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Theodor Achtnich wurde am 10. Mai 1857 in Christiansfeld, Kreis Hadersleben, in
Schleswig-Holstein (heute Dänemark) geboren.
Er besuchte das Pädagogium der
evangelischen Brüdergemeine in Niesky mit anschließendem Studium am Theologischen Seminar der Evangelischen Brüder-Unität und an der Königlich Preußisch
Vereinigten Friedrichs-Universität Halle. Von Weihnachten 1882 bis Ostern 1884
war er Vikar bei Dekan Karl Friedrich Ledderhose in Mannheim-Neckarau. Am 25.
Mai 1884 wurde er in Gnadenfeld zum Diakonus der Evangelischen Brüdergemeinde
ordiniert und wurde Dozent am dortigen Theologischen Seminar, bis er im Juli 1886
nach bestandenem Kolloquium mit Probepredigt unter die Pfarrkandidaten der evangelisch-protestantischen Landeskirche aufgenommen wurde.
Am 31. März 1886 wurde Theodor Achtnich Pfarrverweser in Kandern und verheiratete sich am 25. November desselben Jahres mit der Kaufmannstocher Hermine
geborene Stern aus Mannheim.
Zu den ersten Heidelberger Hochschullehrern, die aus dem Universitätsdienst noch vor dem Erlass des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 aus rassischen Gründen beurlaubt wurden, gehörte Leopold Perels. Bereits am 5. April 1933 hatte der für Baden zuständige, neu ernannte Reichskommissar und spätere Reichsstatthalter Robert Wagner mit Rücksicht auf die starke Beunruhigung der Öffentlichkeit, zum Schutz
und im Interesse der in Baden lebenden Juden angeordnet, dass alle im badischen Staatsdienst und anderen öffentlichen Körperschaften beschäftigten Angehörigen der jüdischen Rasse (ohne Rücksicht auf die konfessionelle Zugehörigkeit) bis auf weiteres vom Dienst zu beurlauben sind. Nur einen Tag später, am 6. April, informierte der Staatskommissar des Kultus und Unterrichts, Dr. Wacker, auf Wagners Anweisung hin den Engeren Senat der Heidelberger Universität darüber, dass sämtliche Dozenten und Assistenten jüdischer Rasse ausnahmslos
unverzüglich von dem Dienst zu beurlauben sind. Mit Bestürzung
reagierte die Universität auf diese Anordnung, welche als undurchführbar erschien. Schon aus anthropologischen Gründen gab es keine jüdische Rasse; unklar war daher, welchen Personenkreis der Erlass umfassen sollte.
In der kleinen verpfändeten ehemals Freien Reichsstadt Waibstadt im Fürstbistum Speyer beobachtete der Schultheiß Salomon Meckesheimer seit Jahren mit zunehmender Sorge die Regierungstätigkeit seines Landesvaters Bischof Eberhard
von Dienheim (1581-1610). Er konnte nicht ahnen, was die kritischen Geschichtsschreiber des 20. und 21. Jahrhunderts nach 400 Jahren über seinen Fürstbischof schreiben würden. Er kannte
nur das, was er selbst erlebte und in Erfahrung brachte, weil er gewöhnt war, über seinen Waibstadter Tellerrand hinauszublicken.
VS-Villingen – Ganz still und leise, genauso
ruhig und planmäßig, wie das Geschäft seit Jahrzehnten
geführt wurde, ging eine Ära edler Villinger
Handelsgeschichte zu Ende. Feinkost Kiebler
in der Niederen Straße, seit 125 Jahren und über
vier Generationen mit alteingesessenen bekannten
Villinger Familien, wie Häßler, Kiebler, Grimm
und Neininger verknüpft, gibt es nicht mehr.
Inhaber Hansjörg Grimm und seine Frau Brunhilde,
geborene Neininger, schlossen am Samstag
nach Geschäftsschluss die Ladentür des Feinkost-
Geschäftes mit großer Wehmut für immer zu,
setzten so den Schlusspunkt unter ihr und ihrer
Vorfahren Lebenswerk. Viele Jahrzehnte lang war
Feinkost Kiebler Inbegriff und beste Adresse für
lukullische Delikatessen der feinsten Art.
Zwangsehe statt Liebesheirat
(2015)
Am 19. Dezember 1975 schrieb Oberregierungsrat Oskar Behr, der langjährige Leiter
des Kommunalamts im Landratsamt Ludwigsburg, auf das Deckblatt einer dicken
Akte: »Mit der Wahl von Bürgermeister Fetzer am 7. Dezember 1975 in Eberdingen
ist im Landkreis Ludwigsburg die Gemeindereform abgeschlossen.« Und vermutlich
mit einem tiefen Seufzer der Erleichterung fügte er noch dazu: »Der ganze Vorgang
kann nun – endlich – zur Ablage in die Registratur.«
Im Gebiet des heutigen Landkreises Ludwigsburg wurde durch die Gemeindereform die Zahl der selbständigen Kommunen von 78 auf 39 halbiert. Die Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse erfolgten in der Regel auf freiwilliger Basis,
d.h. nach entsprechendem Beschluss durch die Gemeinderäte der betroffenen Kommunen. Lediglich in zwei Fällen hat der Landtag den Vollzug der Gemeindereform
gesetzlich bestimmt: Dies betraf zum einen den Zusammenschluss von Korntal und
Münchingen zur neuen Stadt Korntal-Münchingen und zum anderen den Zusammenschluss von Eberdingen, Hochdorf an der Enz und Nussdorf zur neuen Gemeinde Eberdingen.
Die Gemeindereform löste seinerzeit heftige Emotionen querbeet durch Orte und
Parteien aus. Diese Emotionen sind auch heute noch nachvollziehbar. Schließlich
ging es nicht nur um den Austausch von Ortsschildern, sondern zur Entscheidung
stand nichts weniger als die Frage, ob die Gemeinde ihre Aufgaben auch in Zukunft
eigenständig und aus eigener Kraft erfüllen soll und erfüllen kann oder ob dies nur
in Zusammenarbeit und in der Konsequenz im Zusammenschluss mit einer anderen
Gemeinde gelingen konnte.
Karl August Würth von Würthenau wurde als
Sohn des badischen Bezirksarztes Dr. Fritz Würth
von Würthenau am 1. Mai 1871 in Engen geboren.
„Seine wissenschaftliche Ausbildung” begann er
auf der höheren Bürgerschule zu Villingen. Sein
Vater war hier Bezirksarzt von 1881 bis zu seinem
Tod 1892. Außerdem gehörte er als Vertreter
der nicht umlagepflichtigen, nicht bürgerlichen
Einwohner dem Bürgerausschuss der Stadt an.
Im Gymnasium in Konstanz erhielt Karl August
von Würthenau im Sommer 1891 das Zeugnis
der Reife. „Am 22. October 1890 wurde er in
die königliche medicinisch-chirurgische Academie
für das Militär aufgenommen.” Am 25. Juli 1896
wurde ihm nach der Prüfung vor der ärztlichen
Prüfungskommission zu Berlin, die er mit gut
bestand, die Approbation als Arzt erteilt. Das
königlich preußische Patent vom 27. September
1896 ernannte ihn zum Assistenzarzt zweiter
Klasse im 7. Badischen Infanterie-Regiment Nr.
142. Das Patent vom 26. August 1899 erhob ihn
zum Oberarzt.
Der offizielle Hurrapatriotismus des Kaiserreichs und die fast einhellige Kriegsbegeisterung im städtischen Bildungsbürgertum, anfängliche Siegesmeldungen von der Front, bald aber auch Nachrichten von vielen Verwundeten und Gefallenen versetzten die Pfarrer in den Heimatgemeinden bereits vom August 1914 an unter einen besonderen Erwartungsdruck ihrer Gemeindeglieder. Die Kriegsstimmung musste aufgenommen werden; bei den meisten Predigern geschah es bis zuletzt mit überzeugtem Nationalismus. Andererseits galt es, Verantwortungsträger zu ermutigen und Leidtragende zu trösten sowie eine Deutung des Geschehens und Weisung zu geben. Die Predigten waren somit meist weniger Bibeltextauslegungen als Thema- oder Mottopredigten, eben „Zeitpredigten“ (Ernst Lehmann). Die älteren Pfarrer an der „Heimatfront“ wurden, trotz immer wieder neuer Mobilmachungsaktionen, durchweg als unabkömmlich eingestuft, jedoch neben ihrem eigentlichen Gemeindedienst als Garnison- oder Lazarettpfarrer eingesetzt. Ihre Kriegspredigten und Kriegsandachten ließen sie oft drucken, damit sie auch ihren Gemeindegliedern im Felde zugesandt werden konnten oder um mit dem Verkaufserlös Hilfsmaßnahmen zu unterstützen.
Über Leben und Wirken Johann Laurentius Höltzlins ist bisher wenig bekannt, obwohl die Zahl der mit seinem Namen verbundenen und erhaltenen, gleichwohl noch
weitgehend unbeachteten Druckschriften nicht klein ist.
Geplant sind drei Teilaufsätze, aufgeteilt anhand dieses Schrifttums, in welchen Leben und Wirken Höltzlins in
geschichtlicher Folge näher dargestellt werden.
Dabei wird die bisher meist ganz in den Vordergrund gerückte Frage, wie sich
Höltzlin als Oberhofprediger und Beichtvater Karl Wilhelms zu den erotischen
Eskapaden des Landesherrn und Karlsruher Stadtgründers verhalten hat und ob er
wegen seiner angeblichen Stellungnahme zur Bigamie des Fürsten vom Hof entfernt
wurde, nur gestreift.
Im Urkundenbestand des Stadtarchivs Freiburg befindet sich ein undatiertes broschiertes Doppelheft, das zeitlich wohl um das Jahr 1522 einzuordnen ist. Es handelt sich dabei um die Niederschrift aus der Hand eines Freiburger Ratsschreibers von Rechtfertigungsaussagen eines nicht
genannten evangelisch Gesinnten, der Anschuldigungen eines Münstergeistlichen zurückweisen
will, er habe sich mehrmals öffentlich gegen dessen katholische Predigten geäußert. Die Beschaffenheit und das Äußere des Hefts geben indes mancherlei Rätsel auf. Seine Blätter sind beidseitig
in Spalten (mit Ausnahme von Blatt 1) beschrieben, wie wir es etwa auch aus den Freiburger
Ratsprotokollen kennen, freilich mit Streichungen, Einschüben und eingenähten Viertel- oder
Halbblättern. Daraus ist zu schließen, dass es sich um schriftliche Eingaben des Angeklagten
bei einem Verhör handelt, das sich über mehrere Termine bzw. Tage erstreckte; diese hat der
Schreiber sodann im Protokoll wörtlich übernommen. Diese Vermutung wird dadurch erhärtet,
dass die Antworten des Angeklagten recht detailliert ausfallen, mit zumeist getreu zitierten Belegstellen aus beiden Testamenten der heiligen Schrift sowie dem „Decretum Gratiani", sowohl
auf Deutsch als auch auf Latein, die mündlich kaum so hätten vorgetragen werden können. Es
verwundert dennoch, dass der Schreiber einer katholisch gebliebenen Stadt dieses evangelische
,Beweismaterial' in solcher Ausführlichkeit zu Papier gebracht hat, es sei denn, die Obrigkeit
wollte sehr genaue Auskünfte über das Ausmaß der evangelischen Gesinnung in der Stadt und
den Kenntnisgrad ihrer Anhänger gewinnen. 2 Noch befremdlicher ist die Tatsache, dass das Heft
die Antworten auf zwei Beschwerdepunkte enthält, eine dritte jedoch nach zunächst niedergeschriebener, dann gestrichener Inhaltsangabe weglässt. Darauf wird zurückzukommen sein.