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Sich mit den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zu beschäftigen bedeutet, eine „Geschichte, die noch qualmt“, zu betrachten, wie die Historikerin Barbara Tuchman einmal den Gegenstand der jüngsten Zeitgeschichte metaphorisch umschrieben hat.
Folgt man der klassischen Definition von Hans Rothfels, so umfasst die Zeitgeschichte jene Jahrzehnte, die von einer noch lebenden Generation von Zeitzeugen bewusst miterlebt und mitgestaltet worden ist. Danach sind wohl die meisten hier Anwesenden Zeitzeugen der Kirchengeschichte der 1990er Jahre. Die kirchliche Zeitgeschichte unterscheidet sich von der übrigen Kirchengeschichtsforschung u. a. durch den Zugriff auf eine besondere Quellengattung: die Auskünfte der Zeitzeugen. Durch Interviews können Detailinformationen, atmosphärische und biographische Hintergründe sowie zeitgenössische Deutungsmuster ermittelt werden. Die Kommunikation zwischen Zeitzeugen und Historikern bietet
viele Chancen, sofern die strukturell unterschiedlichen Rollen der beiden akzeptiert werden. Der Zeitzeuge gibt innerhalb seines partikularen Erfahrungshorizonts seine subjektive Wahrnehmung von zeitgeschichtlichen Ereignissen wieder. Während der Zeitzeuge Geschichte erinnert, will der Historiker sie erforschen. Gebunden an wissenschaftliche Standards und kontrolliert von einer Fachöffentlichkeit analysiert er auf einer breiten Quellenbasis multiperspektivisch historische Ereignisse, Strukturen und Prozesse. Die neunziger Jahre sind bislang von der kirchlichen Zeitgeschichtsforschung allenfalls gestreift worden. Grund hierfür ist die zumeist 30jährige Sperrfrist für kirchliche und staatliche Akten, die für diesen Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Dennoch lassen sich anhand publizierter Quellen erste geschichtswissenschaftliche Streifzüge durch dieses Jahrzehnt unternehmen.
Beschäftigt man sich mit Gerhard Ritter und dem deutschen Widerstand gegen den Nationalsozialismus, so werden zwei Sachverhalte schnell deutlich: Zum einen war Ritter einer der wenigen deutschen Historiker, die sich am Widerstand gegen das
nationalsozialistische Gewaltregime beteiligten, und zum anderen war er einer der ersten deutschen Historiker, die nach Kriegsende über den Widerstand publizierten. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit beiden Facetten des Themas und arbeitet dabei vor allem das konservative sowie das christliche Moment in Ritters Denken und Handeln heraus.
Der liberale Südwesten
(2010)
Die neuere Protestantismusgeschichte lässt sich nicht allein im Rahmen politischer und rechtlicher Grenzen des Territorialstaates schreiben. Theologie- und frömmigkeitsgeschichtliche Entwicklungen reichen über Territorialgrenzen hinweg. So kann man für die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts von einem kirchlich-liberalen Südwesten sprechen, der die bayerische Pfalz und das Großherzogtum Baden umfasst. Auf nationaler Ebene waren die Kirchlich-Liberalen seit 1865 im Deutschen Protestantenverein organisiert. Der Verein, die zentrale Vergesellschaftungsform des Bürgertums im 19. Jahrhundert, war ein Modell der sozialen Organisation von Religion, der territoriale Grenzen überschreiten konnte. So stand die Verbindung im Deutschen Protestantenverein quer zu einer territorial strukturierten Religion und Kultur. Und doch blieb der nationale Verein über seine Landes- und Ortsvereine auch in einen territorialen und lokalen Rahmen eingebunden. Zugleich weisen die regionalen Vereine je eigene Prägungen auf, die sie voneinander unterscheiden. In der nachfolgenden Darstellung der Entwicklung des badischen und des pfälzischen Protestantenvereins im Kontext des Deutschen Protestantenvereins sollen Gemeinsamkeiten und Unterschiede innerhalb des liberalen Südwestens deutlich werden.
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit der Beziehung zwischen Mensch und Wasser in der
Stadt Freiburg im Breisgau vom 13. bis 16. Jahrhundert. Dieser Aufsatz bildet den ersten Teil
eines Forschungsprojektes zur Nutzung und Verwaltung des Elements Wasser und der mit ihm
in Verbindung gebrachten ideellen Vorstellungen in Sizilien und im Oberrheingebiet im Spätmittelalter und am Beginn der Neuzeit. Bei dieser Vergleichsstudie werden die Städte Freiburg
und Catania berücksichtigt. Obwohl geografisch sehr unterschiedlich gelegen (Freiburg liegt
am Westrand Mitteleuropas, Catania dagegen im Herzen des Mittelmeerbeckens), weisen beide
Städte gemeinsame Charakteristika der Gesellschaftsentwicklung im spätmittelalterlichen
Europa auf. Um dies anzudeuten genügt es, die Entwicklung einer starken lokalen Identität als
Entgegensetzung zur Politik der großen Herrscherhäuser, die Prägung durch die römisch-katholische Kirche oder die Entwicklung eines ökonomischen Systems basierend auf dem
Warenaustausch mit den angrenzenden Gebieten als Beispiele anzuführen.
Zugleich erzeugen jedoch die unterschiedlichen geografischen und klimatischen Bedingungen gemeinsam mit den verschiedenen Unternehmungen der Habsburger in Zentraleuropa
einerseits und der Aragonesen im insularen Europa andererseits ein sich grundlegend unterscheidendes Verhältnis zum Wasser, sowohl in Anbetracht der theoretischen Darstellung, als
auch im praktischen Gebrauch.
Als der neu berufene ordentliche Professor für Geschichte, Heinrich Johannes Finke,
im April 1899 nach Freiburg kam, befanden sich die Breisgaumetropole und ihre Universität in
einer Phase des Aufschwungs. Die seit 1888 von Oberbürgermeister Otto Winterer regierte
Stadt zählte an der Schwelle zum 20. Jahrhundert über 60.000 Einwohner. Deutlich wird der
Wandel zur Großstadt z.B. am raschen Aufbau einer neuen Infrastruktur, den der offizielle Betriebsbeginn
der „Elektrischen Tram" 1901 symbolisiert, oder an den zwischen 1890 und 1906
vollzogenen Eingemeindungen der Vororte Günterstal, Haslach und Zähringen. Die Feier aus
Anlass der Immatrikulation des 1.500. Studenten an der Albert-Ludwigs-Universität 1898 und
die Zulassung von fünf Frauen zum Studium im Sommersemester 1900, was eine Neuerung in
der Geschichte der Hochschulen im Kaiserreich darstellte, spiegeln die wachsende Bedeutung
der Freiburger Universität innerhalb der deutschsprachigen akademischen Landschaft wider.
Unser Bild der Burgen des unteren Neckartals, vor allem das der geschichtsinteressierten
Touristen, ist geprägt von vielen, heute oft einsam oder romantisch wirkenden
Höhenburgen, von denen etliche noch im 16. Jahrhundert eine letzte größere
bauliche Umgestaltung erfuhren. Die vorhandenen Burgen und Burgruinen besitzen
eine funktionale Einteilung in Kern- oder Hauptburg, in der Bergfried oder
Schildmauer und ein Palas die prägenden Teile sind, sowie in die davor gesetzte
Vorburg, in der die notwendigen Wirtschaftsgebäude stehen. Die gesamte Anlage
ist von Mauerwerk und (Eck-)Türmen umgeben. Dieser (ausgebildete) Burgentyp
verstellt als „Endprodukt" des Burgenbaus fast zwangsläufig den Blick zu Vorgängerformen.
Eine bereits in optischer Hinsicht auffällige Bauform stellt die auf einer
Felsplatte stehende, aber kleine Burgruine Dauchstein (am Neckar, bei Binau) vor.
Bei ihr ist der relativ kleine Wohnturm von hohem Interesse, der gleichzeitig als
Bergfried gegen den Kamm des Berges schützte. Nicht nur sein Mauerwerk von 2,3
Meter Stärke gegen den Berg, auch die hochgelegene Eingangstür und seine
Grundfläche von nur 6 auf 6 Meter, weisen auf ältere Zusammenhänge hin. Die
wohnlich ausgebildete Form des an sich schlichten Wohnturms auf Dauchstein ist
ein weiterer, wichtiger Gesichtspunkt: Der Wohnturm besitzt Küche und Rauchfang,
Abort und Wohnraum sowie steinerne Sitzbänke an den Fenstern, die zur Innenseite
der Burg gerichtet waren. Die vorhandenen Stockwerke des Wohnturms
sind quasi über ein abgemauertes Treppenhaus, d. h. über eine schmale Steintreppe
im Innern des Gebäudes gut zu erreichen.
Der Kraichgau als eine naturgegeben offene Landschaft ist mit Burgen, Schlössern und mit sonst befestigten Anlagen jeglicher Art reich gesegnet. Ein schon lang gehegtes Desiderat der Forschung ist ein Lexikon der Burgen des Kraichgaus und
seiner angrenzenden Randlandschaften. Mit wohlwollender und tatkräftiger Unterstützung des Heimatvereins Kraichgau hat eine von mir geleitete Arbeitsgruppe mit Ermittlungen zu diesem neuen Projekt begonnen. Mit dem Lexikon wird gleichzeitig ein Stück Adelsgeschichte in dem umrissenen Raum aufgearbeitet und den Heimat- und Wanderfreunden als einer weiteren Zielgruppe aufbearbeitetes Material in gedrängter Form zur Hand gegeben. Als Objekte der Beschreibung gelten alle ermittelbaren Burgen und Schlösser, bewohnt oder unbewohnt, erhalten oder zerstört (Ruinen), aber auch Wohntürme,
Umbauten, Burgstadel sowie Flur- und Gewann-Namen, die auf Standorte ehemaliger Burgen verweisen.
In der Forschung sind die Ursprünge der Zenten und ihre originären Funktionen
bis heute umstritten. Ihre verfassungsrechtliche Ableitung von Gauen, Hundertschaften
oder Grafschaften ist nicht sicher belegbar und wird daher heute verworfen.
Die ursprünglichen Funktionen der Zenten und ihre Entstehung sind wegen
der dürftigen Quellenlage nur schemenhaft zu erkennen. Es ist das bleibende Verdienst
von Meinrad Schaab, der - ohne sich auf die älteren Forschungsrichtungen
zu stützen - die Rechtsinstitution „Zent" als alte, vorterritoriale Größe neu definiert
und auf ihre Veränderungen im Prozeß der Territorialisierung verwiesen hat1•
Seine Analyse ist schon deswegen gerechtfertigt, da die Zenten die Grundlage eines
militärischen Aufgebots bildeten. Kaiser Heinrich IV. zog die Zenten aus verschiedenen
Landschaften, darunter vom unteren Neckar, bereits im Jahr 1078 gegen
seine Gegner heran2. An hoheitlichen Gerichtsbefugnissen besaßen die Zenten
anscheinend zunächst nur die niedere Gerichtsbarkeit, erst vom 13. Jahrhundert an
wuchs ihnen vermutlich auch die Hochgerichtsbarkeit zu3.
Über Jahrhunderte hat das Kloster Lobenfeld nicht nur optisch das Bild des gleichnamigen Dorfes bestimmt. Doch war das im 15. Jahrhundert reformierte Benediktinerkloster Bursfelder Convention nicht nur Hort der Frömmigkeit und geistigen
Zurückgezogenheit, der weltlichen Abgeschiedenheit, schlichtweg des Strebens nach christlicher Vollkommenheit, sondern auch gleichzeitig zutiefst weltlich verwurzelt. Hatte das Kloster doch hoheitliche und grundherrliche Rechte über seine
Untertanen, also über Menschen. Und es verfügte über recht ansehnlichen Grundbesitz. Es besaß neben einzelnen Gütern und verschiedenartigen Formen von Gefällen die Kompetenz, Pfarrer einzusetzen, sowie hoheitliche Rechte über einzelne Dörfer. Die Verwaltung dieses Besitzes oblag einem Bediensteten des Klosters, einem Verwalter und Steuereinnehmer, dem sog. Schaffner. Im Gegensatz zu anderen Klöstern gab es anscheinend für Lobenfeld nicht den sonst üblichen Klostervogt.
Diese Funktion lag beim Pfalzgrafen als Schutzherrn. Vermutlich bestellte er (bei Bedarf?) einen adligen Pfleger und Verweser, wie etwa 1482 Albrecht von Venningen, der damals das Dorf Eschelbronn besaß.