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Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.
Am 9. Oktober 1628 begann in Steinbach der Prozess gegen die Witwe Anna Habicht aus Neuweier. Sie wurde bezichtigt,
eine Hexe zu sein. Nach anfänglichem Leugnen brach Anna Habichts Widerstand unter der Folter schnell zusammen, und
sie gestand, mit dem Teufel einen Pakt geschlossen und in seinem Namen Menschen und Vieh getötet zu haben.
"Nichts will uns Baaremern zu Beginn des 21. Jahrhunderts abwegiger erscheinen als die Vorstellung, unverhofft einem Raubtier, einem Wolf oder Luchs zu
begegnen, vom Bären ganz zu schweigen. Aber ist eine solche Begegnung denn
tatsächlich so ganz und gar surreal? Keine Angst, es soll Ihnen hier weder Jägerlatein aufgetischt noch ein Bär aufgebunden werden. Ein Nachruf also doch?
Vorausschicken muss ich, dass Bär und Wolf hierzulande nach nationalem wie
nach europäischem Naturschutzrecht streng geschützt sind, der Luchs hingegen sowohl nach Naturschutz- wie nach unserem Jagdrecht. Er gilt somit – obzwar mit
ganzjähriger Schonzeit – als jagdbares Wild, mag es noch so lange her sein, dass ihm
das letzte Halali geblasen wurde. Weshalb wir es sowohl mit einem Jagd- als auch
mit einem Artenschutzthema zu tun haben." Zur Erinnerung: Das Naturschutzgesetz kennt (nach § 39 NatSchG) dreierlei Artenschutz. Neben dem Schutz der
jeweiligen Art vor Beeinträchtigung und Nachstellung und neben dem Biotopschutz
nennt es als dritte Säule auch noch die Wiederansiedlung von verdrängten Arten.
Die aber kommt bei uns – im Gegensatz zu unseren Nachbarländern – kaum jemals
zum Tragen. Warum das so ist? Auch auf diese Frage soll im Folgenden eine Antwort gesucht werden. Es sind hier zwar nur Luchs und Wolf gefragt, der Vollständigkeit halber soll jedoch kurz auch der Dritte im Bunde der großen Beutegreifer,
der Braunbär (Ursus arctos), angesprochen werden.
Zur 68. Generalversammlung der deutschen Katholiken, die vom 28. August bis zum 1. September 1929 in Freiburg abgehalten wurde, fanden sich viele hochgestellte Gäste ein; aber keiner stand höher als Eugenio Pacelli, der Apostolische Nuntius (und spätere Papst Pius XII.). Schon am Vormittag des ersten Tages kam er mit dem Schnellzug aus Berlin, wo er seit 1925 residierte, und wurde erst auf dem Bahnhof und dann, nach einer triumphalen Fahrt durch die Stadt, im Münster begrüßt, und dann noch einmal am Abend bei einer Feier in der Schwarzwaldhalle auf dem Messplatz. „In einem mächtigen Sturm begeisterter Begrüßung erhob sich die Versammlung, als Seine Exzellenz der Apostolische Nuntius Erzbischof Dr. Eugen Pacelli, der Vertreter des Heiligen Vaters, auf der Tribüne sich zeigte.“ Aber am nächsten Tag, einem Donnerstag, verließ er Freiburg und begab sich auf eine Reise „durch den Schwarzwald an den Bodensee“, von der er am Samstag wieder zurückkehrte. An ihr nahm, außer ihm selber, einer seiner Sekretäre teil, nämlich P. Eduard Gehrmann SVD; außerdem Prälat Ludwig Kaas, Mitglied des Reichstags und Vorsitzender der Zentrumspartei, sowie Domkapitular Conrad Gröber, der die Reise vorbereitet hatte und sie anschließend auch beschrieb.
Die öffentliche Pilzberatung in Karlsruhe hat eine lange Tradition, die bis in die Zeit des 1. Weltkriegs zurückreicht. Damals war es Ludwig Klein, ein Professor an der Technischen Universität, der die Not leidende Bevölkerung dazu aufrief, Pilze zu sammeln. Fortgesetzt wurde die Pilzberatung von 1927 bis 1956 durch Paul Stricker, der seine Tätigkeit als Pilzberater in Tagebüchern dokumentierte. Die Tradition der öffentlichen Pilzberatung wurde durch die 2003 gegründete Arbeitsgruppe Pilze im Naturwissenschaftlichen Verein Karlsruhe e.V. in Zusammenarbeit mit dem Naturkundemuseum Karlsruhe
aufgegriffen. Zunächst wurde 2003 eine jährlich wiederholte Frischpilzausstellung organisiert, 2004 dann auch eine wöchentliche Pilzberatung in den Monaten August bis Oktober. In den Jahren 2004 bis 2011 wurden 936 Beratungen von ehrenamtlichen Pilzberatern durchgeführt, im Durchschnitt 117 Beratungen im Jahr. Im Vergleich zu früher, als die Pilzberatung vor allem der hungernden Bevölkerung zugute kam, versucht die moderne Pilzberatung am Naturkundemuseum, auch erweiterte Kenntnisse über Pilze zu vermitteln, so zur Artenvielfalt, Bestimmung, Funktion im Naturhaushalt, Verbreitung und Gefährdung.
Am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), das aus der Zusammenfügung der Universität Karlsruhe mit dem
Helmholtz-geförderten Forschungszentrum 2008 entstanden ist, untersuchen vier Arbeitsgruppen ein breites Spektrum an pathogenen, symbiontischen und saproben Pilzen mit molekularbiologischen Methoden. Prof. Reinhard Fischer und Mitarbeiter arbeiten an Wachstumsmechanismen und Lichtperzeption bei Aspergillus (Emericella) nidulans und Mechanismen der Mykotoxinproduktion bei Alternaria alternata als Beispiele saprober Schimmelpilze. Prof. Jörg Kämper und Mitarbeiter bearbeiten den Pilz des Maisbeulenbrandes als Modell für phytopathologische Interaktionen. Prof. Natalia Requena spezialisiert sich auf zelluläre Interaktionen zwischen arbuskulären Mykorrhiza-Pilzen und ihren Wirtspfanzen. Prof. Peter Nick versucht, den wertvollen Rebsorten Resistenzgene aus Wildarten einzubauen, um den benötigten Fungizideinsatz so stark wie möglich zu reduzieren.
Die enge Verbindung zwischen Baden und Russland besteht seit langem. Doch zwischendurch war sie unterbrochen. Seit dem Ende der Sowjetunion sind russische Gäste und Bewohner wieder zahlreich vor allem in Baden-Baden anzutreffen. Trotz der Unterbrechung blieb das Bewusstsein über Baden-Baden in Russland sehr lebendig. Schon allein dadurch, dass der Schulunterricht in klassischer Literatur, selbst in der sowjetischen Zeit, intensiv war, begegneten die jungen Russen immer wieder Baden-Baden.
Die Bürgerversammlung am 27. Februar 1848 im Aulasaal des alten Jesuitengymnasiums in Mannheim war das "erstes Ereignis der deutschen Revolution" (P. Blastenbrei). Nach der Nachricht der Abdankung und Flucht des "Bürgerkönigs" Louis Philippe und der Ausrufung der Republik am 24.02.1848, reagierte Mannheim "als erste badische und damit auch erste deutsche Stadt" (P. Blastenbei) auf die Ereignisse in Paris. Am Sonntag, den 27. Februar nahmen auf Einladung von Struve und Hoff über 2500 Personen an einer Volksversammlung im Aulasaal teil. Dort wurden die vier "Märzforderungen" beschlossen: Volksabstimmung mit freier Wahl der Offiziere, Pressefreiheit, Schwurgerichte nach dem Muster Englands und Herstellung eines deutschen Parlaments.
Im Wintersemester 1984/85 war im Vorlesungsverzeichnis der Theologischen Fakultät folgende Lehrveranstaltung angekündigt: „Dr. Scheible, Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Ich nahm teil und habe bis heute Bilder der Sitzungen im Übungsraum in der Karlstr. 16 im Kopf. In diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar habe ich den Unterschied zwischen dem Augsburger und dem Leipziger Interim gelernt und vieles mehr. Ich sage das mit ausdrücklicher Dankbarkeit: Ich hatte das Glück, von Heinz Scheible in die erste tiefere Beschäftigung mit Melanchthon geführt zu werden. Und bis heute hat mein Melanchthon-Studium ja nicht aufgehört. Schon der Titel der Lehrveranstaltung zeigte die besondere Qualität der Lehre Herrn Scheibles: „Interim und Adiaphoron. Zur politischen Verantwortung des Theologen“. Den Theologiestudierenden sollte die erhebliche gegenwärtige Relevanz der Auseinandersetzungen um das Augsburger bzw. Leipziger Interim deutlich werden. Und das geschah keineswegs unter Vernachlässigung eingehender Quellenarbeit. Ich habe noch einmal in den alten Seminarunterlagen nachgesehen. Das sind nicht nur zahlreiche Kopien von Melanchthon-Briefen aus dem Corpus Reformatorum, sondern auch Kopien von Drucken aus dem 16. Jahrhundert, alles
intensiv bearbeitet, mit Bemerkungen und Buntstift-Unterstreichungen. Nach meiner Erinnerung habe ich in diesem kirchengeschichtlichen Hauptseminar zum ersten Mal überhaupt mit Kopien von Originaldrucken aus dem 16. Jahrhundert gearbeitet.
Zwei zerstrittene Gesandte
(2012)
Im Februar 1819 machte sich eine deutsche Gesandtschaft auf den Weg nach Rom, um dort Dokumente zu übergeben, die nach dem Willen der entsendenden deutschen Staaten zur Errichtung der Oberrheinischen Kirchenprovinz führen sollten. Die beiden Gesandten waren der württembergische Freiherr Philipp Moritz von Schmitz-Grollenburg und der badische Freiherr Johann V. von Türckheim. Die beiden Adligen brachen als alte Freunde gemeinsam auf und kamen getrennt und zerstritten zurück. Die Geschichte und die Ergebnisse dieser zunächst erfolglosen Gesandtschaft sind längst detailliert und erschöpfend aufgearbeitet. Nun sind aber im Familienarchiv der Freiherren von Türckheim neue Unterlagen aus dem Besitz des badischen Emissärs aufgetaucht, die den bisherigen Blick ergänzen und gleichzeitig einen persönlicheren Eindruck von Johann V. erlauben. Neben zahlreichen Briefen und Arbeitsmaterialien Türckheims handelt es sich hierbei um ein ausformuliertes, eigenhändig geschriebenes Tagebuch, in dessen Fokus die Verhandlungen und deren Inhalt stehen, sowie mehrere Tagebuchnotizen zur Reise und zu einzelnen touristischen Ausflügen. Im Folgenden soll der Schwerpunkt auf dem Verhältnis der beiden Gesandten liegen. Der Inhalt der politischen und kirchenrechtlichen Verhandlungen soll dabei nur am Rand berührt werden — so weit, wie es zum Verständnis der Vorgänge notwendig ist. Für alles andere sei auf die im Fußnotenapparat angeführte Literatur verwiesen. Im Fokus stehen die Dokumente aus dem Familienarchiv von Türckheim. Daneben wurde aber auch die staatliche Überlieferung im Generallandesarchiv Karlsruhe und im Hauptstaatsarchiv Stuttgart herangezogen.