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Vor 50 Jahren wurde in Freiburg i. Br. die Muettersproch-Gsellschaft e. V. gegründet. Der erklärte
Vereinszweck war die Erhaltung und Pflege der Mundart, die in Südbaden gesprochen
wird. Gegründet wurde die Gemeinschaft auf die Initiative von in Alemannisch schreibenden
Kulturschaffenden hin. Doch ab den 70er Jahren gelang es, den Unterstützerkreis auf all die
zu erweitern, denen der Fortbestand des Alemannischen und die positive Wahrnehmung der
Mundart in der Öffentlichkeit am Herzen lagen.
Sie war fromm, sie war tätig und sie war mächtig. Großherzogin Luise von Baden, Prinzessin von Preußen war eine der herausragenden Persönlichkeiten der badischen Landesgeschichte im „langen“ 19. Jahrhundert. Ihre exzeptionelle Bedeutung ist von mehreren Faktoren gefördert worden. Beispielsweise ist ihre preußische Herkunft als Tochter des ersten deutschen Kaiserpaares Augusta und Wilhelm I. von Hohenzollern zu nennen. Mit ihrer Alleinstellung als einzige Kaisertochter, spätere Kaiserschwester und nicht zuletzt als agnatische Tante des letzten Kaisers Wilhelm II., war die familiäre Verbundenheit und Vertrautheit zwischen dem badischen und preußischen Hof gewährleistet. Gerade in den Anfangsjahren ihrer Ehe, nur sieben Jahre nachdem von Luises Vater in Baden die Revolution von 1848/49 blutig niedergeschlagenen worden war, förderte die familiäre Nähe das bilaterale Verhältnis der Herrscherhäuser zueinander. Schließlich war es die Aufgabe der jungen Landesfürstin, andere Töne aus Preußen als die von Kanonen mitzubringen. So verwundert es nicht, dass es Großherzog Friedrich I. von Baden, Schwiegersohn des preußischen Königs, war, der 1871 am Ende des Deutsch-Französischen Krieges im Versailler Schloss den legendären Toast „Es lebe unser Kaiser Wilhelm“ als Konsensformel für die deutsche Kaiserproklamation ausrief.
Nach den Angaben Grandidiers, ehemaliger Bistumsarchivar, befanden sich in dem ihm anvertrauten Archiv etwa 7500 Blätter über das Hexenwesen, Akten, welche natürlich auch die Ruralkapitel der Ortenau und die Besitzungen der Bischöfe von Straßburg im jetzigen Baden betrafen. Die Hexen hätten sich gewöhnlich auf dem Kniebis versammelt. Etwa 5000 Personen seien im Bezirk des Bistums auf dem Scheiterhaufen umgekommen. Das erste Beispiel, das er in dieser Sache nennt, betrifft Sasbach, wo 122 Personen in einem Jahr verbrannt wurden: "Depuis 1615 a 1635, il a regne dans la Justice generale de l'europe et surtout de l'eveche comme une espece de contagion. II n'etait pas rare dans la meme annee de voir dans le meme village cent personnes brulees comme convaincues du crime de Sorcellerie. Dans le seul village de Saspach, il en eut 122 en une seule annee." Die Akten dazu befinden sich nicht mehr in Straßburg: was spezifisch Baden betrifft, wurde ausgesondert und schon längst nach Karlsruhe verlagert. Nur vereinzelte Angaben über andere Orte konnten wir in den Archives Departementales du Bas-Rhin ausfindig machen.
Es handelt sich hier nicht um eine Kirchengeschichte von Renchen, nur um Notizen über Priester, welche in der Pfarrei gewirkt haben, deren einige schon in einer früheren Studie erwähnt wurden. Seither haben wir weiter nachgeforscht im Rahmen einer Studie über den Weltklerus der Diözese Straßburg bis 1648, die weitergeführt wird. Leider ist die Liste unvollständig. Die folgenden biographischen Notizen beruhen meistens auf Nachforschungen in den Archives Departementales du Bas-Rhin und in den Archives Municipales de Strasbourg.
Bis jetzt zählte die Bibliothek des Priesterseminars in Straßburg 237 Wiegendrucke. Durch einen unglaublichen Zufall vermehrte sich die Zahl um ein Exemplar, das sich schon lange im Priesterseminar befand, aber nicht in der Bibliothek: Es diente, zusammen mit einem Andachtsbuch gleichen Umfangs, als Keil oder Unterlage einer Terrakotta, um sie ins Gleichgewicht zu bringen. Die zwei alten Bücher wurden entdeckt, als die infrage kommende Pieta umziehen musste.
Der Schreck muss Stadtpfarrer Hugo Höfler Ende März 1941 kräftig in die Glieder gefahren sein. So kräftig, dass er selbst im nüchtern-bürokratischen Ton jenes Schreibens noch deutlich nachklingt, das er am 9. April 1941 unter dem Betreff „Reliquien der Breisacher Ortspatrone Gervasius und Protasius“ an das Erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg richtete: „Dieses Untersuchungsergebnis ist begreiflicherweise für die hiesige Gemeinde von überaus schmerzlicher Bedeutung. Seit Jahrhunderten wird das Fest dieser Ortspatrone in hiesiger Gemeinde gefeiert wie nur wenige kirchliche Volksfeste unserer Erzdiözese. In früheren Jahren kamen Hunderte und Aberhunderte von Pilgern, besonders aus dem benachbarten Elsass, zum Gervasiusfest nach Breisach. […] Diese Tatsachen allein schon genügen, um darzutun von welcher tiefeinschneidender Bedeutung das oben erwähnte Untersuchungsergebnis für die seelsorgerlichen Belange in hiesiger Gemeinde ist.“ Was war geschehen? Am 24. März 1941 hatte P. Timotheus Stumpfl, wie er in einem ausführlichen Bericht am 30. März schrieb, „auf Wunsch des H[ochwürdigen] H[errn] Stadtpfarrers von Breisach“ den Inhalt „des derzeit in Säckingen aufbewahrten Schreines der hhl. Gervasius und Protasius“ untersucht. Das Ergebnis war ebenso eindeutig wie aus Breisacher Sicht unerfreulich.
Unter den drei Buchstaben FDA verstehen Mitglieder und Freunde des Kirchengeschichtlichen Vereins nichts anderes als unsere Vereinszeitschrift „Freiburger Diözesan-Archiv“. In der großen, weiten Welt steht diese Abkürzung für etwas viel Bedeutsameres, nämlich für die US-amerikanische „Food and Drug Administration“, eine einflussreiche Behörde mit rund 13500 Mitarbeitern. Aber das ficht uns nicht an. Als Schriftleiter bin ich natürlich der Ansicht, dass unser FDA das Beste, Schönste und Wichtigste ist, was unser Verein in seinen 150 Lebensjahren hervorgebracht hat. Allerdings ist dies nicht nur meine Privatmeinung: Am 18. August 1862 hatte der provisorische Vorstand „alle Freunde der Geschichte unseres Landes“ und „deßgleichen ganz Schwabens und der deutschen Schweiz“ dazu eingeladen, dem Kirchengeschichtlichen Verein beizutreten. Und schon damals war als wichtigstes Ziel die „Gründung einer ‚Kirchlich-Historischen Zeitschrift für die Erzdiöcese Freiburg‘“ genannt. Zunächst waren die Initiatoren noch vorsichtig gewesen und hatten verlautbart, es solle erst dann „an die Ausführung des Unternehmens geschritten werden“, wenn „sich eine genügende Betheiligung von Seiten des hochwürdigen Klerus und wohlwollender Laien, woran wir nicht glauben zweifeln zu dürfen, gezeigt haben wird“. Der erste Band des FDA erschien im Jahr 1865, 133 weitere folgten. Der bislang letzte, Band 134 für 2014, kam gerade eben erst heraus. Zusammen sind das reichlich drei Regalmeter oder grob geschätzt etwa 45000 Seiten
Stellen Sie sich vor, Sie müssten auf die berühmte Frage antworten, welches Buch Sie auf eine einsame Insel mitnehmen würden. Würde Ihre Antwort lauten: selbstverständlich das FDA? Ich sehe, Sie zögern noch, daher möchte ich Ihnen einige Entscheidungshilfen geben. Unsere Frage stellt sich ja nur, wenn wir davon ausgehen, dass die einsame Insel nicht im Erzbistum Freiburg liegt, was zugegebenermaßen nicht allzu unwahrscheinlich ist. Innerhalb unserer Diözese ist das FDA
nämlich ohnehin stets in Reichweite. Dafür sorgte die Einführung der Pflichtmitgliedschaft für Pfarreien beim KGV im Jahre 1935, mit der die Verfügbarkeit des FDA vor Ort einherging. Damit wurden und werden die Erträge kirchengeschichtlicher Forschung auch dort zugänglich, wo die nächste Universitätsbibliothek weit entfernt ist. An dieser Stelle möchte ich den Wunsch formulieren, dass das FDA in den Gemeinden in größerem Maß als bisher an zugänglichen Stellen, wie beispielsweise
der Pfarrbibliothek, zur Verfügung gestellt und nicht nur auf dem Speicher gelagert wird.
Der Autor befasst sich mit der Frage, was Verlust der Heimat bedeutet, insbesondere auch im
Zusammenhang mit der Verfolgung unserer jüdischen Mitbürger zur Zeit des Nationalsozialismus.
Er zeigt anhand von Beispielen aus Bruchsal, wie derer gedacht werden kann und
muss, denen ihre Heimat genommen wurde.
Theodor Achtnich wurde am 10. Mai 1857 in Christiansfeld, Kreis Hadersleben, in
Schleswig-Holstein (heute Dänemark) geboren.
Er besuchte das Pädagogium der
evangelischen Brüdergemeine in Niesky mit anschließendem Studium am Theologischen Seminar der Evangelischen Brüder-Unität und an der Königlich Preußisch
Vereinigten Friedrichs-Universität Halle. Von Weihnachten 1882 bis Ostern 1884
war er Vikar bei Dekan Karl Friedrich Ledderhose in Mannheim-Neckarau. Am 25.
Mai 1884 wurde er in Gnadenfeld zum Diakonus der Evangelischen Brüdergemeinde
ordiniert und wurde Dozent am dortigen Theologischen Seminar, bis er im Juli 1886
nach bestandenem Kolloquium mit Probepredigt unter die Pfarrkandidaten der evangelisch-protestantischen Landeskirche aufgenommen wurde.
Am 31. März 1886 wurde Theodor Achtnich Pfarrverweser in Kandern und verheiratete sich am 25. November desselben Jahres mit der Kaufmannstocher Hermine
geborene Stern aus Mannheim.
Zu den ersten Heidelberger Hochschullehrern, die aus dem Universitätsdienst noch vor dem Erlass des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 aus rassischen Gründen beurlaubt wurden, gehörte Leopold Perels. Bereits am 5. April 1933 hatte der für Baden zuständige, neu ernannte Reichskommissar und spätere Reichsstatthalter Robert Wagner mit Rücksicht auf die starke Beunruhigung der Öffentlichkeit, zum Schutz
und im Interesse der in Baden lebenden Juden angeordnet, dass alle im badischen Staatsdienst und anderen öffentlichen Körperschaften beschäftigten Angehörigen der jüdischen Rasse (ohne Rücksicht auf die konfessionelle Zugehörigkeit) bis auf weiteres vom Dienst zu beurlauben sind. Nur einen Tag später, am 6. April, informierte der Staatskommissar des Kultus und Unterrichts, Dr. Wacker, auf Wagners Anweisung hin den Engeren Senat der Heidelberger Universität darüber, dass sämtliche Dozenten und Assistenten jüdischer Rasse ausnahmslos
unverzüglich von dem Dienst zu beurlauben sind. Mit Bestürzung
reagierte die Universität auf diese Anordnung, welche als undurchführbar erschien. Schon aus anthropologischen Gründen gab es keine jüdische Rasse; unklar war daher, welchen Personenkreis der Erlass umfassen sollte.
In der kleinen verpfändeten ehemals Freien Reichsstadt Waibstadt im Fürstbistum Speyer beobachtete der Schultheiß Salomon Meckesheimer seit Jahren mit zunehmender Sorge die Regierungstätigkeit seines Landesvaters Bischof Eberhard
von Dienheim (1581-1610). Er konnte nicht ahnen, was die kritischen Geschichtsschreiber des 20. und 21. Jahrhunderts nach 400 Jahren über seinen Fürstbischof schreiben würden. Er kannte
nur das, was er selbst erlebte und in Erfahrung brachte, weil er gewöhnt war, über seinen Waibstadter Tellerrand hinauszublicken.
VS-Villingen – Ganz still und leise, genauso
ruhig und planmäßig, wie das Geschäft seit Jahrzehnten
geführt wurde, ging eine Ära edler Villinger
Handelsgeschichte zu Ende. Feinkost Kiebler
in der Niederen Straße, seit 125 Jahren und über
vier Generationen mit alteingesessenen bekannten
Villinger Familien, wie Häßler, Kiebler, Grimm
und Neininger verknüpft, gibt es nicht mehr.
Inhaber Hansjörg Grimm und seine Frau Brunhilde,
geborene Neininger, schlossen am Samstag
nach Geschäftsschluss die Ladentür des Feinkost-
Geschäftes mit großer Wehmut für immer zu,
setzten so den Schlusspunkt unter ihr und ihrer
Vorfahren Lebenswerk. Viele Jahrzehnte lang war
Feinkost Kiebler Inbegriff und beste Adresse für
lukullische Delikatessen der feinsten Art.
Zwangsehe statt Liebesheirat
(2015)
Am 19. Dezember 1975 schrieb Oberregierungsrat Oskar Behr, der langjährige Leiter
des Kommunalamts im Landratsamt Ludwigsburg, auf das Deckblatt einer dicken
Akte: »Mit der Wahl von Bürgermeister Fetzer am 7. Dezember 1975 in Eberdingen
ist im Landkreis Ludwigsburg die Gemeindereform abgeschlossen.« Und vermutlich
mit einem tiefen Seufzer der Erleichterung fügte er noch dazu: »Der ganze Vorgang
kann nun – endlich – zur Ablage in die Registratur.«
Im Gebiet des heutigen Landkreises Ludwigsburg wurde durch die Gemeindereform die Zahl der selbständigen Kommunen von 78 auf 39 halbiert. Die Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse erfolgten in der Regel auf freiwilliger Basis,
d.h. nach entsprechendem Beschluss durch die Gemeinderäte der betroffenen Kommunen. Lediglich in zwei Fällen hat der Landtag den Vollzug der Gemeindereform
gesetzlich bestimmt: Dies betraf zum einen den Zusammenschluss von Korntal und
Münchingen zur neuen Stadt Korntal-Münchingen und zum anderen den Zusammenschluss von Eberdingen, Hochdorf an der Enz und Nussdorf zur neuen Gemeinde Eberdingen.
Die Gemeindereform löste seinerzeit heftige Emotionen querbeet durch Orte und
Parteien aus. Diese Emotionen sind auch heute noch nachvollziehbar. Schließlich
ging es nicht nur um den Austausch von Ortsschildern, sondern zur Entscheidung
stand nichts weniger als die Frage, ob die Gemeinde ihre Aufgaben auch in Zukunft
eigenständig und aus eigener Kraft erfüllen soll und erfüllen kann oder ob dies nur
in Zusammenarbeit und in der Konsequenz im Zusammenschluss mit einer anderen
Gemeinde gelingen konnte.
Karl August Würth von Würthenau wurde als
Sohn des badischen Bezirksarztes Dr. Fritz Würth
von Würthenau am 1. Mai 1871 in Engen geboren.
„Seine wissenschaftliche Ausbildung” begann er
auf der höheren Bürgerschule zu Villingen. Sein
Vater war hier Bezirksarzt von 1881 bis zu seinem
Tod 1892. Außerdem gehörte er als Vertreter
der nicht umlagepflichtigen, nicht bürgerlichen
Einwohner dem Bürgerausschuss der Stadt an.
Im Gymnasium in Konstanz erhielt Karl August
von Würthenau im Sommer 1891 das Zeugnis
der Reife. „Am 22. October 1890 wurde er in
die königliche medicinisch-chirurgische Academie
für das Militär aufgenommen.” Am 25. Juli 1896
wurde ihm nach der Prüfung vor der ärztlichen
Prüfungskommission zu Berlin, die er mit gut
bestand, die Approbation als Arzt erteilt. Das
königlich preußische Patent vom 27. September
1896 ernannte ihn zum Assistenzarzt zweiter
Klasse im 7. Badischen Infanterie-Regiment Nr.
142. Das Patent vom 26. August 1899 erhob ihn
zum Oberarzt.
Der offizielle Hurrapatriotismus des Kaiserreichs und die fast einhellige Kriegsbegeisterung im städtischen Bildungsbürgertum, anfängliche Siegesmeldungen von der Front, bald aber auch Nachrichten von vielen Verwundeten und Gefallenen versetzten die Pfarrer in den Heimatgemeinden bereits vom August 1914 an unter einen besonderen Erwartungsdruck ihrer Gemeindeglieder. Die Kriegsstimmung musste aufgenommen werden; bei den meisten Predigern geschah es bis zuletzt mit überzeugtem Nationalismus. Andererseits galt es, Verantwortungsträger zu ermutigen und Leidtragende zu trösten sowie eine Deutung des Geschehens und Weisung zu geben. Die Predigten waren somit meist weniger Bibeltextauslegungen als Thema- oder Mottopredigten, eben „Zeitpredigten“ (Ernst Lehmann). Die älteren Pfarrer an der „Heimatfront“ wurden, trotz immer wieder neuer Mobilmachungsaktionen, durchweg als unabkömmlich eingestuft, jedoch neben ihrem eigentlichen Gemeindedienst als Garnison- oder Lazarettpfarrer eingesetzt. Ihre Kriegspredigten und Kriegsandachten ließen sie oft drucken, damit sie auch ihren Gemeindegliedern im Felde zugesandt werden konnten oder um mit dem Verkaufserlös Hilfsmaßnahmen zu unterstützen.
Über Leben und Wirken Johann Laurentius Höltzlins ist bisher wenig bekannt, obwohl die Zahl der mit seinem Namen verbundenen und erhaltenen, gleichwohl noch
weitgehend unbeachteten Druckschriften nicht klein ist.
Geplant sind drei Teilaufsätze, aufgeteilt anhand dieses Schrifttums, in welchen Leben und Wirken Höltzlins in
geschichtlicher Folge näher dargestellt werden.
Dabei wird die bisher meist ganz in den Vordergrund gerückte Frage, wie sich
Höltzlin als Oberhofprediger und Beichtvater Karl Wilhelms zu den erotischen
Eskapaden des Landesherrn und Karlsruher Stadtgründers verhalten hat und ob er
wegen seiner angeblichen Stellungnahme zur Bigamie des Fürsten vom Hof entfernt
wurde, nur gestreift.
Im Urkundenbestand des Stadtarchivs Freiburg befindet sich ein undatiertes broschiertes Doppelheft, das zeitlich wohl um das Jahr 1522 einzuordnen ist. Es handelt sich dabei um die Niederschrift aus der Hand eines Freiburger Ratsschreibers von Rechtfertigungsaussagen eines nicht
genannten evangelisch Gesinnten, der Anschuldigungen eines Münstergeistlichen zurückweisen
will, er habe sich mehrmals öffentlich gegen dessen katholische Predigten geäußert. Die Beschaffenheit und das Äußere des Hefts geben indes mancherlei Rätsel auf. Seine Blätter sind beidseitig
in Spalten (mit Ausnahme von Blatt 1) beschrieben, wie wir es etwa auch aus den Freiburger
Ratsprotokollen kennen, freilich mit Streichungen, Einschüben und eingenähten Viertel- oder
Halbblättern. Daraus ist zu schließen, dass es sich um schriftliche Eingaben des Angeklagten
bei einem Verhör handelt, das sich über mehrere Termine bzw. Tage erstreckte; diese hat der
Schreiber sodann im Protokoll wörtlich übernommen. Diese Vermutung wird dadurch erhärtet,
dass die Antworten des Angeklagten recht detailliert ausfallen, mit zumeist getreu zitierten Belegstellen aus beiden Testamenten der heiligen Schrift sowie dem „Decretum Gratiani", sowohl
auf Deutsch als auch auf Latein, die mündlich kaum so hätten vorgetragen werden können. Es
verwundert dennoch, dass der Schreiber einer katholisch gebliebenen Stadt dieses evangelische
,Beweismaterial' in solcher Ausführlichkeit zu Papier gebracht hat, es sei denn, die Obrigkeit
wollte sehr genaue Auskünfte über das Ausmaß der evangelischen Gesinnung in der Stadt und
den Kenntnisgrad ihrer Anhänger gewinnen. 2 Noch befremdlicher ist die Tatsache, dass das Heft
die Antworten auf zwei Beschwerdepunkte enthält, eine dritte jedoch nach zunächst niedergeschriebener, dann gestrichener Inhaltsangabe weglässt. Darauf wird zurückzukommen sein.