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Mit dem 15. April 2011 besteht das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden seit genau 150 Jahren. Das Gründungsdatum, der 15. April 1861, beruht nicht auf einem Zufall. Es geht zurück auf die staatskirchenrechtlichen Veränderungen im Großherzogtum Baden im Jahr 1860, die eine deutliche und in die Gegenwart weisende Zäsur in der badischen Kirchengeschichte markieren. Nicht erst das Jahr 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung, sondern bereits das Jahr 1860 brachte nämlich die „grundsätzliche Beendigung des Staatskirchentums“ im damaligen Großherzogtum Baden. Entsprechende Forderungen waren in Baden zwar schon 1848/49 erhoben worden. Wirklichkeit wurde die Beendigung des Staatskirchentums mit dem badischen Gesetz vom 9. Oktober 1860 die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, kurz Kirchengesetz oder Korporationengesetz genannt. Es garantierte den Kirchen grundsätzlich die Selbstbestimmung.
Lassen Sie mich mein Grußwort mit zwei kurzen Zitaten aus einer römischen Verlautbarung beginnen: „Durch die angemessene Nutzung aller von den kirchlichen Gemeinschaften hervorgebrachten Kulturgüter ist es möglich, den Dialog der Christen mit der heutigen Welt weiterzuführen und auszubauen.“ So heißt es in einem Schreiben, das die „Päpstliche Kommission für die Kulturgüter der Kirche“ am 2. Februar 1997 an alle Diözesanbischöfe gerichtet hat. An anderer Stelle im gleichen Text lesen wir: „Die in den Archiven enthaltene Dokumentation ist ein Erbe, das erhalten wird, um weitergegeben und genutzt zu werden.“ Eigentlich bezieht sich die Päpstliche Kulturgutkommission in diesem Schreiben auf die Archive als Institutionen, also auf Bistums-, Dekanats- oder Pfarrarchive. Doch der Auftrag, das Erbe zu erhalten, es zu nutzen und weiterzugeben, scheint mir ebenso gut auch für gedruckte „Archive“ zu passen und zu gelten – so wie eben unser „Freiburger Diözesan-Archiv“, und natürlich gilt es auch für diejenigen, die es produzieren und publizieren, also für den „Kirchengeschichtlichen Verein“ und seine Mitglieder.
Wenn der Kreistag des Ortenaukreises im Herbst 2015 wieder zu einer Sitzung zusammenkommen wird, kann er sein Jubiläum feiern: Vor 150 Jahren trat in Offenburg zum ersten Mal eine Kreisversammlung mit gewählten Vertretern aus den mittelbadischen Gemeinden zusammen. Es war zugleich die Geburtsstunde der heutigen Kreisselbstverwaltung, die sich aus
bescheidenen Anfängen heraus zu einem wichtigen Träger übergemeindlicher Aufgaben entwickelte. Das Jubiläum ist ein
willkommener Anlass, die Entstehung und wechselvolle Geschichte der Offenburger Kreisversammlung Revue passieren zu lassen.
Einer der ältesten Verein Villingens feierte 2008 sein 150jähriges Bestehen: Die Kolpingsfamilie, die bei ihrer Gründung noch Katholischer Gesellenverein hieß. Das war Anlass ein zünftiges Jubiläumsfest zu feiern. Das ging am 13. und 14. September in sehr harmonischer Weise über die Bühne. Höhepunkte des Jubiläums war der Festgottesdienst im Münster mit Altdekan Kurt Müller als Hauptzelebrant und Festprediger und ein Festakt im Münsterzentrum bei dem der langjährige Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Erwin Teufel, eine beeindruckende Festrede hielt. Erwin Teufel ist selbst seit Jahrzehnten Kolpingmitglied, er hält seit seiner ersten Kandidatur für den Landtag Baden-Württemberg eine enge Verbindung zu den Villinger Kolpingsbrüdern und Kolpingschwestern. Das Jubiläum ist Anlass, einen Blick in die Geschichte des Vereins zu werfen und den
Gründer des großen internationalen Sozialwerkes, Adolph Kolping, in den Blickpunkt zu rücken.
Ein wichtiges Ergebnis der Napoleonischen Zeit war die völlige Neu- und Umgestaltung der politischen Verhältnisse in
Deutschland. Mit dem Frieden von Luneville 1801 war Frankreich in den Besitz aller linksrheinischen deutschen Gebiete
gekommen. Einige deutsche Fürstenhäuser sollten als Günstlinge Napoleons – zu ihnen zählte der Markgraf von Baden – für den Verlust dieser Gebiete entschädigt werden und zwar durch die 1803 beschlossene Inbesitznahme geistlicher Herrschaften (Säkularisation), freier Reichsstädte und der Besitzungen der Reichsritterschaften. 1805 fielen der Markgrafschaft Baden auch noch die vorderösterreichischen Gebiete, also die Ortenau und der Breisgau, zu. Damit hatten die Bewohner des Gerichtsbezirkes Achern in der Person des Markgrafen Carl Friedrich von Baden, der sich ab 1806 auch Großherzog nennen durfte, ihren neuen Landesherrn. In Offenburg fand die offizielle Huldigung der Bevölkerung statt, auch aus Achern war eine Deputation angereist und leistete den Treueeid.
Der Staat des Großherzogtums Baden erlebte nach den Jahren der Repression und der militärischen Besetzung durch Preußen infolge der gescheiterten Revolution von 1848 eine politische und wirtschaftliche Phase der Liberalisierung und Öffnung auf allen gesellschaftlichen Feldern. Besonders die Jahre von 1860 bis 1866 standen im Zeichen der Politik einer neuen Ära. In
seiner Osterproklamation vom 7. April 1860 kündigte Großherzog Friedrich ein Reformprogramm an. Fünf neue Gesetze regelten das Verhältnis von Staat und Kirche. Ein neu errichtetes Handelsministerium arbeitete ein Gewerbegesetz aus, und die
badische Regierung verabschiedete 1864 eine Verwaltungsreform. Weitere Reformen brachten eine neue vorbildliche Gerichtsverfassung, die Einrichtung eines Verwaltungsgerichtshofs, ein Gleichberechtigungsgesetz für die jüdische Bevölkerung sowie die Aufhebung des Zunftzwangs. Es wurde der Weg freigemacht für einen allgemeinen, vor allem aber auch wirtschaftlichen Aufschwung. Eine große Rolle spielten dabei die neuen Gewerbevereine und ihre Vorschußkassen.
Der Museumspaß wurde ein Jahr alt. Dieser Geburtstag ist der Anlaß, den Paß unseren Lesern vorzustellen und eine Bilanz seines bisherigen Ergehens zu versuchen, denn immerhin stellt der Museumspaß ein einmaliges Angebot mit grenzüberschreitendem Charakter dar. Der Oberrheinische Museums-Paß umfaßt die Museen in Deutschland von Worms bis Weil a. Rh., in Frankreich das Elsaß, in der Schweiz die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land und Jura. Er kostet für 1 Erwachsenen DM 88,- (ermäßigt DM 74,-), für 2 Erwachsene DM 148,- 5 Kinder (eigene oder andere) unter 16 Jahren haben freien Eintritt. Man kann mit dem Paß ein Jahr lang so oft man will die annähernd 150 Museen besuchen, auch die großen Dauer- und Sonderausstellungen sind frei. Mit dem Museumspaß kann man also das breite Angebot kultureller Institutionen nutzen, Kunstmuseen, kulturhistorische Museen, Naturkunde-, Technik-, Verkehrs-, Freilicht- und Heimatmuseen, Schlösser,
Klöster, Burgen, Gärten, zahlreiche Spezialmuseen, wie z. B. das Öko-Museum im Elsaß, besuchen.
Als im Februar 2015 die Villingerin Inge Haase zum Thema „Gestaltung der Ringanlagen – früher und heute”, zu Springbrunnen, Fasanenteich und der Bepflanzung des früheren Stadtgrabens um 1900 den Namen ihres Ur-Großvaters las, des
ersten Villinger Stadtgärtners Karl Nüßle (geboren 1865), meldete sich die frühere Erzieherin mit großer Freude, denn: „Karl Nüßle war mein Ur-Großvater, dem ich in meiner frühesten Kindheit noch oft auf dem Schoß gesessen bin.” Und weil eben dieser Nüßle eigentlich als derjenige galt, der das „erste städtische Gartenamt” leitete, das es im heutigen Sinne noch gar nicht gab, und Inge Haase in der Fotoschachtel kramte und bestes Bildmaterial hervor zog, wird das über Jahrzehnte bis heute beeindruckende Werk von Karl Nüßle ein wenig intensiver betrachtet.
Wenn man heutzutage als Bewohner von Villingen
oder Besucher der Stadt an einem Samstagvormittag
in die Benediktinerkirche kommt, kann man sich
vielleicht an einer „Orgelmusik zur Marktzeit”
erfreuen. Das war nicht immer so.
Im Rahmen der Festwoche anlässlich der Weihe
der rekonstruierten Villinger Johann-Andreas-
Silbermann-Orgel von 1752 im September 2002
hatte der damalige Münsterkantor Christian
Schmitt die Idee, an einem Samstag eine – wie er
es nannte – „Orgelmusik zur Marktzeit” zu spielen.
Es sollte auch den Besuchern des Wochenmarktes
auf dem Münsterplatz zu einer günstigen Tageszeit
Gelegenheit gegeben werden, sich das herrliche
Instrument nicht nur anzusehen, sondern vor allen
Dingen auch anzuhören.
Die Mennistenkonzession, das Toleranzedikt des Kurfürsten Karl Ludwig von 1664, markiert einen wichtigen Schritt in der Entwicklung von Freiheits- und Menschenrechten. Mit ihr wurde einer religiös nonkonformen Gruppe ein, wenn auch eingeschränktes, Existenz- und Bleiberecht zugestanden. Nachkommen der damaligen Einwanderer versammeln sich noch heute in den Mennonitengemeinden links und rechts des Rheins. Die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Mennonitengemeinden (ASM) und der Verband deutscher Mennonitengemeinden (VdM) feierten unter dem Motto „Ohne Gewehr und Krieg. Menschen, die aufbauen“ das Jubiläum mit einer zentralen Veranstaltung am 8. November 2014 in Heidelberg.
Vor 171 Jahren: Warum eine Gewerbeschule in Sinsheim?
Der Amtmann beim Grosherzoglichen fürstlich leiningenschen Bezirksamt Sinsheim,
Macarius Felleisen, bringt es 1844 auf den Punkt: ,,Diese Anstalt ist hier in
der That absolut notwendig namentlich sind unsere Handwerksleute als Maurer,
Zimmerleute etc im Vergleich zu diesen Gewerbsleuten in anderen Landstädten
sehr weit zurück". GLA 377/ 8190.
Diese Rückständigkeit ist ein allgemeines Problem im Großherzogtum Baden,
nicht nur in Sinsheim.
Das Großherzogtum Baden um 1834
Mehr als ¾ seiner Bevölkerung leben auf dem Land und ernähren sich hauptsächlich
von der Landwirtschaft. Auch die Städte, zumeist Kleinstädte, sind stark landwirtschaftlich
geprägt.
Anlässlich des 175-jährigen Bestehens des Naturwissenschaftlichen Vereins Karlsruhe e.V.
(NWV) bereitete das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe (SMNK) unter maßgeblicher
Beteiligung des ehemaligen Leiters der Entomologischen Jugendarbeitsgemeinschaft, Dr. Peter Müller, die kleine Sonderausstellung „175
Jahre Naturwissenschaftlicher Verein Karlsruhe
e.V.“ vor, welche am 10. November 2015 eröffnet
wurde. Vorgestellt wurden, neben der Historie
des Vereins, berühmte Naturwissenschaftler aus
dem 19. und 20. Jahrhundert, die Mitglieder des
NWV waren. Jede Persönlichkeit vertrat dabei
in der Ausstellung eine bestimmte naturwissenschaftliche Disziplin.
Dass eine kleine Kirchengemeinde keinen eigenen Pfarrer hat und von einer Nachbargemeinde als Filialgemeinde mitversorgt wird, ist nichts Außergewöhnliches. Ungewöhnlich ist es aber, wenn die Christen dieser Gemeinde über 175 Jahre sonntäglich in das Nachbardorf zum Gottesdienst laufen müssen, weil ihnen ein Gotteshaus fehlt. Die Historie der evangelischen Kirchengemeinde ist es wert, in diesem Zusammenhang einmal genauer in Augenschein genommen zu werden.
Man kennt sich nicht mehr aus in unserm Vaterland". Mit diesen Worten resümierte bei der Übernahme des fürstbischöflichen Meersburg in das markgräfliche Baden ein badischer Kommissar die umwälzenden Veränderungen durch die immensen Gebietszugewinne, die seit 1802 in die Tat umgesetzt wurden. Aufklärerische Utopien und territoriale Verluste an Frankreich waren der Auslöser für die staatliche Umstrukturierung des deutschen Südwestens. Herrschaftliche Wechsel ereigneten sich in kurzen Zeitabständen. Im Breisgau regierte von 1801 an sogar der oberitalienische Herzog von
Modena, der für seine verlorengegangenen Besitzungen entschädigt worden war. Was durch die Einführung der Reformation 1534/35 im württembergischen und badischen Territorium und in der Kurpfalz gelang - die Auflösung und Eingliederung zahlreicher Klosteranlagen - fand am Anfang des 19. Jahrhunderts in weit umfangreicherem Maße statt. Mächtige und reiche Klöster mussten schließen, ihr Vermögen wurde eingezogen und neue Nutzer zogen in die nach dem Auszug der ehemaligen Bewohner leerstehenden Gebäude ein. Kirchengut wurde vereinnahmt, sortiert und verteilt oder zu purem Geldwert „versilbert". Der Aufbruch in eine neue Ordnung zog sich über mehrere Jahrzehnte hinweg.
Vor 200 Jahren war das Schwarzwaldkloster St. Blasien für einige Tage württembergisch. Am 18. Januar 1806 stürmten Soldaten aus dem Württembergischen in das damals recht abgelegene Albtal, es waren 80 Grenadiere und dreißig Mann zu Pferd. Angeführt wurden die Militärs von einem Hauptmann. Die Soldaten öffneten die Klosterpforte, traten in die Räume
der Mönche und erklärten dem Abt, dass nunmehr das gesamte Anwesen der sanktblasianischen Benediktiner den Württembergern gehöre. Damit diese Übernahme dann auch nach außen dokumentiert war, brachten die Soldaten umgehend das Wappen des württembergischen Königs an der Eingang des Klosters an. Fast zur gleichen Zeit marschierten
württembergische Truppen nach Berau und belagerten dort das zu St. Blasien gehörende Frauenkloster.
Historiker lieben die großen Linien, wie sich Staaten entwickeln, zwischen Hegenomie und Gleichgewicht taktieren. Kriege werden geführt und nach Friedensschlüssen sucht man wieder neue Wege, so lesen wir häufig in großen
Darstellungen. Das ist oft eine »glatte« Geschichtsschreibung, und man fragt, wer hat denn die Schlachten geschlagen?
Ein besonders krudes Beispiel jährt sich zum zweihundersten Male: der Marsch Napoleons Großer Armee nach Moskau und deren Untergang. Dabei waren auch Soldaten aus dem neuen Großherzogtum Baden. Man sollte sich ihrer erinnern.
1811 trat der badische Großherzog Karl die Nachfolge seines Großvaters Karl Friedrich (1738-1811) an, aber schon am 8. Dezember 1818 starb er „an einer schleichenden Krankheit“. Seine junge Frau Stephanie war gerade 29 Jahre alt.
Berechnende Heiratspolitik gehörte zur europäischen Adelsgesellschaft. Aber was damals zwischen Paris und Baden ausgeklügelt wurde, war doch außergewöhnlich; die kleine Stephanie Beauharnais, am 28. August 1789 in Versailles geboren, wurde in eine ungewöhnliche Sonderrolle gedrängt. „Tante Josephine“, die sich um das elternlose Mädchen kümmerte,
war in erster Ehe verheiratet gewesen mit dem Vicomte de Beauharnais. Mit Stephanie hatte Napoleon, inzwischen Josephines Mann und Kaiser geworden, seine ganz besonderen Pläne im großen Europaspiel.
Im Jahre 1885 unternahm der Pfarrer und Schriftsteller Heinrich Hansjakob (1837–1916) zusammen mit dem ihm befreundeten späteren Reichskanzler Konstantin Fehrenbach (1852–1926) eine rund zweiwöchige Reise durch den Hochschwarzwald. Ihr Weg führte sie das Höllental hinauf zunächst bis Saig, weiter über Steinabad und Umgebung, schließlich durch Vöhrenbach. Über diese Unternehmung berichtet Hansjakob 1890 in »Dürre Blätter, 2. Reihe«, dann neu
herausgegeben 1911. Der Leser erfährt vieles über den Hochschwarzwald und seine Bewohner, wie sie sich dem Schriftsteller 1885 zeigten, erfährt etwas über Hansjakob selbst und Konstantin Fehrenbach. Da »Dürre Blätter« im Unterschied zu vielen anderen seiner Werke seit rund 100 Jahren nicht aufgelegt wurde, soll Hansjakob im Folgenden häufiger selbst zu Wort kommen. In Klammern sind bisweilen kurze Erläuterungen der Verfasserin des Beitrags hinzugefügt.
Im Großherzogtum Baden war es üblich, dass eine Sitzungsperiode des Landtags, Badische Ständeversammlung genannt, feierlich beendet wurde. So geschah es am 26. Juni 1874 für den Zeitraum 1873/74. Um 11.30 Uhr versammelten sich die Mitglieder der beiden Häuser im Sitzungssaal der Zweiten Kammer. Am Portal des Ständehauses empfingen Deputationen der beiden Kammern Großherzog Friedrich I. (1826-1907) in Begleitung der Prinzen des Großherzoglichen Hauses und Allerhöchst Ihrer Flügeladjutanten. Mit mehrfachem Hoch wurden die „königlichen Hoheiten" beim Eintritt in den Saal begrüßt. In seiner Rede führte der Großherzog unter anderem aus: Dankbar erkenne ich das Zustandekommen einer Städteordnung, welche der in den größeren Städten des Landes tatsächlich schon bestehenden Einwohnergemeinde eine rechtliche Organisation gibt, die allen vorhandenen bürgerlichen Kräften freie Bewegung gestattet, zugleich die nöthigen Garantien für die Wahrung der verschiedenen gesellschaftlichen Interessen bietet und geeignet ist, den von so zahlreichen und wichtigen Aufgaben in Anspruch genommenen städtischen Behörden eine erhöhte Leistungsfohigkeit zu sichern. Nach der Rede wurde der Landtag für geschlossen erklärt. Als der Großherzog den Saal verließ, ertönte ein dreimaliges begeistertes Hoch.