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Rudern am Bodensee
(2011)
Als der Ruderverein Neptun in Konstanz im März 1885 gegründet wurde, gab es in
Deutschland bereits an die 100 Rudervereine. Der erste war 1836 nach englischem Vorbild in Hamburg gegründet worden. Gleichzeitig mit Konstanz wurde auch in Arbon ein
Ruderverein gegründet, der aber nach wenigen Jahren wieder einschlief und erst 1910
neu gegründet wurde. Somit ist Konstanz mit Abstand der älteste Ruderclub am See,
gefolgt von Bregenz (1900), Rorschach (1907), Lindau (1908), Arbon (1910), Friedrichshafen (1912), Radolfzell (1920).
Gegründet wurde der Konstanzer Verein von Mitgliedern des Turnvereins, sieben
Handwerkern und zwei Kaufleuten unter der Führung eines Fotografen.
Eduard Schlegel
(2011)
Während zur Geschichte der ehemals Freien Reichsstadt Isny umfassende Darstellungen vorliegen, stehen Untersuchungen zu einzelnen Personen, welche die Geschicke
der Stadt mitbestimmten, aus. Der Isnyer Handelsherr Leonhard Schlegel, der zunächst
Zimmermann war, legte Ende des 18. Jahrhunderts den Grundstein für ein erfolgreiches
Unternehmen zur Leinwandherstellung und des Seidenhandels. Bis 1830 führte sein
Sohn Eduard das Unternehmen weiter.
1834 ging die Schlegelsche Fabrik in den
Besitz der Isnyer Seidenzwirnerei und
-färberei Christoph Ulrich Springer über.
Sowohl Leonhard Schlegel als auch sein
Sohn engagierten sich durch finanzielle
Zuwendungen und Stiftungen in der Armenfürsorge der Stadt Isny.
Nach einem kurzen biografischen
Überblick über Leonhard und Eduard
Schlegel sollen in diesem Beitrag erste
Erkenntnisse zur Geschichte der Schulstiftung E. Schlegels im Mittelpunkt stehen.
Es wird das Lebensbild des badischen und württembergischen Malakozoologen Raphael Slidell Freiherr
von Erlanger (*23. Juli 1865, Paris, † 29. November
1897, Heidelberg) aufgezeigt. Der Anlass zur Beschäftigung mit diesem bedeutenden, heute kaum noch bekannten Naturforscher des 19. Jahrhunderts aus Heidelberg ergab sich durch den antiquarischen Erwerb
eines Separatabdruckes seiner Habilitationsschrift.
R. von Erlanger reichte für seine Habilitation alle seine
Publikationen kumulativ ein. Der zweite Teil der Paludina viviparus-Publikation in den Morphologischen Jahrbüchern 1893 wurde dabei aber als Habilitationsschrift
herausgehoben und mit diesem Vermerk separat publiziert. Obwohl Erlanger bereits sehr früh verstorben ist,
hat er mehrere wichtige zoologische und malakozoologische Publikationen vorgelegt. Hierbei ragen seine
Arbeiten über die Kiemenschnecke Viviparus (Mollusca: Prosobranchia) und über Bärtierchen (Tardigrada)
hervor.
Als 1985 der Turm der Konstanzer Stephanskirche renoviert wurde, entdeckte man
in 65 Metern Höhe, in der Kugel unter dem Kreuz eine Bleikassette. Dort hatte sie seit der
letzten Renovierung 1836 rund 150 Jahre gelegen. Sie enthielt zwei Reliquienbehälter aus
dem 17. und 18. Jahrhundert, Vereins- und Stiftungsstatute, Verordnungen und Gemeinderatsprotokolle, außerdem Bilder und Münzen aus den Jahren 1830 bis 1836. Das allein
wäre nichts Besonderes gewesen, in Turmkugeln werden traditionell solche Dokumente
eingeschlossen. In die Konstanzer Bleikassette war aber noch etwas hineingeschmuggelt worden - »hineingeschmuggelt«, weil es von der strengen politischen Zensur der
1830er Jahre mit Sicherheit beschlagnahmt worden wäre: In einer versiegelten Leinentasche fand man ein Bild zum Hambacher Fest von 1832 und zwei Exemplare einer sich
auf dieses Ereignis beziehenden Broschüre, die auch eine Konstanzer Grußadresse an
die Teilnehmer enthielt.
Befreiung von den Dogmen
(2011)
">Stille und Frieden hatte er gesucht; jetzt war er die Stille und der Friede und
wußte es nur nicht mehr. Das Nichtsein hat er gepriesen; jetzt war er das Nichtsein und
wußte es nur nicht mehr. All-Einheit hatte er gelehrt, Einheit mit dem All der Tierlein,
der Blumen und der Steinbröckchen; jetzt war er die Einheit mit allem und wußte es
nicht. Und war die Einheit ganz, weil er es gar nicht wußte. Ein Wissen war untergegangen, war heimgegangen. Eine Sonne war untergegangen, klar bewusst untergegangen,
gern untergegangen, um niemals wieder aufzugehen, niemals wieder. Eine Sonne war
heimgegangen. <"
Eine Sonne ist heimgegangen! Freunde Fritz Mauthners, wer unter Ihnen, müde
und verdrossen geworden von der Wanderung durch den Wüstensand jener Art Philosophie, die das Geheimnis des Lebendigen geheimnislos zu machen sich unterfing,
sich dann an die eisig-klare Quelle der Sprachkritik gesetzt und sich den blendenden
Blütenstaub hat wegspülen lassen, um wieder jung und frisch zu werden, der versteht,
wieviel Wehmut uns heute erfaßt, wenn wir am Sarge unseres Meisters die verlesenen
Schlußworte aus seinem innigsten Werk, dem Gautama Buddha, hören. Eine Sonne war
untergegangen!
Jakob Ernst Leutwein, Pfarrer in Unterschüpf (1730-1763), überliefert in seiner spätestens 1755 abgeschlossenen „Schüpfer Kirchenhistorie“ das während einer Reise geführte Gespräch. Seinem Begleiter erzählte der Chronist, dass an der Spitze der
Geistlichkeit der 1632 erloschenen Herren von Rosenberg ein Superintendent gestanden hatte. Der Gesprächspartner kommentierte, es wäre aliquid inauditi, also völlig ausgeschlossen, dass adelige Herren einen Superintendenten hätten, ja es fehle ihnen dazu auch das Recht. In beiden Haltungen drückt sich unmissverständlich das Besondere dieser reichsritterschaftlichen Superintendentur aus – hier Leutweins Bewunderung für diese außergewöhnliche Einrichtung; dort der andere, die Existenz einer solchen Einrichtung bestreitend, damit ex negativo das Außergewöhnliche, ja Singuläre der Superintendentur in einer Adelsherrschaft betonend. Was hat es mit diesem Amt auf sich? Die Reformation bildete, wie allgemein bekannt, einen (nicht nur) religiösen Fundamentalprozess. Weit weniger ist im landläufigen Bewusstsein verankert, dass sich daran u.a. eine ganze Reihe rechtlicher Probleme anschloss.
Melanchthon 2010
(2011)
Wir sind zum wechselseitigen Gespräch geboren – so hieß das Motto für das Melanchthonjubiläum 1997, ein kraftvoller Satz aus Melanchthons Rede Über die notwendige Verbindung der Schulen mit dem Amt des Evangeliums, der es seit dem
Jubiläum zum 500. Geburtstag zu einer erstaunlichen Verbreitung gebracht hat. 1997 wurde das Motto in einer Auflage von vier Millionen auf dem Revers der Jubiläumsmünze (in Kurzform: Zum Gespräch geboren) ganz handfest unter das Volk gebracht. Auch 2010 behielt dieses Motto in Gottesdiensten, Veranstaltungen, Zeitungsartikeln, Publikationen etc. seine Aussagekraft. So begann der Rundfunkgottesdienst des Deutschlandfunks in der Konstantin-Basilika in Trier zur Eröffnung des Melanchthonjahres am Reformationstag 2010 mit einer Dialogansprache: Wir sind zum wechselseitigen Gespräch geboren. So hat Philipp Melanchthon das gesagt, immer wieder. Das war sein Lebensmotto. Dass der Wahlspruch Melanchthons nach Römer 8, 31 vielmehr lautet: Ist Gott für uns, wer mag wider uns sein, gerät zunehmend in Vergessenheit und scheint offenkundig in der zunehmend säkularisierten Welt immer weniger „anschlussfähig“ zu sein, so dass die Einladung, die Bereitschaft und die Fähigkeit zum Gespräch sich immer mehr zur Signatur Melanchthons ausprägen. 1997 entfaltete sich das Jubiläum in vier thematischen Facetten, nämlich ‚Bildung‘, ‚Ökumene‘, ‚Politik‘ und ‚Europa‘. Mit der Überschrift des Jahres 2010 Reformation und Bildung wurde der Fokus eingeengt, zugleich aber auch die Möglichkeit eröffnet, das Melanchthonjahr 2010 in die Lutherdekade zu integrieren und mit einem historischen und zugleich aktuellen Proprium zu profilieren.
Am Anfang des 20. Jahrhunderts sah sich die Evangelische Landeskirche in Baden mehrfach veranlasst, ihre Pfarreien neu zu gliedern. Filialgemeinden und selbständige Gemeinden wurden aus bestehenden Kirchspielen herausgelöst. Als tiefere Haupttriebkraft wirkte dabei das Bevölkerungswachstum. Weitere Faktoren und besondere Wirkungen konnten in dem häufig komplexen Geschehen verbunden sein. Im Folgenden soll nicht die Verselbständigung eines bisherigen Gemeindeteiles sondern das tatsächliche Ergebnis für andere Nebenorte im Mittelpunkt stehen. So ging es in der
überdehnten altbadischen Pfarrei Schopfheim nicht nur um ein stark gewachsenes benachbartes Dorf, sondern gleichzeitig um das kirchliche Schicksal entfernterer Gemeindeteile. Die entsprechende Neuordnung liegt inzwischen 100 Jahre zurück. Am 1. Januar des Jahres 2011 jährte es sich zum hundertsten Male, dass die evangelischen Gemeindemitglieder in Hausen im Wiesental und in Raitbach (einschließlich Sattelhof und Schweigmatt) zu einer Kirchengemeinde vereinigt wurden. Von Hausen aus gesehen erscheint diese Vereinigung als sehr naheliegend. Hausen und Raitbach haben eine längere gemeinsame Gemarkungsgrenze in der Talaue der Wiese. Die Geographie rät gewissermaßen zur Verbindung beider Gebiete als einer guten Möglichkeit. So dachte ich auch, als ich Ende der 70er Jahre des 20.Jahrhunderts in Hausen zugezogen war und den Namen „Kirchengemeinde Hausen-Raitbach“ als eine sichere Tatsache aufnahm.
Johann Ludwig Ewalds Leben und Wirken dürfen als vergleichsweise gut erforscht gelten. Ähnliches gilt für Carl Ullmann, wenngleich wir über zahlreiche Aspekte von dessen Œuvre noch nicht genug wissen. In vorliegendem Beitrag wird ein bislang
unbekannter Brief Ewalds an Ullmann mitgeteilt, der aufschlußreich nicht nur bezüglich seines Adressaten, sondern auch hinsichtlich seines Verfassers ist. Doch zuvor seien der Schreiber des Briefes und sein Adressat knapp vorgestellt.
Die Frage nach einer Willensfreiheit des Menschen hat ihren systematischen Ort in der Verhältnisbestimmung dessen, was man geistig-körperlich, seelisch-physisch, Denken und Natur oder selbst Bewusstsein und Materie nennen könnte. Heute wird diese Frage vor allem in der „Philosophie des Geistes“ (philosophy of mind) diskutiert. Als solche hat diese Frage bereits eine lange Tradition, die schon auf die griechischen Vorsokratiker zurückgeht. In diesem Beitrag, der dem Thema der Willensfreiheit aus philosophischer Sicht gewidmet ist, das z.Z. heftig und kontrovers diskutiert wird, werde ich in fünf Schritten vorgehen: 1. möchte ich die beiden grundlegenden Modelle kurz skizzieren, die für die Wirkungsgeschichte unserer westlichen Kultur von Bedeutung sind, die Vorstellungen Platons und Aristoteles’; 2. werde ich auf die schicksalsbedeutsame Neuerung René Descartes’ eingehen, in dessen Folge sich die Frage der Willensfreiheit heute als ein besonderes Problem stellt, das sich 3. in den naturwissenschaftlichen Anfragen vor allem seit dem 19. Jhdt. noch einmal verschärft hat, um dann 4. die aktuellen Positionen der beiden Hauptlager zu erörtern und zu diskutieren. 5. Schließlich werde ich eine Bilanz und einen kritischen Ausblick versuchen.
Mit dem 15. April 2011 besteht das Gesetzes- und Verordnungsblatt der Evangelischen Landeskirche in Baden seit genau 150 Jahren. Das Gründungsdatum, der 15. April 1861, beruht nicht auf einem Zufall. Es geht zurück auf die staatskirchenrechtlichen Veränderungen im Großherzogtum Baden im Jahr 1860, die eine deutliche und in die Gegenwart weisende Zäsur in der badischen Kirchengeschichte markieren. Nicht erst das Jahr 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung, sondern bereits das Jahr 1860 brachte nämlich die „grundsätzliche Beendigung des Staatskirchentums“ im damaligen Großherzogtum Baden. Entsprechende Forderungen waren in Baden zwar schon 1848/49 erhoben worden. Wirklichkeit wurde die Beendigung des Staatskirchentums mit dem badischen Gesetz vom 9. Oktober 1860 die rechtliche Stellung der Kirchen und kirchlichen Vereine im Staate betreffend, kurz Kirchengesetz oder Korporationengesetz genannt. Es garantierte den Kirchen grundsätzlich die Selbstbestimmung.
Wenn einer der Fürsten in Babylon gehört hätte, dass die Juden im Exil sich rühmten, ihnen sei von Gott Freiheit geschenkt worden, würde er urteilen, es sei purer Wahnsinn, so etwas zu predigen. Mit diesem Satz begann Melanchthon den letzten Abschnitt in der Letztausgabe (1559) seines dogmatischen Hauptwerks, den „Loci praecipui theologici“ mit der Überschrift: „Über die christliche Freiheit“. Er fuhr fort: Ebenso, denke ich, werden auch wir heute von den Politikern verlacht, wenn wir
angesichts der trostlosen Ruinen der politischen Reiche, in denen die Knechtschaft überall wächst; wo wir sehen, dass viele Tausende frommer Menschen von den Türken fast vor unseren Augen deportiert werden; wo gleichzeitig ungerechtes Wüten gegen die Frommen geübt wird: wenn wir also angesichts alles dessen von Freiheit sprechen und unsere Freiheit rühmend verkündigen. Melanchthon unterstrich also zunächst einmal pointiert den widersinnigen Charakter der Bezeugung der christlichen Freiheit. Genauer gesagt: Hier wurde von anderen Voraussetzungen aus argumentiert als den vertrauten, vernünftigen. Dass es sich dabei nicht wesenhaft um den Rückzug aus den diesseitigen Realitäten handelte, wird uns noch beschäftigen müssen. Jetzt ist lediglich festzuhalten, dass die Christen, die christliche Gemeinde, nach der Überzeugung Melanchthons stets und ständig bedrängt, belastet und bedrückt sind, weil sie auf der Seite Jesu Christi stehen – des
gekreuzigten und auferstandenen lebendigen Sohnes Gottes. Von dieser Wirklichkeit müsse man ausgehen, urteilte Melanchthon, wenn man angemessen von der christlichen Freiheit handeln wolle.
Es liegt in der Natur einer religiösen Gemeinschaft, daß sie nicht blos von Behörden regiert werden will, sondern daß sie durch das Zusammenwirken aller ihrer religiös belebten Glieder auch ihre äußern Ordnungen geregelt haben will, und daß sie darnach strebt, alle ihre Mitglieder auch zu religiös belebten zu machen, und sie als solche ansehen und behandeln zu dürfen. Daß die reine Konsistorialverfassung auf die Dauer für die Kirche nicht ausreicht, liegt eben so sehr in dem Wesen einer religiösen Gemeinschaft, als es durch die geschichtlichen Ereignisse herbeigeführt wurde. Diese für die damalige Zeit bemerkenswerten Sätze finden sich in der Begründung zum Entwurf des Evangelischen Oberkirchenrates für eine neue Kirchenverfassung, der vor seiner Vorlage an die Generalsynode am 15. April 1861 sämtlichen Pfarrämtern und Kirchengemeinderäten in Baden zur Kenntnisnahme und zur Stellungnahme zugeleitet worden ist. Die darin erwähnten geschichtlichen Ereignisse nehmen Bezug auf das zähe Ringen um eine Reform der Kirchenverfassung von 1821, das in den Revolutionsjahren von 1848/49 einen seiner Höhepunkte erreicht hatte. Das damals gegen den beträchtlichen Widerstand konservativer Kreise von den liberalen Kräften verfolgte Anliegen, die Kirche aus den Fesseln des Staatskirchentums zu befreien und eine Volkskirche zu etablieren, in der die Kirchenglieder maßgeblich an der Leitung der Kirche beteiligt sein sollten, konnte sich nicht durchsetzen.
Viele Fragen tun sich auf, sobald man auf diese Überschrift stößt: „Lieder badischer Liedermacher im 20. Jahrhundert“
– Welche Art von Liedern fällt unter diese Rubrik? – Wer ist Badener? Wer nicht? – Was ist ein Liedermacher? – Wer alles gehört zum 20. Jahrhundert? Welche Art Lied? – Da es sich ja hier um eine Tagung zu Gesangbuch und Kirchenlied handelt, erübrigt sich wohl meine erste Frage. Kirchenlieder sind gemeint. Gemeindelieder sind gemeint. Lieder sind gemeint, die in einem Gesangbuch stehen oder stehen könnten. Wer ist Badener? – Ob ein Mensch in Baden geboren ist oder seine Wirkungsstätte hat, ob er in Baden seinen Ruhestand verbracht hat oder gestorben ist – hier möchte ich gern großzügig sein. Ich selbst bin in Westfalen geboren und aufgewachsen, trotzdem fühle ich mich seit langem in der Kurpfalz zu Hause und bin also auch – irgendwie – Badener. Was ist ein Liedermacher? – Wer fällt Ihnen da ein? Zunächst doch wohl eher die
Sänger von Protestsongs, die mit der Gitarre auf der Kleinkunstbühne ihre Lieder vortragen. Reinhard Mey, Wolf Biermann, Hans Dieter Hüsch, Hannes Wader, Konstantin Wecker u.s.w. Obwohl „Über den Wolken“ von Reinhard Mey bei Trauungen
von Flugbegleitern sicher gut passen würde, wüsste ich nicht, dass ein Lied dieser Sänger schon im Gesangbuch gelandet wäre. Natürlich gibt es auch kirchliche Protestsongs und kirchliche Wanderbarden mit Gitarre. Bei meinen Ausführungen möchte ich mich aber beschränken auf Menschen, deren Dichtungen oder deren Weisen Eingang ins Gesangbuch gefunden haben.
2011 sind es genau 90 Jahre her, dass auf evangelischer Seite die Erforschung der badischen Kirchengeschichte durch regelmäßige Publikationen begann, nämlich mit Johannes Bauers Dokumentensammlung über die badische Union von 1821, publiziert zum Unions-Jubiläum 1921 in der nur kurzlebigen Reihe „Veröffentlichungen der evangelischen kirchenhistorischen Kommission in Baden“. Ab 1928 gab es dann mit den „Veröffentlichungen des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden“ eine Reihe, die es bis zur Einstellung 2009 auf stattliche 64
Bände gebracht hat, die ein einmaliges und unerlässliches Fundament für die kirchenhistorische Erforschung der Badischen Landeskirche darstellen. Seit 2007 steht nun auch das „Jahrbuch für Badische Kirchen- und Religionsgeschichte“ der lokal- und regionalgeschichtlichen Aufarbeitung unserer Landeskirche zur Verfügung. Obwohl das Erzbistum Freiburg sogar ein paar Jahre jünger ist als die Badische Landeskirche – die Gründung der Erzdiözese aufgrund der Bulle „Provida solersque“
erfolgte zwar ebenfalls 1821, doch „funktionierte“ das Bistum erst mit der Einsetzung des Bischof 1827 – wurde bereits viel früher als auf evangelischer Seite, nämlich schon 1864 ein „Kirchengeschichtlicher Verein für das Erzbistum Freiburg“ gegründet, der seit 1865 das „Freiburger Diözesan-Archiv“ herausgibt, eine der ältesten kirchenhistorischen Zeitschriften Deutschlands.
218 Arten der Campopleginae werden aus Baden
nachgewiesen. Das entspricht etwa 46,2 % des
deutschen Faunenbestandes. Sechs Arten sind für
Deutschland neu oder fehlen im Verzeichnis der Ichneumoniden Deutschlands (Horstmann 2001): Bathyplectes clypearis (Horstmann, 1974), Campoletis
incisa (Bridgman, 1883), Campoplex nigrifemur (Szépligeti, 1916), Casinaria trochanterator Aubert, 1960,
Diadegma crassiseta (Thomson, 1887), Dolophron nemorati Horstmann, 1978. Sieben weitere Arten wurden
erst nach 2000 beschrieben und/oder in Deutschland
aufgefunden. Sie fehlen daher ebenfalls bei Horstmann
(2001): Campoplex restrictor Aubert, 1960, Dusona signator (Brauns, 1895), Enytus appositor Aubert 1970,
Enytus rufoapicalis Horstmann, 2004, Phobocampe
brumatae Horstmann, 2009, Phobocampe quercus
Horstmann, 2008, Tranosema variabile Horstmann,
2008. Für 29 Arten konnten durch Zucht neue Wirte
festgestellt oder aus der Literatur bekannte Wirtsangaben bestätigt werden.
Am 10. Februar 2011 konnte das Natur- und Landschaftsschutzgebiet (NSG/LSG) „Hochholz-Kapellenbruch“ 20 Jahre nach der ersten Ausweisung als Schutzgebiet mit einer neuen Verordnung versehen und um
121 ha NSG-Fläche erweitert werden. Zwanzig Jahre
beharrliche Naturschutzarbeit hatten zu einer beeindruckenden naturschutzfachlichen Aufwertung dieses Teils
der Kinzig-Murg-Rinne zwischen Malsch (bei Heidelberg) und Wiesloch geführt: wo 1991 noch überwiegend
Ackerfächen auf anmoorigen Böden bestellt wurden,
fnden sich heute ausgedehnte Wiesen und Hochstaudenfuren. Weiter ist das Gebiet charakterisiert durch ein
Grabensystem mit gut entwickelten Schilf- und Röhrichtsäumen sowie Schwarzerlen-Eschen-Auwälder und Eichen-Hainbuchen-Sternmierenwälder. Detaillierte vegetationskundliche Kartierungen (Rösch 2009) legten es
nahe, nun auch den zentralen, bisher als LSG geführten
Bereich des Gebietes als Naturschutzgebiet auszuweisen. Die Unterschutzstellung würdigt das Erreichte,
richtet die land- und forstwirtschaftliche Nutzung auf
das naturschutzfachliche Ziel aus, reduziert Störungen
durch Freizeit-Aktivitäten und hilft, den zur Pfege dauerhaft erforderlichen Einsatz von Naturschutzmitteln zu
sichern. Die Wiederbesiedlung mit gebietstypischen
Vogelarten, die teilweise nur noch als Wintergäste zu
beobachten waren, ist angelaufen und wird weiter beobachtet werden.
Die Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica) ist eine typische Art der Streuwiesen (Molinion caeruleae) am
Bodenseeufer. Der beobachtete Rückgang einiger Populationen wurde zum Anlass genommen, um Veränderungen in der Populationsgröße und der Artenzusammensetzung von Iris sibirica-Wiesen zu untersuchen.
Es wurde hauptsächlich drei Fragen nachgegangen:
1. Wie ist die aktuelle Verbreitung von Iris sibirica und
hat sich der Bestand in den letzten hundert Jahren verändert? 2. Gibt es einen langfristigen Populationstrend
1992-2008? 3. Hat sich die Artenzusammensetzung
der Streuwiesen mit Iris sibirica-Wiesen zwischen den
zwei untersuchten Zeitperioden 1988-1993 und 2003-
2009 verändert?
Um die Änderung der Häufigkeit zu untersuchen, wurde
die aktuelle Verbreitung von Iris sibirica mit Literaturangaben
verglichen. Zudem wurden die Monitoring-
Daten des Naturschutzbunds Deutschland (NABU)
ausgewertet, um den langfristigen Populationstrend
abschätzen zu können. Beim Monitoring wurde in 16
Populationen von 1992 bis 2008 jährlich die Zahl der
Blütenstände ausgezählt. Spearmans Rangkorrelations-
Koeffizienten wurden benutzt, um den Trend zu
schätzen und auf Signifikanz zu prüfen. Um Vegetationsveränderungen
festzustellen, wurden die Vegetationsaufnahmen
beider untersuchter Zeiträume nach
der Methode Braun-Blanquet und mit Hilfe multivariater
Verfahren (Detrended Correspondence Analysis, DCA)
ausgewertet.
Die Zahl der Vorkommen verringerte sich von 25 um
1910 auf 13 nach 2008. Iris sibirica war hauptsächlich
an den Mündungen der Bodenseezuflüsse verbreitet
und kam in einer Höhenlage zwischen 400 und 430 m
NN vor. Die Bestandsentwicklung zeigte keinen einheitlichen
Trend. Die Populationsgröße verringerte sich in
zwei Populationen, während sie in dreien zunahm. Die
Iris sibirica-Wiesen ließen sich in zwei Ausbildungen
unterteilen: eine mit Molinia caerulea und eine mit Thalictrum
flavum. Zwischen 1988-1993 und 2003-2009
fand keine deutliche Veränderung der Artenzusammensetzung
statt. Jedoch wurde eine leichte Zunahme von
Deschampsia cespitosa und Solidago gigantea festgestellt.
Zusammenfassend betrachtet ist Iris sibirica
derzeit im westlichen Bodenseegebiet nicht gefährdet,
obwohl ein Rückgang der Fundorte seit 1910 festzustellen
ist. Die meisten aktuellen Populationen zeigten
keinen Bestandstrend auf oder nahmen sogar zu. Fast
alle Streuwiesen mit Iris sibirica befinden sich in Naturschutzgebieten
und werden aus Naturschutzgründen
einmal im Jahr gemäht.