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Strukturveränderungen begegnen uns in allen Landeskirchen, von den überall zu registrierenden Zusammenlegungen von Kirchengemeinden oder Pfarrstellen auf der untersten Ebene bis hin zu Fusionen auf der Ebene der Landeskirchen selbst. Vielfältige Strukturveränderungen sind auch in der badischen Landeskirche in den letzten Jahren zu konstatieren. Jede dieser Strukturveränderungen impliziert in der Folge auch mannigfache Anforderungen an das Landeskirchliches Archiv. Das Landeskirchliche Archiv hat sich mit diesen Fragen zu befassen, weil es zum einen eine zentrale Zuständigkeit in Fragen der Archivaufsicht und der Archivpflege in den Gemeinden und Bezirken wahrnimmt, zum anderen weil es im Rahmen der Bezirksvisitationen mit der Prüfung der Verwaltungen der Mittelinstanzen, also der Dekanate, der bezirklichen Bildungsarbeit und der Verwaltungsämter beauftragt ist. Archivpflege und Verwaltungsprüfungen verschaffen dem Archiv genaue Kenntnis der jeweiligen Strukturen und der damit verbundenen Probleme, die ihm die Entwicklung von Lösungsstrategien und deren Umsetzung (wenn auch leider nicht immer zeitnah) ermöglichen.
Ein historischer Schritt
(2009)
Als die Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden am 3. Mai 1984 eine Erklärung zum Thema „Christen und Juden“ abgab, geschah dies nicht ohne intensive Vorarbeit vor allem durch den Studienkreis „Kirche und Israel“. Im öffentlichen
Bewusstsein tritt sie oft hinter der vier Jahre älteren Erklärung der Rheinischen Kirche zurück. Umso erfreulicher ist es, dass der 2007 verstorbene Baseler jüdische Gelehrte Prof. Ernst Ludwig Ehrlich bereits 1984 in einem Vortrag auf dem Münchener Katholikentag anerkennend darauf hinwies.
Wer von oben auf den neu gestalteten Parkhof schaut, kann erahnen, was darunter liegt. Die Fläche des 465m² großen unterirdischen Magazins für Archiv und Bibliothek wird durch die künstlerische Gestaltung der Pflastersteine hervorgehoben. Nach einem Jahr Bauzeit sind das neue Magazin und der Parkhof nun (fast) fertig. In einem Festakt am 30. Juni wurden die Anlagen bereits symbolisch ihrer Bestimmung übergeben. Der Künstler Axel Philipp hat als Motiv für den Parkhof typische Buch- und Aktenrücken in einer in die Horizontale gekippten Regalanlage dargestellt. Im darunter liegenden Magazin, das 650 Kubikmeter Beton und 80 Tonnen Stahl „verschlang“, sind nun 940 Regalmeter frei für Bücher, fast 4.500 Regalmeter, die mit 33.152 Archivschachteln, gefüllt mit Akten, bestückt werden können, sowie 320 Schubladen im Format A1 für Pläne und Karten. Dieser unterirdische Neubau soll zum einen die Magazine der Bibliothek von ihren historischen Buchbeständen entlasten. Zum anderen soll er den Raumbedarf des Archivs langfristig abdecken.
Am 4. April 1556 machte Kurfürst Ottheinrich, soeben mit dem Ableben seines Vorgängers und Onkels Kurfürst Friedrich II. in die pfälzische Kurwürde eingerückt, durch einen zu Alzey gezeichneten Erlass die Reformation lutherischer Prägung für
die Kurpfalz verbindlich. Wenig später, am 1. Juni desselben Jahres, schloss sich die Markgrafschaft Baden-Pforzheim, die spätere Markgrafschaft Baden-Durlach, durch einen entsprechenden Erlass von Markgraf Karl II. an. Damit war die reformatorische Entwicklung im deutschen Südwesten gewissermaßen vervollständigt und zu einem ersten vorläufigen Abschluss gebracht. Grundlage reformatorischer Maßnahmen in beiden Territorien war die von dem Stuttgarter Propst Johannes Brenz erarbeitete württembergische Kirchenordnung des Jahres 1553, die Herzog Christoph im Jahr
1555 mit einer Anzahl weiterer reformatorischer Gesetzestexte für den Gebrauch seines kurfürstlichen Nachbarn, des damals noch regierenden Kurfürsten Friedrich II. von der Pfalz, hatte zusammenstellen lassen, ein Corpus, das den Kern der späteren
Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 bildet.
Tritt ein Besucher – vom Marktplatz her kommend – durch das Westportal der Mosbacher Stiftskirche, so fällt sein Blick nicht auf einen lichtdurchfluteten gotischen Chor, sondern auf den spätmittelalterlichen Lettner. Er trägt die klangvolle Orgel,
deren vierteiliger Prospekt die dahinter befindliche Wand großenteils verdeckt. Im Jahr 1708 wurde diese Mauer inmitten der Kirche errichtet.
Calvinismus und Politik
(2009)
Wenn man nach dem Einfluss des Calvinismus auf die weltlichen Verhältnisse der Neuzeit und der Moderne fragt, steht dabei im Vordergrund meistens das Interesse für den Einfluss des Calvinismus auf die Wirtschaft. Der Grund ist leicht einzusehen. Wir haben in dem berühmten Aufsatz von Max Weber aus den Jahren 1904 und 1905 „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ ein Deutungsmodell, das bis heute fasziniert und dem man sich auch kaum entziehen kann. Dass der Calvinismus Einfluss auf die politische Entwicklung in der Neuzeit gehabt hat, dürfte zwar allgemeine Meinung sein, jedoch fehlt eine Deutung von entsprechend systematisch-methodischer Prägnanz. Es wird in diesem Zusammenhang zwar auf verschiedene Gesichtspunkte hingewiesen, insbesondere dass die calvinistische Gemeindeverfassung eine Keimzelle für die Entwicklung zur Demokratie gewesen sei und dass das von Calvin begründete Widerstandsrecht seinen Einfluss auf die politischen Umwälzungen gehabt habe, aber es fehlt doch ein stringenter Zusammenhang mit Calvins Theologie, wie ihn Max Weber seiner These zugrunde legt. Es müsste also zunächst
einmal im Rahmen des großen Lehrgebäudes von Calvin der Ort genau ermittelt werden, von dem aus die Einwirkung des Calvinismus auf die politischen Verhältnisse ihren Ausgang genommen hat oder haben könnte. Wenn wir also zum Thema
„Calvinismus und Politik“ sprechen, so soll die Herausarbeitung dieses Ortes zunächst unser vorrangiges Interesse sein.
Am 10. Dezember 1520, genau nach Ablauf jener 60 Tage, die der Papst in seiner Bannandrohungsbulle Luther und seinen Anhängern als Widerrufsfrist nach Bekanntgabe der Bannandrohungsbulle gesetzt hatte, als im Westen des Reiches und den Niederlanden bereits die Scheiterhaufen loderten, auf denen die Schriften Luthers und seiner Anhänger zu Asche wurden, verbrannten Studenten der Universität Wittenberg vor dem direkt neben dem Augustinerkloster liegenden Elstertor mehrere Exemplare des kirchlich-kanonischen Rechtes, während Luther selbst die Bannandrohungsbulle ins Feuer warf. Wir können das, was damit geschah, in seiner revolutionären Bedeutung nur ermessen, wenn wir uns daran erinnern, dass nach eben diesem geistlich-päpstlichen Recht und seinen Ordnungen die westlich-katholische Kirche seit dem Hochmittelalter strukturiert wurde und die römisch-katholische Kirche bis zum Jahr 1917 und dem Erlass des Codex iuris canonici nach diesem Recht gelebt hat.
Castellio gegen Calvin
(2009)
Am 6. Juni 1940 schreibt der Soldat Heinrich Brand einen Feldpostbrief nach Detmold. Er schreibt aus dem „Westen“, d. h. aus Frankreich, und hofft auf schnellen Sieg und Frieden. Der Brief ist kurz und unbeholfen, aber irgendwie anrührend: Man
wüsste gerne, ob Funker Heinrich Brand den Krieg überlebt hat. Den Gruß sendet er nach Detmold, an Superintendent Brüns, vielleicht sein Konfirmator. Der muss den Brief auch empfangen und gelesen haben. Denn dieser dient fortan als Lesezeichen in des Superintendenten theologischer Lektüre. Und selbst nach Jahren, im Antiquariat, ist der Brief nicht verlorengegangen und dem Buch nicht entglitten, in das er einmal eingelegt wurde. – Ein Feldbrief des Jahres 1940 berichtet also vom Wirken des Soldaten Brand, landet dann aber als Lesezeichen in der Erstausgabe von „Calvins
Wirken in Genf, Essen 1940“ – einem (wie ich meine: gelungenen) Versuch von Ernst Pfisterer, die Calvinpolemik des 19. und 20. Jahrhunderts historisch aufzuarbeiten. Dieser hat seine Untersuchungen bereits 1936–39 in Einzelstudien veröffentlicht. Calvinpolemik und Calvinapologetik haben Konjunktur in den Dreißigern. Nicht berücksichtigt ist freilich bei Pfisterer ein Roman des jüdischen Exil-Schriftstellers Stefan Zweig: „Castellio gegen Calvin oder ein Gewissen gegen die Gewalt“, den Zweig 1934/35 geschrieben hat und der 1936 erschien. Ob Pfisterer den Roman gekannt und nicht berücksichtigt hat, oder – weil in Deutschland Stefan Zweigs Werke konfisziert waren – gar nicht berücksichtigen konnte, weiß ich nicht.
Der Lied-Regionalteil des Evangelischen Gesangbuchs 1993 für Baden – Elsass und Lothringen – Pfalz
(2009)
In den „Grundsätzen für die Erarbeitung eines künftigen Gesangbuches“ von 1980, die als ein erster Schritt den beteiligten Kirchen mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt worden waren, heißt es im achten Abschnitt unter Punkt 1: Das künftige
Gesangbuch im deutschen Sprachgebiet sollte – wie bisher – einen gemeinsamen Stammteil und daneben regionale Teile aufweisen und von Beiheften begleitet werden. Nach den Ausführungen zum Punkt 2 (gemeinsamer Stammteil) liest man in
Punkt 3: Regionale Gesangbuchteile sollen Lieder berücksichtigen, die nur in bestimmten Teilen des deutschen Sprachgebiets lebendig sind. Desgleichen Lieder, die einer bestimmten, nicht allgemein verbreiteten Frömmigkeitstradition entsprechen. Die regionalen Teile sollen kleiner sein als der Stammteil. Auch wäre zu begrüßen, wenn benachbarte oder überregional zusammengeschlossene Landeskirchen zu gemeinsamen Regionalteilen kommen könnten (z.B. die acht Gliedkirchen in der DDR). Auf diese Weise könnte die Zahl der Regionalteile im deutschen Sprachgebiet verringert werden. Die entwickelten Gesichtspunkte für den Charakter des neuen Gesangbuches sollen nicht nur für den Stammteil sondern auch für die Regionalteile gelten.
Die Nachlässe von Adolf Schmitthenner und Karl Ludwig Schmitthenner sind Teil des Familienarchivs Schmitthenner, einer badischen „Pfarrerdynastie“, die ohne Unterbrechung seit Anfang des 19. Jahrhunderts im Dienst der evangelischen Kirche
in Baden tätig ist. Die Nachlässe wurden im August 2004 von Pfarrer i. R. Werner Schmitthenner als Dauerleihgabe an das Landeskirchliche Archiv übergeben. Bei der Übergabe hatte der Nachlassgeber seiner Zeit freilich nur von einem „Konvolut Predigten“ Adolf Schmitthenner gesprochen, das sich bei der Bearbeitung viel differenzierter als Doppelnachlass erwies, da er durch Datierung und Handschrift zwei von einander deutlich zu unterscheidende Teile enthält.
Obgleich wenig von ihr bekannt ist, gehört Heilika von Finstingen, Gemahlin des Geroldseckers Walther I. zu den wichtigsten Menschen der Lahrer Geschichte: denn die heutige evangelische Stiftskirche sowie das städtische Alten- und Pflegeheim
Spital verdanken ihre Existenz im Grunde dem letzten Willen dieser Frau, der uns durch eine am 30. November 1259 in Straßburg ausgestellte Urkunde überliefert ist. In dieser heißt es, dass die Verstorbene zu ihrem eigenen und ihrer Familie Seelenheil die Gründung einer Pflegeeinrichtung für zwölf Arme erbeten habe. Als Walter von Geroldseck diese testamentarische Verfügung seiner Gattin Heilika in die Tat umsetzte, indem er die Armenpflege durch Augustinerchorherren aus dem elsässischen Obersteigen verrichten ließ, legte er das historische und geistige Fundament für die institutionelle Sicherung der christlichen Caritas im Lahrer Raum. In dieser Zeit war an die spätere Bedeutung der Stiftskirche und des Spitals freilich noch nicht zu denken. Beide Einrichtungen, welche das Leben der Stadt Lahr über Jahrhunderte hinweg „für Seelenheil und Bürgerwohl“ maßgeblich prägten, sind aber über lange und geschwungene historische Pfade hinweg aus der klösterlichen Niederlassung der Augustinermönche am Gestade der Schutter hervorgegangen, weshalb sie in diesem Jahr ihr gemeinsames 750-jähriges Jubiläum mit einem bunten und umfangreichen Festprogramm mit über neunzig Veranstaltungen unterschiedlichster Art feiern.
The Middle Miocene (Upper Badenian, MN6) locality Bohlinger Schlucht (Hegau District, South-West Germany) has yielded a diverse assemblage of land mammals and lower vertebrates. After discovery in 2003, the ongoing excavations increased the number of taxa and here we report on the first equid remains of Anchitherium aurelianense from the locality. The best
taxonomic referral of this specimen is to the subspecies A. aurelianense hippoides. A comparison of the Bohlinger Schlucht locality to contemporaneous Western Europe localities is further discussed herein.
Aus dem Schwarzwald wurde ein zuletzt im 19. Jh. erwähntes Vorkommen von Hepatica nobilis bei Seelbach (Lahr) erneut nachgewiesen. Zudem wird hier ein neu entdecktes Vorkommen des Leberblümchens im mittleren Schwarzwald bei Schiltach beschrieben. Die Ursprünglichkeit des Vorkommens und die ökologischen Bedingungen des Standortes werden diskutiert.
Die im Mediterrangebiet sehr zerstreut vorkommende Flechte Candelariella plumbea wird erstmals in Zentraleuropa nachgewiesen. Hier wächst die Art an warmen, eutrophierten Kalkfelsen im mittleren Neckarraum nördlich Stuttgart (Baden-Württemberg). Die diagnostischen Probleme bei Candelariella-Arten mit grauem Lager werden diskutiert.
Aus dem badischen Oberrheingebiet werden Vorkommen des Laubmooses Tortula latifolia (BRUCH) HARTM. außerhalb des Überschwemmungsbereichs der Flüsse beschrieben. Das Moos wurde an einzeln stehenden Bäumen in Parkanlagen und auf Friedhöfen gefunden, zumeist an der Stammbasis. Ein weiterer wichtiger Vorkommensbereich sind Asphaltdecken der Wege,
hier an wenig betretenen oder befahrenen Rändern. Schließlich werden Vorkommen an Mauern (außerhalb des Überflutungsbereichs der Flüsse) genannt. Die Vergesellschaftung des Mooses an den einzelnen Standorten wird dargestellt.
Zu 300 Jahren Ludwigsburger Stadtgeschichte gehören auch die Geschichten ihrer Kirchen. Konfessionen und Religionen gestalten das Leben in einer Stadt wesentlich mit, da Kultus und Kultur zusammenwirken. Dass sie als Kirchen hier gleich zu
Beginn im Plural genannt werden, ist zwar aus heutiger Sicht selbstverständlich, keineswegs jedoch aus den Anfängen der Ludwigsburger Geschichte. Als Schloss und Stadt Ludwigsburg heranwuchsen, war das Herzogtum Württemberg ein evangelisches Gemeinwesen lutherischer Prägung. Dies hatte die Reformation seit 1534 so entwickelt und wurde in der Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 und dem Landtagsabschied von 1565 festgeschrieben, gültig als das Grundgesetz des evangelischen Württemberg bis zum Königreich 1806 und prägend weit darüber hinaus. So hatten seit der Reformation alle Landesbeamten in sämtlichen Dienstbereichen die so genannte Konkordienformel, die in Tübingen entstandene Bekenntniseinigung der Lutheraner, bei Dienstantritt zu unterzeichnen. Eine Trennung von Staat und Kirche gab es nicht, Bürgergemeinde und Kirchengemeinde waren eines, die Kirchenleitung eine herzogliche Behörde und der Herzog das Oberhaupt seiner Landeskirche, die damit die Form einer Staatskirche besaß. Dazu kam, dass Württemberg seit dem Tübinger Vertrag von 1514 eine ständische Verfassung hatte, was den Vertretern der Landstände, zu denen die Ehrbarkeit, die Städte und die Vorsteher der großen Klöster gehörten, eine große Machtstellung in der Landespolitik einräumte. Auch nach der Reformation waren unter den insgesamt 83 Mitgliedern des württembergischen Landtags 14 evangelische Prälaten als Leiter der Klosterschulen. Somit hatte die Landeskirche auf diesem Weg starken Einfluss auf die Landespolitik, notfalls auch gegen den Herzog, obwohl dieser Kirchenoberhaupt war! Ob diese Machtposition dem Auftrag der Kirche Jesu Christi, die das Evangelium frei und unabhängig auszurichten hat, dienlich war, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.
»1731 war der erste Ross-Markt« – »Ludwigsburger Pferdemarkt: Tradition seit 1768« – »Stadtgründer Eberhard Ludwig initiierte 1715 zum ersten Mal das bunte Treiben« – »Erster Ludwigsburger Pferdemarkt am 8. und 9. März 1920« – »Ludwigsburger Pferdemarkt geht ins dritte Jahrhundert«. Die inhaltliche Vielfalt einiger exemplarischer Überschriften von Zeitungsartikeln, die alle über dasselbe Thema berichten, mag einen ersten Eindruck von dem vermitteln, was den Chronisten erwartet, der über den Ludwigsburger Pferdemarkt berichten will. Eine bunte Mischung aus historischen Fakten, Fehlinterpretationen, Verwechslungen und Legenden, die aber, einzeln oder alle zusammen, den Erfolg und die Bedeutung des Ludwigsburger Pferdemarkts nicht schmälern können. Der Pferdemarkt wäre sicher nicht beliebter, wenn man 2009 den 300. einer laufenden Zählung hätte feiern können, und er wäre auch nicht weniger wert, wenn es 2009 eben erst der 76. gewesen wäre. Es sei aber trotzdem ein Wort zum Thema Zählung erlaubt: Eine exakte Zählung ist erst seit 1920 möglich, als der erste reine Pferdemarkt nach dem Ende des Ersten Weltkriegs veranstaltet wurde, was bedeutet, dass – bedingt durch eine Unterbrechung während des Zweiten Weltkriegs und durch Ausfälle wegen Tierseuchen – im Jahr 2008 der 75. moderne Pferdemarkt in Ludwigsburg gefeiert werden konnte. Alles, was vorher war, ist ungewiss und unsicher. Kriege, Hungersnöte, Bevölkerungsrückgang, An- bzw. Abwesenheit des Hofstaats beeinflussten die Marktentwicklung.
Einzüge – Auszüge – Umzüge
(2009)
Als ich das Thema wählte, schien es eher ein marginales zu sein. Da war der 20. Januar 2009 noch weit – da hatten noch nicht Millionen Menschen auf der ganzen Welt mit wachsender Begeisterung der Parade zur Amtseinführung Barack Obamas zugesehen. Ich wurde zu diesem Thema angeregt durch das für 2009 ausgerufene Ludwigsburger Jubeljahr. Es soll (unter vielem anderen) einen gigantischen Umzug bringen. Die Vorbereitungen werden fleißig und ambitioniert betrieben, und es wurden beachtliche Geldsummen bereitgestellt, um den Zug, wie es der Stadtverwaltung vorschwebt, möglichst lang, attraktiv und vor allem telegen zu gestalten. Schon beim Schlossjubiläum 2004 wollte man anknüpfen an das große Jubiläum von 1954. Darüber gibt es im Stadtarchiv und im Städtischen Museum einschlägiges Material: Broschüren, Fotos, Zeitungsartikel und sogar Original-Aquarelle von den Entwürfen für die Festwagen. Die ausgewählten Themen haben sich von 1954 bis 2004 kaum geändert, die Ambitionen auch nicht. Es scheint sich hier um interessante Konstanten zu handeln, und so kam ich auf den Gedanken, der »Festzugs-Tradition« in Ludwigsburg ein wenig genauer nachzugehen.
Am 13. November 1720, zwei Jahre nach der Stadterhebung Ludwigsburgs, wandte sich der Stadtmagistrat mit der Bitte an Herzog Eberhard Ludwig, in der jungen Stadt eine Lateinschule einzurichten. Es liege ihm, so die Begründung des Magistrats, sehr am Herzen, dass »das gemeine Wesen omni modo und bester Dingen in allhiesiger Stadt reguliert, förderist aber wegen schon ziemlichermaßen sich vermehrter Jugend eine lateinische Schul bestellt werde, damit die Jugend zu mehrerem Eifer und studiis alliciert und die mit dergleichen zu denen studiis tüchtigen Jugend begabten Eltern solche ihre Kinder nicht anderer Orten mit größten Unkosten zur Schul zu schicken gemüßigt oder in Ermanglung der Mittel, ob es gleich die besten subjecta wären, unverantwortlich negligiert und verkürzt werden«. Als Präzeptor wurde der 23 Jahre alte Christian Schoder aus Wien vorgeschlagen, ein ehemaliger Benediktinermönch im Kloster Melk, der sich seit einigen Monaten als »Informator« in der Stadt aufhielt und mit seinem Privatunterricht den Beifall der Eltern erworben hatte.
Eberhard Ludwig, der Erbauer von Schloss Ludwigsburg und der Gründer der Stadt Ludwigsburg, der erste Barockherzog Württembergs, war ein auf Ehre und Ruhm bedachter, glanzvolle höfische Repräsentation liebender Fürst. Noch kein Jahr alt, verlor er im Frühsommer 1677 seinen Vater, Herzog Wilhelm Ludwig. Die Regierung des noch immer unter den Nachwirkungen des Dreißigjährigen Krieges, einer der schrecklichsten Katastrophen unserer Geschichte, leidenden Landes übertrug nach einigem Zögern Kaiser Leopold I. Friedrich Carl, dem jüngeren Bruder des so jäh dahingerafften Herzogs, einem tüchtigen Offizier, politisch begabten, durchsetzungsfähigen jungen Fürsten. Der nunmehrige Herzogadministrator Friedrich Carl und Herzoginwitwe Magdalena Sibylla, eine weltgewandte, tiefreligiöse Frau, die sich auch als geistliche Liederdichterin hervortat, teilten sich in die Erziehung des kleinen Eberhard Ludwig und seiner drei Schwestern, von denen die jüngste erst nach dem Tod des Vaters das Licht der Welt erblickt hatte. Hierbei kam es zu manchen Spannungen. Diese hielten sich indes in Grenzen, weil Friedrich Carl in den fortwährenden Kriegen des Reichs gegen das expansive Frankreich Ludwigs XIV., des Sonnenkönigs, immer wieder längere Zeit im Feld stand und er dann die Erziehung seines Neffen und seiner Nichten gänzlich der Schwägerin überlassen musste.