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Neben Regenwürmern, denen weltweit eine besondere Rolle beim Abbau der organischen Substanz, der Nährstoffrückführung sowie der Bodenbildung und -Strukturierung zukommt, prägen in tropischen Landökosystemen Termiten und Ameisen als soziale Insekten durch ihren Individuen-und Artenreichtum die Bodenfauna. Als sogenannte Ökosystem-Ingenieure formen sie durch ihre Fraß-, Grab- und Nestbauaktivität sichtbar ihren Lebensraum und bestimmen zusammen mit den anderen Makrofauna-Vertretern (Regenwürmer, Asseln und Tausendfüßer) die Dynamik der Nährstoffkreisläufe.
Während eines Zeitraums von 5 Jahren (1981 - 1985) wurden Abundanz, Biomasse, Vertikalverteilung und Altersstadienverteilung der Enchytraeen eines Moderbuchenwalds im nördlichen Schwarzwald (Stadtwald Ettlingen) mittels Aufschlämmung erfasst (= Standardprogramm). Durchschnittlich leben an diesem Standort 46.000 lnd/m2 mit einer Biomasse von 1,31 g Trockengewicht (= 8,80 g Frischgewicht) pro m2. Die Populationsdynamik der Tiere verläuft, insbesondere bei der Biomasse, sehr regelmäßig mit Sommerminima und Wintermaxima und wird im Allgemeinen nur durch extreme klimatische Umstände verändert. Parallel zum Standardprogramm wurden auf unmittelbar benachbarten Flächen im Stadtwald Ettlingen im Rahmen des Chemikalienprogramms zwei Umweltchemikalien (PCP, 2,4,5-T) in jeweils 2 Konzentrationen (1 bzw. 5 g/m2) zweimonatlich für 2 Jahre (1982 - 83) ausgebracht. Während dieser Zeit sowie in der ebenfalls zweijährigen Erholungsphase (1984 - 85) wurden die Auswirkungen der Chemikalien auf die Populationsdynamik der Enchytraeen untersucht. In der Applikationsphase wurde die Zahl der Enchytraeen durch die Chemikalien stark reduziert. Die Wirkung trat dabei konzentrationsabhängig und schichtspezifisch auf. Außerdem beeinflussten die beiden Stoffe die Altersverteilung der Enchytraeen. Gewöhnungseffekte waren mit Ausnahme auf der 2,4,5-T(1)-Fläche nicht feststellbar. Wichtigster Faktor bei der Erklärung der Wirkung der Chemikalien ist ihr geochemisches Verhalten (Löslichkeit, Adsorption, Akkumulation) im Boden. Bis auf die Fläche mit der hohen PCP-Konzentration hatten sich Abundanz und Biomasse zwei Jahre nach Ende der Applikation weitgehend der Kontrolle wieder angeglichen. Dabei traten teilweise erhebliche Überschussreaktionen (mehrere hundert Prozent!) über Kontrollniveau auf, deren Höhe mit der vorhergehenden Wirkung umgekehrt korreliert war. Diese Zunahme ist eine Reaktion der Enchytraeenzönose auf den durch die Chemikalien bedingten Abbaurückstand der Streu, wie sie in ähnlicher Form in anderen Belastungssituationen auch gefunden wurde. Abschätzungen der energetischen Parameter (z.B. Respiration) der Enchytraeenzönose legen nahe, dass die gefundenen Beeinträchtigungen sich auch auf der Ebene ökosystemarer Funktionen (speziell des Streuabbaus) niederschlagen können. Die differenzierte Reaktion der Enchytraeen des Stadtwalds Ettlingen nach Applikation zweier Umweltchemikalien sowie Erfahrungen aus der Literatur belegen ihre Eignung als Monitororganismen in ökotoxikologischen Freilandstudien.
Die Wirkung des Fungizids Carbendazim auf den Streuabbau wurde am Beispiel des Abbaus von Heu, Buchenlaubstreu
und Cellulose untersucht. Carbendazim wurde in Labor-, Mikrokosmos- sowie in Freilandexperimenten in Konzentrationen
zwischen der maximalen praxis-üblichen und der 100-fachen Dosis eingesetzt. Bei allen drei untersuchten Substraten bewirkte Carbendazim einen verzögerten Abbau, der im Wesentlichen auf die toxische Wirkung von Carbendazim auf Lumbriciden zurückzuführen war. Die Effekte auf den mikrobiellen Streuabbau waren weniger deutlich und quantitativ nur nachweisbar, wenn keine Regenwürmer am Streuabbau beteiligt waren. Mikroorganismen und Mesofauna konnten die fehlende Abbauleistung der Regenwürmer im betrachteten Zeitraum quantitativ nicht kompensieren.
In dem Bericht eines französischen Reisenden aus dem Jahre 1681 spricht sich dieser voller Begeisterung über das Freiburger Münster aus: „Der Kirchenthurm (Münsterthurm) ist, was die Höhe und Feinheit der Ausführung betrifft, eine wunderbare Arbeit. Obwohl ich die gothische Gebäude nicht leiden mag, kann ich nicht umhin, diesen Bau zu loben. Es ist eine Pyramide von rothem Stein, ganz à jour gehauen, wie der Kirchenthurm von Thann; der von Freiburg ist aber unvergleichlich schöner." Ähnlich äußert sich ein knappes Jahrhundert später, zur Zeit der endenden Hochblüte des Rokoko, der päpstliche Diplomat Giuseppe Garampi über das Gotteshaus: „Das berühmteste Gebäude ist das Münster, ein dreischiffiger Steinbau mit Spitzbogen und einem hohen Turm über dem Hauptportale. Es ist in dem mit Unrecht gotisch ge- nannten Stil erbaut, und der ganze Bau ist mit der größten Feinheit ausgeführt. Nächst dem Straßburger soll dieser der berühmteste Turm in Deutschland sein."
Jerusalem im Schwarzwald
(2001)
Menschen des Mittelalters hätten eine solche Überschrift gewiss als symbolisch angesehen, nicht — wie wir Heutigen leich — als Gag, der Aufmerksamkeit erregen soll. Sonst nichts. Es gibt aus jener Zeit bis in die Gegenwart weiterwirkende, doch meist kaum noch verstandene Zeugnisse, dass viele Generationen einst bleibend verbunden sein wollten mit zeitlich und räumlich fernen Ursprungsgegebenheiten des Glaubens — eben dort, wo sie lebten: in ihrer Heimat. Viele große Kirchen des Mittelalters sind genau so breit, wie der Tempel in Jerusalem war: zwanzig Ellen. Lasen doch jene gläubigen Kirchenerbauer in der Heiligen Schrift (1 Kön 6,2): „Das Haus, das König Salomo für den Herrn baute, war sechzig Ellen lang, zwanzig Ellen breit und dreißig Ellen hoch." Das Konstanzer Münster hat einen Chor und ein Mittelschiff von zwanzig hebräischen Ellen Breite, gleich etwa 9 m. Dieser nach 1052 begonnene romanische Bau war die Bischofskirche des Bistums Konstanz, das vom St. Gotthard bis ins Murg- und Remstal sich erstreckt hat und 1821 — nach zwölfhundertjährigem Bestehen — mit der Errichtung des Erzbistums Freiburg aufgehoben worden ist.
Reinhold Schneider behauptete von sich, er sei überhaupt kein Denker: „Nur in Bildern und Schicksalen komme ich ein wenig weiter." (VT 66) Große Dichter „haben in meiner frühesten Jugend an meiner Weltauffassung und an meinem Lebensgefühl viel entschiedener gearbeitet als die theoretische oder spekulative Philosophie, die mir im Grunde unzugänglich ist". (VT 66) Doch glaube er, dass der Ausgang fast aller Philosophie ein ekstatischer oder visionärer sei, dass auch den Philosophen das Letzte aus Bildern quelle. (VT 66) Von daher ist es einleuchtend, dass sich Reinhold Schneider der Philosophie zugewandt hat. Unter anderem beschäftigte er sich mit Fichte, Schopenhauer, Nietzsche.
In einem Aufsatz mit dem Titel „Über Restauration von Kunstwerken" in der von ihm herausgegebenen Zeitschrift „Propyläen" schrieb Johann Wolfgang von Goethe 1799 folgenden Satz nieder: „Alle Kunstwerke gehören als solche der gesammten gebildeten Menschheit an und der Besitz derselben ist mit der Pflicht verbunden Sorge für ihre Erhaltung zu tragen." Es ist schon bemerkenswert, was der Jurist und hohe Staatsbeamte, der Goethe ja auch war, hier über die Verpflichtung des Besitzenden gegenüber der Allgemeinheit, ja gegenüber der ganzen Menschheit aussagt in einer Zeit, die man doch gemeinhin noch als diejenige der Fürstenwillkür und der unbeschränkten Rechte Weniger ansieht. Vielleicht wäre es auch in unserem demokratischen Staat für denjenigen, der besitzt oder über Besitz zu richten hat, nicht ganz abwegig, einmal wieder seinen Goethe zu lesen.
Als vor nunmehr 100 Jahren die „katholische Kirchensteuervertretung“ erstmals im Kornhaus der Stadt Freiburg zusammentrat, hatte diese „steuerbewilligende Versammlung“ die Aufgabe, in Baden das Besteuerungsrecht der katholischen Kirche auf Diözesanebene einzuführen und damit eine Vorreiterrolle für Deutschland zu übernehmen. Während es bisher nur eine Ortskirchensteuer gab, die örtliche kirchliche Bedürfnisse wie die Unterhaltung und den Neubau von Pfarrkirchen und Pfarrhäusern, die Anschaffung und Unterhaltung von Kultgeräten sowie die Bezahlung der niederen kirchlichen Bediensteten, insbesondere der Küster und Organisten zu finanzieren hatte, sollte nunmehr nach dem staatlichen Gesetz, die Besteuerung für allgemeine kirchliche Bedürfnisse betreffend vom 18. Juni 18922, der überregionale Finanzbedarf durch Steuern finanziert werden, insbesondere der Aufwand für die obersten kirchlichen Landesbehörden, eine Aufbesserung gering besoldeter Kirchendiener und der Aufwand für Ruhe- und Unterstützungsgehälter der geistlichen und kirchlichen Beamten.