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Für Freiburg (zu) großartig?
(2012)
„Freiburg war durch Franz Philipps Wirken auf dem besten Wege, ein Mittelpunkt höchster Kunst zu werden, eine Pflegestätte der Kirchenmusik [...] wie kaum eine andere Stadt in Deutschland. Eine Entwicklung schien anzuheben, die an den Glanz Salzburgs unter seinen kunstliebenden Erzbischöfen oder an die Zeiten des großen Thomas-Kantors zu Leipzig hätte erinnern können.“ Der Verfasser dieses Leserbriefs, den die „Breisgauer Zeitung“ Ende Juni 1924 abdruckte, nimmt, so scheint es, mit seinem Lob den Mund ziemlich voll: Immerhin vergleicht er Franz Philipp, ohne die Namen zu nennen, mit Mozart und Bach. Ist das nicht ein wenig übertrieben? Vielleicht — aber es ist keineswegs außerwöhnlich, denn Philipp wurde von seinen Zeitgenossen immer wieder in einem Atemzug mit großen Namen der deutschen Musikgeschichte genannt — Brahms, Bruckner, Reger, um nur drei weitere zu nennen. Aber er wurde auch als Gegenentwurf zu modernen Entwicklungen gesehen: Franz Philipp, so heißt es in einer gut zehn Jahre später publizierten Eloge, „erbrachte auch in einer Zeit der herrschenden Atonalität, des Hindemithismus, der Honegger, Bartok usw. den Beweis, dass Tonalität und melodische Charakteristik sich nicht ausschließen.“
Um die Jahreswende 1124/1125 fand in Straßburg ein Hoftag unter Kaiser Heinrich V. statt. Auf ihm wurde auch ein Streit zwischen dem Kloster St. Blasien, das der Konstanzer Diözese angehörte, und dem Hochstift Basel verhandelt. Beide Parteien legten dem Reichshofgericht gefälschte Urkunden vor. Es ist dies der einzige aus der Frühzeit deutscher Geschichte bekannte Fall über den Umgang eines Gerichts — und sogar des höchsten — mit gefälschten Urkunden. Die moderne Forschung neigte dazu, hier das früheste Beispiel für die so genannte „diplomatische Kritik" zu sehen, wie es Harry Bresslau in seinem Standardwerk „Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien" formulierte, also das, was wir heute Urkunden- oder Textkritik nennen. Das Reichshofgericht habe, so Harry Bresslau, die Urkunde St. Blasiens nicht als Fälschung erkannt, dagegen die des Baseler Bischofs „für unecht erklärt". War dem so?
Vor 1400 Jahren ließ sich der später heiliggesprochene Einsiedler Gallus an der Steinach nieder. Am gleichen Ort wurde im 8. Jahrhundert durch Otmar eine Mönchsgemeinschaft gegründet, die die Regel des hl. Benedikts annahm. Die Benediktinerabtei St. Gallen entwickelte sich zu einem der bedeutendsten Klöster Europas. Weltbekannt sind die Stiftsbibliothek St. Gallen, die ehemalige Klosterkirche und die einzigartigen Bestände an Handschriften und Urkunden. Seit 1983 gehört der Stiftsbezirk St. Gallen zum Weltkulturerbe der UNESCO. Als Beitrag zum Gallusjubiläum (612/2012) widmet der Verein für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung den 130. Band der Schriften in Gänze der ostschweizerischen Kulturlandschaft mit dem Zentrum St. Gallen. Als exzellenter Kenner beschreibt der Kunst- und Kulturhistoriker Johannes Huber die den ehemaligen Klosterstaat St. Gallen durchziehende Fürstenland-Strasse. Entlang dieser in den 1770er-Jahren angelegten Reichsstrasse, die von wirtschaftlicher, staatspolitischer und militärischer Bedeutung war, lässt sich die Kulturlandschaft der Abtei St. Gallen erschließen und die angrenzenden Landschaften Toggenburg, Rheintal und Appenzell erreichen. Es öffnet sich ein weites Feld für spannende Entdeckungen. Das Jahrbuch wird unter der Schriftleitung von Jürgen Klöckler (Konstanz) herausgegeben vom Verein für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung.
»Warhafftige und Erschröckliche Geschicht ...« Mit diesen Worten beginnt ein
kleiner, achtseitiger Druck in der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart. [1]
Er handelt von einer Familientragödie, die sich am 12. Januar 1590 in
Lauffen am Neckar in der Familie des Conrad Hermann zutrug. Der Lauffener Bürger Wendel Rösch hat sie in Gedichtform gebracht und bereits am
1. Februar desselben Jahres veröffentlicht.
"Die Trinationale Metropolregion ist einmalig, weil sie kein großes Zentrum besitzt".
Am Donnerstag, den 9. Dezember 2010, wurde im Burda-Turm in Offenburg die Gründungsurkunde unterzeichnet. Mit der Urkunde gaben sich die Partner aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Elsass und der Nordschweiz ein Arbeitsprogramm.
Der Weißstorch (Ciconia ciconia) ist bei uns wieder regelmäßiger Brutvogel. Zudem
rasten im Frühjahr und im Spätsommer oft größere Trupps auf den Wiesen der
Riedbaar für längere Zeit. Der Schwarzstorch (Ciconia nigra) hingegen, der sehr
heimlich lebt und dessen Brutgebiete ausgedehnte Feuchtwälder sind, ist auf der Baar
selten zu beobachten. Schwarzstörche rasten allerdings während beider Zugzeiten
regelmäßig hier. Vielfach sind es Einzeltiere oder kleinere Trupps von 2 bis 5 Vögeln.
Die Rastdauer ist kurz und beträgt in der Regel nur 1 bis 3 Tage. Die bevorzugten
Rastgebiete liegen im Bereich der Riedbaar. Es sind vor allem die Wiesen entlang der
Donau zwischen Pfohren und Gutmadingen.
Friedrich von und zu Franckenstein hatte sich 1710 mit Maria
Margarethe von Bettendorf verheiratet, deren Mutter eine geborene von Dahlberg war und aus der Herrschaft Binzburg stammte.
Dadurch wurde Friedrich von und zu Franckenstein Miteigentümer der Herrschaft Binzburg, zu der damals noch die Familie von
Bettendorf gehörte.
Die Nachfolger derer von Bettendorf waren die von Erthal,
die durch Einheirat in die Familie von Bettendorf Miteigentümer
der Herrschaft Binzburg wurden.
17 42, im Zuge einer Erbteilung der Herrschaft Binzburg zwischen den Herrschaftsfamilien von Erthal und von und zu Franckenstein, wurden Maria Margarethe von und zu Franckenstein
geb. von Bettendorf die Ländereien in Niederschopfheim und
damit auch die Unterwassermatten zugesprochen. Außerdem ein
Viertel der Besitzungen in Allmansweier und Wittenweier. Lothar von Erthal bekam die Ländereien auf der Gemarkung Hofweier und Schutterwald. Nach dieser Teilung gab es dann die
Herrschaft Binzburg-Hofweier und die Herrschaft Binzburg-Niederschopfheim.
Der Pfarrer der Johannisgemeinde Weinheim, Karl Achtnich (1890 bis 1969), stand, wie viele Gemeindepfarrer, während des Zweiten Weltkriegs mit vielen ehemaligen Konfirmanden und Jugendkreismitgliedern, die als Soldaten im Krieg waren, in brieflicher Verbindung. Die Gemeindejugend, die „Sonnenjugend“, die „Sonnenmädchen“ (so genannt, weil die Gemeindejugend sich im Gemeindehaus „Zur Sonne“ traf) pflegten den Soldaten zu Weihnachten Päckchen ihrer Gemeinde zu schicken. Aus heutiger Sicht ist manches von dem Geschriebenen unbegreiflich. Nicht nur die Sicherheit, auf dem richtigen Weg zu sein, nicht nur das klare Feindbild, nicht nur das selbstverständliche Gott-mit-uns; was Vaterlandspflicht und Soldatenethos damals bedeutet haben, verstehen wir heute nicht mehr. Gerade deshalb sind die Dokumente wichtig, weil sie helfen, die geistigen Gefangenschaften jener Zeit zu ahnen und wach zu sein für Verführbarkeit und unbewusste Gefangenschaften auch heute. Zugleich sind sie bewegende Zeugnisse persönlicher Frömmigkeit.