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Am 9. Februar 1959 wurde der Justitiar und vormalige Präsident des Katholischen Oberstiftungsrates Dr. Wilhelm Ehret von Generalvikar Dr. Ernst Föhre beauftragt, „eine Darstellung auszuarbeiten über die Rechte und Pflichten an der Bischöflichen Kathedrale und die diesbezüglichen Zuständigkeiten des Herrn Erzbischofs, des Domkapitels, des Dompfarrers, der Domfabrik, des Stiftungsrates, der Fonde, der Stadt Freiburg, des Münsterbauvereins und möglicherweise noch andere“ — in der Tat ein weit gefaßter Auftrag, dessen Ergebnis dazu dienen sollte, „hier eine klare Regelung und Neuordnung herbeizuführen.“ Dr. Föhr wurde nach geraumer Zeit ungeduldig und erinnerte am 24. August 1959 an die Fertigung des Gutachtens. Ehret verwies auf die Schwierigkeit: es sei ein so vielfältiges Sachgebiet, „daß es erschöpfend nur von einem Universitätsprofessor, dem ein wissenschaftlicher Mitarbeiterstab (kanonistisches oder rechtshistorisches Seminar) zur Verfügung steht, ausgearbeitet werden könnte.“ Die Hohe Behörde mache sich offensichtlich keine zutreffende Vorstellung vom Umfang des erforderlichen Aktenstudiums für eine so allgemein gestellte Aufgabe. Es handele sich nicht um eine routinemäßige Arbeit. Außerdem müßten für die einzelnen Sachgebiete die Akten erst mühsam zusammengesucht werden.
Wichtige Materialien seien bislang nicht beigebracht worden. Vor allem fehlten ihm als Gutachter die Akten über die Verhandlungen zwischen der Stadt Freiburg und dem erzbischöflichen Ordinariat. Am 15. Oktober lieferte Dr. Ehret
das erbetene Gutachten über den Dienstweg innerhalb des Hauses ab — unter Rückgabe von 25 Aktenbänden. Anlaß und Hintergrund für dieses Gutachten, über die Rechtsverhältnisse am Münster als Kathedralkirche, waren die Auseinandersetzung und der schwelende Streit über die im Gang befindliche Beschaffung eines neuen Münstergeläutes. Wir verschränken in der Darstellung das unten publizierte Ehret'sche Gutachten mit dem Vorgang der Glockenbeschaffung.
Anlässlich des Todes von Herzog Carl Eugen von Württemberg, dem Gründer, Eigner und langjährigen Förderer der Ludwigsburger Porzellan-Manufaktur, wurde im
Rahmen einer aufwendigen landesweiten Inventur auch in diesem Betrieb der Stichtagsbestand für alle Waren und Produktionsmittel ermittelt. Dabei wurden neben
einer Vielzahl damals erstellter Inventare für Rohmaterialien, Halb- und Fertigwaren
in einer separaten Liste die noch vorhandenen »Bossier-Formen und Modelle« aufgenommen, die für eine Porzellan-Manufaktur ein wesentlicher Aktivposten waren.
Sie wurde auf drei eng beschriebenen Seiten zum 24. Oktober 1793 zusammengestellt, vom Kassierer Eberhard Johann Friedrich Wider bewertet und vom damaligen
Direktor der Manufaktur, Joseph Jakob Ringler, gegengezeichnet.
Als 52. Zeile dieser Liste findet man etwa in der Mitte der Einzelposten: »6 zu
Gruppen, alß Leda, Diana, Juno und dergleichen«, was bedeutet, dass die Modellhohlformen zu sechs, leider nur teilweise aufgezählten Themen gefunden und erfasst
worden waren. Die Zeilen des Inventariums sind wohl geordnet; ihre Inhalte sind
nach Themen oder Größen zusammengefasst. Ausnahmen hierzu bilden nur die
Schlusszeilen, die bezeichnet wurden mit »unterschiedlichen Galanten Kindern«
oder »unterschiedlichen Historischen Fygurn«.
Südöstlich der Stadt Radolfzell erstreckt sich die 3,5 km lange, bis zu 800 m breite
Bodenseehalbinsel Mettnau, einer der in der Region häufigen Moränenrücken. Die
Mettnau teilt den nordwestlichen Untersee in den Zeller See und den Gnadensee. »Die
>Au in der Mitte< des Sees [so wurde der Name Mettnau u. a. gedeutet hat sich von der
Viehweide im Mittelalter über den Reb- und Obstbau zum bevorzugten Wohngebiet, zur
Erholungslandschaft mit Bädern und Sportanlagen sowie zum Kulturzentrum gewandelt.«
Inmitten einer Parklandschaft erhebt sich nahe der Spitze der Halbinsel das Scheffelschlössle mit seinem von einer hohen, gestaffelten Haube gekrönten dreistöckigen
Turm, das - um geben von Badeanlagen und modernen Kurbauten - längst nicht m ehr das
dominierende Bauwerk auf der Mettnau ist, als das es einst errichtet wurde: Das Schloss
entstand 1878 durch den Umbau eines Gutshauses für den seinerzeit äußerst populären
und geschätzten Dichter Joseph Victor (von) Scheffel, der fünf Jahre zuvor bereits die
>Villa Seehalde< auf der Mettnau hatte erbauen lassen. Was veranlasste nun den »Dichterfürsten« der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, innerhalb von nur fünf Jahren zwei
herrschaftliche Wohnsitze zu erbauen, die nur 1,5 km voneinander entfernt liegen und
zudem beide von bedeutenden Architekten entworfen wurden? Die Beantwortung dieser
Frage ist das Anliegen m eines Beitrages. Doch zuvor sei der Bauherr, der heute nur noch
wenigen Menschen bekannt ist, kurz vorgestellt.