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Im Jahr 1985 kaufte der Lahrer Turnverein das so genannte „Henkerhiisli"
in Lahr und baute es um. Durch den Umbau wurde das kleine Wohnhaus
der Familie Vinther mit dem großen Gewölbekeller grundlegend verändert.
Ein Wappenbild dieser Familie aus dem Jahre 1561 ist heute noch über
dem Tor zum Gewölbekeller zu sehen. Das kleine Haus dient heute dem
Lahrer Turnverein als Geschäftsstelle, das Obergeschoss als Versammlungsraum und das schöne Kellergewölbe ist der Jugend vorbehalten. Das
,,Henkerhiisli" soll einst der Lahrer Scharfrichterfamilie als Wohnung gedient haben.
Schon drei Jahrhunderte alt ist der Gedanke,
das Haus mit all seinen Aspekten zu untersuchen.
Dies ist Aufgabe der Hausforschung.
Am Anfang stehen Namen verdienter Männer
wie Justus Möser (westfälischer Amtmann
1775, 1786), Georg Landau 1855 (Archivar in
Kassel), Moritz Heyne (Göttingen, 1899),
August Meitzen (Berlin, 1868, 1882), Karl
Rhamm (Innsbruck, 1897, 1909), Rudolf
Meringer (Graz, 1905). Sie beschäftigten sich
mit der Hausforschung aus beruflichem
Interesse oder der Neigung zu Heimat und
Bauernhaus und konnten in verschiedenen
Zeitschriften ihre Meinungen austauschen.
Standen sie im Staatsdienst, so untersuchten
sie zunächst das eigene Gebiet unter Beachtung
der Länder- oder Provinzgrenzen und
teilten die Hauslandschaften nach diesen Kriterien
ein. Waren sie Volkskundler, befassten
sie sich mit dem Leben, den Sitten, Gebräuchen
und Gegenständen.
Mühlen sind selten geworden, auch in unserer Gegend. Wo vor wenigen Jahrzehnten noch Müller ihrem Handwerk nachgingen, ist inzwischen in den meisten Fällen der Betrieb längst eingestellt, sind Mühlbäche und Mühlweiher zugeschüttet,
dienen die Mühlengebäude als normale Wohnhäuser. Und nicht selten ist sogar das
Mühlengebäude selbst verschwunden, erinnern nur noch Straßen- oder Flurnamen an die ehemalige Ortsmühle. Mit dem Verschwinden der Mühlen gerät
zugleich mehr und mehr in Vergessenheit, welch elementare Bedeutung sie einst
im Wirtschaftsleben unserer Orte, für die Menschen und ihr tägliches Brot hatten.
Die Erinnerung an Mühlen wird häufig reduziert auf romantisch geprägte Vorstellungen von klappernden Mühlen am rauschenden Bach, wie sie in zahllosen
Gemälden bekannter oder auch weniger bekannter Künstler festgehalten sind oder
auch in alten Volksliedern besungen werden.[1] Doch solche Vorstellungen werden
der historischen Wirklichkeit kaum gerecht. Der Blick auf die Fakten lässt nur
wenig Platz für Nostalgie, zeigt vielmehr, dass der Alltag auf den Mühlen geprägt
war von harter Arbeit und in vielen Fällen auch von einem harten Kampf um ein
wenigstens bescheidenes Auskommen.
Die erhaltenen Acherner Kirchenbücher reichen zurück bis ins Jahr 1673. Die Stürme, die immer wieder das Land am Oberrhein verheerten, verwehten die zuvor geschriebenen Einträge. Wahrscheinlich lebten die ,,Peter" seit alter Zeit in Achern. Sie waren Bauern und Handwerker, von anderen Familien nicht unterschieden. Ihr Name hatte für Achern und die umliegenden Orte keine herausragende Bedeutung; frühe Urkunden nennen ihn nicht. Die Kirchenbücher kennen zwei „Peter"-Stämme: die heute noch in Achern lebenden Handwerker - und die Handelsleute, von denen nun die Rede sein wird.
Die Geschichte der evangelischen Gottesdienste und der evangelischen Gemeinde in Neuenheim reicht deutlich weiter zurück als die der 1902 errichteten Johanneskirche. 1556 wurde wie in der übrigen Kurpfalz auch in Neuheim eine neue reformatorische Kirchenordnung verbindlich eingeführt. Die Gemeinde wurde von Heidelberg aus gottesdienstlich und seelsorgerlich bedient. 1573 ist erstmals ein eigener Pfarrer für Neuenheim erwähnt. Nach dem 30jährigen Krieg wurde die Gemeinde von Handschuhsheim aus versorgt, zwischen 1737 und 1808 von den Senioren des Sapienz-Kollegs,
gewissermaßen eines theologischen Studienhauses, betreut, von 1808 bis 1834 von Ziegelhausen. 1821 schloss sich auch in Neuenheim die reformierte Gemeinde mit der kleinen lutherischen zur unierten Kirchengemeinde Neuenheim zusammen, die Filiale von Ziegelhausen blieb. Von 1834 bis 1867 war Neuenheim wieder Filialgemeinde von Handschuhsheim. 1867 wurde in Neuenheim eine selbstständige Pfarrei begründet, behielt jedoch bis 1918 mit Handschuhsheim eine gemeinsame Vikarsstelle. Als Vikar war 1865 der Bauernsohn (Karl) Robert Schneider (*1839 in Oberweiler) nach Neuenheim gekommen, er wurde dann auch der erste Pfarrer der Gemeinde, in der er dann bis zu seinem Tod 1913 bleiben sollte. Das Pfarrhaus befand sich in der Bergstraße 7. 1929/30 konnte das Gemeindehaus in der Lutherstraße errichtet werden, in dem sich außer den Gemeindesälen und einem Zimmer für eine Krankenschwester auch eine Pfarrwohnung befand.
Vermutlich lag bereits seit alters her der allgemeine Friedhof der Freiburger rund um das Münster. Auf seiner Nordseite befanden sich eine dem heiligen Andreas geweihte Kapelle samt Beinhaus im Untergeschoss, sowie das 1516 erstmals erwähnte große Kruzifix, welches heute auf dem „Alten Friedhof“ seinen Standort hat. Zudem hatte hier das so genannte „Bäckerlicht“ seinen Platz, eine Säule, in welcher ein ewiges Licht zur Erinnerung an die gefallenen Bürger der Stadt brannte, für dessen Unterhalt die Bäckerzunft verantwortlich war. Umgrenzt wurde dieser „Kilchhof“ von einer etwa 1,60 m hohen und 0,80 m breiten Mauer, im Volksmund „Esel“ genannt (zur Herkunft dieser Bezeichnung s. u.). Auch als der Friedhof im Jahr 1515 auf Anordnung Kaiser Maximilians zur St. Nikolauskirche in der Vorstadt Neuburg verlegt worden war, blieben Kirchhofmauer, Kruzifix und Bäckerlicht erhalten. Nach der Einebnung des Nikolaifriedhofs aufgrund des Festungsbaus im Jahre 1678, diente der Münsterfriedhof bis zur Eröffnung des heutigen „Alten Friedhofs“ an der Karlstraße im Jahre 1683 noch einmal als Begräbnisstätte, ebenso in den Jahren 1713 und 1744, als der außerhalb der Festungsanlagen gelegene Gottesacker während der Belagerungen nicht benutzt werden konnte. Heinrich Schreiber berichtet in diesem Zusammenhang von fünf Gruben, welche 1713 zur Aufnahme der Toten auf dem Münsterplatz angelegt wurden. Ein 1938 aufgedecktes Gewölbe auf der Nordseite war vermutlich eines dieser Massengräber.
Der Schiener Berg liegt auf der Halbinsel Höri. Während der (kleinere) Westteil bis zum Ramsener Quertal hin politisch zum Kanton Schaffhausen und damit zur Schweiz gehört, ist der mit Abstand größere Ostteil ein Teil des Landkreises Konstanz. Im Auftrag der Landeshydrologie und -geologie in Bern wurde zwischen 1998 und 1999 zur Erstellung des nördlich des Rheins gelegenen Anteils des Schweizer Kartenblattes 1:25 000 1033/1034 Steckborn-Kreuzlingen (Zaugg & Geyer, in. Vorb.) auch eine geologische Kartierung auf der Halbinsel Höri durchgeführt. Die nördliche Bearbeitungsgrenze verläuft in etwa parallel zur Schiener Berg-Nordrandverwerfung. Die Westgrenze des hierbei bearbeiteten Gebietes fällt ziemlich genau mit der deutschschweizer Grenze zusammen. Eine Darstellung der geologischen Verhältnisse des westlichen Schiener Berges findet sich auf dem Schweizer Kartenblatt 1:25 000 1032 Diessenhofen (Hübscher, 1961). Im Osten und Süden ist eine natürliche Begrenzung durch die Uferlinie des Bodensees gegeben.
Anlass zum Thema dieser Miszelle ist die Sorge, dass die Diskussion des Problemkreises „galloromanisches Substrat im Schwarzwald" von Historikern und Archäologen als „ungelöst" oder „unlösbar" abgebrochen bzw. beiseite geschoben wird. Zuletzt äußerte sich dazu Meinrad Schaab, ausgehend von der - nach ihm - lediglich im Zartener Becken gesicherten Namen-, Siedlungs- und Bevölkerungskontinuität. Im Übrigen bleibt Schaab skeptisch abwartend. Zur philologischen Argumentationsweise findet er keinen adäquaten Zugang. Irritationen verursachen ihm die Ortsteilnamen (Zinkennamen) zwischen Elz und Kinzig: ,,Aber romanische Namen gibt es auch anderwärts im Schwarzwald, und ausgerechnet in von der Siedlungs- und Bodenausstattung her kaum frühdatierbaren Tälern, Ortsteilen und Einzelhöfen, zu denen natürlich auch keine frühe schriftliche Überlieferung vorliegt. Man wird sie kaum allein aufgrund philologischer Merkmale als Rückzugssiedlungen der von den Alemannen verdrängten römischen Provinzialbevölkerung einstufen können. Aber auch die Deutung als durch Bergbauspezialisten oder bäuerliche Kolonisten erst im Hochmittelalter angelegte Siedlungen ist keineswegs erwiesen, und die Deutung auf Bergbau geht oft auch nicht auf." Misstrauen gegenüber philologischer
Argumentationsweise hatte Bruno Boesch schon 1962 gesät, als er warnte, „in einer so komplexen, viele Wissenschaften berührenden Frage dem philologischen Scharfsinn unbeschränkte Vollmachten einzuräumen". Leider ist eine Auseinandersetzung mit jüngeren germanistischen und romanistischen Arbeiten von Seiten der Mittelalterhistoriker und auch sonst, ausgeblieben. Wolfgang Haubrichs hat jüngst dem Problem der Romania submersa im Westen und Süden der Germania eine knappe Zusammenfassung gewidmet. Da heißt es: ,,Auf der Ostseite des Oberrheins sind die Kontinuitätszeugnisse [d. h. antik-frühmittelalterliche Namenkontinuität, = Verf.] noch spärlicher. Für das badische Schwarzwaldvorland und den Mittleren Schwarzwald sind einige Lehnwortareale dingfest gemacht worden; im Schwarzwald Gruppen von Ortsnamen, die auf galloromanische Lehnwörter zurückgehen dürften."
Die Häufigkeit des Vorkommens epiphytischer Moose auf einzelnen Holzarten in zwei tiefgelegenen
Waldgebieten über kalkarmen Sanden des mittleren
Oberrheingebietes wurde untersucht: Im Hagenauer
Forst (Frankreich, Dep. Bas-Rhin), in einer Höhe von
125 bis 200 m gelegen und im Bienwald (Deutschland,
Rheinland-Pfalz), in einer Höhe von 120 bis 150 m gelegen. Dabei wurden die Moose vom Stammgrund bis
in Höhen um 2 m erfasst, der Kronenraum blieb unberücksichtigt. Der Durchmesser der Stämme lag über
0,3 m (lediglich bei Carpinus betulus wurden auch
dünnere Stämme erfasst). Bei den meisten Holzarten
betrug die mittlere Artenzahl um 5; Beziehungen Artenzahl - Stammdurchmesser waren (bei Stämmen
über 0,3-0,4 m Durchmesser) nicht zu erkennen. Hypnum cupressiforme war in der Regel die dominierende
Moosart; Frullania dilatata, Orthotrichum affine und
Ulota bruchii (vorzugsweise auf glatter Borke wachsend) wurden nur relativ selten beobachtet. Auf Fagus
sylvatica spielen Arten wie Orthodicranum montanum
und Platygyrium repens (ohne Sporogone) eine wichtige Rolle. Bemerkenswert ist die hohe Frequenz von
Dicranum viride (17 bzw. 26 % in den beiden Waldgebieten). Basi- und neutrophytische Arten kommen
als Epiphyten nur selten vor. Ähnlich wie auf Fagus
sylvatica ist die Zusammensetzung der Epiphytenflora
auf Carpinus betulus. Allerdings sind die mittleren Artenzahlen etwas niedriger.
Die mittlere Zahl epiphytischer Moose ist auf Quercus spec. (unwesentlich) höher als auf Fagus sylvatica. Isothecium alopecuroides und Frullania tamarisci sind hier mit höherer Frequenz zu beobachten. Bezeichnend ist auch das gelegentliche Auftreten neutro- bis basiphytischer Moose am Stammgrund, so z.B. von Homalia trichomanoides. - Auf Stämmen von Ainus glutinosa wurden kaum neutrophytische Moose beobachtet.
Etwas stärker weicht die epiphytische Moosflora auf Fraxinus excelsior ab; der Baum besiedelt in beiden Waldgebieten reichere Standorte, z.T. mit kalkhaltigen Böden. Einmal liegt die Artenzahl deutlich höher als bei den anderen Bäumen (durchschnittlich 8,5 Arten), zum anderen sind Stämme mit neutrophytischen bis basiphytischen Arten nicht selten. Bei den Stämmen von Ulmus laevis, ebenfalls an reichere Standorte gebunden, konnten große Unterschiede in der Artenzahl
und in den Anteilen neutrophytischer bis basiphytischer Moose an den einzelnen Stämmen untereinander festgestellt werden.
Im Jahre 1913 – also noch zu Zeiten der formalen Geltung des landesherrlichen Kirchenregiments in Baden – definierte die RGG (in erster Aufl.) den Begriff „als ein(en) wenig glücklich(en) Ausdruck für die Sonderstellung, die in den deutschen ev. Landeskirchen der Landesherr als Kirchenglied einnimmt. Als Summepiscopus (= Erster oder Oberbischof) ist der Landesherr Träger des *Kirchenregiments […]; über die Ableitung dieses Rechtes vgl. *Episcopalismus […], *Territorialismus, *Kollegialismus. Ueber die Bedeutung und den Wert dieser Stellung des Landesherrn vgl. *Landesherrliches Kirchenregiment […]“ Damit sind bereits zwei Erkenntnisse gewonnen: erstens geht es um die kirchenverfassungsmäßige Sonderstellung des Fürsten in der evangelischen Kirche; und zweitens ist der diese bezeichnende Begriff als „wenig glücklich“. Zwar verrät der
Verfasser (Förster) nicht, warum die Begrifflichkeit ihn unglücklich stimmt, aber vielleicht nahmen wir eben schon beim Hören an seinem Unglück Anteil, wenn wir den ganzen Verweiskatalog auf die staatskirchenrechtlichen Begriffe zur Kenntnis
nahmen, die manchen unter uns im Laufe des zweiten theologischen Examens zum ersten und vielfach auch letzten Mal im Fach Kirchenrecht vor Augen getreten sind. Wie war das noch mit Episkopalismus, Territorialismus und Kollegialismus?
Nun möchte ich Ihnen sogleich diese Sorge nehmen, dass wir in diesem Kurzvortrag den Begriffskatalog abarbeiten könnten. Dazu fehlt uns die Zeit und es soll ja um die badischen Verhältnisse gehen. Zugleich muss uns klar sein, dass Begriff und
Wesen des Summepiskopates nicht isoliert zu entwickeln sind, sondern historische Voraussetzungen und Niederschläge kennen, die anhand ausgewählter Stationen der badischen Kirchengeschichte beschrieben werden sollen.