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Hans Jacob Christoffel von Grimmelshausen ging als Autor des „Simplicissimus“ in das allgemeine Bewusstsein ein; sein sonstiges, umfangreiches Werk ist dagegen weithin in Vergessenheit geraten. (Eine der wenigen Ausnahmen stellt die von Bertolt Brecht wieder aufgegriffene „Landstörzerin Courasche“ dar.) Dabei wäre da und dort noch manches zu entdecken. Im letzten Band der Gesamtausgabe, und in ihm fast an letzter Stelle, findet sich ein im Jahre 1667 erstmals erschienener „Anhang / Etlicher wunderlicher Antiquitäten / so der fliegende Wandersmann zeit seiner wehrenden Reiß / in einer abgelegenen Vestung an dem Meer gelegen / und von den Türcken bewohnet / gesehen und verzeichnet“. Anders als die eigentliche Erzählung vom Wandersmann, die aus dem Französischen übersetzt wurde, scheint dieser Anhang von Grimmelshausen selber zu stammen (der in jenem Jahr erst als Wirt „Zum Silbernen Sternen“ in Gaisbach bei Oberkirch und dann als Schultheiß in Renchen amtierte). In ihm kritisiert er auf nahezu beispiellose Weise den zu seiner Zeit florierenden Reliquienkult: indem er ihn lächerlich macht.
Was immer die Gelehrtenrepublik der Frühen Neuzeit gewesen sein mag: auch wenn ihre Selbstbeschreibung als supraterritorial, interkonfessionell, egalitär längst als idealisiert gilt, gibt es genügend Beispiele dafür, wie diese Normen
in der Praxis wirkten: vor allem durch Korrespondenz, oft tatsächlich weite Entfernungen, Territorien und Konfessionen überschreitend. Korrespondenz war Zeichen der Zugehörigkeit und zugleich Motor der Kommunikation. Mit der Weitergabe von Nachrichten und Fragen, mit der Information über Neuerscheinungen, Projekte und Nachlässe, mit der Vermittlung von Auktionskatalogen, Büchern und Abschriften sowie mit der kritischen Diskussion veröffentlichter Schriften und unveröffentlichter Thesen war sie (sekundiert, aber noch nicht abgelöst von gelehrten Journalen oder Akademien) das eigentliche Forum des gelehrten Austauschs. Mit ihren vielfältigen Formen und Abstufungen von Kontakt sorgte sie für dessen Moderation. Eine Sonderform, die indirekte Korrespondenz, soll im Folgenden behandelt werden.
Bruno Schley 1895–1986
(2020)
Jahrelang lagen die Grafiken verborgen im Schrank. Nur die Familie von Bruno Schley wusste um diese Bilder. Immer wieder stand ich vor drei kleinen Miniaturen, die in Martin Schleys Wohnzimmer hingen, und ich war jedes Mal gepackt von der Großartigkeit dieser Bilder. Ich fragte ihn, ob ich denn auch noch mehr von seinem Vater sehen dürfe. »Hejo, die sin alle in
dem Schrank do«, sagte Martin Schley. Es gab einen weiteren Schrank und noch zwei Kisten, die im Keller lagerten. Schon bei den ersten Mappen zeigte sich ein reiches, weit gefächertes Lebenswerk eines Freiburger Grafikers durch das 20. Jahrhundert. Ich begann 2012 mit dem systematischen Abfotografieren der Bilder, damit man einen Überblick über die verschiedenen
Schaffensperioden bekommen konnte. 2018 holte ich den Künstler Jan Blaß zu diesem Editionswerk dazu, und nun war es an der Zeit, dass diese Kunstwerke zum 800-jährigen Jubiläum an die Öffentlichkeit gelangten. Im Karl-Rahner-Haus sollte am 13. März 2020 die große Ausstellung eröffnet werden. Aber es kam anders.
1250 Jahre Kraichgau
(2020)
Landauf, landab, im Kraichgau wie im ganzen Südwesten von Deutschland, begehen 2020 Städte und Gemeinden ihre 1250-Jahr-Feiern: 2015 Bensheim, 2016 Schwetzingen, 2017 Bretten gemeinsam mit seinem Stadtteil Diedelsheim, 2018 Östringen, 2019 Gemmingen, Odenheim, Helmsheim, Richen und Singen bei Remchingen, 2020 schließlich Sinsheim, Walldorf, Heidelsheim, Menzingen und Neibsheim. Die Aufzählung ließe sich für die kommenden Jahre beliebig fortsetzen, ebenso wie sie rückblickend weit entfernt ist von jeder Vollständigkeit. Eine Zeitung sprach unlängst von einer regelrechten „Ballung von 1250-Jahr-Feiern“.
Seit Beginn ihrer Digitalisierung 2010 liegt ein Fokus der
Badischen Landesbibliothek auf regionalen Beständen aus und zu Baden. Unter
diesen finden sich auch Reisebeschreibungen und Bildbände aus dem 19. Jahrhundert
mit zahlreichen Ansichten von Städten, Landschaften, Kirchen, Burgen,
Plätzen und weiteren Baudenkmälern aus dem Oberrheingebiet sowie wissenschaftliche
Literatur zum Rhein. Die Abbildungen werden mit angereicherten
Normdaten verknüpft und mittels Zuweisung der entsprechenden Koordinaten
auf einer Landkarte verortet. Dadurch kann die Badische Landesbibliothek ihren
speziell an Bildzeugnissen interessierten Nutzerinnen und Nutzern verschiedene
Rechercheeinstiege anbieten: Zugriff auf die einzelnen Abbildungen bieten ein
alphabetisches Ortsnamenregister, ein Suchschlitz oder die Verortung auf einer
Landkarte.
„Grabdenkmale und Grabsteine mit ihren Inschriften zählt man mit vollstem Rechte zu den verlässlichsten Hilfsquellen der Geschichte. Jene sind zudem Denkmale der gleichzeitigen Kunst und Technik; diese geben uns, wenn sie lesbar erhalten sind, mehr oder minder bestimmte Namen und leider so oft allzu karge Daten über einzelne Personen, ihren Rang und ihre Wirksamkeit im Staate, in der Kirche und in der bürgerlichen Gesellschaft, und über ihre Familien, ihre Herkunft, Vermählungen und Abzweigungen. Derlei Inschriften ergänzen anderweitige mangel- oder lückenhafte Angaben, berichtigen Irriges, führen alte, ehrwürdige und verdienstvolle Namen ins Gedächtniss zurück, geben manchmal neue Kunde von verschollenen Personen und rufen weitere Forschungen hervor. Besondere Beachtung verdienen daher solche Denkmale und Inschriften aus früheren Jahrhunderten, indem man keine, oder nicht sorgfältig geführte Todtenbücher hatte oder dieselben zu Grunde gegangen sind.“ Und weiter: „Wie viele interessante und gut gearbeitete Grabdenkmale und Inschriftsteine findet man in Kloster- und Land-Kirchen und in Familiengruften hoher und niederer Herrschaften.“ So die Aussage von Joseph Bergmann 1837. Wie sehr gerade sein letzter Satz auch heute noch zutrifft, zeigt eine Anfrage an den Verfasser, aufgrund einer Grabstein-Inschrift in der Burgkapelle Obergrombach, ob der dort genannte „michael von jöhlingen“ ein Ortsadeliger („wenn es so etwas in Jöhlingen gab“) war oder er ganz einfach Michael Anselm (aus) Jöhlingen hieß.
Es muss schon mächtig „gerummst“ haben, als am 27. Februar 1671 ein Meteorit in der Herrschaft Staufenberg einschlug. Im ZEITMAGAZIN Nr. 48/2019 vom 20. November 2019 werden in einer Karte die bekanntesten bzw. größten in
Deutschland registrierten Meteoriteneinschläge aufgeführt. Darunter ist auch ein am 27. Februar 1671 im Durbacher Hardtwald niedergegangener Meteorit von 4,5 kg. In den Annalen Ludwig Wilhelm Gilberts, erschienen Leipzig 1803, ist für diesen Meteoriten noch der Ort „Zussenhausen“ (Zusenhofen) nahe Oberkirch angegeben. Eine spätere Bestimmung des Einschlagorts führt jedoch in den Hardtwald in der ehemaligen Herrschaft Staufenberg. Demnach schlug der Meteorit ca. oberhalb des heutigen Rebgebietes „Stöckberg“ unweit von St. Anton ein.
Die Sinsheimer Killinger
(2020)
Die Killinger treten in Sinsheim in den erhalten gebliebenen schriftlichen Quellen erstmals in der Huldigungsliste von 1576
in Erscheinung, und dies gleich in großer Anzahl. Aus dem Aufbau dieser Liste kann insofern eine gewisse familiäre Struktur abgeleitet werden, als man die dort erfassten Killinger-Familienmitglieder entsprechend der Reihenfolge ihrer Erwähnung in zwei Gruppen gliedern kann. Zuerst erscheint Hans Adam Killinger als Anwalt. Ihm folgen in der Liste in einigem Abstand Jung Hans Adam und Georg Stophel Killinger, die als dessen Söhne aufgefasst werden können. In weiterem Abstand folgen eng zusammen Stophel, Hans Georg und Georg Killinger. Diese drei könnten die Söhne eines damals schon verstorbenen Bruders des alten Hans Adam Killinger gewesen sein.
Für die „SchUM-Stätten“, die hochmittelalterlichen Kult- und Gemeindebauten der ehemaligen jüdischen Gemeinden in Worms und Speyer sowie ihre hochbedeutenden Friedhöfe in Mainz und Worms, wurde im Januar 2020 der Antrag zur Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste eingereicht. Die mehrteiligen Gemeindezentren, d. h. der Judenhof in Speyer und der Synagogenbezirk in Worms mit ihren Bauten, haben ebenso wie die beiden Friedhöfe mit ihren Grabsteinen und Funktionsbauten nicht nur aus Sicht der Antragsteller einen „außergewöhnlichen universellen Wert“, wie ihn die UNESCO für Welterbestätten voraussetzt. Nicht in den Antrag aufgenommen sind der ehemalige Synagogenbezirk in Mainz, der lokalisierbar, aber modern überbaut ist, sowie der ehemalige Friedhof in Speyer, der nach Einrichtung des neuen Hauptfriedhofs 1888 parzelliert und überbaut wurde.