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Um die Mitte des 13. Jahrhunderts erscheinen im Breisgau die Grafen von Freiburg,
auf der Baar die Grafen von Fürstenberg. Die neuen Häuser gingen auf die Brüder
Konrad und Heinrich zurück, die das rechtsrheinische Erbe ihrer Vorfahren unter
sich aufgeteilt hatten. Konrad hatte das Zähringer Erbe im Breisgau, Heinrich den
Besitz im mittleren Schwarzwald und die Gebiete östlich davon auf der mittleren
Schwäbischen Alb erhalten. Konrad von Freiburg trug einen Zähringer Namen;
Heinrich – seit 1250 Landgraf in der Baar – nannte sich „von Fürstenberg“ und war
Heinrich von Neuffen nachbenannt, dem Großvater von Mutterseite her. Beide
Namen beendeten die bei ihren agnatischen Vorfahren seit dem Beginn des 11. Jahrhunderts bestehende Sitte, den Leitnamen „Egino“ zu verwenden; später haben ihn
die Grafen von Freiburg und die Fürstenberger in der Form „Egon“ wieder aufgegriffen.
Vor den Toren der Reichsstadt Gengenbach lagert um die Mittagszeit des 12. August 1783 eine kleine Gruppe von Fußreisenden. Zu dem älteren Ehepaar gehört ein 24-jähriger Mann, der einen neu ausgestellten, aber gefälschten Pass bei sich trägt. Dieser weist ihn als den verabschiedeten Regimentshenker Peter Niklas Koch aus. Bei der Reisegruppe befinden sich auch zwei Frauen, deren Röcke merkwürdig aufgeplustert sind. In diesen befinden sich Säcke mit gestohlenem Diebsgut. Es
stammt aus einem Einbruch bei einem Krämer in Durbach. Der angebliche Regimentshenker, der eine Kiste mit Ölen und Pulver bei sich trägt, um sich als Hausierer zu tarnen, hatte diesen Einbruch begangen. Mit dem Erlös wollte er einem Kumpan,
den er auf den Schottenhöfen zwischen dem Harmersbach- und Nordrachtal getroffen hatte und der heiraten wollte, in Gaunermanier bei der Beschaffung des Hausrats helfen.
Der Schiltacher Lehrer Johann Höflin (t1892) hatte häufig Gelegenheit, ,,am Wirtstisch, im Familienkreis, bei Lichtgängen" von zwei Gaunern erzählen zu hören: ,,Welche Gespanntheit bemerkt man da an den Gesichtern der Zuhörer! Mit welcher
Aufmerksamkeit hängen ihre Augen an den Lippen des Erzählers!" 1881 sammelte er, was er dazu auf dem Rathaus an Akten
finden konnte, in seinen „Beiträgen zur Geschichte der Stadt Schiltach". Dabei war ihm ein Anliegen, ,,die Unsicherheit der
damaligen Zeit" mit dem „hohen Wert der heutigen Zustände" zu vergleichen, in denen „Humanität, Sicherheit des Eigentums, Arbeitsamkeit der Bevölkerung, geordnetes Staatswesen" solche Vorkommnisse unmöglich machten.
Ich, Stadtschreiber, so nennt sich Rudolf Wagenseil, wenn er an einer Amtshandlung des Rates der Stadt Lahr mitwirkt, aber auch, wenn er einen Fall protokolliert, in dem er selbst Partei ist. Seine Protokolle der Ratssitzungen vom 20. Januar 1701 bis zum 30. Dezember 1704 sind erhalten. Annelore Hey hat die teilweise schwer lesbaren Texte für den Historischen Arbeitskreis Lahr transscribiert und so deren Auswertung erleichtert. Dankenswerterweise kann ich für die Daten und wörtlichen Zitate dieses Aufsatzes weitgehend auf Frau Heys Arbeit zurückgreifen.
Rechtsprechung zu Stollhofen
(2012)
Es war am Dienstag, dem 4. August 1981. Kurz nach 22 Uhr. Den alles auslösenden Telefonanruf nimmt der Freistetter Arzt
Dr. Karl-Heinz Welsche selbst entgegen. Er müsse noch rasch auf ein Schiff zu einer Frau mit Nierenkolik, unterrichtet er
seine Frau und eilt zu seinem Fahrzeug. Beim rund fünf Minuten entfernt gelegenen Gasthof „Ratz" wollte sich der Mediziner mit dem Anrufer treffen, um von diesem zum Schiff gebracht zu werden. Der Arzt hegte keinen Verdacht. Von dem zu
Helmlingen gehörenden Wirtshaus sind es höchstens zwei bis drei Kilometer zum Rhein. Für einen echten Notruf hatte sich
diese Stelle geradezu angeboten. Was dann geschah, liegt bis heute im Dunkel.
Frankreich war besiegt und, lt. Wortlaut des Waffenstillstandes von Juni 1940, kollaborierendes Land. Bis 1944 war es demnach unvorstellbar, dass Frankreich zu den Siegern des Zweiten Weltkrieges zählen könnte. Bei der Yalta-Konferenz (Februar 1945) und auf Beharren von General De Gaulle änderten die alliierten Machthaber (Großbritannien, USA und UdSSR) ihre Position und ließen Frankreich an den Verhandlungen teilnehmen. Der Waffenstillstand wurde am 8. Mai 1945 unterzeichnet. Im nächsten Monat begann die Besatzung.
Eine Quelle von unschätzbarem Wert für die jüdische Familienforschung sind die hebräischen Eheverträge (Tena'im) des 18. Jahrhunderts, die bei den königlichen Notaren im oberen und unteren Elsass hinterlegt und von Salomon Picard und
Andre Aaron Fraenckel der Forschung zugänglich gemacht wurden. Verwandtschaftliche Verbindungen zwischen Mitgliedern der großen jüdischen Gemeinde im oberelsässischen Biesheim und jenen der beiden kleineren Gemeinden im unterelsässischen Diebolsheim und im badischen Muggensturm dokumentiert ein Ehevertrag, der „am Sonntag, dem 33. Tag
des Omer-Zählens", im Jahr 5510 des jüdischen Kalenders „hier im Dorf Biese im Lande Oberelsass" geschlossen wurde.
Am 10. Mai 1786 vernahm der vierzehnjährige Schüler Christian Griesbach im Unterricht am Karlsruher Gymnasium den Rat, »sich ein Tagebuch zu machen«. Dieser Anregung ist er sofort gefolgt; und er hat das Tagebuch dann zwanzig Jahre lang bis 1806 fleißig geführt. Zweihundert Jahre später ist der sehr umfangreiche Text, soweit noch erhalten, zum überwiegenden Teil von Klaus Edelmann aus der Handschrift übertragen worden. Das vorläufige Ergebnis liegt nun als Word-Datei im
Umfang von mehr als 600 Seiten vor. Es gewährt interessante Einblicke in das Denken und Fühlen des jugendlichen Verfassers und in die sozialen, politischen und kulturellen Verhältnisse seiner Zeit.
Historiker lieben die großen Linien, wie sich Staaten entwickeln, zwischen Hegenomie und Gleichgewicht taktieren. Kriege werden geführt und nach Friedensschlüssen sucht man wieder neue Wege, so lesen wir häufig in großen
Darstellungen. Das ist oft eine »glatte« Geschichtsschreibung, und man fragt, wer hat denn die Schlachten geschlagen?
Ein besonders krudes Beispiel jährt sich zum zweihundersten Male: der Marsch Napoleons Großer Armee nach Moskau und deren Untergang. Dabei waren auch Soldaten aus dem neuen Großherzogtum Baden. Man sollte sich ihrer erinnern.