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Der Anlass des heutigen Vortrags, ja der ganzen Veranstaltungsreihe, in deren Rahmen er stattfindet, ist ein vergleichsweise unspektakuläres Schriftstück vom 3. September 1718. Es ist keine feierliche Stadterhebungsurkunde, sondern ein einfaches Reskript, ein nüchterner fürstlicher Befehl, der innerhalb der Landesverwaltung publiziert und an den Geheimen Rat des Herzogtums gerichtet war. Herzog Eberhard Ludwig – »von Gottes Gnaden Herzog zu Württemberg und Teckh, Graf zu Mömpellgard, Herr zu Heydenheimb, der römischen kayserlichen Mayestät, des heyligen römischen Reichs und des löblichen schwäbischen Creyses Generalfeldmarschall, auch Obrister über drey Regimenter zu Roß und Fuß« – gibt darin folgenden Beschluss (»unsere gnädigste resolution«) bekannt: Seiner Residenz Ludwigsburg sollen das bisherigen Amt Gröningen sowie Asperg, Hoheneck, Neckarweihingen, Kornwestheim und weitere Orte »incorporiert und ein Oberamt daraus gemacht« werden. Es folgen weitere Anordnungen über die Verwaltung der bisherigen Ämter und des neuen Oberamtes, der Amtskellerei, der Besteuerung sowie der geistlichen Jurisdiktion. Eberhard Ludwig verfügt weiterhin, dass Ludwigsburg zwei Jahrmärkte, je acht Tage nach der Frankfurter Messe, erhalten soll und dass alle inkorporierten Orte, insbesondere aber auch die Kaufleute aus Stuttgart dort ihre Waren anbieten sollen. Ferner sollen die Handwerkerzünfte aller württembergischen Ämter ihre Zentralen nach Ludwigsburg verlegen. Dann schließlich folgt der für Ludwigsburg wichtigste Satz: »wobei Wir mehrbesagter Unserer Residenzstadt Ludwigsburg noch diese Prägrogatio aus Landesfürstlicher Macht und Hoheit ertheilen, daß selbige die dritte Haubtstatt Unseres Herzogthumbs seyn, bey Unserer treugehorsambsten
Landschaft mit zum engern Ausschuß gezogen werden und das Stattgericht daselbst das Privilegium eines Obergerichts wie Stuttgart und Tübingen dergestalt haben solle, daß auch andern Stätten, außer denen incorporierten, dahin zu appelliren frey stehe«.
Die Stadt an der Enz – besser als Goldstadt bekannt – erlebte im Jahr 2017 ein erfolgreiches Jubiläumsjahr: Vor 250 Jahren erteilte der Markgraf Karl Friedrich von Baden das Privileg, in Pforzheim eine Taschenuhr- und Silberwaren-Manufaktur zu errichten. Damit setzte er eine Erfolgsgeschichte in Gang, die Pforzheim schließlich zur »Goldstadt« machte und diese Stadt bis zu unserer Zeit prägen sollte. Doch so sehr die »Goldstadt«-Marke bis heute weltweit als Alleinstellungsmerkmal der Stadt dient, so sehr handelt es sich um einen Begriff , der Staub angesetzt hat und von Teilen der Bürgerschaft und insbesondere der Wirtschaft kritisch betrachtet wurde.
Karlsruhe ist eine Planstadt der Neuzeit. Sie erblickte als landesfürstliche »Kopfgeburt« das Licht der Welt. Zahlreiche künstlerische, wissenschaftliche und kulturhistorische Einrichtungen legen von der Aufgeschlossenheit des Hofes gegenüber den »Musen« Zeugnis ab. Als »Musenhof« bezeichnete folgerichtig schon Voltaire die Stadt bei seinem Besuch von Markgräfin Caroline Luise im Jahre 1758.
Der »Arbeitsgruppe Verfassung 2018« hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe zwei Veranstaltungen organisieren können, eine Feier vor dem Schloss am 22.8.2018 und einen Festakt im Gartensaal des Schlosses am 5.9.2018. Das Team hält es für gerechtfertigt, die professionelle Arbeit in der Publikation zu dokumentieren, da besonders die Kooperation mit
der Stadt Karlsruhe beispielhaft auch für zukünftige Veranstaltungen badischer Anliegen mit gelb-rot-gelber Färbung gelten kann.
Es ist für den Oberbürgermeister der ehemaligen Residenzstadt natürlich eine außergewöhnliche Ehre, diese besondere Feierstunde zum 200jährigen Verfassungsjubiläum des Landes Baden heute hier mitgestalten zu dürfen, und ich danke gleich zu Beginn allen denen, die diese Feierstunde ermöglicht haben. Das sind Prof. Robert Mürb, stellvertretend für die Vereinigung Baden in Europa, und Herr Hauss, stellvertretend für den Verein Badische Heimat. Ohne Sie gäbe es diese Feierstunde
nicht, ohne Sie wären wir heute nicht hier. Herzlichen Dank für diese Einladung, Sie haben es Event genannt, ich sage, es
ist eine tolle festliche Feierstunde.
Am 22.8.1818, vor 200 Jahren, unterschrieb Großherzog Karl die badische Verfassungsurkunde.
Es war ein Werk des aufgeklärten Absolutismus, das das monarchische Prinzip herausstellte.
Trotzdem war die badische Bevölkerung durch die Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer
an der staatlichen Willensbildung beteiligt, denn die Zweite Kammer der badischen
Ständeversammlung gewährte den Bürgern indirekte Kompetenzen bei der Gesetzgebung, der
Steuerbewilligung und der Budgetprüfung. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte wurden die
Rechte der Badener erweitert, aber die Staatsform blieb weiterhin eine Monarchie, in der der
Großherzog die Macht auf sich vereinigte. Erst 1919 nach dem ersten Weltkrieg und einer Revolution
bekam das Land Baden mit der Verfassung vom 21. März 1919 eine neue Staatsform,
die der Demokratie. Und alle Bürger Badens hatten nun die gleichen Rechte und Pflichten,
egal ob Männer oder Frauen, Arme oder Reiche, Christen oder Juden.
Königliche Hoheit, Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die mit Abstand häufigste Frage, die Besucher des Bundesverfassungsgerichts stellen, lautet: Warum hat das Gericht seinen Sitz – ausgerechnet – in Karlsruhe? Die hierin zum Ausdruck kommende Verwunderung hat Tradition, wenngleich ihr Ton im Laufe der Zeit milder geworden ist. Schon Hermann Höpker-Aschoff , der erste Präsident des Gerichts, beschwerte sich beim damaligen Bundesjustizminister darüber, »in die dörfliche Einsamkeit einer ehemaligen Residenzstadt verbannt« worden zu sein.
Liebe Gäste, wir feiern heute ein wichtiges historisches Ereignis – mit etwas Verspätung. Das Jubiläum 200 Jahre badische Landesverfassung fiel aber auch mitten in die parlamentarische Sommerpause. Großherzog Carl kann man dafür keinen Vorwurf machen. Als er am 22. August 1818 die Verfassung unterzeichnete, hatte es im heutigen Baden-Württemberg
schließlich noch keine Parlamente gegeben. Die badische Verfassung war die erste, die eine solche Vertretung schuf. Der
22. August dieses Jahres ist daher auch der Startpunkt für ein Projekt des Staatsministeriums mit dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg. Unter dem Stichwort »des Volkes Stimme« finden Sie Kalendereinträge aus 200 Jahren
Partizipation. Das Projekt präsentiert die badische Verfassung als Ausgangspunkt. Als Wurzel, aus der alles Weitere gewachsen ist, was es seitdem in diesem Land an Reformen, Umbrüchen, Bürgerbewegungen gegeben hat
Man kann in Marbach eigentlich nicht von Revolutionsgeschehen reden, denn es hat hier keine Revolution stattgefunden. Aber die Revolution, die anderswo, etwa in Berlin, Kiel oder München, zum Umsturz geführt hat, hat sich auch in Marbach ausgewirkt und auch hier Spuren hinterlassen. Wenn wir aber das hiesige Geschehen als Fernwirkung von auswärtigen Ereignissen sehen, dann müssen wir zuerst untersuchen, auf welche Weise Nachrichten nach Marbach kamen und was die Marbacher Bürger vom auswärtigen Geschehen wissen konnten. Wichtigste Quelle vor hundert Jahren war zweifellos die örtliche Zeitung, der »Postillon«. Sie erschien viermal in der Woche, montags, mittwochs, freitags und als Wochenendausgabe etwas reicher an Umfang samstags. Sie bezog die Nachrichten von verschiedenen Presseagenturen und druckte sie gewöhnlich unkommentiert ab. Eine redaktionelle Bewertung der Wichtigkeit ist nicht erkennbar, und es gab zwar einzelne Überschriften, aber keine Schlagzeilen. Für das örtliche Geschehen sind wir zusätzlich über Anzeigen unterrichtet; allerdings erschien nicht über alles, was angekündigt wurde, dann auch ein Bericht. Die Erscheinungsweise und die damaligen Kommunikationsmöglichkeiten ließen die Zeitung dem aktuellen Geschehen immer ziemlich hinterherhinken. Mit der Aktualität war es nicht weit her. Man konnte die Zeitung nur im Abonnement beziehen, es gab keinen Einzelverkauf. Wir können daher auch davon ausgehen, dass die einzelnen Ausgaben von mehreren Personen gelesen und vielfach auch an Nachbarn weitergegeben wurden.
Ein wichtiges Ergebnis der Napoleonischen Zeit war die völlige Neu- und Umgestaltung der politischen Verhältnisse in
Deutschland. Mit dem Frieden von Luneville 1801 war Frankreich in den Besitz aller linksrheinischen deutschen Gebiete
gekommen. Einige deutsche Fürstenhäuser sollten als Günstlinge Napoleons – zu ihnen zählte der Markgraf von Baden – für den Verlust dieser Gebiete entschädigt werden und zwar durch die 1803 beschlossene Inbesitznahme geistlicher Herrschaften (Säkularisation), freier Reichsstädte und der Besitzungen der Reichsritterschaften. 1805 fielen der Markgrafschaft Baden auch noch die vorderösterreichischen Gebiete, also die Ortenau und der Breisgau, zu. Damit hatten die Bewohner des Gerichtsbezirkes Achern in der Person des Markgrafen Carl Friedrich von Baden, der sich ab 1806 auch Großherzog nennen durfte, ihren neuen Landesherrn. In Offenburg fand die offizielle Huldigung der Bevölkerung statt, auch aus Achern war eine Deputation angereist und leistete den Treueeid.