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Am 26. September 2013 stieß der Eppelheimer Bildhauer Günter Braun bei Abwasserarbeiten auf seinem Grundstück in der Seestraße 78 auf einen etwa 40 x 40 cm großen, aus Sandstein gemauerten Kanal. Dieser durchquert in ca. 2 m Tiefe vom Eppelheimer Ortskern kommend sein Grundstück und führt von dort hinaus aufs Feld in Richtung Mannheim. Günter Braun legte diesen Kanal auf eine Länge von ca. 2 m frei und schützte ihn durch ein provisorisches Dach. Die hinzugerufenen Experten, der Eppelheimer Heimatforscher Hans Stephan und Dr. Renate Ludwig, Archäologin und Denkmalschützerin im Kurpfälzischen Museum, bestätigten übereinstimmend, dass es sich hier um ein bisher unbekanntes Teilstück der
„Traitteur‘schen Wasserleitung“ handelt. Frau Dr. Ludwig lobte zwar die vorbildlich vorgenommene Freilegung, empfahl aber zugleich, den Fund wieder einzugraben, um ihn so optimal zu konservieren. Letztlich überließ sie es aber Herrn Braun als Grundstückseigner, wie er damit umgehen wolle. Der entschied sich dafür, die Fundstelle offen zu lassen und so zu präparieren, dass sie jederzeit öffentlich einsehbar ist. Dazu hat er inzwischen die Grubenwände befestigt und mit einer Trittleiter versehen, ein wetterfestes Dach darüber gebaut und eine große Schautafel angebracht, in der
anschaulich der geplante Verlauf und die Geschichte der „Traitteur‘schen Wasserleitung“ dargestellt sind.
Stellen Sie sich vor, Sie müssten auf die berühmte Frage antworten, welches Buch Sie auf eine einsame Insel mitnehmen würden. Würde Ihre Antwort lauten: selbstverständlich das FDA? Ich sehe, Sie zögern noch, daher möchte ich Ihnen einige Entscheidungshilfen geben. Unsere Frage stellt sich ja nur, wenn wir davon ausgehen, dass die einsame Insel nicht im Erzbistum Freiburg liegt, was zugegebenermaßen nicht allzu unwahrscheinlich ist. Innerhalb unserer Diözese ist das FDA
nämlich ohnehin stets in Reichweite. Dafür sorgte die Einführung der Pflichtmitgliedschaft für Pfarreien beim KGV im Jahre 1935, mit der die Verfügbarkeit des FDA vor Ort einherging. Damit wurden und werden die Erträge kirchengeschichtlicher Forschung auch dort zugänglich, wo die nächste Universitätsbibliothek weit entfernt ist. An dieser Stelle möchte ich den Wunsch formulieren, dass das FDA in den Gemeinden in größerem Maß als bisher an zugänglichen Stellen, wie beispielsweise
der Pfarrbibliothek, zur Verfügung gestellt und nicht nur auf dem Speicher gelagert wird.
Der Autor befasst sich mit der Frage, was Verlust der Heimat bedeutet, insbesondere auch im
Zusammenhang mit der Verfolgung unserer jüdischen Mitbürger zur Zeit des Nationalsozialismus.
Er zeigt anhand von Beispielen aus Bruchsal, wie derer gedacht werden kann und
muss, denen ihre Heimat genommen wurde.
Theodor Achtnich wurde am 10. Mai 1857 in Christiansfeld, Kreis Hadersleben, in
Schleswig-Holstein (heute Dänemark) geboren.
Er besuchte das Pädagogium der
evangelischen Brüdergemeine in Niesky mit anschließendem Studium am Theologischen Seminar der Evangelischen Brüder-Unität und an der Königlich Preußisch
Vereinigten Friedrichs-Universität Halle. Von Weihnachten 1882 bis Ostern 1884
war er Vikar bei Dekan Karl Friedrich Ledderhose in Mannheim-Neckarau. Am 25.
Mai 1884 wurde er in Gnadenfeld zum Diakonus der Evangelischen Brüdergemeinde
ordiniert und wurde Dozent am dortigen Theologischen Seminar, bis er im Juli 1886
nach bestandenem Kolloquium mit Probepredigt unter die Pfarrkandidaten der evangelisch-protestantischen Landeskirche aufgenommen wurde.
Am 31. März 1886 wurde Theodor Achtnich Pfarrverweser in Kandern und verheiratete sich am 25. November desselben Jahres mit der Kaufmannstocher Hermine
geborene Stern aus Mannheim.
Zu den ersten Heidelberger Hochschullehrern, die aus dem Universitätsdienst noch vor dem Erlass des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 aus rassischen Gründen beurlaubt wurden, gehörte Leopold Perels. Bereits am 5. April 1933 hatte der für Baden zuständige, neu ernannte Reichskommissar und spätere Reichsstatthalter Robert Wagner mit Rücksicht auf die starke Beunruhigung der Öffentlichkeit, zum Schutz
und im Interesse der in Baden lebenden Juden angeordnet, dass alle im badischen Staatsdienst und anderen öffentlichen Körperschaften beschäftigten Angehörigen der jüdischen Rasse (ohne Rücksicht auf die konfessionelle Zugehörigkeit) bis auf weiteres vom Dienst zu beurlauben sind. Nur einen Tag später, am 6. April, informierte der Staatskommissar des Kultus und Unterrichts, Dr. Wacker, auf Wagners Anweisung hin den Engeren Senat der Heidelberger Universität darüber, dass sämtliche Dozenten und Assistenten jüdischer Rasse ausnahmslos
unverzüglich von dem Dienst zu beurlauben sind. Mit Bestürzung
reagierte die Universität auf diese Anordnung, welche als undurchführbar erschien. Schon aus anthropologischen Gründen gab es keine jüdische Rasse; unklar war daher, welchen Personenkreis der Erlass umfassen sollte.
In der kleinen verpfändeten ehemals Freien Reichsstadt Waibstadt im Fürstbistum Speyer beobachtete der Schultheiß Salomon Meckesheimer seit Jahren mit zunehmender Sorge die Regierungstätigkeit seines Landesvaters Bischof Eberhard
von Dienheim (1581-1610). Er konnte nicht ahnen, was die kritischen Geschichtsschreiber des 20. und 21. Jahrhunderts nach 400 Jahren über seinen Fürstbischof schreiben würden. Er kannte
nur das, was er selbst erlebte und in Erfahrung brachte, weil er gewöhnt war, über seinen Waibstadter Tellerrand hinauszublicken.
VS-Villingen – Ganz still und leise, genauso
ruhig und planmäßig, wie das Geschäft seit Jahrzehnten
geführt wurde, ging eine Ära edler Villinger
Handelsgeschichte zu Ende. Feinkost Kiebler
in der Niederen Straße, seit 125 Jahren und über
vier Generationen mit alteingesessenen bekannten
Villinger Familien, wie Häßler, Kiebler, Grimm
und Neininger verknüpft, gibt es nicht mehr.
Inhaber Hansjörg Grimm und seine Frau Brunhilde,
geborene Neininger, schlossen am Samstag
nach Geschäftsschluss die Ladentür des Feinkost-
Geschäftes mit großer Wehmut für immer zu,
setzten so den Schlusspunkt unter ihr und ihrer
Vorfahren Lebenswerk. Viele Jahrzehnte lang war
Feinkost Kiebler Inbegriff und beste Adresse für
lukullische Delikatessen der feinsten Art.
Zwangsehe statt Liebesheirat
(2015)
Am 19. Dezember 1975 schrieb Oberregierungsrat Oskar Behr, der langjährige Leiter
des Kommunalamts im Landratsamt Ludwigsburg, auf das Deckblatt einer dicken
Akte: »Mit der Wahl von Bürgermeister Fetzer am 7. Dezember 1975 in Eberdingen
ist im Landkreis Ludwigsburg die Gemeindereform abgeschlossen.« Und vermutlich
mit einem tiefen Seufzer der Erleichterung fügte er noch dazu: »Der ganze Vorgang
kann nun – endlich – zur Ablage in die Registratur.«
Im Gebiet des heutigen Landkreises Ludwigsburg wurde durch die Gemeindereform die Zahl der selbständigen Kommunen von 78 auf 39 halbiert. Die Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse erfolgten in der Regel auf freiwilliger Basis,
d.h. nach entsprechendem Beschluss durch die Gemeinderäte der betroffenen Kommunen. Lediglich in zwei Fällen hat der Landtag den Vollzug der Gemeindereform
gesetzlich bestimmt: Dies betraf zum einen den Zusammenschluss von Korntal und
Münchingen zur neuen Stadt Korntal-Münchingen und zum anderen den Zusammenschluss von Eberdingen, Hochdorf an der Enz und Nussdorf zur neuen Gemeinde Eberdingen.
Die Gemeindereform löste seinerzeit heftige Emotionen querbeet durch Orte und
Parteien aus. Diese Emotionen sind auch heute noch nachvollziehbar. Schließlich
ging es nicht nur um den Austausch von Ortsschildern, sondern zur Entscheidung
stand nichts weniger als die Frage, ob die Gemeinde ihre Aufgaben auch in Zukunft
eigenständig und aus eigener Kraft erfüllen soll und erfüllen kann oder ob dies nur
in Zusammenarbeit und in der Konsequenz im Zusammenschluss mit einer anderen
Gemeinde gelingen konnte.
Karl August Würth von Würthenau wurde als
Sohn des badischen Bezirksarztes Dr. Fritz Würth
von Würthenau am 1. Mai 1871 in Engen geboren.
„Seine wissenschaftliche Ausbildung” begann er
auf der höheren Bürgerschule zu Villingen. Sein
Vater war hier Bezirksarzt von 1881 bis zu seinem
Tod 1892. Außerdem gehörte er als Vertreter
der nicht umlagepflichtigen, nicht bürgerlichen
Einwohner dem Bürgerausschuss der Stadt an.
Im Gymnasium in Konstanz erhielt Karl August
von Würthenau im Sommer 1891 das Zeugnis
der Reife. „Am 22. October 1890 wurde er in
die königliche medicinisch-chirurgische Academie
für das Militär aufgenommen.” Am 25. Juli 1896
wurde ihm nach der Prüfung vor der ärztlichen
Prüfungskommission zu Berlin, die er mit gut
bestand, die Approbation als Arzt erteilt. Das
königlich preußische Patent vom 27. September
1896 ernannte ihn zum Assistenzarzt zweiter
Klasse im 7. Badischen Infanterie-Regiment Nr.
142. Das Patent vom 26. August 1899 erhob ihn
zum Oberarzt.