Filtern
Erscheinungsjahr
- 2018 (246) (entfernen)
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (246) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (246)
Schlagworte
- Baden (22)
- Geschichte (16)
- Villingen im Schwarzwald (13)
- Reformation (12)
- Biografie (11)
- Verfassung (11)
- Regionale Identität (10)
- Freiburg im Breisgau (8)
- Nationalsozialismus (8)
- Karlsruhe (7)
Weibliche Wohngemeinschaften im spätmittelalterlichen Offenburg und ihr langer Weg in den Alltag
(2018)
Mit dem Begriff „Wohngemeinschaften“ verbindet sich üblicherweise die moderne Vorstellung einer Studenten-WG oder
einer Senioren-WG: Die Jüngeren teilen sich eine Wohnung, die Älteren ein Haus, mit Einzelzimmern und Gemeinschaftsräumen. Dieser Beitrag will die Aufmerksamkeit auf eine ganz andere Gruppe lenken – eine Gruppe, die nicht durch das Alter definiert ist, sondern durch das Geschlecht. Es sind alleinstehende Frauen in Offenburg, die diese neue Lebensform des gemeinschaftlichen Wohnens schon vor über 700 Jahren gesucht und gestaltet haben. Sie nannten sich „Beginen“. Mindestens zehn ihrer Hausgemeinschaften sind uns aus dem 14. und 15. Jahrhundert bekannt. Leider ist die Quellenlage zu ihrer Geschichte sehr spärlich. Von keinem einzigen Haus kennen wir den genauen Gründungsvorgang. Und nur wenige Urkunden gewähren uns einen konkreten Einblick in das Leben dieser neuartigen Wohngemeinschaften. Sie bilden die Grundlage der folgenden Untersuchung.
Widerstand
(2018)
Der Ehrenvorsitzende des Geschichts- und Heimatvereins hat mich gebeten, meine Ansprache aus Anlass der 50. Wiederkehr des 20. Juli 1944 am 19. Juli 1994 im Neuen Schloss in Stuttgart im Rahmen eines Festaktes für die Ausgabe 2018 des Jahresheftes zur Verfügung zu stellen. Ich komme dieser Bitte gerne nach.
Längst ist es für viele Pkw-Fahrer kein Schleichweg mehr, wenn es darum geht, beruflich, studentisch oder als Einkaufsbummler auf kürzestem Weg nach Freiburg zu gelangen: Tannheim, rechts weg in Richtung Zindelstein, an der Breg entlang nach Hammereisenbach und dann über Urach, St. Märgen und St. Peter; macht 66 Kilometer bis Ebnet.
Wolf und Wappen
(2018)
Der Wolf kehrt, wie man hört, zurück – nachdem er schon einmal dagewesen ist und seine Spuren hinterlassen hat; auch in
der Ortenau, und an sichtbarer Stelle. So zeigt etwa das Wappen von Rammersweier einen schreitenden, rotgezungten schwarzen Wolf (was wohl weniger auf den angeblichen, durch mündliche Überlieferung begründeten Übernamen der Einwohner als vielmehr auf ein wirkliches Vorkommen des Tieres zurückgeht, woran in der benachbarten Gemarkung Zell-Weierbach noch der Gewannname „Wolfsgrube“ erinnert). Das Wappen von Oberwolfach zeigt, wie nicht anders zu erwarten, einen angreifenden roten Wolf; aber das der Stadt Wolfach selber keinen, sondern eine sogenannte Wolfsangel, nämlich einen „facettierten“, d. h. geschliffenen Doppelhaken, über dessen Bedeutung die Meinungen weit auseinandergehen. Aber vielleicht gelingt es, das diesbezügliche Dunkel ein wenig zu erhellen.
Am 25. August 1911 wurde in einem Ratsprotokoll zur Beschäftigungssituation in der Gemeinde Sulzfeld festgestellt, das die Steinindustrie darniederliegt. Zwei Betriebe, in denen ca. 100 Männer beschäftigt waren, mussten die Arbeit einstellen.
Seit dem Jahr 1912 bemühte sich deshalb Bürgermeister Heinle, Fabrikanten für eine Industrieansiedlung am Ort zu gewinnen, allerdings ohne den gewünschten Erfolg. So beschloss der Gemeinderat am 12. Mai 1913 mit Inseraten in der badischen
Presse für den Industriestandort Sulzfeld zu werbe.
Vor 75 Jahren wurde hier in Villingen im Tannhörnle der polnische Zwangsarbeiter Marian Lewicki an einer Eiche erhängt. Er war von einem Gericht zum Tode verurteilt worden, nachdem er und eine junge deutsche Frau wegen einer Liebesbeziehung denunziert worden waren. Zu einer Stunde des Gedenkens versammelten sich am 5. März 2017 zahlreiche Bürger unserer Stadt um das Sühnekreuz ( Abb. 1). Oberbürgermeister Rupert Kubon gedachte in einer Ansprache des furchtbaren
Ereignisses, Altdekan Pfarrer Kurt Müller sprach abschliessend ein Gebet.
Pfarrer Georg Friedrich Schlatter (1799–1875) gehörte in der Mitte des 19. Jahrhunderts zu jenen Geistlichen in Baden, die die demokratische Bewegung unterstützten und in die 48er Revolution involviert waren. Als Alterspräsident eröffnete er am 11. Juni 1849 die erste Sitzung der Konstituierenden Landesversammlung, reiste aber bereits am 19. Juni in seine Pfarrei Mühlbach zurück, enttäuscht von den durch Zank und Uneinigkeit geprägten Diskussionen. Einen Monat später wurde er in Mühlbach verhaftet und später zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt, von denen er gut sechs Jahre absitzen musste. Zugleich verlor er damit seine Stellung als Pfarrer und alle Versorgungsansprüche. In den Jahren nach der Haftentlassung versuchte er sich und seine noch nicht erwachsenen Kinder – seine Frau war während seiner Haft verstorben – durch Gelegenheitsschriften über Wasser zu halten. 1875 starb er in Weinheim. Innerkirchlich geriet er fast vollständig in Vergessenheit. Erst 1999 hat die Landeskirche Schlatter auf Initiative von Konrad Fischer hin gewissermaßen rehabilitiert, stellvertretend für alle Freunde der Demokratiebewegung, die damals von der Kirche härter noch als von staatlicher Seite Repressalien ausgesetzt waren.
Herr, im Lichte Deiner Wahrheit erkenne ich, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Ich habe gesündigt in Gedanken, Worten und Taten. In einem evangelischen Gottesdienst könnte die Gemeinde und in ihr der und die Einzelne so bekennen. Dieses Bekenntnis beinhaltet nicht nur rein religiöse Vergehen gegen Gott, sondern auch Verfehlungen gegen Mitmenschen. Deshalb ist coram deo zu bedenken, wo wir unsere Nächsten vergessen und übergangen haben, wo wir auf Kosten und zum Schaden anderer gelebt haben. Zu den theologisch-anthropologischen Grundannahmen des Christentums gehört, dass der Mensch schuldig werden kann und deshalb auch schuldig wird – eine necessitas peccandi (vgl. Genesis 8,21) auf Grund des non posse non peccare (Augustin). Auch die Kirche, hier als ein real(historisch)es Kollektiv von
Menschen verstanden und nicht durch dogmatische Präskriptionen definiert, kann als historische und gesellschaftliche Akteurin gegenüber Gott und gegenüber Menschen schuldig werden und wird es: insonderheit durch ihre Repräsentanten, aber auch durch ihre Mitglieder, die teilhaben an Mentalitäten und Handlungsmustern. Kirche ist „Täterin“. Wo aber bleiben die Opfer? Vor einer halben Generation gab es eine neue Wahrnehmung von Märtyrern im Protestantismus. In seinen Anfängen hatte dieser aus theologischen Gründen vor dem altgläubigen Heiligenkult gewarnt, konnte aber doch konzedieren, daß man der Heiligen [sc. zumeist Märtyrer] gedenken soll zur Stärkung des Glaubens (CA 21). Eine gewisse Analogie scheint zwischen den kirchlichen Märtyrern und den von der Kirche zu verantwortenden Opfern wahrgenommen zu werden.