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Im Großherzogtum Baden gab es vor dem Ersten Weltkrieg eine beträchtliche
Anzahl von auswärtigen Konsulaten, von denen aus naheliegenden Gründen das
Gros die Residenzstadt Karlsruhe bzw. das Industrie- und Handelszentrum
Mannheim als Amtssitz wählte. Konsulate gab es aber auch in einer Stadt wie
Freiburg im Breisgau. 1914 zählte man dort vier ausländische Konsulate, drei von
südamerikanischen Republiken, eines vom Kaiserreich Japan. Das japanische
Konsulat war das jüngste unter den genannten Konsulaten und dasjenige mit der
kürzesten Existenz. Im Jahr 1909 eingerichtet, fiel es im August 1914 dem Ersten
Weltkrieg zum Opfer, als Deutschland und Japan in einem kurzen Krieg auf
einem Nebenschauplatz in Ostasien gegeneinander kämpften. Vor dem Ersten
Weltkrieg gab es im Deutschen Reich insgesamt acht japanische Konsulate. Gemeinsam
war diesen Konsulaten, dass sie durchweg als Honorarkonsulate von
deutschen Geschäftsleuten geführt wurden. Die Ausnahme bildete lediglich das
spätere Generalkonsulat in Hamburg, das unter der Leitung eines professionellen
japanischen Diplomaten stand.
Die Gefahr einer Verweltlichung von Christen besteht immer. Zu manchen Zeiten ist sie besonders groß, und einflussreiche Teile der Kirchen und in ihrem Gefolge das »Kirchenvolk« erliegen ihr. Der Priester und seinerzeit im deutschsprachigen Raum wohl meistgelesene katholische Schriftsteller Alban Stolz (geb. 1808 in Bühl, gest. 1883 in Freiburg) war einer jener Männer, die gegen die Verweltlichung von Christen auftraten. Er kämpfte gegen die sogenannten Liberalen. Denen ging es, so Stolz, um Herrschaft , Profit und Konsum.
Der Vortrag wurde am 17. Oktober 2018 unter dem Titel: »Aktualisierende Gedanken zur frühkonstitutionellen Badischen Verfassung« bei einer Feier von Regierungspräsidium und Badischer Heimat im Basler Hof in Freiburg gehalten. Durch die Verfassung vom 22. Juli 1820 ist das badische Volk geboren worden, ein Volk von Landesstaatsbürgern im Reichsverband.
A sketch of the lichen vegetation of the Haarwegskloof
Renosterveld Reserve near Bredasdorp (Western
Cape, South Africa) is presented. This reserve is a representative
example of renosterveld vegetation, which
replaces the better known fynbos in relatively dry regions
on more fertile, clay- and shale-based soils. Our
sketch is a first attempt to characterize the lichen biota
of a renosterveld area. The rather low number of 76 encountered
species reflects the absence of aged trees
and large rock formations and occasional bushfires.
However, the significance of the species is great because
most have very restricted distributions in southern
Africa. Among the epiphytic lichens Physciaceae and
Xanthoria-relatives prevail, while on soil and on rock
the genus Xanthoparmelia is by far the most important,
with 22 species, among them several endemics.
[Röhlinwald:] vom Zankapfel zum Vorzeigeobjekt – eine forstgeschichtliche Fährtenlese (Teil 3)
(2018)
KARL HASEL (1909–2001), der Göttinger Professor der Forstgeschichte mit
badischen Wurzeln, hatte dem Verfasser eines Tages ein Bündel Konzeptpapier
in DIN-A5-Format überlassen, beiderseits beschrieben in dünner, mitunter kaum
leserlicher Maschinenschrift, Abschriften aus Akten des Karlsruher Generallandesarchivs (GLA). Seine Besuche dort hatten einem forstpolitisch heiklen Fall
gegolten: Sie dienten dem jahrzehntelangen Streit zwischen der Gemeinde Sankt
Georgen im Schwarzwald und der großherzoglich badischen Forstverwaltung.
Es ging um den Röhlinwald, um dessen Nutzung so erbittert gerungen
wurde. In Teil 1 des Beitrags (Schriften der Baar, Band 59) wurde die kirchenrätliche Obhut unter württembergischer Herrschaft seit dem 16. Jahrhundert
beleuchtet, aber auch die Holznot besonders im 18. Jahrhundert sowie Sturm- und Borkenkäferschäden.
Im Teil 2 (Schriften der Baar, Band 60) stand der zähe Rechtsstreit um die
Nutzungsrechte im Mittelpunkt, der erst beigelegt werden konnte, nachdem
die Forstseite den gesteigerten Brennholzbedarf der Sankt Georgener Bürger
akzeptiert hatte und es zu einer Aufteilung des Staatswaldes gekommen war.
Im vorliegenden Schlussteil wird ein Happy End beschrieben: wie aus dem
heruntergewirtschafteten ehemaligen Klosterwald trotz vielerlei Wendungen im
nun praktizierten Waldbau schließlich ein Vorzeigeobjekt wurde.
900 Jahre Sankt Märgen
(2018)
Die Gemeinde Sankt Märgen beging das Gründungsjubiläum des bis 1806 am Ort bestehenden Klosters mit einer historischen Ausstellung. Das genaue Gründungsdatum ist nicht bekannt, doch es war um das Jahr 1118, dass Bruno, der Propst des Straßburger Domkapitels, im Schwarzwald ein Kloster gründete, das er der Gottesmutter Maria weihte.
Bereits am 13. März 1958, knappe fünf Jahre bevor am 22. Januar 1963 der Élysée-Vertrag, auch bekannt als deutsch-französischer Freundschaftsvertrag, geschlossen wurde, entschieden sich die Bürgermeister und Ratsmitglieder zweier Städte – links und rechts des Rheins – der Städte Gengenbach sowie Obernai dazu, einen Bund der Freundschaft zu schließen, der bis heute andauern und halten sollte. Es handelt sich bei diesem transnationalen Bündnis um die älteste Städtepartnerschaft zwischen einer badischen und einer elsässischen Stadt. In dem vorliegenden Aufsatz werden die Anfänge der Städtepartnerschaft, die tragenden Grundpfeiler sowie der Stand der Partnerschaft in der Gegenwart nachgezeichnet.
40 Jahre Öko-Institut
(2018)
In dem Artikel wird die Entwicklung des Öko-Instituts beschrieben, das im letzten Jahr sein 40. Jubiläum feierte. Anlass für die Gründung des gemeinnützigen Instituts waren die Auseinandersetzungen um das geplante Atomkraftwerk Wyhl. Das Öko-Institut hat sich vom umstrittenen Außenseiter-Institut zu einem der weltweiten Think Tanks im Bereich Umwelt
und Klimaschutz entwickelt, parallel zu den Änderungen in der Umweltbewegung und Umweltpolitik und auch der Green City Freiburg.
35 Jahre Heidelberg-Rehovot
(2018)
„Dass Heidelberg und Rehovot zueinander fanden, verdanken wir den Wissenschaftlern, insbesondere den Kernphysikern vom Max-Planck-Institut und deren Kollegen vom Weizmann-Institut in Rehovot“, resümierte der ehemalige Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg Reinhold Zundel anlässlich des zwanzigjährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft im Jahr 2003. Wie und unter welchen Rahmenbedingungen dies geschah, soll der folgende Bericht aufzeigen. Internationale Städtepartnerschaften binden die jeweiligen Stadtgesellschaften in die gegenseitigen Beziehungen ihrer Länder ein. In Universitätsstädten kommt der Anstoß dazu oft von den Hochschulen und dem akademischen Umfeld. Spezifisch für die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel – und damit für deutsch-israelische Städtepartnerschaften – sind die Themen der deutschen Vergangenheit einerseits und des Nahostkonflikts andererseits in ihrer engen Verflechtung. Inwieweit sich dies in der Städtepartnerschaft Heidelberg-Rehovot widerspiegelt, soll ebenfalls aufgezeigt werden.
Der Anlass des heutigen Vortrags, ja der ganzen Veranstaltungsreihe, in deren Rahmen er stattfindet, ist ein vergleichsweise unspektakuläres Schriftstück vom 3. September 1718. Es ist keine feierliche Stadterhebungsurkunde, sondern ein einfaches Reskript, ein nüchterner fürstlicher Befehl, der innerhalb der Landesverwaltung publiziert und an den Geheimen Rat des Herzogtums gerichtet war. Herzog Eberhard Ludwig – »von Gottes Gnaden Herzog zu Württemberg und Teckh, Graf zu Mömpellgard, Herr zu Heydenheimb, der römischen kayserlichen Mayestät, des heyligen römischen Reichs und des löblichen schwäbischen Creyses Generalfeldmarschall, auch Obrister über drey Regimenter zu Roß und Fuß« – gibt darin folgenden Beschluss (»unsere gnädigste resolution«) bekannt: Seiner Residenz Ludwigsburg sollen das bisherigen Amt Gröningen sowie Asperg, Hoheneck, Neckarweihingen, Kornwestheim und weitere Orte »incorporiert und ein Oberamt daraus gemacht« werden. Es folgen weitere Anordnungen über die Verwaltung der bisherigen Ämter und des neuen Oberamtes, der Amtskellerei, der Besteuerung sowie der geistlichen Jurisdiktion. Eberhard Ludwig verfügt weiterhin, dass Ludwigsburg zwei Jahrmärkte, je acht Tage nach der Frankfurter Messe, erhalten soll und dass alle inkorporierten Orte, insbesondere aber auch die Kaufleute aus Stuttgart dort ihre Waren anbieten sollen. Ferner sollen die Handwerkerzünfte aller württembergischen Ämter ihre Zentralen nach Ludwigsburg verlegen. Dann schließlich folgt der für Ludwigsburg wichtigste Satz: »wobei Wir mehrbesagter Unserer Residenzstadt Ludwigsburg noch diese Prägrogatio aus Landesfürstlicher Macht und Hoheit ertheilen, daß selbige die dritte Haubtstatt Unseres Herzogthumbs seyn, bey Unserer treugehorsambsten
Landschaft mit zum engern Ausschuß gezogen werden und das Stattgericht daselbst das Privilegium eines Obergerichts wie Stuttgart und Tübingen dergestalt haben solle, daß auch andern Stätten, außer denen incorporierten, dahin zu appelliren frey stehe«.