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„Grabdenkmale und Grabsteine mit ihren Inschriften zählt man mit vollstem Rechte zu den verlässlichsten Hilfsquellen der Geschichte. Jene sind zudem Denkmale der gleichzeitigen Kunst und Technik; diese geben uns, wenn sie lesbar erhalten sind, mehr oder minder bestimmte Namen und leider so oft allzu karge Daten über einzelne Personen, ihren Rang und ihre Wirksamkeit im Staate, in der Kirche und in der bürgerlichen Gesellschaft, und über ihre Familien, ihre Herkunft, Vermählungen und Abzweigungen. Derlei Inschriften ergänzen anderweitige mangel- oder lückenhafte Angaben, berichtigen Irriges, führen alte, ehrwürdige und verdienstvolle Namen ins Gedächtniss zurück, geben manchmal neue Kunde von verschollenen Personen und rufen weitere Forschungen hervor. Besondere Beachtung verdienen daher solche Denkmale und Inschriften aus früheren Jahrhunderten, indem man keine, oder nicht sorgfältig geführte Todtenbücher hatte oder dieselben zu Grunde gegangen sind.“ Und weiter: „Wie viele interessante und gut gearbeitete Grabdenkmale und Inschriftsteine findet man in Kloster- und Land-Kirchen und in Familiengruften hoher und niederer Herrschaften.“ So die Aussage von Joseph Bergmann 1837. Wie sehr gerade sein letzter Satz auch heute noch zutrifft, zeigt eine Anfrage an den Verfasser, aufgrund einer Grabstein-Inschrift in der Burgkapelle Obergrombach, ob der dort genannte „michael von jöhlingen“ ein Ortsadeliger („wenn es so etwas in Jöhlingen gab“) war oder er ganz einfach Michael Anselm (aus) Jöhlingen hieß.
Es muss schon mächtig „gerummst“ haben, als am 27. Februar 1671 ein Meteorit in der Herrschaft Staufenberg einschlug. Im ZEITMAGAZIN Nr. 48/2019 vom 20. November 2019 werden in einer Karte die bekanntesten bzw. größten in
Deutschland registrierten Meteoriteneinschläge aufgeführt. Darunter ist auch ein am 27. Februar 1671 im Durbacher Hardtwald niedergegangener Meteorit von 4,5 kg. In den Annalen Ludwig Wilhelm Gilberts, erschienen Leipzig 1803, ist für diesen Meteoriten noch der Ort „Zussenhausen“ (Zusenhofen) nahe Oberkirch angegeben. Eine spätere Bestimmung des Einschlagorts führt jedoch in den Hardtwald in der ehemaligen Herrschaft Staufenberg. Demnach schlug der Meteorit ca. oberhalb des heutigen Rebgebietes „Stöckberg“ unweit von St. Anton ein.
Die Sinsheimer Killinger
(2020)
Die Killinger treten in Sinsheim in den erhalten gebliebenen schriftlichen Quellen erstmals in der Huldigungsliste von 1576
in Erscheinung, und dies gleich in großer Anzahl. Aus dem Aufbau dieser Liste kann insofern eine gewisse familiäre Struktur abgeleitet werden, als man die dort erfassten Killinger-Familienmitglieder entsprechend der Reihenfolge ihrer Erwähnung in zwei Gruppen gliedern kann. Zuerst erscheint Hans Adam Killinger als Anwalt. Ihm folgen in der Liste in einigem Abstand Jung Hans Adam und Georg Stophel Killinger, die als dessen Söhne aufgefasst werden können. In weiterem Abstand folgen eng zusammen Stophel, Hans Georg und Georg Killinger. Diese drei könnten die Söhne eines damals schon verstorbenen Bruders des alten Hans Adam Killinger gewesen sein.
Für die „SchUM-Stätten“, die hochmittelalterlichen Kult- und Gemeindebauten der ehemaligen jüdischen Gemeinden in Worms und Speyer sowie ihre hochbedeutenden Friedhöfe in Mainz und Worms, wurde im Januar 2020 der Antrag zur Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste eingereicht. Die mehrteiligen Gemeindezentren, d. h. der Judenhof in Speyer und der Synagogenbezirk in Worms mit ihren Bauten, haben ebenso wie die beiden Friedhöfe mit ihren Grabsteinen und Funktionsbauten nicht nur aus Sicht der Antragsteller einen „außergewöhnlichen universellen Wert“, wie ihn die UNESCO für Welterbestätten voraussetzt. Nicht in den Antrag aufgenommen sind der ehemalige Synagogenbezirk in Mainz, der lokalisierbar, aber modern überbaut ist, sowie der ehemalige Friedhof in Speyer, der nach Einrichtung des neuen Hauptfriedhofs 1888 parzelliert und überbaut wurde.
Heinrich Eberhard Gottlob Paulus, rationalistischer Bibelexeget und Theologe, der in Heidelberg den Vortrag zum Reformationsjubiläum am 31.10.1817 zu M. Luthers „Heidelberger Disputation“ (26.4.1518) hielt, zeichnete in sein Verständnis von „Denkgläubigkeit“ Luthers Disputationsthesen und sein Bild von Luther und der Reformation ein.
Nach (1.) einem Überblick über Paulus’ Leben und Werk, wird (2.) sein Säkularvortrag „Auch zu Heidelberg war Doktor Martin Luther“ dargestellt mit (2.1.) dem Blick auf Luthers „Heidelberger Disputation“ und (2.2.) Paulus’ Bild von Luther und
der Reformation. Es folgt (3.) eine Einordnung in den geistesgeschichtlichen Zusammenhang und eine kritische Wertung von Paulus’ denkgläubiger Interpretation von Luthers reformatorischem Rechtfertigungsglauben.
Nach fast 60 Jahren seit dem Abriss der Ständehausruine 1961 ist es für die Badische Heimat selbstverständlich, an die Grundsteinlegung vor 200 Jahren am 16. Oktober 1820 zu erinnern. Zu erinnern ist vor allem an die beispielhafte parlamentarische Tradition im Ständehaus, aber auch an die innere politische Zerstörung 1933 und den Abriss der Ruine 1961. In der Folge wird selbst auch der Ort als Erinnerung ausgelöscht. Das Schicksal des Ständehauses in der Phase 1933–1961 wird deshalb heute im Mittelpunkt der Überlegungen stehen: Was kann denn als Beitrag zur politischen Kultur überhaupt erinnert und angeeignet werden? Liest man die Geschichte des Ständehauses von ihrem Ende her, dann wird die Erinnerung vor allem an die unglaubliche »Verabschiedung« von einem zentralen Ort der Parlamentsgeschichte und der badischen Geschichte bestimmt sein.
Der Baarverein begeht 2020 ein doppeltes Jubiläum: Er wurde 1870 als Nachfolger der 1805 ins Leben gerufenen „Gesellschaft der Freunde der Geschichte
und Naturgeschichte an den Quellen der Donau“ neu begründet, und mit Jahresnennung 1870 erschien im Folgejahr der erste Band der „Schriften des Vereins
für Geschichte und Naturgeschichte der Baar und der angrenzenden Landestheile
in Donaueschingen“. Er enthielt je einen Beitrag zu den beiden Forschungsfeldern des Vereins und begründete damit eine Tradition, die bis heute fortlebt und
zum Markenzeichen geworden ist. Die folgenden Bände kamen in „zwanglosen
Heften“ heraus, wie die Satzung von 1870 in § 4 festlegt, in der Regel im
Abstand von zwei bis acht Jahren. Seit 1995 erscheinen die „Schriften“ regelmäßig jedes Jahr. Seither sind einschließlich der hier vorliegenden Ausgabe 63
Bände vorgelegt worden.
Albert Sting zum Gedenken
(2020)
Bis ins hohe Alter hinein erwies sich Dr. Albert Sting als Vermittler, Versöhner und Mediator, so wie er es Zeit seines langen Lebens in ganz unterschiedlichen Ausprägungen immer wieder gewesen war. Zuletzt bezog er in der »Flüchtlingskrise« Position
und nahm im Alter von 91 Jahren gemeinsam mit dem Arbeitskreis »Dialog Synagogenplatz« einen eigens konzipierten Clip
auf, um in der Gesellschaft um Verständnis für die Belange der Geflüchteten zu werben und entschieden davor zu warnen, dass sich die Verfolgung von Bevölkerungsgruppen wie im »Dritten Reich« wiederholte.
Erstaunlicherweise tauchen in den Akten des Schiltacher Stadtarchivs in der postrevolutionären Zeit von 1918/19 drei verschiedene Wehren auf. Trotz relativ rarer Nachweise ihrer Existenzen seien sie hier etwas näher beleuchtet und in den
Kontext der damaligen Zeit gesetzt. Noch unmittelbar vor dem Umsturz weist das badische Innenministerium am 9. November 1918 die Bezirksämter an, gegenrevolutionäre Bürgerwehren zu bilden, die bei inneren Unruhen in der Lage sein sollen einzugreifen. In erster Linie sollen die Wehren aus Angehörigen von Krieger- und Schützenvereinen bestehen.
„Staub, nichts als Staub“
(2020)
Am 24. März 1946 stimmten die Bad Rappenauer Gemeinderäte für Fritz Hagner als Gemeindeoberhaupt und wählten den kommissarisch von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzten Nachkriegsbürgermeister Walter Staubitz ab. Durch die Ernennung des Antifaschisten Walter Staubitz zum Bürgermeister in Bad Rappenau wollten die Amerikaner nach der Hitler-Diktatur die Menschenwürde, das Rechtsstaatsprinzip und gleichberechtigte Mitwirkungsmöglichkeiten für alle Bürger absichern. Unter Achtung dieser Grundsätze entscheidet in einer freiheitlichen Demokratie die Mehrheit der Wähler, welchen Weg die Politik nimmt. Staubitz, der Bad Rappenau demokratisieren wollte, war selbst nicht demokratisch legitimiert und die Mehrheit der Bad Rappenauer unterstützte ihn nicht. Nach seiner Abwahl verabschiedete er sich durch die aus der Nazizeit verbliebenen Ortslautsprecher von der Bevölkerung. In Anspielung auf seine Vorgänger, Philipp Freudenberger (Bürgermeister 1895–1922) und Hermann Hofmann (Bürgermeister 1922–1945) resümierte er: „Freudenberger: die Freude; Hofmann: die Hoffnung; Staubitz: Staub, nichts als Staub“. Als Staubitz ab 1951 als Mitglied der kommunistisch ausgerichteten „Sozialdemokratischen Aktion“ für den Frieden eintrat und gegen die Westbindung der Bundesrepublik protestierte, entfernte er sich noch weiter von der Bevölkerungsmehrheit und wurde aus der SPD ausgeschlossen. Damit nicht genug: Die Generalbundesanwaltschaft warf ihm inmitten der McCarthy-Ära vor, durch einen Umsturz das System der sowjetischen Besatzungszone auf Westdeutschland übertragen zu wollen. Er kam in Untersuchungshaft auf den Hohen Asperg.