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Über Jahrhunderte, spätestens seit der frühen Neuzeit, gab es nach allgemeiner Auffassung
zwei Gruppen von hilfsbedürftigen Menschen. Auf der einen Seite standen die ‚unwürdigen‘
Armen: Sie konnten theoretisch arbeiten, taten dies aber nicht, was ihnen den Vorwurf der Faulheit
und Arbeitsscheu einbrachte. Hilfsleistungen wurden ihnen daher in der Regel verwehrt.
Auf der anderen Seite befanden sich die ‚würdigen‘ Armen, die unfähig waren, ihren Lebensunterhalt
selbst zu bestreiten. Diese Menschen, die aus Sicht ihrer Zeitgenossen unverschuldet in
Not geraten waren, bekamen Mitleid und Unterstützung.
We report the unexpected discovery of foliicolous lichen communities at several localities in the Black Forest, south-western Germany, with a total of seven truly or facultatively foliicolous taxa: Bacidina chloroticula, Fellhanera bouteillei, F. subtilis, F. viridisorediata, Fellhaneropsis myrtillicola, Gyalectidium setiferum, and Scoliciosporum curvatum. The communities are similar to those reported previously from Belgium, western Germany (Mosel valley), and Austria (Styria), apparently forming a characteristic association across central Europe (Fellhaneretum myrtillicolae SPIER & APTROOT), but are richer in species in the Black Forest than in any of the other areas studied. An identification key is provided to the species of this association in the Black Forest. Gyalectidium setiferum is new for central Europe, and Scoliciosporum curvatum is new to southern Germany.
Since these lichen communities appear to be confined to well-conserved forest and depend on favorable, warm-humid climatic conditions, their potential use as indicators of global climatic change is discussed.
Auf viele Jahrzehnte hinaus trübte, ja vergiftete ein 1925 geschriebenes
Lebensbild die Erinnerung an das Verhältnis Regine Jolbergs [2] zu Leutesheim, dem Ort ihres ersten Wirkens. ,,Sie hatte clie Kinder des Dorfes neun
Jahre lang in reinster Liebe gepflegt. Den Eltern hatte das nicht das Geringste gekostet. Die selbstlose Frau hatte das, ohne ein Wort darüber zu
verlieren, alles freiwillig und umsonst getan. Sie hatte alle Kinder in jeder
Weise beschenkt und erfreut und ihre ganze Lebenskraft sowie die ihrer
Kinder der Gemeinde gewidmet. In jeder Not war das Haus der Mutter Jolberg eine Zufluchtsstätte für jedermann in der Gemeinde, und nun hinausgejagt!"[3] Die Beziehung zwischen Regiine Jolberg und Leutesheim lässt
sich auf diesen einfachen Nenner jedoch nicht bringen. Das Studium der
Quellen ergibt ein anderes, ein sehr eigenartiges und komplexes Bild.
Ökumene in Achern
(2002)
Die Geschichte der Acherner Ökumene begann 1842 in der Heil- und Pflegeanstalt Tllenau. Nach dem Willen Dr. Christian Rollers, ihres Gründers,
sollte deren Kirche beiden Konfessionen gemeinsam dienen. Rollers Vorgehen stieß beim Erzbischöflichen Ordinariat auf wenig Gegenliebe. Erst
1844, nach langwierigen Verhandlungen etwa über die Stellung von Altar
und Kanzel, stimmte Freiburg der Illenauer Simultan-Kirche zu.
Am 25. März 1843 legte Christian Ro ller in einem Brief an die Regierung des Mittelrheinkreises seine Beweggründe dar: ,,In einem Saal schlafen bei uns Katholiken und Protestanten, sie essen an einem Tisch, der
Wärter oder die W ärte rin einer Konfession betet für protestantische und
katholische Kranke das Tisch- und das Abend-Gebet; ja noch mehr kann es
dem Kranken einer Konfession einfallen, und wir können es nicht wehren.
Nicht eine Vermischung des konfessionellen Unterschiedes ist es, was wir
wollen, derselbe wird durch den jeder Konfession eigentümlichen Religionsunterricht und Gottesdienst hinreichend festgehalten, nur verhüten
möchten wir, dass man eine bereits vo1lendete, seit mehr als einem Jahr bestehende Kircheneinrichtung gänzlich herausreiße."[1]
Die erhaltenen Acherner Kirchenbücher reichen zurück bis ins Jahr 1673. Die Stürme, die immer wieder das Land am Oberrhein verheerten, verwehten die zuvor geschriebenen Einträge. Wahrscheinlich lebten die ,,Peter" seit alter Zeit in Achern. Sie waren Bauern und Handwerker, von anderen Familien nicht unterschieden. Ihr Name hatte für Achern und die umliegenden Orte keine herausragende Bedeutung; frühe Urkunden nennen ihn nicht. Die Kirchenbücher kennen zwei „Peter"-Stämme: die heute noch in Achern lebenden Handwerker - und die Handelsleute, von denen nun die Rede sein wird.
Vor mehr als 30 Jahren, im Ortenau-Jahrbuch 1967, veröffentlichte Wilhelm Gräßlin seinen Aufsatz über den Korker Dekan Gottlieb Bernhard Fecht. Das Revolutions-Gedenken gibt Anlass, sich dieses Mannes zu erinnern, der wie wenige das Schicksal der heute weithin vergessenen badischen Reformer verkörperte. Geduldig, durch staatliche Schikanen weder
verbittert noch entmutigt, setzten sie ihre ganze Kraft ein, den Absolutismus der Monarchen mittels der „Constitution", der „Verfassung", in Schranken zu weisen - um am Ende dann doch zu scheitern.
Josef Ignaz Peter, der aus Achern stammende Justizminister der badischen Revolutions-Regierung, floh 1849 in die Schweiz. Auf Betreiben der Großherzoglich Badischen Regierung verwiesen die Eidgenossen den am 9. April 1850 zu 20 Jahren Zuchthaus Verurteilten ihres Landes. Über Straßburg floh Peter weiter nach Paris. Dort lebte er von Juni 1850 an in ärmlichen Verhältnissen. 1854 erlaubte ihm der Kanton Thurgau, nach Frauenfeld zu seiner mit dem Arzt Dr. Konrad Reiffer verheirateten Tochter Emma zu ziehen, wo er auch seine Frau und seine unverheiratete Tochter Maria fand. 1862 erließ ihm Großherzog Friedrich den Rest der Strafe. Josef Ignaz Peter starb am 19. September 1872 in Achern im Alter von 83 Jahren. Die kinderlos gebliebene Emma Reiffer hinterließ den Nachlass ihrer Eltern den Kindern der Schwester ihres Vaters, Helene Peter. Die Papiere, welche an die „Mina" genannte Cousine Anna Wilhelmine verheiratete Blaß in Freiburg gelangten, befinden sich heute als Dauerleihgabe im Staatsarchiv Freiburg. Andere Papiere kamen an Minas fünf Jahre älteren Bruder, den Achemer Handelsmann und späteren Bürgermeister Franz Peter, in der Folge an dessen Tochter Marie Helene verheiratete Gerner. Darunter befinden sich 13 Briefe Helene Peters von März 1848 bis Januar 1851 an Tochter Mina und Schwiegersohn Konrad Blaß in Freiburg. Sie lassen noch heute die Nöte und Sorgen jener Jahre spüren.
Wenn wir unser Verhältnis zu Juden und
Jüdischer Geschichte betrachten, wird sofort an das
3. Reich und die Ermordung der Juden gedacht.
Dieser Blick bleibt notwendig. Aber daneben ist
auch ein anderer Blickwinkel nötig. Geschichte
nimmt immer nur einen Verlauf, aber es bestehen
verschiedene Möglichkeiten und wir sollten versuchen,
diese verschiedenen Möglichkeiten wahrzunehmen.
Das 3. Reich war nicht die einzige
Möglichkeit der Geschichte.
Die Sichtweise der jüdischen und nichtjüdischen
Bevölkerung Villingens zum Ende des 19. Jahrhunderts war eine andere. Die Bevölkerung lebte
nicht mit Blick auf die Katastrophe, sondern mit
Blick auf die vielfältigen Möglichkeiten des Lebens
und des Zusammenlebens.
Der folgende Beitrag entstand im Rahmen eines Forschungspraktikums im Stadtarchiv über die in Offenburg stationierten SS-Baubrigaden. Auf das Thema wurde ich durch einen Besuch im Museum des früheren Konzentrationslagers Natzweiler aufmerksam. In einer Karte des Museums war Offenburg als „Camp annexe" (Nebenlager) verzeichnet. Bei einer Recherche in diese Richtung stieß ich im Staatsarchiv Freiburg auf einen Bericht der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, demzufolge es in Offenburg kein Neben- oder Außenlager des KZ-Natzweiler gab und auch unklar sei, was sich stattdessen zur Zeit des Zweiten Weltkriegs in der im Bericht genannten Ihlenfeldkaserne befunden habe. Bei der weiteren Materialsuche entdeckte ich die Dissertation von Bernd Boll mit dem Titel „Kriegswirtschaft und Zwangsarbeit in Offenburg 1939 bis 1945". In diesem Buch ist auch von KZ-Häftlingen die Rede, welche in Offenburg für die Reparatur der Gleisanlagen und die Entschärfung von Blindgängern eingesetzt wurden. Diese Reparaturarbeiten wurden in Folge der Luftangriffe auf die Gleisanlagen nötig, um den militärischen Nachschub an die Westfront aufrechterhalten zu können. Bernd Boll bezeichnet diese Baubrigaden als rollende Konzentrationslager. Sie wurden mit KZ-Häftlingen der Stammlager Sachsenhausen, Flossenbürg und Buchenwald ausgestattet. Bis zum Ende des Krieges waren in Offenburg die 8., 9. und 10. SS-Baubrigade sowie ein Bauzug des Konzentrationslagers Flossenbürg stationiert.
Fluchtpunkt Jerusalem
(2007)
Die Forschung zur Kirchlichen Zeitgeschichte Badens hat in den letzten drei Jahrzehnten eine bemerkenswerte Blüte erlebt. Die besonderen Entwicklungen in Baden mit einerseits seiner liberalen politischen Tradition, die sich auch auf innerkirchliche
Demokratisierungs- bzw. Partizipationsprozesse auswirkte, und andererseits seiner religionspolitisch-theologischen Gemengelage nach der Verbindung aus fortschrittlichen, konservativ-positiven, pietistisch-erwecklichen, religiös-sozialistischen und auch deutsch-christlichen Kräften, die je eigene und doch auch gemeinsame Mentalitäten herausbildeten, sind für Historiker ein reizvolles Forschungsfeld. Neben diversen Einzelstudien zum 19. und 20. Jahrhundert stellt ohne Zweifel die sechsbändige Quellensammlung zur badischen Landeskirche im Dritten Reich einen editorischen Meilenstein der badischen Kirchengeschichte dar.
Friedrich von und zu Franckenstein hatte sich 1710 mit Maria
Margarethe von Bettendorf verheiratet, deren Mutter eine geborene von Dahlberg war und aus der Herrschaft Binzburg stammte.
Dadurch wurde Friedrich von und zu Franckenstein Miteigentümer der Herrschaft Binzburg, zu der damals noch die Familie von
Bettendorf gehörte.
Die Nachfolger derer von Bettendorf waren die von Erthal,
die durch Einheirat in die Familie von Bettendorf Miteigentümer
der Herrschaft Binzburg wurden.
17 42, im Zuge einer Erbteilung der Herrschaft Binzburg zwischen den Herrschaftsfamilien von Erthal und von und zu Franckenstein, wurden Maria Margarethe von und zu Franckenstein
geb. von Bettendorf die Ländereien in Niederschopfheim und
damit auch die Unterwassermatten zugesprochen. Außerdem ein
Viertel der Besitzungen in Allmansweier und Wittenweier. Lothar von Erthal bekam die Ländereien auf der Gemarkung Hofweier und Schutterwald. Nach dieser Teilung gab es dann die
Herrschaft Binzburg-Hofweier und die Herrschaft Binzburg-Niederschopfheim.
Das alte Rathaus von Niederschopfheim stand auf demselben Platz wie das heutige Rathaus, jedoch in Nord-Süd Richtung. Es
war ein eineinhalb geschossiges Fachwerkhaus mit Lehmriegel und muss in einem sehr desolaten Zustand gewesen sein. Es
gibt davon nur einen Lageplan, einen Schnitt durch das Haus und vom Erdgeschoss einen Grundriss. Ansichtspläne oder
Fotos gibt es leider nicht. Das Haus war ca. 17 Meter lang und 11 Meter breit, hatte einen großen Kniestock und ein sehr steiles Dach.
Wenn man auf der Bundesstraße 3 von Offenburg, Lahr oder Ichenheim auf Niederschopfheim zufährt, sieht man von weitem den Zixenberg, einen Lößhügel, der aus der Vorbergzone kommend weit in die Rheinebene hineinragt. Weil es zu diesem Berg viel Geschichtliches und Geschichten gibt, sollen sie hier einmal zusammengefasst erzählt werden. Der Name ist die verstümmelte Form von Sixtusberg und deutet auf die Zeit, als die Römer in den Jahren nach der Zeitenwende in unserer Gegend waren. Sixtus war ein sehr häufiger Name bei den Römern. Zix ist in der Umgangssprache der Niederschopfheimer die Abkürzung für den Namen Sixtus.
Die drei Hohberger Kapellen
(2005)
Felix-Kapelle auf dem Friedhof in Diersburg: Die Kapelle hat ihren Namen von Felix Wilhelm Carl Emil Maximilian Hubertus Freiherr Roeder von Diersburg. Sie wurde im Auftrag der Witwe von Baron Felix erbaut. Baron Felix liegt in der sich unter der Kapelle befindlichen Gruft, ebenso seine Frau Maria Magdalene Luise Freifrau Roeder von Diersburg, geborene Aymard Du Pressoir. Nachdem Baron Felix am 14.10.1918 in Baden-Baden gestorben war, wurde er zunächst in Baden-Baden beerdigt, weil in Diersburg keine gemauerte Gruft für den Toten zur Verfügung stand. Nachdem dann die Kapelle mit der Gruft gebaut war, wurde Baron Felix am 5. April 1921 feierlich nach Diersburg überführt und um 10 Uhr nach einem Seelenamt und der Aussegnung in der katholischen Kirche in der Gruft der Felix-Kapelle beigesetzt.
Nachdem der Historische Sprachatlas des deutschen Südwestens aufgrund von
Urbaren des 14. und 15. Jahrhunderts (HSS), über dessen Vorgeschichte und
und Arbeitsweise an anderen Stellen schon berichtet wurde, unmittelbar vor
dem Abschluß steht, sollen hier einige Überlegungen angestellt werden darüber,
welche theoretische Position dieser Atlas innerhalb der neuerdings auch in der
deutschsprachigen Linguistik immer häufiger betriebenen Graphematik-Diskussion
einnimmt, da jede linguistische Beschäftigung mit historischen Quellen
eine graphematische Theorie impliziert. Auch frühere Arbeiten aus dem Bereich
der historischen Sprachgeographie und der historischen Dialektforschung
überhaupt sollen mit in die Überlegungen einbezogen werden, da der genannte
Atlas einerseits der Herkunft nach ganz in der Tradition der regionalen
Sprachgeschichte steht, andererseits die ernstzunehmende Theorie-Diskussion
ohne die empirischen Arbeiten dieser Tradition gar nicht denkbar wären. Der
Blick wird sich hauptsächlich auf das Alemannische richten, nicht nur aus
gegebenem Anlaß, sondern auch deswegen, weil in diesem Raum unbestritten
die empirische Sprachgeschichtsforschung in besonderer Weise vorangetrieben
worden ist.
Das Gebiet des heutigen Landkreises Lindau im Nordosten des Bodensees
gehörte seit dem Jahre 15 v . Chr. zur römischen Provinz Raetia, nach deren
Teilung dann zur sogenannten Raetia secunda. Seit etwa 259/60 wurde die
römische Grenze (Limes) zurückgenommen auf eine Linie Hochrhein-Bodensee-
Argen-Iller-Donau. Das Gebiet des heutigen Landkreises Lindau kam
somit an die äußere Grenze des römischen Imperiums zu liegen.
Während im westlichen Oberschwaben und im württembergischen Bodenseehinterland
zahlreiche Siedlungsreste von der 250jährigen Herrschaft der
Römer zeugen, sind solche Zeugen einer 400jährigen römischen Anwesenheit
weiter östlich sehr spärlich.
In jüngster Zeit wurden die Nachlässe der badischen Pfarrer Ernst Lehmann (1861–1948) und seines Sohnes Kurt Lehmann (1892–1963) sowie der mit ihnen verwandten Karlsruher Komponistin, Pianistin und Dichterin Clara Faisst (1872–1948) im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe erschlossen und damit für eine zielgerichtete Recherche nutzbar gemacht. Dabei weisen diese drei Nachlässe eine bemerkenswerte Geschichte auf, die nun im Landeskirchlichen Archiv Karlsruhe ihren Abschluss
gefunden hat. Als Luise (Liesel) Lehmann, die zweite Frau von Kurt Lehmann, im Jahre 1996 hochbetagt aus ihrer Wohnung in M 1,1 in Mannheim in ein Seniorenstift umziehen musste, konnte sie nur Weniges mitnehmen. Wertvolle Bände aus der Bibliothek Kurt Lehmanns wurden verschenkt, der größte Teil der Bibliothek konnte jedoch als „Ernst und Kurt Lehmann-Gedenkbibliothek“ von Pfarrer Dr. Johannes Ehmann gesichert und erschlossen werden und in der Konkordienkirche einen neuen Standort erhalten. Splitter aus der Bibliothek Kurt Lehmanns, vor allem Kleinschrifttum zum Kirchenkampf, gelangten auch in die Landeskirchliche Bibliothek in Karlsruhe. Einer sehr viel größeren Gefährdung war hingegen das persönliche Schriftgut aus dem Besitz von Kurt Lehmann ausgesetzt, vor allem Korrespondenzen, Manuskripte und Fotos, die für die Vernichtung frei gegeben waren. Der weitaus größte Anteil dieser Unterlagen konnte glücklicherweise durch Dr. Udo Wennemuth, der seinerzeit mit der Fertigstellung seiner Geschichte der evangelischen Kirche in Mannheim beschäftigt war und auch in Kontakt zu Liesel Lehmann stand, gerettet und zunächst im Kirchengemeindeamt Mannheim in einem völlig ungeordneten Zustand gelagert werden. Als Wennemuth im Mai 1999 die Leitung des Landeskirchlichen Archivs
übernahm, wurde der Bestand als Nachlass Ernst und Kurt Lehmann in das Landeskirchliche Archiv nach Karlsruhe übergeben.
Als vor drei Jahren die für genealogische Recherchen einschlägigen Findmittel, die Bestände 155. Filme, Kirchenbücher; 045.02, Familienbücher sowie Badische evangelische Ortssippenbücher als PDF-Dokumente auf der Website des Landeskirchlichen Archivs (www.archiv.ekiba.de) veröffentlicht wurden, erwies sich diese Onlinestellung schnell als eine für potentielle Archivbenutzer äußerst nützliche Arbeitshilfe für den häuslichen Schreibtisch: Diese Findmittel beantworten dem genealogisch Recherchierenden etliche Fragen nach der Überlieferung, dem Standort, der Laufzeit usf. der von ihm gesuchten Quellen bzw. Literatur. Einzige Voraussetzung dafür ist ein Internetzugang. Auch den Mitarbeitenden des Archivs erbrachte die Erstellung dieser Findbücher eine immense Erleichterung der täglichen Arbeit. Gleiches sollte nun auch für die bisher in Papier- bzw. Karteikartenform vorliegenden Findmittel der beiden wichtigsten Bestände des Landeskirchlichen Archivs, der Spezial- und Generalakten, umgesetzt werden. Im Frühsommer 2013 wurde ein bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für eine solche Retrokonvertierungsmaßnahme gestellter Antrag bewilligt und mit der Eingabe der Daten in die Archivsoftware AUGIAS begonnen. In diesem Zusammenhang wurden offensichtliche Fehler der alten Repertorien bereinigt (z. B. Doppel- und Fehlsignaturen; fragwürdige Aktentitel und Laufzeiten), eine Fehlbestandsliste angelegt, Akten aus dem Zwischenarchiv und der Registratur übernommen sowie eine Neuordnung der Aktenzeichen nach dem derzeit gültigen Aktenplan vorgenommen.
Im Mittelalter wurden von Klerus, Klöstern und Bruderschaften Mitgliederlisten geführt, die als Anfänge kirchlicher Register gelten können, wenngleich sie aus verschiedenen Motiven heraus entstanden sind. Die im 14. Jahrhundert in Frankreich und Italien erstellten Taufmatrikeln sind allerdings als Beginn einer Kirchenbuchführung anzusehen. Für den deutschen Sprachraum gelten die im späten 15. Jahrhundert angelegten Taufregister von St. Theodor in Basel (1490), Annaberg in Sachsen (1498) und Augsburg (1504) als ein solcher vorreformatorischer Ansatz der Kirchenbuchführung. Ebenso bilden Memorial- und Totenbücher, die Verstorbene aufführen, eine Form von Kasualregistern, wie z. B. die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Nürnberger Totengeläutbücher (von St. Sebald 1439–1572, St. Lorenz 1454–1515). Sie beruhten jedoch auf ortskirchlichem Recht, und ein geordnetes Kirchenbuchwesen kam trotz der Versuche mehrerer Teilsynoden nicht zu Stande.
Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 war ein außerordentliches Interesse des Staates an den Kirchenbüchern entstanden. Deren Auswertung hatte das fatale Ziel, die „Rassezugehörigkeit der Volksgenossen“ über Abstammungsnachweise festzustellen, damit „sich die Volksgemeinschaft im nationalsozialistischen Staat konstituieren konnte.“ Kein Vierteljahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde am 7. April 1933 das so genannte Berufsbeamtengesetz erlassen, das von den Staatsbediensteten den Nachweis der „arischen“ Herkunft verlangte. Mit
diesem Gesetz wurde es ermöglicht, jüdische und politische unliebsame Beamte in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. In den Folgejahren wurden zahlreiche Durchführungsbestimmungen erlassen, die auch Richter, Lehrer, Hochschullehrer und Notare als Beamte im Sinne dieses Gesetzes benannten und schließlich auch Angestellte und Arbeiter des Öffentlichen Dienstes, aber auch der Reichsbank und Reichsbahn einbezogen. Der Nachweis der „arischen“ Herkunft wurde durch beglaubigte Abschriften christlicher Taufen und Trauungen von Eltern und Großeltern aus den Kirchenbüchern erbracht und in einem „Ahnenpass“ eingetragen (s. Abb. 1 bis 3). War ein solcher Nachweis nicht zu erbringen oder belegte der Kirchenbuchauszug Informationen über die Taufe eines Juden, so war die „Nichtdeutschblütigkeit“ ermittelt. Die
„Rassezugehörigkeit“ wurde also durch die Konfession der Vorfahren nachgewiesen – ausschlaggebend war demnach nicht, ob es sich um „bekennende“ Juden handelt, sondern ob sich unter den Vorfahren auch Konvertiten befinden.