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Fluchtweg und Fluchthelfer
(2017)
Eine Flucht ist ein eiliges, manchmal unerlaubtes oder heimliches Verlassen eines Ortes, das Ausbrechen aus einer Gefangenschaft oder ein plötzlicher Rückzug, ein Davonlaufen vor Feinden,
Katastrophen oder Ähnlichem. Alle diese Aspekte scheinen sich auch bei der sogenannten Flucht
Papst Johannes XXIII. vom Konstanzer Konzil im März 1415 zu vereinigen und führten für seinen Fluchthelfer Friedrich in ein politisches Desaster ungeahnten Ausmaßes.
Bleibt noch vorauszuschicken, dass es aus historischer Perspektive zwei Päpste mit dem
Namen Johannes und derselben Ordnungszahl gab. Als Angelo Giuseppe Roncalli nach seiner
Papstwahl 1958 den Namen Johannes XXIII. wählte, machte dies den offiziellen Standpunkt
des Papsttums deutlich, dass es vor ihm keinen anderen legitimen Papst dieses Namens gegeben
habe. Dennoch ist die historische Persönlichkeit Johannes XXIII. auf dem Konstanzer Konzil
1415–1418 nicht zu leugnen. Baldassare Cossa wurde auf dem Konzil von Pisa 1409 zum Papst
gewählt und amtierte bis zu seiner Absetzung am 31. Mai 1415 in Konstanz als Papst Johannes XXIII. Neben ihm agierten aber noch zwei weitere Männer als Päpste, die sich allesamt
gegenseitig den Anspruch auf den Stuhl Petris streitig machten. Genau dieses ungeheure Kirchenschisma war die Ausgangslage für das Konstanzer Konzil, das versuchte, eine für die christliche
Welt unerträgliche Situation neu zu ordnen.
In der Öffentlichkeit spielten Flugschriften neben anderen Printmedien während der Revolution von 1848/49 eine wichtige Rolle. Sie informierten über das revolutionäre Geschehen und versuchten es kommentierend zu beeinflussen. Dadurch artikulierten und erzeugten sie die öffentliche Meinung und wurden zum Auslöser für den öffentlichen Meinungsaustausch.
Die Flugschriften der 48er-Revolution als solche wurden bis anhin in der Literatur recht stiefmütterlich behandelt. In historischen Arbeiten dienten sie vorwiegend als historische Dokumente und Anschauungsmaterial und fungierten als Zeugnisse der lebendigen Geschichte. Dabei wurden vorwiegend solche Flugschriften benutzt, welche eindeutige Informationen über Ereignisse, Verordnungen und Forderungen enthielten.
Während der Revolution von 1848/49 wurde die so genannte soziale Frage heftig diskutiert. Ein Grund für diese Diskussion war, dass große Teile der Bevölkerung aufgrund wirtschaftlicher Krisen und steuerlicher Lasten verarmt waren, was die Kluft zwischen Arm und Reich vergrößerte. Nicht nur der vierte Stand sondern auch weite Teile der übrigen Bevölkerung waren
wegen unerfüllter Versprechungen, stecken gebliebener Reformen und der zögernden Beseitigung feudaler Relikte unzufrieden. Diese Situation führte zu sozialen Spannungen zwischen den Besitzenden und den Nichtbesitzenden und gefährdete die Stabilität der deutschen Gesellschaft. Das sozialrevolutionäre Potential bildete deshalb ein tragendes Element der 1848/49er-Revolution, das von den Protagonisten der Revolution durch gezielte Agitationen nutzbar gemacht wurde.
Hilteboltzwilre - ein Name für einen Weiler im Bann von Offenburg, der nach seiner Ersterwähnung - oder besser: nach dem bisher frühesten bekannten Namensbeleg - im Jahr 1398 bislang nur recht lückenhaft zu verfolgen ist. 1401, 1504 und 1727 wird dieser Name jeweils im Zusammenhang mit einem Wald genannt, wobei es dem Kontext nicht sicher zu entnehmen ist, wo sich dieser kleine Wald genau befand. Die lateinisch abgefaßte Urkunde von 1401 berichtet vom Hildboltsweiler Wäldchen, gelegen in der Pfarrei der Stadt Offenburg, zwischen dem Dorfbann von Hofwei(l)er und dem Stadtwald von Offenburg; es zieht sich unten bis zu diesem Wald hin und oben bis zur Reichsstraße beim Wald von Elgersweier.
Unter Flurnamen versteht man alle heute oder früher gebräuchlichen Eigennamen für nicht bewohnte Örtlichkeiten (außerhalb von Siedlungen) wie Äcker, Berge, Wälder, Gewässer und was mit ihnen zusammenhängt, Wege Stege und Straßen, Natur- und Kulturdenkmäler und auch unbewohnte Anlagen von Wirtschaft und Industrie. Flurnamen, Landschafts- und Gewässernamen sind oft jahrhundert alte Zeugen menschlicher Beschäftigung mit der Natur. Nach einem Vorschlag von Theodor Imme (1908) teilt man die Flurnamen in Natur- und Kulturnamen ein. Die Naturnamen bezeichnen geographische Objekte nach ihren naturgegebenen Verhältnissen, nämlich nach der Lage, Form und der Bodenbeschaffenheit und nach ihrer Beziehung zur Pflanzen- und Tierwelt.
Die Rench entspringt auf etwa 1000 m Höhe im Gebiet des Kniebis oberhalb von Bad Griesbach und mündet nach etwa 60 km Lauflänge bei Helmlingen in den Rhein. Die Rench hat ein im Grundgebirge (Granit/Gneis) sehr steiles Einzugsgebiet und
tritt im Raum Oberkirch in die Rheinebene ein. Unterhalb von Lautenbach ist die Rench im Doppeltrapezprofil mit Vorlandflächen und beidseitigen Hochwasserdeichen auf einen Hochwasserabfluss von ca. 250 m3/s ausgebaut. Bei Erlach fließen die Hochwasser seit Fertigstellung der Acher-Rench-Korrektion im Renchflutkanal direkt dem Rhein zu. Parallel hierzu verläuft die Alte Rench, die nur noch das Niedrig- und Mittelwasser der Rench abführt.
„ Der Kraichgau ist ein Land der Bäche, nach einem seiner charakteristischen ist er
genannt, große Wasserläufe dagegen sind ihm fremd. Auch der größte Wasserlauf,
die Elsenz ist mehr ein Bach denn ein Fluß zu nennen. Da die Bäche längst ihre
Gleichgewichtskurve erreicht haben, fließen sie ruhig in vielfach gewundenem Lauf
auf ebenen, breiten Talauen dahin" (Metz 1922, S. 13 ).
Das einleitende Zitat des Nestors der geographischen Kraichgau-Forschung Dr.
Friedrich Metz lässt vermuten, dass es wenig ergiebig ist, Untersuchungen an den
Fließgewässern des Kraichgaus anzustrengen. Doch schon Fritz Fezer (1997 u.
1999) hat in seinen Beiträgen zur Flussgeschichte der beiden Kraichgauflüsse
Elsenz und Schwarzbach sehr wohl nachgewiesen, wie fruchtbar und spannend die
Erforschung der Fließgewässer des Kraichgaus sein kann.
In dieser Arbeit wurde der Pollengehalt eines kleinen Fließgewässers (Steinlach) im Südwesten von Deutschland untersucht. Regelmäßig wurden ein Jahr lang (von März 2003 bis März 2004) Wasserproben aus der Steinlach entnommen, um saisonale Veränderungen der Pollenfracht darzustellen und zu überprüfen, ob ein Fließgewässer die Phänologie der Pflanzen abbildet – oder nicht. Die Auswertung zeigt, dass der Pollengehalt der Steinlach sehr stark von der Phänologie und der Umgebungsvegetation an der Entnahmestelle beeinflusst wird. Die Steinlach bildet die Blütezeiten der Pflanzen sehr gut ab, wobei im Pollenspektrum bevorzugt Pflanzen auftreten, die entweder in direkter Umgebung der Entnahmestelle oder in Ufernähe vorkommen. Somit sind fluviatil transportierte Pollen ein guter qualitativer Indikator für die umgebende Vegetation. Landwirtschaftlich genutzte Arten (z.B. Getreide) sind jedoch kaum repräsentiert. Auch kommen die Pollen vieler Arten noch lange nach Ende ihrer Blütezeit im Wasser der Steinlach vor.
We report the unexpected discovery of foliicolous lichen communities at several localities in the Black Forest, south-western Germany, with a total of seven truly or facultatively foliicolous taxa: Bacidina chloroticula, Fellhanera bouteillei, F. subtilis, F. viridisorediata, Fellhaneropsis myrtillicola, Gyalectidium setiferum, and Scoliciosporum curvatum. The communities are similar to those reported previously from Belgium, western Germany (Mosel valley), and Austria (Styria), apparently forming a characteristic association across central Europe (Fellhaneretum myrtillicolae SPIER & APTROOT), but are richer in species in the Black Forest than in any of the other areas studied. An identification key is provided to the species of this association in the Black Forest. Gyalectidium setiferum is new for central Europe, and Scoliciosporum curvatum is new to southern Germany.
Since these lichen communities appear to be confined to well-conserved forest and depend on favorable, warm-humid climatic conditions, their potential use as indicators of global climatic change is discussed.
Die Bewegung der Rom antik, Goethes begeisterter, 17 7 3 erschienener Hymnus
auf das Straßburger Münster (»Von deutscher Baukunst«) und allgemein das erwachende Geschichts- und Nationalbewusstsein ließen in den deutschen Staaten seit Ende des
18. Jahrhunderts das Interesse an der Kunst des Mittelalters (vor allem an der Gotik) und
an der Denkmalpflege wachsen. In den Großherzogtümern Baden und Hessen-Darmstadt kamen 1812 bzw. 1818 erste Denkmalschutzgesetze zustande. Im Königreich Bayern
wurde kurz nach der Thronbesteigung Ludwigs I. am 12. Januar 1826 eine Ministerialverordnung zum Schutz der mittelalterlichen Stadtbefestigungen erlassen; wenig später
folgte am 21. November 1826 eine Entschließung zur Erhaltung öffentlicher unbeweglicher
Einzelkunstwerke, die Restaurierungsarbeiten an öffentlichen historischen Gebäuden der
staatlichen Kontrolle unterwarf. Ein weiterer Denkmalpflegeerlass vom 29. Mai 1827 wies
die bayerischen Kreisregierungen unter anderem an, nicht nur für die Erhaltung der bereits bekannten Denkmäler zu sorgen, sondern auch von den nachgeordneten Behörden
oder gegebenenfalls von privaten Kunstexperten und Sammlern Verzeichnisse erstellen
zu lassen, die der Akademie der Wissenschaften als Grundlage für weitergehende historische Forschungen dienen sollten. 1835 wurde in Bayern schließlich die »Generalinspektion der plastischen Denkmale des Mittelalters« unter der Leitung des renommierten
Kunstgelehrten und Sammlers Sulpiz Boisserée begründet.