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Formal sind die lutherische und die reformierte Traditionslinie des Protestantismus in der unierten Evangelischen Landeskirche in Baden gleichrangig. Gerne und oft wird auf Martin Luther rekurriert. Kommt aber Johannes Calvin ins Spiel, neigt man rasch zur Distanzierung oder verbittet sich eine Identifizierung. Als jüngst im Calvin-Jahr 2009 die Pfarrstelle der einzigen Johannes-Calvin-Gemeinde in Deutschland, die in Mannheim-Friedrichsfeld besteht, ausgeschrieben wurde, sah man sich offenbar veranlasst, Missverständnissen vorzubeugen: [D]er Name [weist] nur [!] auf die Gründung des Ortes durch vertriebene Hugenotten im Jahre 1683 hin und bedeutet keine besondere, reformierte Prägung. Eine entsprechende Erklärung war bislang noch in keiner Ausschreibung der zahlreichen Luthergemeinden in badischen Landen zu lesen gewesen. „Luther“ steht also für das gemeine evangelische Kirchentum, „Calvin“ für eine Sonderform, so scheint doch gefolgert werden zu können. Das
„reformierte Erbe“ wird aktuell wenig dokumentiert; so finden sich im Schlagwortregister der Homepage der badischen Landeskirche wohl die Aufrufe „lutherische Kirche“ und „unierte Kirche“, nicht jedoch „reformierte Kirche“.
Der etwas umständliche Vortragstitel verbindet eine Person, eine Stadt und ein religiös-historisches Phänomen miteinander. Das ist durchaus beabsichtigt, und ich hoffe, zeigen zu können, dass alle drei Faktoren in der Tat zusammengehören. Balthasar Hubmaier muss nach allem, was wir wissen, eine charismatische Persönlichkeit gewesen sein – ein authentisches Porträt von ihm ist nicht bekannt; das häufig wiedergegebene Bildnis ist ein Phantasieprodukt aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts. Dreimal hat Hubmaier in kurzer Zeit begeisterte und überzeugte Anhänger hinter sich geschart: in Regensburg, in Waldshut und in Nikolsburg (heute Mikulov in Tschechien). Er war der weitaus bedeutendste Theologe unter den Täuferführern der ersten Generation.
Strukturveränderungen begegnen uns in allen Landeskirchen, von den überall zu registrierenden Zusammenlegungen von Kirchengemeinden oder Pfarrstellen auf der untersten Ebene bis hin zu Fusionen auf der Ebene der Landeskirchen selbst. Vielfältige Strukturveränderungen sind auch in der badischen Landeskirche in den letzten Jahren zu konstatieren. Jede dieser Strukturveränderungen impliziert in der Folge auch mannigfache Anforderungen an das Landeskirchliches Archiv. Das Landeskirchliche Archiv hat sich mit diesen Fragen zu befassen, weil es zum einen eine zentrale Zuständigkeit in Fragen der Archivaufsicht und der Archivpflege in den Gemeinden und Bezirken wahrnimmt, zum anderen weil es im Rahmen der Bezirksvisitationen mit der Prüfung der Verwaltungen der Mittelinstanzen, also der Dekanate, der bezirklichen Bildungsarbeit und der Verwaltungsämter beauftragt ist. Archivpflege und Verwaltungsprüfungen verschaffen dem Archiv genaue Kenntnis der jeweiligen Strukturen und der damit verbundenen Probleme, die ihm die Entwicklung von Lösungsstrategien und deren Umsetzung (wenn auch leider nicht immer zeitnah) ermöglichen.
Ein historischer Schritt
(2009)
Als die Synode der Evangelischen Landeskirche in Baden am 3. Mai 1984 eine Erklärung zum Thema „Christen und Juden“ abgab, geschah dies nicht ohne intensive Vorarbeit vor allem durch den Studienkreis „Kirche und Israel“. Im öffentlichen
Bewusstsein tritt sie oft hinter der vier Jahre älteren Erklärung der Rheinischen Kirche zurück. Umso erfreulicher ist es, dass der 2007 verstorbene Baseler jüdische Gelehrte Prof. Ernst Ludwig Ehrlich bereits 1984 in einem Vortrag auf dem Münchener Katholikentag anerkennend darauf hinwies.
Wer von oben auf den neu gestalteten Parkhof schaut, kann erahnen, was darunter liegt. Die Fläche des 465m² großen unterirdischen Magazins für Archiv und Bibliothek wird durch die künstlerische Gestaltung der Pflastersteine hervorgehoben. Nach einem Jahr Bauzeit sind das neue Magazin und der Parkhof nun (fast) fertig. In einem Festakt am 30. Juni wurden die Anlagen bereits symbolisch ihrer Bestimmung übergeben. Der Künstler Axel Philipp hat als Motiv für den Parkhof typische Buch- und Aktenrücken in einer in die Horizontale gekippten Regalanlage dargestellt. Im darunter liegenden Magazin, das 650 Kubikmeter Beton und 80 Tonnen Stahl „verschlang“, sind nun 940 Regalmeter frei für Bücher, fast 4.500 Regalmeter, die mit 33.152 Archivschachteln, gefüllt mit Akten, bestückt werden können, sowie 320 Schubladen im Format A1 für Pläne und Karten. Dieser unterirdische Neubau soll zum einen die Magazine der Bibliothek von ihren historischen Buchbeständen entlasten. Zum anderen soll er den Raumbedarf des Archivs langfristig abdecken.
Am 4. April 1556 machte Kurfürst Ottheinrich, soeben mit dem Ableben seines Vorgängers und Onkels Kurfürst Friedrich II. in die pfälzische Kurwürde eingerückt, durch einen zu Alzey gezeichneten Erlass die Reformation lutherischer Prägung für
die Kurpfalz verbindlich. Wenig später, am 1. Juni desselben Jahres, schloss sich die Markgrafschaft Baden-Pforzheim, die spätere Markgrafschaft Baden-Durlach, durch einen entsprechenden Erlass von Markgraf Karl II. an. Damit war die reformatorische Entwicklung im deutschen Südwesten gewissermaßen vervollständigt und zu einem ersten vorläufigen Abschluss gebracht. Grundlage reformatorischer Maßnahmen in beiden Territorien war die von dem Stuttgarter Propst Johannes Brenz erarbeitete württembergische Kirchenordnung des Jahres 1553, die Herzog Christoph im Jahr
1555 mit einer Anzahl weiterer reformatorischer Gesetzestexte für den Gebrauch seines kurfürstlichen Nachbarn, des damals noch regierenden Kurfürsten Friedrich II. von der Pfalz, hatte zusammenstellen lassen, ein Corpus, das den Kern der späteren
Großen Württembergischen Kirchenordnung von 1559 bildet.
Tritt ein Besucher – vom Marktplatz her kommend – durch das Westportal der Mosbacher Stiftskirche, so fällt sein Blick nicht auf einen lichtdurchfluteten gotischen Chor, sondern auf den spätmittelalterlichen Lettner. Er trägt die klangvolle Orgel,
deren vierteiliger Prospekt die dahinter befindliche Wand großenteils verdeckt. Im Jahr 1708 wurde diese Mauer inmitten der Kirche errichtet.
Calvinismus und Politik
(2009)
Wenn man nach dem Einfluss des Calvinismus auf die weltlichen Verhältnisse der Neuzeit und der Moderne fragt, steht dabei im Vordergrund meistens das Interesse für den Einfluss des Calvinismus auf die Wirtschaft. Der Grund ist leicht einzusehen. Wir haben in dem berühmten Aufsatz von Max Weber aus den Jahren 1904 und 1905 „Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ ein Deutungsmodell, das bis heute fasziniert und dem man sich auch kaum entziehen kann. Dass der Calvinismus Einfluss auf die politische Entwicklung in der Neuzeit gehabt hat, dürfte zwar allgemeine Meinung sein, jedoch fehlt eine Deutung von entsprechend systematisch-methodischer Prägnanz. Es wird in diesem Zusammenhang zwar auf verschiedene Gesichtspunkte hingewiesen, insbesondere dass die calvinistische Gemeindeverfassung eine Keimzelle für die Entwicklung zur Demokratie gewesen sei und dass das von Calvin begründete Widerstandsrecht seinen Einfluss auf die politischen Umwälzungen gehabt habe, aber es fehlt doch ein stringenter Zusammenhang mit Calvins Theologie, wie ihn Max Weber seiner These zugrunde legt. Es müsste also zunächst
einmal im Rahmen des großen Lehrgebäudes von Calvin der Ort genau ermittelt werden, von dem aus die Einwirkung des Calvinismus auf die politischen Verhältnisse ihren Ausgang genommen hat oder haben könnte. Wenn wir also zum Thema
„Calvinismus und Politik“ sprechen, so soll die Herausarbeitung dieses Ortes zunächst unser vorrangiges Interesse sein.
Am 10. Dezember 1520, genau nach Ablauf jener 60 Tage, die der Papst in seiner Bannandrohungsbulle Luther und seinen Anhängern als Widerrufsfrist nach Bekanntgabe der Bannandrohungsbulle gesetzt hatte, als im Westen des Reiches und den Niederlanden bereits die Scheiterhaufen loderten, auf denen die Schriften Luthers und seiner Anhänger zu Asche wurden, verbrannten Studenten der Universität Wittenberg vor dem direkt neben dem Augustinerkloster liegenden Elstertor mehrere Exemplare des kirchlich-kanonischen Rechtes, während Luther selbst die Bannandrohungsbulle ins Feuer warf. Wir können das, was damit geschah, in seiner revolutionären Bedeutung nur ermessen, wenn wir uns daran erinnern, dass nach eben diesem geistlich-päpstlichen Recht und seinen Ordnungen die westlich-katholische Kirche seit dem Hochmittelalter strukturiert wurde und die römisch-katholische Kirche bis zum Jahr 1917 und dem Erlass des Codex iuris canonici nach diesem Recht gelebt hat.
Castellio gegen Calvin
(2009)
Am 6. Juni 1940 schreibt der Soldat Heinrich Brand einen Feldpostbrief nach Detmold. Er schreibt aus dem „Westen“, d. h. aus Frankreich, und hofft auf schnellen Sieg und Frieden. Der Brief ist kurz und unbeholfen, aber irgendwie anrührend: Man
wüsste gerne, ob Funker Heinrich Brand den Krieg überlebt hat. Den Gruß sendet er nach Detmold, an Superintendent Brüns, vielleicht sein Konfirmator. Der muss den Brief auch empfangen und gelesen haben. Denn dieser dient fortan als Lesezeichen in des Superintendenten theologischer Lektüre. Und selbst nach Jahren, im Antiquariat, ist der Brief nicht verlorengegangen und dem Buch nicht entglitten, in das er einmal eingelegt wurde. – Ein Feldbrief des Jahres 1940 berichtet also vom Wirken des Soldaten Brand, landet dann aber als Lesezeichen in der Erstausgabe von „Calvins
Wirken in Genf, Essen 1940“ – einem (wie ich meine: gelungenen) Versuch von Ernst Pfisterer, die Calvinpolemik des 19. und 20. Jahrhunderts historisch aufzuarbeiten. Dieser hat seine Untersuchungen bereits 1936–39 in Einzelstudien veröffentlicht. Calvinpolemik und Calvinapologetik haben Konjunktur in den Dreißigern. Nicht berücksichtigt ist freilich bei Pfisterer ein Roman des jüdischen Exil-Schriftstellers Stefan Zweig: „Castellio gegen Calvin oder ein Gewissen gegen die Gewalt“, den Zweig 1934/35 geschrieben hat und der 1936 erschien. Ob Pfisterer den Roman gekannt und nicht berücksichtigt hat, oder – weil in Deutschland Stefan Zweigs Werke konfisziert waren – gar nicht berücksichtigen konnte, weiß ich nicht.