Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (5338) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (5273)
- Englisch (61)
- Französisch (4)
Gehört zur Bibliographie
- nein (5338) (entfernen)
Schlagworte
- Geschichte (353)
- Karlsruhe (212)
- Baden (211)
- Biografie (181)
- Freiburg im Breisgau (169)
- Villingen im Schwarzwald (152)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (125)
- Oberrheinisches Tiefland (121)
- Nationalsozialismus (118)
- Offenburg (86)
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.
Der Peterhof
(2004)
Fremd und isoliert steht der Peterhof heute auf dem Campus der Freiburger Universität (Abbildung 1). Nichts weist mehr darauf hin, dass der ehemalige Stadthof des Schwarzwaldklosters St. Peter einst ein dreimal so großes Grundstück und zahlreiche Nebenbauten umfasste. Er gehörte bis ins 20. Jahrhundert zu den größten Liegenschaften in der Freiburger Altstadt. Erhalten hat sich von dieser Anlage das Hauptgebäude an der Niemensstraße mit tiefen Gewölbekellern, Wendeltreppe und Renaissancekapelle. Die in den Jahren 2003 und 2004 durchgeführte Sanierung des Gebäudes konnte für bauhistorische Untersuchungen genutzt werden, die Erstaunliches zu Tage förderten: Trotz schwerer Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg ließen sich im Peterhof umfangreiche Reste seiner achthundertjährigen Baugeschichte finden. Der einstige Klosterhof liegt im Südwesten der Altstadt nahe der ehemaligen Stadtmauer (Abbildung 2). Er war Teil eines dreieckigen Häuserquartiers, das von der Niemens-, Peter- und Löwenstraße eingefasst wurde. Der heutige „Peterhof' entstand aus mehreren Bauteilen (Abbildung 3): Drei ehemals selbstständige Gebäude bilden das Vorderhaus an der Niemensstraße mit einem hofseitigen Treppenturm. Ein Flügelbau zieht entlang der ehemaligen Peterstraße bis zu einer ursprünglich frei stehenden Kapelle.
Die Konstanzer Altstadt liegt auf einem halbinselartigen Moränenrücken, der sich
in Nord-Süd-Richtung in den Bodensee vorschiebt. Die Landzunge bot hervorragende
Möglichkeiten zur Verteidigung, denn sie war auf zwei Seiten von Wasser umgeben. Nach
Westen schloss sich ein Feuchtgebiet an, dessen fortifikatorische Bedeutung schwer
abzuschätzen ist. Nur im Süden setzt sich die Landzunge zu den Höhen des Thurgaus
fort. Daher wurden auf dieser Seite immer besondere Anstrengungen unternommen, um
gegebenenfalls feindliche Angriffe abwehren zu können. Doch auch die übrigen Flanken der Stadt einschließlich des See- und Rheinufers wurden im Laufe des Mittelalters
befestigt. Um 1400 kann von einem geschlossenen Mauerring um die gesamte Altstadt
ausgegangen werden, dem in drei Himmelsrichtungen unterschiedlich stark befestigte
Vorstädte vorgelagert waren.
Seit der an der Antike geschulten Renaissance sind wir gewohnt, bei der Neuanlage von Städten und Stadtteilen planmäßig vorzugehen, so dass regelmäßige Stadtstrukturen entstehen.
Auch viele Stadtgründungen de Mittelalters zeigen regelmäßige Grundrisse. Aber sind diese
Strukturen, wie wir sie heute vorfinden, tatsächlich Beweis für mittelalterliche Stadtplanung?
Dieser Frage möchte ich am Beispiel Freiburg nachgehen. Die Besiedlung begann in Freiburg um 1100. Zwei Jahrzehnte später erhielt die schnell wachsende Kommune da Marktrecht
durch die Herzöge von Zähringen. Anschließend wurde mit dem Bau der Marktstraße, der
Pfarrkirche und der Stadtmauer begonnen.
'Singule autem aree in longitudine centum, in latitudine quinquaginta pedes habebunt; et de
qualibet area .xii den.[ arii]publice monete annuatimin festo beati Martini iure censuali damono sunt perolvendi' heißt es in der 1218 verfassten Bestätigung de Freiburger Stadtrechts.
Es ist die erste urkundlich überlieferte Nennung der Hofstättengröße von 50 x 100 Fuß und der "Herrschaftsrecht" genannten Grund teuer von 12 Pfennig. Dieser Passus dürfte bereits in der
Bestätigung de Stadtrechts um 1152/53 gestanden haben. Möglicherweise galt sie auch schon
für den Siedlung beginn um 1100.
Das Haus Zinsergasse 12 ist ein zwei- bis dreigeschossiger, traufständiger Massivbau ohne Keller.
Das 7,5 m breite und 11 m lange Haus steht mit
der Schmalseite an der Straße. Das im Südwesten
der Altstadt gelegene Eckgrundstück reicht bis zur
Bogengasse.
Vor Baubeginn sind die Hausbereiche, in die
Eingriffe geplant waren, punktuell archäologisch
und bauhistorisch untersucht worden. Bei diesen
Untersuchungen stellte sich heraus, dass sich hinter
der Fassade des 19. Jahrhunderts ein Haus von
1255 (d) verbarg, das um 1476 (d) sein noch heute
vorhandenes Dach erhielt (Dendrochronologie
Bleyer/ Lohrum).
Wenn heute vom „Historischen Kaufhaus“ in Freiburg die Rede ist, werden die meisten an das
mit prächtiger Schaufassade und Ecktürmchen zum Münsterplatz stehende Gebäude denken. In seinem Innenhof und dem sogenannten Kaisersaal im ersten Obergeschoss finden
heute Konzerte und andere Veranstaltungen statt. Der älteste Kern des „Kaufhauses“ steht aber nicht am Münsterplatz, sondern an der Schusterstraße. Hier, in dem sogenannten „Hinteren“ oder „Alten Kaufhaus“, ist noch heute die
Marktaufsicht untergebracht. Während der Außensanierung dieses Bauteils im Sommer 2010
wurde der moderne Putz von den Fassaden zur Schusterstraße und zur Seitengasse (Kaufhausgässle) abgeschlagen. Darunter kamen reiche Baubefunde zutage, die ein neues Licht auf dieses
„Hintere Kaufhaus“ werfen. Weitere Aufschlüsse sind bei der Sanierung der Hoffassade zu erwarten, das Innere konnte bisher nicht untersucht werden.
Das Stadtarchiv Ludwigsburg erhielt 1998 von den Erben des Ludwigsburger
Architekten Friedrich Hausser dessen nachgelassene Architekturzeichnungen als
Schenkung. Damit besitzt das Stadtarchiv, neben der Sammlung Baumgärtner
und den Unterlagen Otto Eichens, einen dritten, für die Baugeschichte Ludwigsburgs wichtigen Architektennachlass. In der Hinterlassenschaft Friedrich Haussers befinden sich auch einige bemerkenswerte Materialien zu dem von ihm entworfenen Aussichtsturm am Salonwald. Grund genug, im folgenden Aufsatz
näher auf dieses inzwischen vergangene Wahrzeichen Ludwigsburgs einzugehen.
Vor nunmehr 100 Jahren, am 11. November 1918, unterzeichnete Staatssekretär Matthias Erzberger im französischen Compiègne für das Deutsche Reich das Waffenstillstandsabkommen, das die Kampfhandlungen des Ersten Weltkrieges beendete. In jenen ereignisreichen Novembertagen wurde nicht nur das Deutsche Kaiserreich, sondern auch das Königreich Württemberg zu Grabe getragen, abgelöst von der am 9. November in Berlin durch den Sozialdemokraten Philipp Scheidemann verkündeten Deutschen Republik. Auch für die württembergischen Truppenteile, die teilweise auf eine jahrhundertlange Tradition zurückblicken konnten, war durch den Zwang der politischen und militärischen Verhältnisse das Ende gekommen. Gewissermaßen Schlusspunkt ihrer Geschichte war ein Krieg unvorstellbaren Ausmaßes, wie man ihn
bislang noch nicht gekannt hatte, der für alle Beteiligten eine furchtbare Katastrophe war, unzählige Opfer forderte und die Machtverhältnisse in Europa grundlegend veränderte. Bezogen auf die Einwohnerzahl hatte im Ersten Weltkrieg kein anderer deutscher Bundesstaat so viele Kriegstote zu beklagen wie Württemberg. Zuletzt standen von 2,5 Millionen Einwohnern rund 520 000 Mann unter Waffen. Über 80 000 württembergische Soldaten fielen oder wurden vermisst. Groß war auch die Zahl der Kriegsheimkehrer, die zeitlebens an Leib und Seele versehrt waren, und die der Hinterbliebenen, die der Krieg oftmals in tiefes Elend gestürzt hatte, da ihr Ernährer umgekommen war. Knapp 2000 Namen von Gefallenen und
Vermissten nennen die nach dem Ersten Weltkrieg für die Truppenteile der Ludwigsburger Garnison errichteten Kriegerdenkmäler (ohne Stadtteile).
Auf heutiger Ludwigsburger Gemarkung befand sich bereits im frühen Mittelalter
eine dauernde Ansiedlung. Verschiedenen Grabfunden aus frühalamannischer Zeit
zufolge reichten ihre Anfange in das 6. oder 7. nachchristliche Jahrhundert zurück.
Ein Ort namens Geisnang wird urkundlich erstmals um 1100 im Zusammenhang
mit einem Gütererwerb seitens des Klosters Hirsau erwähnt. Im Verlauf des 13.Jahrhunderts fiel der Ort dann allmählich an das Zisterzienserkloster Bebenhausen, das
ihn zu einer Grangie ausbaute. Geisnang ging schließlich in dem im 14. Jahrhundert gegründeten Fuchshof auf. Einen Teil der Geisnanger Gemarkung erhielt der
neue Hof»zu Geisnang auf dem Erlach«. Die ältesten Gebäudeteile dieses Hofes, der
seit 1530 Erlachhof hieß, wurden zwischen 1418 und 1431 errichtet. In der zweiten
Hälfte des 15. Jahrhunderts kam dann noch ein dritter Hof, der Schafhof, hinzu,
der erstmals 1476 als »neuer freier Hof zu Geisnang« urkundlich genannt wird. Die
frühere Geisnanger Gemarkung war also auf drei Höfe aufgeteilt. Im Jahre 1519,
während des Krieges des Schwäbischen Bundes gegen Württemberg, brandschatzten
Soldaten des Franz von Sickingen den Erlachhof.