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Im April dieses Jahres wurde landesweit des 100. Geburtstages von Dr. Gebhard
Müller (1900-1990), 1948 bis 1952 Staatspräsident von Südwürttemberg-Hohenzollern, 1953 bis 1958 Ministerpräsident von Baden-Württemberg, 1958 bis 1971
Präsident des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, gedacht. Am 14. April fand
im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart ein Gedenkakt statt, dem sich die
Eröffnung der Wanderausstellung »Gebhard Müller. Christ - Jurist - Politiker«
im Landtag anschloss. Am 17. April, Müllers Geburtstag, veranstaltete die Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg im Gobelin-Saal
der Villa Reitzenstein, dem Sitz der Landesregierung, ein Symposium mit dem
Titel »Gebhard Müller. Ein Leben für das Recht und die Politik«. Dabei referierte
der Verfasser über das Thema »Gebhard Müller - ein Politiker aus dem katholischen Milieu«.
Am Abend dieses Tages wurde am langjährigen Wohnhaus von Gebhard Müller
in Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 25, durch Oberbürgermeister Dr. Christof
Eichert eine Gedenktafel angebracht, wobei meinerseits in einem kurzen Vortrag
das soziale Umfeld der Familie Müller vorgestellt wurde. Es sollte dabei das
Milieu in der Stadt Ludwigsburg verdeutlicht werden, in dem Gebhard Müller
seine Grunderfahrungen für das Leben erfuhr. Ohne diesen Hintergrund ist
Leben und Wirken des Ehrenbürgers von Füramoos (1953), New Orleans (1955),
Stuttgart (1975) und Tübingen (1978) nicht fassbar.
Die Gründung der Stadt Ludwigsburg führte alsbald auch zu Spuren einer katholischen Gemeinde in einem Land, dessen Verfassung die protestantische Kirche zur Staatskirche erklärte und den Herzog zum Inhaber der obersten weltlichen und kirchlichen Gewalt (summus episcopus) dieser Kirche. Toleranz zu Andersgläubigen musste deshalb zu innerpolitischen Auseinandersetzungen mit den verfassungsrechtlichen Organen des Staates und den innerkirchlichen Strömungen im Land führen, wobei vor allem dem Pietismus, der seit dem Dekret von 1743 Heimatrecht in der württembergischen Kirche erhalten hatte, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden musste. Als Herzog Eberhard Ludwig 1699 gegen den Widerstand des Konsistoriums, einer herzoglichen Behörde von Geistlichen und weltlichen Mitgliedern, aus Frankreich vertriebene Waldenser im Klosteramt Maulbronn ansiedeln ließ und der Aufnahme französischer Protestanten reformierter Konfession (Hugenotten) zustimmte, schien die konfessionelle Uniformität des Landes durchbrochen, wodurch im Land Ängste entstanden.
Mit dem Tod des Herzogs Friedrich Eugen am 22. Dezember 1797 endete die Zeit der katholischen Herzöge in Württemberg. Diesem war es 1753 gelungen, in das königlich-preußische Haus einzuheiraten. Der Preis zu solch vornehmer Verbindung war allerdings die Zusage, die Kinder evangelisch erziehen zu lassen. Als Herzog Friedrich, ältester Sohn von Friedrich Eugen und Friederike Sophie Dorothea geb. Prinzessin von Brandenburg-Schwedt, Ende 1797 die Herrschaft in Württemberg übernahm, musste daher auch die Frage der Ausübung des katholischen Glaubens an den Hofgemeinden zu Stuttgart und Ludwigsburg neu geordnet werden.
Am 9. Juli 2003 hat der designierte Erzbischof von Freiburg, Dr. Robert Zolltisch in der Villa Reitzenstein, dem Sitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg in Stuttgart den in den Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche festgelegten Eid abgelegt. Die Voraussetzungen dazu sind im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933, Artikel 16 gegeben, und lauten: „Bevor die Bischöfe von ihrer Diözese Besitz ergreifen, leisten sie in die Hand des Reichsstatthalters in dem zuständigen Lande bzw. des Reichspräsidenten einen Treueeid“. Die Bischofswahl für die Erzdiözese Freiburg selber ist im Badischen Konkordat vom 12. Oktober 1932 damals mit knappster Mehrheit vom Badischen Landtag verabschiedet geregelt, und wurde am 10. März 1933, wenige Stunden vor der Absetzung der Badischen Staatsregierung durch die Nationalsozialisten nach jahrelangen Verhandlungen und gleichzeitig mit dem Vertrag mit der evangelisch/protestantischen Landeskirche Badens, ratifiziert. Das Ereignis fand wenige Tage nach dem „großen“ Sieg der Nationalsozialisten in der Reichstagswahl vom 5. März 1933 statt, war die letzte Amtshandlung der legalen Badischen Staatsregierung.
Kurt Georg Kiesinger - Kindheit und Jugend im gemischtkonfessionellen und gemischtdiözesanen Umfeld
(2004)
Der Kaufmann Christian Kiesinger, geboren am 11. September 1876 in Michelfeld, Gemeinde Oberdigisheim lernte Dominika Grimm, geboren am 16. Juli 1878 in Bubsheim in Ebingen kennen, wohin seine Eltern arbeitsbedingt gezogen waren. Dort arbeitete Dominika im Hause seines Arbeitgebers, um den städtischen Haushalt kennenzulernen. Michelfeld und die umliegenden Gemeinden waren seit Jahrhunderten württembergisch und damit evangelisch geprägt, Bubsheim ebensolange vorderösterreichisch und somit katholisch. Christian Kiesinger und Dominika Grimm waren beide von ihrem Glauben zutiefst geprägt und standen vor einer schmerzhaften Entscheidung sich für die Trauung und Erziehung der Kinder in einer Konfession entscheiden zu müssen. Dominika war klar, eine nichtkatholislche Trauung bedeutet den Verlust von Heimat und Familie, so gut wie den Ausschluß aus der Gemeinschaft der Kirche, in deren Geflecht Familie und Verwandtschaft lebte.
Reise in ein fremdes Land
(2001)
An einem Tag, als ich nach Hause kam, fragte mich meine Mutter wie immer, was ich Neues in der Schule erlebt hatte. Ich erzählte ihr von diesem Schultag. In diesem Moment fiel mir meine Hausaufgabe ein, ich sollte ein Thema für den Bildsteinaufsatz suchen. Ich erzählte meiner Mutter von dieser Hausaufgabe. Nach einer kurzen Überlegung schlug sie mir eine
Idee vor, daß ich etwas über Rußland schreiben sollte. Diese Idee gefiel mir, ich könnte erzählen, wie schwer es ist, von Rußland nach Deutschland zu übersiedeln. Ich entschied mich für diese Idee und schrieb: ,,Reise in ein fremdes Land."
Vor gut 150 Jahren ist das Oeuvre eines Malers zusammengestellt worden, das in
der Folgezeit nicht mehr grundlegend erweitert wurde. Somit musste die anfangs
gefasste Beurteilung des künstlerischen Wesens, seine Einordnung in die Malerei der
Zeit, auch durch die wenigen später hinzugekommenen Werke nicht mehr
grundsätzlich in Frage geteilt und gar geändert werden – sieht man einmal von
untauglichen Versuchen des Kunsthandels ab. Der Anfang dieses Oeuvre ist in das
letzte Lebensjahrzehnt von Albrecht Dürer zu legen, der 1528 verstorben ist. Seine
Kulmination findet in der darauffolgenden Dekade statt.
Durch die Umtriebe des Fürstlich Fürstenbergischen Hauses im Jahre 2002, eine Sammlung an spätgotischen Gemälden und solchen des 16. Jahrhunderts zu veräußern, ist eben diese weit überregional ins Licht der Öffentlichkeit und stärker als bei ähnlichen Vorgängen in der jüngeren Vergangenheit in das Bewusstsein der Freunde und Fachleute dieser Kunst geraten.
Die Holzgewinnung, der Holztransport und der Holzverkauf spielten im Einzugsgebiet der Kinzig, im Speziellen der oberen Kinzig, seit dem Spätmittelalter eine große Rolle. Sie prägten die Wirtschaftsstruktur und die sozialen Verhältnisse, aber auch die Landschaft. Das Flößereiwesen wird in der Region als immaterielles Kulturerbe in vorbildlicher Weise gepflegt. Die materiellen Hinterlassenschaften hingegen sind nur teilweise bekannt und damit nicht in gebührendem Umfang Gegenstand der Heimatpflege. Daher war es ein dringliches Anliegen regionaler Akteure, insbesondere von Dr. Hans Harter, Thomas Kipp und Willy Schoch, diese Lücke ein Stück weit zu füllen und eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben. Im Rahmen dieser Studie sollte eine Dokumentation des Gesamtsystems der Holzbringung im Einzugsgebiet der oberen Kinzig erstellt werden (Übersicht in Abb. 1). Das Ziel war, die funktionalen Zusammenhänge der Einzelelemente, die dem Holztransport dienten, in ihrer Sachgesamtheit zu erfassen und darzustellen. Eine Kompletterfassung aller Elemente im Untersuchungsgebiet war jedoch nicht vorgesehen. Vielmehr sollten ein Eindruck über die Dichte der Bauten abgeleitet sowie Besonderheiten des Gebietes herausgearbeitet werden. Wir berücksichtigten die Quellflüsse und Seitenbäche der Wassereinzugsgebiete der Kinzig, der Wolfach und der Schiltach.
Agroforstsysteme im engeren Sinne sind Nutzungssysteme, die aus mindestens zwei gleichzeitig
auf der gleichen Fläche vorkommenden Komponenten bestehen. Mindestens eine dieser Komponenten wird von Holzpflanzen gebildet, und mindestens eine dient der Erzeugung von Lebensmitteln oder Futter. So mischen sich langlebige mit kurzlebigen Kulturen (wenn man auch
Grasland als kurzlebig bezeichnen will) sowie kurzfristige und langfristige Nutzungsfrequenzen. Es handelt sich um mehrschichtige Kulturen, in denen die Schichten ökologisch interagieren und ökonomisch eine unterschiedliche Bedeutung haben können. Besonders in historischen
Agroforstsystemen erfüllten dabei Bäume meist mehr als einen Zweck; die unterschiedlichen
Nutzungsformen brachten ganz spezifische Baumgestalten hervor.