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J. B. Kißling schreibt in seiner Geschichte des Kulturkampfes: „In der Schulfrage dachte der badische Liberalismus bereits im Jahre 1831 daran, die Schule von der Kirche zu ‚emanzipieren‘, der Antrag fand aber nur in der Zweiten Kammer eine
Majorität.“ Die Regierung habe an der „durch Geistliche geübten Schulaufsicht“ festgehalten. Die freie Schule war ein altes Ideal der Liberalen, während Erzbischof und Regierung am traditionellen Ideal des vertrauensvollen Zusammenwirkens von
Staat und Kirche festhielten. Eine der wichtigsten Persönlichkeiten „zu einer Aktivierung des Katholizismus“ war der Freiburger Staatswissenschaftler Prof. Franz Joseph Buß. Er wandte sich „gegen Staatskirchentum und alle liberalen und nationalkirchlichen Tendenzen“. Zuerst in Baden entstanden seit 1844 katholische Vereine, 1846 gab es hier die erste „Massenpetition“ gegen die „Deutschkatholiken“, es entstand der „Ultramontanismus als antiliberale Massen-Opposition.
Ebenfalls 1846 hat der Heidelberger Professor der Rechte und Abgeordnete der Zweiten Kammer C.J.A. Mittermaier
„die Lösung der Schule von der Geistlichkeit und der Kirche“ erneut gefordert. „Die Bewegung des Jahres 1848 griff auch auf die beiden großen Glaubensgemeinschaften über“, in der Zweiten Kammer wurde die „Kommunalschule, welche für alle Konfessionen gemeinschaftlich und dem Einfluß der Kirche entzogen sein sollte“ gefordert.
Wer sehenden Auges durch die Religionsgeschichte geht, muss feststellen, dass keine andere Religion „das Sehen und das Bild so sehr ins Zentrum der Religion gerückt“ hat wie das Christentum. Das mag gelegentlich bildscheue protestantische Ohren
überraschen. Der biblische Glaube jedoch gründet im Bild: Schöpfung und Inkarnation sind jene göttlichen Bildgebungen, die den menschlichen Sehschwächen entgegenkommen, wenn sie in ihrer tödlichen Gier, alles im Auge behalten zu wollen,
wieder einmal nur das Nachsehen haben. Die protestantische Skepsis ist dennoch angebracht. Muss sich denn gleich, sozusagen als Contra-Calvinisticum, eine Theologie des Bildes etablieren, die dem iconic bzw. pictorial turn (kunst-)philosophischer Reflexion eigene Konturen gibt und eigene Farben beimischt? – Sagen wir so: Wenn Gott sich schon selbst ins Bild setzt, so kann der hier gewagte Versuch, dem Augenfälligen zu folgen, zumindest nicht schaden.
Alle drei auf dem Studientag in Bretten gehaltenen Referate haben, was ja schon für sich erfreulich und gar nicht selbstverständlich ist, zu lebhaften Diskussionen geführt. Im Einverständnis mit den Referenten ist gegen Ende der Veranstaltung verabredet worden, dass ich meine Anfragen an die beiden kirchengeschichtlichen Referate „zu Papier“ bringen solle, damit sie, zusammen mit diesen abgedruckt, auch den nicht an der Tagung beteiligten Leserinnen und Lesern des Jahrbuchs für badische Kirchen- und Religionsgeschichte zur Kenntnis gebracht werden können. Die Schwierigkeit ist nun, dass Dr. Stössel – aus Gründen, die ich nicht kenne – einen völlig anderen Text zur Veröffentlichung vorgelegt hat, als er ihn in Bretten vortrug. Ich werde deshalb kurz die Pointe seines Brettener Vortrages und meine darauf bezogenen Anfragen rekapitulieren müssen – sie waren ja überhaupt der Anlass für die genannte Verabredung –, um anschließend, ebenfalls kurz, auf den jetzt vorgelegten Text einzugehen. Auch der Vortragstext von Herrn Kollegen Ehmann hat sich, wenn mich meine Erinnerung an das in Bretten Vorgetragene nicht trügt, etliche Veränderungen, nicht nur in der Tonart, gefallen lassen müssen, ohne dass darüber meine in Bretten freilich nur angedeuteten Vorbehalte einfach gegenstandslos geworden wären.
„Baden trifft Rom“
(2015)
Einer der sicherlich spannendsten Abschnitte in den Amtszeiten badischer Landesbischöfe nach dem Zweiten Weltkrieg sind die Jahre 1991 bis 1997, als der badische Landesbischof Klaus Engelhardt gleichzeitig den Vorsitz des Rates der EKD innehatte. In der Zeit unmittelbar nach der staatlichen und kirchlichen Wiedervereinigung (3. Oktober 1990 beziehungsweise 28. Juni 1991) bedurfte die Tätigkeit des EKD-Ratsvorsitzenden besonderer Sensibilität, die Klaus Engelhardt nach Ansicht von Georg Gottfried Gerner-Wolfhard zu einer Art „pontifex, ein[em] Brückenbauer in der Zeit der schwierigen Wiederzusammenführung der östlichen und westlichen EKD-Gliedkirchen“ werden ließ. Als Brückenbauer verstand Landesbischof Engelhardt auch sein Engagement in und für die Ökumene, zu dessen Höhepunkten sicherlich die Begegnung mit Papst Johannes Paul II. bei dessen Deutschland-Besuch am 22. Juni 1996 in Paderborn gehörte. Klaus Engelhardt war der bisher einzige badische Landesbischof, der auch EKD-Ratsvorsitzender war. In der württembergischen Nachbarkirche hatten bereits zwei Bischöfe diese wichtigste repräsentative Aufgabe im deutschen Protestantismus innegehabt: Theophil Wurm in den unmittelbaren Nachkriegsjahren 1945 bis 1949 und Helmut Claß in der Zeit von 1973 bis 1979.
Das erste Tagebuch von 1957 benötigte gerade einmal einen Zentimeter im Bücherregal. Dann aber ging es in die Breite, mit der Nummer 57 auf 0,8 Meter. Was verbirgt sich hinter diesen Zahlen? Eine geschichtsträchtige Zeit, die unser Leben im geteilten Deutschland und das Sich-Wiederfinden ohne Mauer und Stacheldraht. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges schlossen sich die evangelischen Landeskirchen der vier Besatzungszonen zur ‚Evang. Kirche in Deutschland‘ (EKD) zusammen. ‚Zonengrenzen sind keine Kirchengrenzen‘ hieß ihr Motto. Damit war die EKD die einzige deutsche Großorganisation, deren Stimme auch im Ausland gehört wurde.“
Zwischen dem Konstanzer Konzil 1414 bis 1418 und der Reformation, als 1527 Bischof und Domkapitel die Stadt verließen, erfuhr das Münster eine schrittweise spätgotische Umgestaltung und erhielt eine neue Ausstattung. Dazu gehörte auch der Bau einer
Kapellenreihe, die dem südlichen Seitenschiff auf seiner ganzen Länge außen angefügt
wurde (Abb. 1 und 2). Die Kapellen boten Geistlichkeit und Patrizierfamilien aus Stadt
und Umland die Möglichkeit, als Stifter für Ausstattung und Priesterstellen aufzutreten
und gleichermaßen für ihr Seelenheil und ihr Andenken Sorge zu tragen. Auch Bestattungen waren in den Kapellen möglich.
Vor 600 Jahren, am 6. Juni 1415, stellte König Sigismund den Juden in seinem
Reich einen Schirmbrief aus und garantierte ihnen umfassende Freiheitsrechte. [1] Es war
der letzte Freiheitsbrief, der den Juden von einem römisch-deutschen König bzw. Kaiser
ausgestellt wurde. [2]
Gesiegelt wurde die Urkunde in Konstanz, denn dort hielt sich Sigismund damals seit Monaten auf, bemüht, das Konstanzer Konzil vor dem Scheitern zu bewahren. Vor einem Ausschuss des Konzils begann in jenen Tagen das Verhör des Jan Hus,
dem Sigismund freies Geleit zugesichert hatte und dem trotz königlichen Schutzes vom
Konzil der Prozess gemacht wurde. Nicht einmal eine Woche war vergangen, dass Papst
Johannes XXIII., der auf Druck Sigismunds das Konzil einberufen hatte, von selbigem für
abgesetzt erklärt und in Haft genommen worden war. Zwei Päpste galt es noch zu einem
Rücktritt zu bewegen, gab es nicht genügend wichtigeres und drängenderes zu tun für
König Sigismund, als den Juden in seinem Reich einen Freiheitsbrief auszustellen?
Das Konstanzer Konzil ist ein Glied in der Kette spätmittelalterlicher Reformkonzilien, die von der Idee beseelt waren, dass kirchenpolitische Probleme, die die
Christenheit im Allgemeinen betreffen, auch nur durch die Allgemeinheit gelöst werden können. [1] Die Praxis fand man in Spätantike und Frühmittelalter vorgemacht; [2]
die
entsprechende Theorie hatten Papstkritiker wie Marsilius von Padua (gest. 1342/43) und
Wilhelm von Ockham (gest. 1347) in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts entworfen. [3]
Zwar wurden die beiden Gelehrten wegen ihrer Streitschriften von Papst Johannes XXII.
(1316–1334) als Ketzer verurteilt, trotzdem stießen ihre Ideen auf eine breite Resonanz. [4]
In die Tat umgesetzt wurden die Konzilspläne aber erst Jahrzehnte später, zunächst im
norditalienischen Pisa, wenig später in Konstanz. [5]
Das Hus-Museum in Konstanz
(2015)
»Europa zu Gast« lautet das Motto des Konziljubiläums in Konstanz, das von 2014
bis 2018 das Kulturprogramm der Stadt bestimmt. Zum 600. Mal jährt sich das Konstanzer Konzil, das einen Höhepunkt der regionalen Geschichte darstellt. Die Feierlichkeiten
und Veranstaltungen ranken sich um die an die Geschichte angepassten Themenjahre.
2015 ist das »Jahr der Gerechtigkeit« und dem böhmischen Theologen und Reformator
Jan Hus [1]
gewidmet, der am 6. Juli 1415 in Konstanz zum Tod auf dem Scheiterhaufen
verurteilt und hingerichtet wurde. [2] Aus diesem Anlass wurde 2014 am Todestag des Reformators das in den 1980er Jahren entstandene und jetzt umgestaltete Hus-Museum in
Konstanz neu eröffnet. Nur ausgesprochen wenige Exponate wurden dafür übernommen. Das Konzept hat sich grundlegend geändert und so spiegelt die Geschichte des
Hus-Museums sowohl die ambivalente Rezeption der Figur Hus wieder als auch aktuelle
Diskurse um die Ausstellbarkeit von Geschichte. Diese Museumsanalyse befasst sich mit
der Ausstellungsinszenierung des Hus-Museums vor seiner Umstrukturierung, bevor sie
diese mit der aktuellen Darstellung in Bezug setzt. Die Problematiken und Schwierigkeiten, denen das Museum sich für die Thematisierung der Causa Hus stellen musste, sind
einerseits spezifisch für diesen Ort, andererseits transportieren sie Fragen und Aufgaben
für die Vermittlung von Geschichte allgemein.
Das badische Generallandesarchiv in Karlsruhe verwahrt neun spätmittelalterliche Papierhandschriften aus der Abtei Reichenau. [1] Sie verzeichnen auf insgesamt über
5000 Seiten tausende Verleihungen von Reichenauer Gütern zu Lehen und verwandte
Geschäfte aus der Zeit von etwa 1330 bis 1519. Diese neun Reichenauer Lehenbücher bilden das größte zusammenhängende Quellenkorpus der Abtei Reichenau. Sie sind schon
mehrfach zur Erforschung der spätmittelalterlichen Reichenau herangezogen worden,
aber aufgrund der Masse der darin niedergeschriebenen Angaben nicht einmal ansatzweise systematisch ausgeschöpft. Darum lassen sich aus ihnen noch überraschende Erkenntnisse gewinnen, mitunter auch solche, die über die engere Besitz- und Herrschaftsgeschichte der Abtei Reichenau hinausweisen, wie das folgende kleine Beispiel aus der
Zeit des Abtes Eberhard von Brandis (1342–1379) beweist: [2]