Filtern
Erscheinungsjahr
- 2007 (281) (entfernen)
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (281) (entfernen)
Gehört zur Bibliographie
- nein (281)
Schlagworte
- Geschichte (20)
- Mannheim (17)
- Evangelische Kirche (8)
- Villingen-Schwenningen-Villingen (8)
- Baden (7)
- Familie (7)
- Freiburg im Breisgau (7)
- Hausenstein, Wilhelm 〈1882-1957〉 (7)
- Karlsruhe (7)
- Ortenau (7)
Dietrich Bonhoeffer gilt als der wohl bedeutendste Märtyrer der evangelischen Kirche. In unzähligen Veranstaltungen wurde am 4. Februar 2006, dem 100. Geburtstag, weltweit seiner gedacht. Es wurde daran erinnert, wie er die nationalsozialistische
Herrschaft von Anfang an kompromisslos ablehnte; schon 1933 hatte er klar erkannt: Wer Hitler wählt, wählt den Krieg. Es wurde erinnert, wie er sich – gegen die lutherische Tradition, in der er stand – zu einer theologischen Ethik des politischen Widerstandes durchgekämpft hat und wie er mit seiner ganzen Lebensführung für diese Überzeugung eingetreten ist bis hin zur letzten Konsequenz der Hinrichtung. Damit steht er für das andere Deutschland, für den mutigen Protest gegen staatliche Willkür, ideologischen Rassenwahn und Kriegstreiberei.
»Über ein Theater schweigen ist noch gefährlicher, als zu viel schreiben. Das Letztere kommt in Wahrheit nicht vor, und das Erstere wollen wir verhüten, indem wir ohne Lobhudelei doch dem wahren Verdienste unsere Anerkennung und Ermunterung
aussprechen.« Ein nicht näher bekannter Redakteur des Ludwigsburger Tagblatts schrieb diese Sätze am 10. Juni 1870 als Einleitung zu einem Artikel über einige aktuelle Aufführungen des Ludwigsburger Sommertheaters. Sie können auch heute noch als Motto für den Versuch verstanden werden, etwas über das wechselvolle Theaterleben Ludwigsburgs zu Papier zu bringen.
Raban I. von Helmstatt, ,,genannt von Bischofsheim"!, war im Besitz eines Drittels des großen Zehnten und des Pfarrsatzes (= Patronatsrecht) des „Dorfes zu Bischofsheim". Diese Rechte hatten bereits seine „altfordern" gehabt. Im Jahr 1329 tauschte Raban diese Rechte gegen fünf Höfe zu Grumbach ( = Bad
Rappenau-Grombach) und „das Weyler zu Büchelbach" (= Oberbiegelhof). In einem „Bischöflich Wormsischen Lehenherrlichen Consens-Brief" vom 14. Juni 1330 wurde dieser Tausch bestätigt. Damit ging das „ius patronatus", das
Patronatsrecht „der parkirchen zu Bischofsheim", das Raban bisher als Lehen des Bistums Worms innegehabt hatte, an den Bischof zu Worms. In diesem „Consens-Brief" von 1330 wurde erstmals eine Pfarrkirche in Bischofsheim erwähnt.
Der Kraichgau ist ein klimatisch begünstigter Landstrich mit vielen Sonnentagen. An vielen Süd- und Südwesthängen ist bzw. wäre deshalb bis heute Weinbau möglich. Dies gilt auch für das Wollenbachtal am Nordostrand des Kraichgaus. Hier trifft man auf eine typische Hügellandschaft; Mischwälder und landwirtschaftlich genutzte Flächen bestimmen das Bild. Im Mittellauf des gleichnamigen Baches, dem Wollenbach, liegen die beiden Ortschaften Bargen und Wollenberg. Sie haben eine über 1200 Jahre alte Geschichte und gehören damit zu den ältesten Dörfern im Kraichgau.
2007 feiern die Freiburger Protestanten den 200. Gründungstag der ersten evangelischen Gemeinde in der traditionell katholisch geprägten Universitätsstadt. Am 26. Juli des Jahres 1807 hielt Gustav Friedrich Wucherer, der erste evangelische Pfarrer Freiburgs, den Eröffnungsgottesdienst der neugegründeten Gemeinde. Erste protestantische Spuren lassen sich in Freiburg bereits seit der Reformationszeit nachweisen. 1522 baten Freiburger Bürger den damals für sie zuständigen Bischof von Konstanz, das Abendmahl in beiderlei Gestalt zuzulassen, was dieser in einem geharnischten Brief ablehnte. Etwa zur gleichen Zeit fand man bei einer Hausdurchsuchung über 2000 „ketzerische“ Bücher, die auf dem Münsterplatz verbrannt wurden. Prominente Anhänger Luthers wie der spätere Straßburger Reformator Wolfgang Capito oder der Universitäts-Rektor Matthäus Zell mussten wegen ihrer Sympathien für die neue Glaubensrichtung Freiburg verlassen.
„Die kümmerliche Entfaltung des Freiburger Buchwesens hat zum provinziellen Milieu der
Stadt Freiburg im Spätmittelalter beigetragen''. So wird in der neuesten Freiburger Stadtgeschichte behauptet. Damit wird die Meinung Friedrich Kapp bestätigt, das „am Ende des 15.
Jahrhundert da Auftreten der Buchdruckerkunst in einigen kleinen deutschen Städten [darunter auch Freiburg] des Bemerkenswerten so gut wie nichts bietet". Auch Vera Sack berichtet über Freiburg: ,,So fasste auch der Buchdruck hier relativ spät in den 90er Jahren des 15.
Jahrhunderts Fuß und florierte nicht sonderlich '. Dies alles deutet auf einen eher marginalen
ja desolaten Zustand des Freiburger Buchwesens in der Frühzeit de Buchdrucks, der Inkunabelzeit hin. Sind diese Annahmen über die Bedeutung des Buchwesens in Freiburg berechtigt?
Durch welche Kriterien werden sie bestätigt? Durch die Anzahl der Drucker, die Zahl ihrer Publikationen und ihre Auflagen? Durch ihren Inhalt und durch die Qualität ihrer Werke? Durch
die Darstellung der geistigen Strömungen ihrer Zeit oder durch ihre Rezeptionsgeschichte, d.h.
ihre Nachwirkung?
Der Begriff „Incunabel" für den frühen Buchdruck, al er „noch in den Windeln lag", wurde von dem Münsteraner Domdechanten Bernhard von Mallinckrodt vor über 350 Jahren geprägt. Er hat sich für die „Wiegendrucke", die frühen Drucke bis zum Jahr 1500 durchgesetzt.
Die moderne Kommunikationswissenschaft sieht in dieser Zeit den Übergang von einem
scriptographischen Kommunikationsmittel, das nur dem Individuum oder einer kleine Gruppe
dient, zu einem typographischen Medium da durch eine Möglichkeit der Vervielfältigung
alle Bereiche der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit erfassen kann.
Mannheimer Ansichten
(2007)
Am 11. März 2002 übergab Werner Albrecht aus Wallstadt seine in drei Jahrzehnten aufgebaute Ansichtskartensammlung
an das Stadtarchiv Mannheim. Mit Unterstützung der GBG-Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH gelang es somit dem Institut unter der Leitung von Dr. Ulrich Nieß, einen wahren Schatz zu heben. Die ältesten Exemplare gehen auf die 1890er Jahre zurück, mit ihren ca. 18 000 Ansichtskarten und zahlreichen sonstigen Mannheimer Belegen zählt die Sammlung zu den größten ihrer Art in ganz Deutschland.
In den Rheinischen Beiträgen zur Gelehrsamkeit, einer in Mannheim verlegten wissenschaftlichen Zeitschrift, erschienen 1781 unter der Überschrift „Briefwechsel eines pfälzischen Blinden“ in mehreren Folgen Schreiben eines blinden Mannheimers. Von diesen Briefen wurde versichert, sie seien eigenhändig niedergeschrieben und nicht etwa diktiert worden, was mehr als vier Jahrzehnte vor Entwicklung der Braille-Blindenschrift verständlicherweise für Aufsehen und Bewunderung sorgte: „Wie!
ein Brief … von Ihrer eigenen Hand? noch dazu … mit aller orthographischen Genauigkeit? Wer sollte das von einem Blinden
glauben?“
Luthers neue Lehre stellte die Voraussetzung für das Aufkommen von evangelischen Kirchenordnungen dar. Das neue Lehrverständnis der Protestanten blieb nicht auf den persönlichen Glauben oder das kirchliche Leben beschränkt, sondern brachte zahlreiche Veränderungen der Rechtsverhältnisse in Kirche und Gesellschaft mit sich. Die Territorien und Städte, die die Reformation einführten, erkannten das seit Jahrhunderten geltende römische Kirchenrecht nicht mehr an. Dieses regelte nicht nur das kirchliche Leben im engeren Sinne, sondern auch weite Teile des gesellschaftlichen Lebens (Ehe, Schule). Hinzu kam, dass die Reformation eine Eigendynamik entfaltete, die nicht nur die bestehende kirchliche, sondern auch die staatliche Ordnung gefährdete, wie es etwa im Bauernkrieg deutlich wurde. Den in vielen Bereichen entstandenen Rechtsunsicherheiten begegneten die evangelischen Obrigkeiten mit Neuregelungen, die unter dem Begriff „Kirchenordnung“ zusammengefasst wurden.
Aus den Inhaberreihen von 96 hiesigen Lehengütern, die mir lückenlos von
1470 bis 1840 vorliegen,2 kann man herauslesen, dass hier viele Familien acht
oder gar zehn bis fünfzehn Generationen auf dem gleichen Hof saßen. Diesen
Umstand führe ich hauptsächlich darauf zurück, dass die betreffenden Güter
alle als Erblehen verliehen worden waren und somit für deren Inhaber auf
Dauer eine sichere Sache gewesen sind.