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Das Kriegerdenkmal wurde für die Teilnehmer des Deutsch-Französischen Krieges
(1870/71) im Jahre 1886 errichtet. Die Ursachen dieser Auseinandersetzung
waren Spannungen zwischen Preußen und Frankreich. Otto von Bismarck überzeugte
die süddeutschen Staaten, darunter das Großherzogtum Baden, an diesem
Krieg teilzunehmen. Am 2. September 1870 schlugen die deutschen Truppen die
französische Armee bei Sedan. Eine Folge dieses Krieges war die Gründung des
deutschen Kaiserreiches am 18. Januar 1871 in Versailles und am 10. Mai 1871 folgte
der Friedensschluss.
An diesem Krieg nahmen 44 Eschelbronner Bürger teil. Ihre Namen stehen auf
dem Denkmal. Bei einigen Soldaten ist der Dienstgrad angegeben. Der Kanonier
Adam Arnold trat schon früher in das Großherzoglich Badische Festungs-Artillerie
Bataillon in Rastatt ein. Am 27. Juni 1866 legte er dort eine Schwimmprobe ab
für die er eine Auszeichnung erhielt. Weitere Personen, bei denen der Dienstgrad
bekannt ist, waren: der Feldwebel Adam Laule, Unteroffizier Adam Braun, Dragoner
Wilhelm Edler und der Gefreite Johann Heiser. Der Grenadier Heinrich
Böhm wurde am 18. Dezember 1870 bei Nuits verwundet und einen Tag später fiel
der erst 25-jährige Küfer Adam Heilmann bei Dijon. Er war an den Folgen einer
Schussfraktur des Unterschenkels verstorben. Während seiner Dienstzeit war er
Füsilier und sein Name ist auf dem Denkmal besonders hervorgehoben.
Max Himmelheber und Felix Wankel waren bedeutende Erfinder in der Mitte des vergangenen Jahrhunderts. Es wird den Faktoren nachgegangen, die möglicherweise für ihre Innovationen entscheidend waren, insbesondere der gemeinsamen Herkunft aus der »Kriegsjugendgeneration« am Oberrhein, der »Technikafinität« der 1920er-Jahre und der Prägung durch die
Jugendbewegung. Auch darüber hinaus finden sich zahlreiche Parallelen. Nicht zu unterschätzen ist die Förderung Beider durch das Reichsluftfahrtministerium.
Zwei zerstrittene Gesandte
(2012)
Im Februar 1819 machte sich eine deutsche Gesandtschaft auf den Weg nach Rom, um dort Dokumente zu übergeben, die nach dem Willen der entsendenden deutschen Staaten zur Errichtung der Oberrheinischen Kirchenprovinz führen sollten. Die beiden Gesandten waren der württembergische Freiherr Philipp Moritz von Schmitz-Grollenburg und der badische Freiherr Johann V. von Türckheim. Die beiden Adligen brachen als alte Freunde gemeinsam auf und kamen getrennt und zerstritten zurück. Die Geschichte und die Ergebnisse dieser zunächst erfolglosen Gesandtschaft sind längst detailliert und erschöpfend aufgearbeitet. Nun sind aber im Familienarchiv der Freiherren von Türckheim neue Unterlagen aus dem Besitz des badischen Emissärs aufgetaucht, die den bisherigen Blick ergänzen und gleichzeitig einen persönlicheren Eindruck von Johann V. erlauben. Neben zahlreichen Briefen und Arbeitsmaterialien Türckheims handelt es sich hierbei um ein ausformuliertes, eigenhändig geschriebenes Tagebuch, in dessen Fokus die Verhandlungen und deren Inhalt stehen, sowie mehrere Tagebuchnotizen zur Reise und zu einzelnen touristischen Ausflügen. Im Folgenden soll der Schwerpunkt auf dem Verhältnis der beiden Gesandten liegen. Der Inhalt der politischen und kirchenrechtlichen Verhandlungen soll dabei nur am Rand berührt werden — so weit, wie es zum Verständnis der Vorgänge notwendig ist. Für alles andere sei auf die im Fußnotenapparat angeführte Literatur verwiesen. Im Fokus stehen die Dokumente aus dem Familienarchiv von Türckheim. Daneben wurde aber auch die staatliche Überlieferung im Generallandesarchiv Karlsruhe und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart herangezogen.
Keines der einschlägigen Denkmalinventare, weder Adolf von Oechelhäusers
Kunstdenkmäler des Großherzogtums Baden1, noch die beiden Dehio-
Handbücher Baden-Württemberg2 erwähnen das bedeutende klassizistische
Erinnerungsdenkmal des Eberhard von Gemmingen, noch das ( erst 2002 wieder
entdeckte) Epitaph des Ottheinrich (1.) von Gemmingen in der ev. Pfarrkirche
Hoffenheim.
Bei Oechclhäuser mag das daran liegen, dass der lnventarisator bei seiner sonstigen
Akribie die damals (1909) relativ neue (1841 vollendete) neugotische Kirche nicht
der Begehung wert erachtete; er erwähnte lediglich kurz die Vorgängerbauten, aber
weder die bedeutende Walcker-Orgel noch das Gemmingen-Denkmal.
Wohl in der Nachfolge von Oechelhäuser erwähnte Georg Dehio im Handbuch
der Deutschen Kunstdenkmäler Baden-Württemberg I (1964) Hoffenheim nicht.
Erst in der Neuauflage von 1993 findet die Kirche als früher Bau der Hübsch-
Schule Beachtung- das Gemmingen-Denkmal nicht.
Es scheint passend, den folgenden Aufsatz mit einem bekannten Sprichwort einzuleiten: Habent sua fata libelli. Bücher haben ihr Schicksal und auch mittelalterliche
Handschriften erzählen zuweilen spannende Geschichten. Unter den Beständen der ehemaligen Dombibliothek Konstanz in der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart befinden sich zwei Handschriften des frühen 9. Jahrhunderts, welche auf den ersten
Blick nur für wenige Spezialisten für die Überlieferung des lateinischen Bibeltextes relevant scheinen, die aber neue Erkenntnisse zur Präsenz der karolingischen Herrscher im
Bodenseeraum vermitteln.
Auch 2013 konnten wieder neue Naturschutzgebiete
im Regierungsbezirk Karlsruhe ausgewiesen werden:
Das NSG „Streuobstwiesen Kleingemünd“ ist geprägt
durch einen teilweise sehr alten, 16 Hektar großen
Obstbaumbestand mit einem reichen Angebot an
Baumhöhlen und mulmigen Stammabschnitten sowie
das Fehlen intensiver Nutzungen. Sie zeichnen sich
durch das Vorkommen einer vom Aussterben bedrohten
Insektenart – des Körnerbocks Megopis scabricornis
– und weiterer in Baden-Württemberg gefährdeter
Tierarten aus, darunter der Wendehals (Jynx torquilla),
der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri), das Große
Mausohr (Myotis myotis), die Breitflügel-Fledermaus
(Eptesicus serotinus) sowie die Sumpfschrecke (Stethophyma
grossum). Damit erfüllt das Gebiet die naturschutzfachlichen
Kriterien eines landesweit bedeutsamen
Naturschutzgebietes. Über die aktuellen
Artvorkommen hinaus hat das Gebiet überregionale
Bedeutung als Trittsteinbiotop für wandernde Arten
und für Arten, deren Verbreitungsareal sich aktuell auf
Grund des Klimawandels verschiebt. Seine Gefährdung
liegt im Wegfall oder der Intensivierung der Mahd
und der Zunahme privater Nutzungen.
Das NSG „Sauersbosch, Pfrimmersbach- und Märzenbachtal“
blickt auf eine bewegte Kulturgeschichte
zurück und ist eng mit der Gründung der Zisterzienserinnen-
Abtei des Klosters Lichtental im Jahr 1245
verbunden. Drei Bachtäler prägen das Gebiet, die
überregional bedeutende Lebensräume, Pflanzen- und
Tierarten aufweisen. Herausragend sind die großflächigen
Grünlandbiotope in sehr gutem Zustand. Diese
sind ausgebildet als Borstgrasrasen, Pfeifengras-Wiesen
und Magerwiesen bzw. -weiden mittlerer Standorte
sowie die verschiedenen Offenlandbiotope feuchter bis
nasser Standorte, insbesondere Nasswiesen, Kleinseggenriede
basenarmer Standorte und Waldsimsen-
Sümpfe. Als Besonderheit kommt die Stein-Zwenke
(Brachypodium sylvestre) als dealpine Art im Gebiet
häufig vor. 25 Brutvogel-, sieben Fledermaus-, 71 Wildbienen-,
23 Heuschrecken- und 31 Tagfalter- und Widderchen-
Arten zeichnen das Gebiet aus. Faunistisch
bedeutend sind insbesondere die Fledermäuse mit der
Bechstein-Fledermaus (Myotis bechsteinii), die Tagfalter
mit dem letzten Vorkommen des Goldenen Scheckenfalters
(Euphydryas aurinia) im Regierungsbezirk
Karlsruhe und die Baumsaft-Schwebfliege Brachyopa
bimaculosa, die weltweit erstmals aus dem Gebiet
beschrieben wurde. Das Gebiet hat eine sehr große
Bedeutung für die Bewahrung der Artenvielfalt und
Lebensräume in sehr hoher Qualität und ist ein Musterbeispiel
für die Schönheit und Eigenart einer durch
Wiesen geprägten Kulturlandschaft.
Zwei Kaiser, eine Memoria?
(2015)
Der Speyerer Dom ist einer der bedeutendsten Erinnerungsorte Europas. Seit seiner Stiftung am Anbruch des zweiten Jahrtausends ist er ein christlicher Sakral- und Memorialbau einzigartigen Rangs. Das hat der Dom vor allem seinen Kaiser- und Königsgräbern zu verdanken. Nach der Bestattung seines Stifters, dem ersten Salierkönig Konrad II. (1024–1039), wurde der Dom mit den Begräbnissen der übrigen salischen Herrscher, Heinrich III. (1039–1056), Heinrich IV. (1056–1106) und Heinrich V. (1106–1125), zunächst zur dynastischen Grabkirche und entwickelte sich dann bis in das 14. Jahrhundert mit weiteren
Königssepulturen zur hervorragendsten Herrschergrablege des Heiligen Römischen Reichs. Dementsprechend wurde an diesem symbolträchtigen Ort die liturgische Memoria der toten Herrscher in besonderem Maße gepflegt. Noch Ende des 15. Jahrhunderts sprach der Humanist und Speyerer Domvikar Jakob Wimpfeling bei einer von Kaiser Maximilian I. angeordneten Seelmesse für die verstorbenen Könige in seiner Lobrede vor dem Habsburger und seinem Gefolge sowie weltlichen und geistlichen Dignitären mehrerer europäischer Herrschaftsterritorien vom Dom als dem ruhmvollsten Begräbnisort (sepulture gloriosissimum locum), an dem das Gedächtnis jener Könige rege sei (Hic crebra est illorum regum memoria).
Im Nachgang zu einem im Wiener Stadt- und Landesarchiv ergebnislos verlaufenen Rechercheauftrag, der den mutmaßlichen Wohnsitz des Komponisten, Musikpädagogen und Kapellmeisters Franz (Xaver?) Gebel (geb. um 1783/84 in Milin/Fürstenau bei Breslau, gest. 1843 in Moskau) betraf, erhielt ich im Dezember 2017 von Frau Oberarchivrätin Dr. Michaela Laichmann (Magistrat der Stadt Wien) einen irritierenden brieflichen Hinweis zu einer Nachlassakte, die im Zuge der besagten Nachforschungen im Bestand des sogenannten Magistratischen Zivilgerichts zum Vorschein gekommen war: Gemäß schriftlicher Auskunft der Magistratsabteilung 8 war man bei der routinemäßigen Konsultation der einschlägigen archivalischen Findmittel auf eine Verlassenschaftsabhandlung gestoßen, in deren Mittelpunkt das Ableben einer gewissen Barbara Gebel
stand, die in dem genannten Dossier explizit als Musikerswitwe bezeichnet wird.
Nicht dass zwei Geißen die Geschicke der „Stadt und Herrschaft Tryberg" beeinflusst, gar verändert hätten, so wie der
Sage nach einst Gänse durch ihr Geschnatter die Geschicke der Stadt Rom. Die Rolle der Geißen war viel bescheidener: einige
Tage Aufregung in einem Bürgerhaus, Anrufung des Gerichts, ein Gutachten des Scharfrichters und Kleemeisters (Abdeckers),
die Entscheidung des Gerichts - und die Sache war ausgestanden. Hat das Ganze außer ein bisschen Unterhaltungswert für
die Nachwelt noch Bedeutung? Trifft die Feststellung eines namhaften Historikers, Paul Kirn, wonach „alle Texte, Gegenstände oder Tatsachen, aus denen Kenntnis der Vergangenheit gewonnen werden kann", Geschichtsquellen sind, auch in diesem Fall zu?