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Das im Norden der Oberrheinebene gelegene Neckarau - seit der Eingemeindung 1899 zu Mannheim gehörend - besteht als Gemarkung Neckarau aus den beiden Teilen Neckarau und Hermsheim. Von beiden besitzt Neckarau die ältesten Wurzeln, reichen diese doch bis in die Spätantike zurück, wo etwa zwischen 364 und 375 ein römisches Kastell (der Neckarauer Burgus) als strategische Festungsanlage am Rheinufer entstand. Die römischen Anlagen wurden zwischen 1926 und 1936 wiederentdeckt, wissenschaftlich ausgewertet und in Teilen in Museen verbracht, vor allem in das Mannheimer Reiß-Museum.
Am natürlichen Standort haben sich diese Zeugen spätantiken Wirkens in der Kurpfalz nicht erhalten, sie sind dem Siedlungsausbau der 50er und 60er Jahre des 20. Jahrhunderts zum Opfer gefallen.
Die Vorkommen von Orobanche hederae Duby (Efeu-Sommerwurz) im Oberrheingebiet, im Neckartal bei Tübingen und am Bodensee bilden die östlichsten Vorposten des west- und südwesteuropäischen Teilareals dieser Art (Demuth 1996). Heidelberg ist unter den bisher mitgeteilten Fundorten der einzige Standort dieser Art in der Neckar-Rheinebene, die nächsten Bestände finden sich im rund 50 km südlicher gelegenen Karlsruhe. Neben einigen wenigen Vorkommen in natürlichen Vegetationsbeständen findet man Orobanche hederae vor allem in Hecken oder Gebüschen von Garten- oder Parkanlagen bzw. von Friedhöfen, wo sie neuangelegte Efeu-Bestände durch mit diesen verschleppte Samen innerhalb weniger Jahre zu besiedeln vermag, so z.B. am Geographischen Institut der Universität Karlsruhe (Breunig in Demuth 1996).
Außerhalb ihres mehr oder weniger geschlossenen west- und südwesteuropäischen Verbreitungsgebiets kommt die atlantisch-submediterran
verbreitete Orobanche hederae Duby nur sporadisch in wärmebegünstigten Lagen Südwest- und
Mitteldeutschlands vor. Verbreitungsschwerpunkt
in Baden-Württemberg ist Heidelberg, wo die
Pfanze seit den 1990er Jahren mit derzeit etwa
60 Einzelvorkommen und 3000-3500 Individuen
auftritt (Demuth 1996, Junghans 2001, Winterhoff
& Haar 2002, Vesselinov Lalov 2007). Ein weiterer Bestand im Rhein-Neckar-Gebiet existiert
seit 1996 im Bereich der mittleren Bergstraße
bei Hemsbach (Demuth 2001). In der nördlichen
Oberrheinebene gibt es Vorkommen in Karlsruhe (Demuth 1996) sowie seit 2005 im Stadtgebiet von Darmstadt (Röhner & Schwöbel 2010).
Erstmals nachgewiesen in Baden-Württemberg
wurde sie bei der St. Anna-Kapelle beim Isteiner
Klotz (Winter 1889).
Vom Winde verweht
(2004)
Aufgrund einer Klimaerwärmung am Ende der letzten Eiszeit begann das Aussterben der typischen kaltzeitlichen Großsäuger wie Mammut, Wollnashorn, Höhlenbär und Riesenhirsch, von deren Existenz heute nur noch Fossilien von Fundorten am Neckar und in der Oberrheinebene künden. Neben Endmoränen von Gletschern, die vor allem im Alpenraum und im norddeutschen Flachland vorhanden sind und Gletscherseen wie dem Bodensee, sind vor allem die im wahrsten Sinne des
Wortes „herausragenden" Sandaufwehungen der Dünen höchst lebendige Zeugen der nacheiszeitlichen Klimaverhältnisse in unserer Landschaft.
Mauern sind Felsen aus Menschenhand. Als häufige und charakteristische Strukturelemente des Siedlungsbereiches kommt ihnen aus der Sicht des Naturschutzes eine besondere Bedeutung zu, da sie neben ihrer primären Funktion als Häuserwände, Gebäudeteile, Grundstücks- und Friedhofsmauern, Teile von Brücken, Bahn- und Hafenanlagen etc. auch einer Vielzahl von Tieren und Pflanzen als Ersatzlebensräume dienen können. Vor dem Hintergrund eines rasant fortschreitenden Artensterbens rücken derartige siedlungstypische Kleinstrukturen zunehmend in den Blickpunkt städtischer oder kommunaler Natur- und Biotopschutzmaßnahmen, die damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Biologischen Vielfalt „vor der eigenen Haustür" leisten können.
Am 6. November 1900 trat im Kornhaus der Stadt Freiburg ein neu gebildetes, heute noch bestehendes Organ der Erzdiözese Freiburg, die Katholische Kirchensteuervertretung, zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Die Bildung einer solchen „Vertretung der Kirchengenossen“ war durch das „Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend“ vom 18. Juni 1892 , das durch Landesherrliche Verordnung vom 11. Dezember 1899 für die katholische Kirche im Großherzogtum Baden in Vollzug gesetzt worden war, vorgeschrieben worden. Aufgabe, Tagungsort und Zusammensetzung dieser „steuerbewilligenden Versammlung“ für die Erzdiözese Freiburg wurden durch Erzbischöfliche Verordnung vom 27. Dezember 1899 geregelt. Die Einberufung geschah gemäß § 31 der Erzbischöflichen Verordnung von 1899 durch Erzbischof Thomas Nörber, der hierzu des Einverständnisses der Großherzoglichen Regierung bedurfte. Die Eröffnung der Tagung, der ein Gottesdienst im Freiburger Münster voranging, erfolgte gem.§ 33 Abs. 2 der Verordnung durch Weihbischof Friedrich Justus Knecht als Erzbischöflichem Beauftragten.
Grenzen sind keine „natürlichen" Gegebenheiten. Grenzen sind das Resultat historischer Prozesse. Die heutige Vorstellung der Grenze als Demarkationslinie ist relativ jung. Der Staat war im Mittelalter, wie der französische Historiker Lucien Febvre unterstrich, eine Addition von mehr oder weniger zahlreichen Grundherrschaften. Diese Grundherrschaften waren nicht
in erster Linie Territorien, sondern Rechtsgebilde. Dasselbe Territorium besaß oft mehrere Souveräne. Die Französische Revolution machte jedoch aus einer Ansammlung von Mitgliedern eingeschränkter Gemeinschaften die Körperschaft der Bürger eines Staates. An Stelle der inneren ständischen Grenzen trat die äußere Grenze des Territorialstaates.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Oettinger, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Fenrich, Kaiserliche und Königliche Hoheiten, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte zunächst, mich als thematisch legitimierten Referenten auszuweisen, spreche ich hier doch nicht als Rektor der südbadischen Universität Freiburg, sondern als Politikwissenschaftler mit einer gewissen emotionalen Bindung an den Gegenstand der Rede: „Das badische Erbe in Baden-Württemberg“.
EUCOR
(2001)
In der Europäischen Konföderation der Oberrheinischen Universitäten, ,,EUCOR", haben sich 1989 die folgenden Universitäten zu einem grenzüberschreitenden Verbund zusammengeschlossen: • die Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg,
• die Universität Basel, • die Universite Louis Pasteur, Straßburg, • die Universite des Sciences Humaines, Straßburg,
• die Universite Robert Schumann, Straßburg, • die Universität Fridericiana (TH), Karlsruhe, • die Universite de Haute Alsace, Mulhouse. Ziel des Verbandes war und ist die Kooperation in allen Bereichen der Forschung und Lehre durch den Austausch von Dozierenden und Studierenden, multinationaler Studentengruppen und durch interdisziplinäre Forschungsprogramme. Traditionell nimmt der Studierendenaustausch eine wichtige Rolle ein: Die Universität Freiburg entsendet derzeit 40 Studierende in die EUCOR Universitäten, das Gesamtaustauschvolumen dürfte in EUCOR insgesamt bei knapp 200 Studierenden liegen. Wichtig für uns ist dabei, dass die Studienleistungen, seien es einzelne Scheine oder Zwischenexamina oder Studienabschlüsse gegenseitig anerkannt werden. Dies garantiert, dass die Studierenden für ihre Initiative keine Studienzeitverlängerung in Kauf nehmen müssen.
Im Oktober 2007 bekam die Albert-Ludwigs-
Universität es schwarz auf weiß bestätigt.
Sie darf sich Exzellenz-Universität nennen. Aus
dem bundesweiten Wettbewerb ging sie erfolgreich
hervor und gehört seitdem zum Kreis der
neun bundesweit anerkannten „Exzellenzen“.
Dass allein vier davon im badischen Landesteil
von Baden-Württemberg liegen, lenkte die
Blicke der Medien einmal mehr in den Südwesten
des Landes.
Was bedeutet die Auszeichnung für die Universität
Freiburg?
Am Freitag, dem 4. November 1921, wurde im Brettener Gasthaus „Zur Krone“ in einer feierlichen Veranstaltung der Grundstein für eine mittlerweile über 100-jährige Vereinsgeschichte gelegt. Es war ein kalter und grauer Tag mit Temperaturen knapp oberhalb des Gefrierpunkts, und im damaligen Deutschland herrschten eine rasende Inflation und Wohnungsnot und eine wachsende Verunsicherung der Bevölkerung. Schon jetzt lässt sich erahnen, dass das Gründungsjahr des heutigen Vereins für Stadt- und Regionalgeschichte Bretten mit seinem 100. Jubiläumsjahr mehr gemein hat, als man auf den ersten Blick vermuten würde: Beiden Jahren, 1921 und 2021, ging eine weltweite Virus-Pandemie voraus, in deren Zusammenhang Millionen von Toten zu beklagen waren; die Rede ist von der sogenannten „Spanischen Grippe“ (Februar
1918 bis April 1920) und von der „Corona-Pandemie“ ([offiziell] März 2020 bis [konstatiert] April 2022). Geschichte wiederholt sich demnach tatsächlich - nicht im Verhältnis 1:1, aber in deutlich erkennbaren Mustern und Wellen, die allerdings gerne ignoriert werden ... bis es zu spät ist.
In den meisten Chroniken und Abhandlungen zur Orts- und Regionalgeschichte Brettens ist über das Schicksal der Stadt und seiner Bürgerinnen und Bürger während des sog. Dreißigjährigen Krieges in der Zeit zwischen 1618 und 1648 nicht viel zu lesen. So heißt es z.B. in G. Ginter's „Chronik von Bretten“ aus dem Jahr 1967 recht lapidar: „Besondere Einzelheiten über Geschehnisse in Bretten während des Krieges sind uns nicht überliefert. Es darf wohl gesagt werden, daß im ganzen gesehen die Stadt erträglich durch die Wirren dieses längsten aller Kriege kam.“ Wenn auch die historische Quellenlage aus
dieser Zeit in Bezug auf Bretten alles andere als befriedigend ist, so weiß man heute doch: Ganz so erträglich war es leider nicht. Es mag stimmen, dass das damals kurpfälzische, protestantisch-reformierte Bretten (bzw. „Breteheim“) in der ersten Hälfte dieses Krieges und im Schnitt deutlich weniger gelitten hat als die meisten anderen Städte und Dörfer der rechtsrheinischen Pfalz und des Kraichgaus, aber insgesamt hat auch die Melanchthonstadt bluten und leiden müssen.
Der Gemeinderat der Doppelstadt Villingen-Schwenningen entschied am 16. 01. 2016 (bei einigen Gegenstimmen und mehreren Enthaltungen) die Straßen im Baugebiet Friedrichspark gemäß dem Vorschlag des Bauträgers Topbau nach der Familie Großherzog Friedrichs I. von Baden zu benennen. Eine dieser Straßen erhielt den Namen Luise-von-Preußen-Straße nach der Gemahlin Friedrichs. Außerdem errichtet das Villinger Familienheim seit 2021 auf der gegenüberliegenden Straßenseite das LuisenQuartier, das ebenfalls das Andenken an die Großherzogin ehrt. Wer war Prinzessin Luise von Preußen, durch Heirat Großherzogin von Baden, derer noch im 21. Jahrhundert in der Doppelstadt, von der einst nur ein Teil zum Großherzogtum Baden gehörte, gedacht wird?
Für eine rundum gelungene Restaurierung eines Kulturdenkmals – die Jury des Denkmalschutzpreises macht diese Erfahrung immer wieder – müssen glückliche Umstände eine ganze Reihe von Beteiligten zusammenführen, die in gemeinsamer Anstrengung zu einer dem jeweiligen Objekt angemessenen Lösung finden: Architekten, die sich nicht nur im Neubau verwirklichen wollen, sondern auch eine Beziehung zu alter Bausubstanz haben, fähige Handwerker, die ihr Handwerk noch beherrschen und nicht nur als Monteure industriell gelieferter Ware auftreten, Restauratoren mit der Kenntnis von Techniken und mit Fingerspitzengefühl sowie Denkmalpfleger, die ihr Wissen von gebauter Geschichte und dem Umgang damit vermitteln können. Die zentrale Figur aber ist meist der Bauherr, der mit seinen persönlichen Vorstellungen, was mit seinem Eigentum geschehen soll, und seiner Wahl der Beteiligten die entscheidenden Weichen auf dem Weg zu einem wie auch immer gearteten Ergebnis stellt. Natürlich spielen finanzielle Möglichkeiten dabei immer eine Rolle, wichtig sind aber für ein positives Sanierungsergebnis vor allem Begeisterung für die Sache, Ideenreichtum beim Finden von unkonventionellen Lösungen und Leidenschaft , etwas zur Baukultur beitragen zu wollen.
Noch in den achtziger Jahren war der sogenannte Hallenbau A selbst unter Karlsruhern kaum ein Begriff. Obwohl mit seinen
312 Metern Länge, 54 Metern Breite und 25 Metern Höhe mit Abstand größer als alle öffentlichen Gebäude der Stadt, fristete er als Teil des Geländes der Industriewerke Karlsruhe-Augsburg ein weitgehend unbeachtetes Dasein, zur Brauerstraße hin versteckt hinter ausgedehnten Werkhallen, auf der Westseite an der Lorenzstraße begrenzt von einem wenig attraktiven, ungeordneten Gebiet mit kleinen Gewerbebetrieben zwischen verwilderten Kleingärten. Der ungepflegte Zustand mit bröckelndem Putz und schmutzigen Fenstern trug außerdem dazu bei, dass der riesige, langgestreckte Baukörper von denen, die ihn überhaupt wahrnahmen, als Schandfleck angesehen wurde, der möglichst bald aus dem Stadtbild verschwinden sollte.
Die Architektur des 20. Jahrhunderts kommt »ins Alter«. In immer stärkerem Maße stehen Sanierungen von Gebäuden an, die zwar noch jüngeren Datums sind, deren Bedeutung als Kulturdenkmale aber inzwischen von Architekturforschung und Denkmalpflege unbestritten sind. So mag es nicht verwundern, dass in den letzten Jahren zunehmend mehr
Bewerbungen um den Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg eingehen, die solche Bauwerke betreffen.
Das Haus der Badischen Heimat zeigt sich seit kurzem in einem ungewohnten Kleid. Die annähernde
Wiederherstellung der ursprünglichen Farbigkeit, wie sie der Architekt Carl Anton
Meckel Mitte der Zwanziger Jahre als konstitutiven Bestandteil seiner Architektur verstanden
hatte, war ein wichtiges Anliegen der gegenwärtig noch laufenden Sanierungsmaßnahmen,
die der Landesverein mit beträchtlichem Aufwand betreibt. Der Beitrag beleuchtet den historischen
Hintergrund dieser Farbgebung und den Kontext der damaligen Diskussionen, die
bereits nach wenigen Jahren zu einem Umstreichen führten.
Alle zwei Jahre schreiben der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat den von der Wüstenrot Stiftung finanzierten Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg aus. Vergeben werden jeweils fünf gleiche Preise an private Bauherren, die im Rahmen von Gesamtsanierungen historischer Bauten denkmalpflegerisch besonders vorbildlich mit ihrem Eigentum umgegangen sind.
Altstadthaus und Uhrenfabrik
(2020)
Alle zwei Jahre schreiben der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat den von der Wüstenrot Stifung finanzierten Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg aus. Vergeben werden jeweils fünf gleiche Preise an private Bauherren, die im Rahmen von Gesamtsanierungen historischer Bauten denkmalpflegerisch besonders vorbildlich mit ihrem Eigentum umgegangen sind.
Angesichts knapper öffentlicher Gelder und der gegenwärtigen Tendenz, Kultur und gebaute Umwelt vor allem unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen, wird das Engagement der Bürger für die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen immer wichtiger. Der Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg, der einzige Preis dieser Art für private Eigentümer im Land, hat deshalb auch im 29. Jahr seiner Vergabe nichts an Bedeutung verloren. Im Gegenteil: Er soll dem Denkmaleigentümer mehr denn je signalisieren, dass ein vorbildlicher, nicht allein durch materielle Größen bestimmter Umgang mit seinem Besitz von der Öffentlichkeit immer noch wahrgenommen und honoriert wird.