugt trockenwarme Standorte. Insbesondere sind dies Magerrasen, Trockenrasen oder Wacholderheiden. Aber auch in Biotopen mit höher wachsender Vegetation wie Saumbiotopen oder Gebüsche ist die Art zu finden. Die Rote Liste der Schnecken Baden-Württembergs führt die Art als gefährdet (Kategorie 3). In der Roten Liste Deutschlands wird sie sogar als stark gefährdet angesehen (Kategorie 2). Im Frühjahr 2020 sind wir also auf den Fürstenberg und haben uns daran gemacht, diese Schnecke lebend zu finden, zu fotografieren und zu bestimmen. „Unsere“ Märzenschnecken leben also auf dem Fürstenberg. Hier handelt
es sich um einen steinig-schottrigen und steilen Südhang, der durch den Kalk des Weißjura gebildet wird. Der vorkommende Magerrasen mit offenen Bodenstellen beherbergt zum Beispiel den Schwalbenwurz (Vincetoxicum hirundinaria) und andere seltene Tier- und Pflanzenarten. In früheren Jahren wurden die dort stockenden Gehölze beseitigt. Um den Magerrasen offen zu halten, wird die Fläche schon seit mehreren Jahren beweidet.
Die Wiederansiedlung des Bibers (Castor fiber L.) in den elsässischen und badischen Rheinauen
(2002)
Ausgerottet seit Anfangs des 19. Jahrhunderts, wurden Biber - Wildfänge aus dem Rhönetal - an mehreren Stellen in den
Oberrheinauen ausgesetzt: insgesamt 22 Tiere am Muehlbach (1973) und an der Moder (1993-95) im Elsass sowie 4
Tiere an der Rench (1979) in Baden. Zwischen 1998 und 2002 wurde beiderseits des Oberrheins eine Bestandsaufnahme
durchgeführt, über deren Methode und Ergebnisse hier berichtet wird. In 28 elsässischen und 5 badischen Gemeinden konnten Biberspuren nachgewiesen werden. Der geschätzte Bestand beträgt 90-110 Tiere, die sich in zwei getrennte Subpopulationen aufteilen, vorwiegend in der Nähe der beiden Aussetzungsgebiete im Elsass. Drei Jahrzehnte nach den ersten Freilassungen fällt auf, dass viele günstige Lebensräume wie Rheinseitengräben, Abschnitte des Restrheins und große Teile der rechtsrheinischen Auen nicht besiedelt wurden. Als limitierende Faktoren dafür kommen unselektive Bekämpfung von Nutria und Bisam, Straßenverkehr und Ausbreitungshindernisse durch den Ausbau der Rheinauen in Frage. Maßnahmen zur Habitataufwertung, Bestandsstützung und -kontrolle des Bibers im Oberrheingebiet werden vorgeschlagen.
Der/die Kirchendiener/in hat für das Läuten nach der bestehenden Läuteordnung zu sorgen (Nur für den Notfall, falls die Läuteknaben durch irgendwelche Umstände ausfallen). So lautet § 3 Nr. 3 der Dienstanweisung für den damaligen Kirchendiener, die der Evangelische Kirchengemeinderat in Neuenburg/Baden am 15. Juli 1966 erlassen und unterschrieben hat. Vor gut fünfzig Jahren wurde in Neuenburg also noch von Hand geläutet. Nur im Notfall, wie der maschinenschriftlich eingefügte Klammerzusatz zur formularmäßigen Dienstanweisung bemerkt, musste der Kirchendiener einspringen. Im Regelfall fiel das Handläuten den „Läuteknaben“ zu. Wer das ist, wird in der Dienstanweisung als bekannt vorausgesetzt. Der Begriff erläutert sich im Grunde von selbst: eine Gruppe junger Menschen, die den Läutedienst ehrenamtlich, vielleicht auch gegen ein Taschengeld, übernahmen. Man könnte sie als Hilfskräfte ansprechen oder von einer Läutegruppe sprechen. Heute wird das Handläuten im Kirchturm mancherorts als Event angeboten: Es ist ein beeindruckendes Erlebnis, die Glocken eigenhändig zum Schwingen und Klingen zu bringen. Auch dies ist ein besonderer Teil unseres Gottesdienstes. Das Handläuten ist in der Regel samstags um 18:00 Uhr möglich. So annonciert die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Herrenhausen-Leinhausen in Hannover per Internet ihr Mitmach-Angebot.
Wie behält man den Überblick über das kirchliche Recht? Woher weiß man verlässlich, welche Normen gelten und welche nicht mehr anzuwenden sind? Heute suchen wir schnelle Antwort auf diese Fragen per Mausklick auf www.kirchenrechtbaden.de. Dort wird sogar das außer Kraft getretene Kirchenrecht archiviert. Rechtssammlungen – ob in digitaler oder in gedruckter Form – sind also das Mittel der Wahl. Sie ergänzen das amtliche Bekanntmachungsorgan, das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Landeskirche (GVBl.). Rechtssammlungen zum kirchlichen Recht unserer Landeskirche (vor und nach der Union von 1821) gibt es bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert. Nach einer
Darstellung des badisch-lutherischen Kirchenrechts durch P. L. Roman von 1806, unternahm es Jakob Heinrich Rieger, evangelischer Pfarrer zu Willstätt, eine „Sammlung von Gesetzen und Verordnungen über das evangelisch-protestantische Kirchen-, Schul-, Ehe- und Armenwesen im Großherzogthume Baden von 1806-1835“ herauszugeben. Riegers Werk „schließt sich an Roman’s oben erwähnte Schrift der Zeit nach an. Inhaltlich ging Rieger anders vor. Er gab die Normen im Wortlaut wieder, während Roman das Kirchenrecht seiner Zeit unter Angabe von Quellen darstellte, also quasi ein Lehrbuch verfasste. Im Bemühen um Aktualität seiner Sammlung ließ ihr Rieger weitere Bände folgen. So entstanden bis 1863 insgesamt zehn Bände, zuletzt herausgegeben von K. L. Schmidt.